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   LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 3 Ta 445/10   

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https://dejure.org/2010,9928
LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 3 Ta 445/10 (https://dejure.org/2010,9928)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.08.2010 - 3 Ta 445/10 (https://dejure.org/2010,9928)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. August 2010 - 3 Ta 445/10 (https://dejure.org/2010,9928)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Stillschweigender Prozesskostenhilfeantrag für Mehrvergleich; Feststellung eines Vergleichs gem. § 278 Abs. 6 ZPO

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 114, 117, 278 Abs. 6 ZPO
    Stillschweigender Prozesskostenhilfeantrag für Mehrvergleich; Feststellung eines Vergleichs gem. § 278 Abs. 6 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich bei verspäteter Antragstellung

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 114, 117, 278 Abs. 6 ZPO
    Stillschweigender Prozesskostenhilfeantrag für Mehrvergleich; Feststellung eines Vergleichs gem. § 278 Abs. 6 ZPO

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich bei verspäteter Antragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Verlass auf die Annahme einer stillschweigenden Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 3 Ta 581/09

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert; stillschweigende Antragstellung für

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 3 Ta 445/10
    Ausnahmsweise kann ein stillschweigender Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen - bisher nicht rechtshängig gemachte Streitpunkte umfassenden - Mehrvergleich dann angenommen werden, wenn sich ein entsprechender Parteiwille den Umständen eindeutig entnehmen lässt (vgl. zuletzt LAG Düsseldorf v. 12.01.2010 - 3 Ta 581/09, JurBüro 2010, 262 m.w.N.).

    Hiervon ist nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer insbesondere dann auszugehen, wenn die Einbeziehung den Streitgegenstand überschreitender Sachpunkte in einem gerichtlichen Vergleich auf Vorschlag des Gerichts erfolgt (vgl. zuletzt: LAG Düsseldorf, Beschluss v. 12.01.2010 - 3 Ta 581/09, JurBüro 2010, 262; Zöller/Geimer, § 114 ZPO, Rz. 14, Kalthöhner/Büttner/Wrobel-Sachs, Rz. 79 u. 511; Zimmermann, Rz. 389; vgl. insoweit auch: Schneider, MDR 1985, 441).

    Dass sich ein entsprechender Parteiwille aus den sonstigen Umständen mit der erforderlichen Eindeutigkeit entnehmen ließe (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss v. 12.01.2010 - 3 Ta 581/09, JurBüro 2010, 262 m.w.N.), konnte auch ansonsten nicht festgestellt werden.

  • LAG Düsseldorf, 14.05.2009 - 3 Ta 267/09
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 3 Ta 445/10
    Vergessene Anträge können grundsätzlich nicht wie gestellte Anträge behandelt werden (vgl. Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 114 Rz. 13; LAG Düsseldorf, Beschluss v. 14.05.2009 - 3 Ta 267/09).

    Eine irgendwie geartete Beteiligung des Gerichts an dem Zustandekommen der Vergleichsvereinbarung erfolgte nicht (vgl. bei einem entsprechenden Sachverhalt auch: LAG Düsseldorf, Beschluss v. 14.05.2009 - 3 Ta 267/09).

  • OLG Köln, 19.02.2003 - 4 WF 12/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Verfahrens

