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   LAG Köln, 09.02.2004 - 3 Ta 430/03   

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https://dejure.org/2004,5623
LAG Köln, 09.02.2004 - 3 Ta 430/03 (https://dejure.org/2004,5623)
LAG Köln, Entscheidung vom 09.02.2004 - 3 Ta 430/03 (https://dejure.org/2004,5623)
LAG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - 3 Ta 430/03 (https://dejure.org/2004,5623)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Zulassung einer verspätet erhobenen Kündigungsschutzklage; Hinderung an der Kenntnisnahme eines Kündigungsschreibens wegen Ortsabwesenheit; Gleichbehandlung von Urlaub und unentschuldigter Abwesenheit im Rahmen der nachträglichen Zulassung einer verspätet ...

  • Judicialis

    KSchG § 4; ; KSchG § 5; ; KSchG § 5 Abs. 1; ; KSchG § 5 Abs. 4 Satz 2; ; ArbGG § 69 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung verspäteter Kündigungsschutzklage bei Ortsabwesenheit - nachträgliche Zulassung, Urlaub, Ortsabwesenheit; unentschuldigtes Fehlen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 215
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Nürnberg, 23.08.2005 - 6 Ta 136/05

    Nachträgliche Klagezulassung - Urlaubsabwesenheit - Kostentragungspflicht

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung zu Wiedereinsetzung und nachträglicher Klagezulassung, insbesondere auch des Bundesverfassungsgerichts, und allgemeiner Auffassung in der Literatur zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer nicht konkret mit dem Zugang einer Erklärung oder dem Ausspruch einer Kündigung rechnen musste (allgemein zur Fristversäumnis vgl. BVerfG vom 21.01.1969, 2 BvR 724/67, BVerfGE 25, 158: dreiwöchige Urlaubsabwesenheit; BVerfG vom 16.11.1972, 2 BvR 21/72, BVerfGE 34, 154: sechswöchige Abwesenheit; BVerfG vom 03.05.1989, 2 BvR 249/89, zitiert nach juris: "längstens etwa sechs Wochen"; BVerfG vom 20.02.1992, 2 BvR 1330/91, zitiert nach juris: "längstens etwa sechs Wochen"; OLG Braunschweig vom 11.04.1997, 5 U 4/97, MDR 1997, 884: "mehrmonatiger USA-Aufenthalt"; zur nachträglichen Zulassung von Kündigungsschutzklagen BAG vom 16.03.1988, 7 AZR 587/87, EzA § 130 BGB Nr. 16 unter I.4.b. der Gründe; LAG Köln vom 06.02.1991, 4 Ta 10/91, LAGE § 5 KSchG Nr. 50: über fünf Monate; LAG Düsseldorf vom 16.02.1993, 1 Ta 14/93, zitiert nach juris: "ca. sieben Wochen"; LAG Köln vom 04.03.1996, 10 Ta 322/95, LAGE § 5 KSchG Nr. 75: fünf Wochen; LAG Hamm vom 28.03.1996, 5 Ta 161/95, LAGE § 5 KSchG Nr. 78: sechs Wochen; LAG Hessen vom 02.19.1996, 16 Ta 412/96, LAGE § 5 KSchG Nr. 83: sechs Wochen; LAG Berlin vom 23.01.2001, 7 Ta 1587/01, LAGE § 4 KSchG Nr. 46: zweieinhalb Monate bei Krankheit im Ausland; LAG Köln vom 09.02.2004, 3 Ta 430/03, zitiert nach juris: mehr als vier Wochen; KR-Friedrich, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht, 7. Aufl. 2004, § 5 KSchG Rn. 59; Ascheid in Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar zum Kündigungsrecht, 2. Aufl. 2004, § 5 KSchG Rn. 49 ff.; Ascheid in Erfurter Kommentar, 5. Aufl. 2005, § 5 KSchG Rn. 14; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl. 2002, Rn. 1853 f.; von Hoyningen-Huene/Linck, KSchG, 13. Aufl. 2002, § 5 Rn. 18; Köhne, AR-Blattei 1020.3.1, Kündigungsschutz III A Rn. 165 und 188 ff.; allgemein für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch Kummer, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Rn. 322).

    Selbst wenn der Arbeitnehmer unentschuldigt ferngeblieben ist, fehlt es - zieht man den Vergleich zur genehmigten Abwesenheit - an der Kausalität für die Fristversäumnis (ebenso LAG Köln vom 09.02.2004, 3 Ta 430/03, NZA-RR 2005, 215).

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