Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 28.10.2008 - 3 Ta 210/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Vergütungsfestsetzung - Einigungsgebühr bei Mehrvergleich nach Anl 1 Nr 1003 RVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung der Einigungsgebühr für den Mehrwert eines Vergleichs nach der Nr. 1000 Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltvergütungsgesetz (VV RVG)
- Judicialis
VV RVG Nr. 1000; ; VV RVG Nr. 1003
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 1000; RVG -VV Nr. 1003
Vergütungsfestsetzung; Einigungsgebühr bei Mehrvergleich nach Nr. 1000 VV RVG oder nach Nr. 1003 VV RVG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- LAG Hessen, 10.03.1999 - 9 Ta 52/99
Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvergleich nicht anhängiger Ansprüche
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.10.2008 - 3 Ta 210/08
Wegen der Rechtsprechungsnachweise wird auf den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. März 1999 (9 Ta 52/99 - JurBüro 1999, 359-360) verwiesen. - LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2000 - 9 Ta 32/00
Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei Mitvergleich nicht anhängiger …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.10.2008 - 3 Ta 210/08
Auch auf die vom Beschwerdeführer angezogene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 04. Mai 2000 (9 Ta 32/00 - AnwBl 2000, 692) wird Bezug genommen. - LAG Baden-Württemberg, 29.05.1995 - 1 Ta 27/95
Anwaltsgebühren: Anfall der Verhandlungsgebühr bei Vertretung des - beigeordneten …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.10.2008 - 3 Ta 210/08
Deshalb ist jedenfalls im Ergebnis an der vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im Beschluss vom 29. Mai 1995 (1 Ta 27/95 - JurBüro 1995, 585) vertretenen Auffassung festzuhalten.
- LAG Hamm, 31.08.2007 - 6 Ta 402/07
Mehrvergleich vor Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe - Bindung an …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.10.2008 - 3 Ta 210/08
Sie hat sich insoweit auf die Begründung der Erinnerung der Staatskasse bezogen, die sich ihrerseits auf eine Entscheidung des LAG Hamm vom 31. August 2007 (6 Ta 402/07, NZA-RR 2007, 601 ff.) gestützt hat. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2000 - 4 A 3379/97
Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer: Begriff der Zweigniederlassung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.10.2008 - 3 Ta 210/08
Auch auf die vom Beschwerdeführer angezogene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 04. Mai 2000 (9 Ta 32/00 - AnwBl 2000, 692) wird Bezug genommen. - LAG Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 4 Ta 33/01
Gebührenfestsetzung - Erstreckung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.10.2008 - 3 Ta 210/08
Es verbleibt deshalb weiterhin bei der im diesseitigen Beschluss vom 26. Juli 2001 (4 Ta 33/01 - www.lagbw.de/Ta/4ta3301.htm) vertretenen Auffassung.
- LAG Baden-Württemberg, 07.09.2010 - 5 Ta 132/10
Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr bei Mehrvergleich nach Nr 1003 RVG-VV
Entgegen der, auf die bisherige Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (zuletzt LAG Baden-Württemberg 28. Oktober 2008 - 3 Ta 210/08 - AGS 2009, 58 = Justiz 2009, 16) gestützten Auffassung des Arbeitsgerichts, kann vorliegend lediglich eine 1, 0-Einigungsgebühr nach Nr. 1003 (1.) VV-RVG für den Vergleichsmehrwert in Höhe von EUR 7.963,53 - unter Berücksichtigung der Anrechnung nach § 15 RVG - festgesetzt werden.Entgegen der Auffassung der früher für Kostenbeschwerden zuständigen Kammern 3 und 4 des Landesarbeitsgerichts (LAG Baden-Württemberg 26. Juli 2001 - 4 Ta 33/01 - zitiert nach juris; LAG Baden-Württemberg 28. Oktober 2008 - 3 Ta 210/08 - AGS 2009, 58 = Justiz 2009, 16) hat das Gericht die hinreichenden Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung und die fehlende Mutwilligkeit zu prüfen, wenn Prozesskostenhilfe hinsichtlich eines Gegenstands beantragt wird, der bislang nicht anhängig ist.
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2009 - 5 Ta 97/09
Einigungsgebühr nur 1,0 bei PKH-Verfahren
Da die Prozesskostenhilfe im Hinblick auf einen bestimmten abzuschließenden Vergleich oder wie vorliegend erst nach Vergleichsabschluss bewilligt wird, stehen auch die Streitgegenstände fest, so dass die Kammer keine Veranlassung sieht, den Bedenken des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (28.10.2008, 3 Ta 210/08) zu folgen.