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 3 Ta 445/10
    Grundsätzlich muss der Prozesskostenhilfeantrag spätestens vor Abschluss der Instanz bei Gericht eingegangen sein, da Prozesskostenhilfe nur für eine "beabsichtigte" Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gewährt werden kann, mithin nicht mehr nach Wegfall der Rechtshängigkeit, § 114 S. 1 Halbs. 2 ZPO (vgl. BAG, Beschluss v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03, MDR 2004, 415; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 25.07.2006 - 16 WF 37/06, FamRZ 2006, 1852; OLG Köln, Beschluss v. 19.02.2003 - 4 WF 12/03, FamRZ 2004, 1117; LAG Düsseldorf in stdRspr., vgl. Beschluss v. 25.11.1987 - 14 Ta 353/87; Beschluss v. 24.09.2004 - 2 Ta 284/04).
  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 3 Ta 445/10
    Grundsätzlich muss der Prozesskostenhilfeantrag spätestens vor Abschluss der Instanz bei Gericht eingegangen sein, da Prozesskostenhilfe nur für eine "beabsichtigte" Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gewährt werden kann, mithin nicht mehr nach Wegfall der Rechtshängigkeit, § 114 S. 1 Halbs. 2 ZPO (vgl. BAG, Beschluss v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03, MDR 2004, 415; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 25.07.2006 - 16 WF 37/06, FamRZ 2006, 1852; OLG Köln, Beschluss v. 19.02.2003 - 4 WF 12/03, FamRZ 2004, 1117; LAG Düsseldorf in stdRspr., vgl. Beschluss v. 25.11.1987 - 14 Ta 353/87; Beschluss v. 24.09.2004 - 2 Ta 284/04).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2006 - 16 WF 37/06

    Prozesskostenhilfe in Familiensache: Antragstellung in der letzten mündlichen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 3 Ta 445/10
    Grundsätzlich muss der Prozesskostenhilfeantrag spätestens vor Abschluss der Instanz bei Gericht eingegangen sein, da Prozesskostenhilfe nur für eine "beabsichtigte" Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gewährt werden kann, mithin nicht mehr nach Wegfall der Rechtshängigkeit, § 114 S. 1 Halbs. 2 ZPO (vgl. BAG, Beschluss v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03, MDR 2004, 415; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 25.07.2006 - 16 WF 37/06, FamRZ 2006, 1852; OLG Köln, Beschluss v. 19.02.2003 - 4 WF 12/03, FamRZ 2004, 1117; LAG Düsseldorf in stdRspr., vgl. Beschluss v. 25.11.1987 - 14 Ta 353/87; Beschluss v. 24.09.2004 - 2 Ta 284/04).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 3 Ta 445/10
    Wird der Antrag erst nach Abschluss der Instanz gestellt, ist er wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen (vgl. BGH, Beschluss v. 30.09.1981 - IV b ZR 694/80, NJW 1982, 446; Kalthöhner/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl., Rz. 77; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Aufl., Rz. 224).
  • BAG, 30.04.2014 - 10 AZB 13/14

    Prozesskostenhilfe - konkludenter Antrag - Mehrvergleich

    In einem solchen Fall ist die Beantragung von Prozesskostenhilfe für die Instanz deshalb mangels anderweitiger Anhaltspunkte regelmäßig so zu verstehen, dass sie auch einen Mehrvergleich erfassen soll (LAG Köln 23. Juli 2012 - 1 Ta 153/12 -; LAG Baden-Württemberg 1. Oktober 2010 - 18 Ta 3/10 -; GMP/Germelmann § 11a Rn. 58; Zwanziger in Kittner/Zwanziger/Deinert Arbeitsrecht 7. Aufl. § 145 Rn. 14b; Tiedemann ArbRB 2012, 193; nur bei Vorliegen besonderer Umstände: LAG Düsseldorf 10. August 2010 - 3 Ta 445/10 -; LAG Schleswig-Holstein 4. August 2009 - 1 Ta 138e/09 -; Thüringer LAG 17. November 2002 - 8 Ta 119/02 -; aA LAG Rheinland-Pfalz 28. Dezember 2011 - 6 Ta 275/11 -; Hessisches LAG 25. November 2003 - 13 Ta 356/03 -; GK-ArbGG/Bader Stand April 2014 § 11a Rn. 40 ff.; Stein/Jonas/Bork § 119 Rn. 7) .
  • LAG Hessen, 06.02.2014 - 17 Ta 478/13

    Prozesskostenhilfe - Vergleichsmehrwert

    (3) Ein Umstand, der auf stillschweigende Antragstellung oder entsprechende Auslegung schließen lasse, wird teilweise auch darin gesehen, dass die Einbeziehung den Streitgegenstand überschreitender Sachpunkte in einem gerichtlichen Vergleich auf Vorschlag des Gerichts erfolgte ( LAG Düsseldorf 10. August 2010 - 3 Ta 445/10 - nv., juris ).

    Es ist vielmehr daran festzuhalten, dass vergessene Anträge nicht wie gestellte Anträge zu behandeln sind ( LAG Düsseldorf 10. August 2010 - 3 Ta 445/10 - aaO ) und konkludente Antragstellung weitere Umstände erfordert, die eindeutig auf einen entsprechenden Parteiwillen schließen lassen.

  • LAG München, 02.11.2016 - 6 Ta 287/16

    Einigungsgebühr

    Letztlich kann auch hier dahinstehen, ob generell von einer teils befürworteten konkludente Antragstellung zur Erstreckung bewilligter Prozesskostenhilfe auf etwaige Klageerweiterungen oder Widerklagen bzw. auf einen Vergleichsschluss auszugehen ist (dazu BAG v. 30.4. 2014 - 10 AZB 13/14, NZA-RR 2014, 322 (Auslegung des Antrages); ferner etwa LAG Baden-Württemberg v. 26.11.2009 - 21 Ta 10/09, juris; LAG Düsseldorf v. 10.8.2010 - 3 Ta 445/10, juris; LAG Düsseldorf v. 12.1.2010 - 3 Ta 558/09, juris; LAG Köln v. 22.9.2010 - 1 Ta 240/10, juris; LAG München v. 15.3.2013 - 10 Ta 50/13, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 3.12.2012 - 3 Ta 32/12, JurBüro 2013, 256; LAG Rheinland-Pfalz v. 21.1.2016 - 6 Ta 254/15, juris; LAG Sachsen-Anhalt v. 5.1.2011 - 2 Ta 191/10, juris; a. M. noch LAG Rheinland-Pfalz v. 28.12.2011 - 6 Ta 275/11, juris).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.01.2011 - 2 Ta 165/10

    Prozesskostenhilfe - konkludenter PKH-Antrag - Vergleichsmehrwert

    79 und 160. Nach der Auffassung des LAG Düsseldorf, vgl. Beschluss vom 10.08.2010, 3 Ta 445/10 und vom 12.01.2010 - 3 Ta 581/09 - muss der PKH-Antrag spätestens vor Ablauf der Instanz bei Gericht eingegangen sein, da Prozesskostenhilfe nur für eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gewährt werden kann, mithin nicht mehr nach Wegfall der Rechtshängigkeit.

    bzw. 12.01.2010 - 3 Ta 445/10 und 3 Ta 581/09.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.01.2011 - 2 Ta 191/10

    Prozesskostenhilfe - konkludenter PKH-Antrag - Vergleichsmehrwert

    Das LAG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 12.01.2010 - 3 Ta 581/09 - und vom 10.08.2010 - 3 Ta 445/10 - ausgeführt, dass ein stillschweigender Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen - bisher nicht rechtshängig gemachte Streitpunkte umfassenden - Mehrvergleich dann angenommen werden könne, wenn sich ein entsprechender Parteiwille den Umständen eindeutig entnehmen lasse.
  • LAG Köln, 22.09.2010 - 1 Ta 240/10

    Konkludenter Prozesskostenhilfeantrag für Mehrvergleich

    Es entspricht allerdings ganz überwiegender Auffassung, dass auch im Prozesskostenhilfeverfahren eine konkludente Antragstellung möglich ist (LAG Baden-Württemberg v. 26.11.2009 - 21 Ta 10/09 - bei juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 15.01.2010 - 8 Ta 3/10 - bei juris; LAG Düsseldorf v. 10.8.2010 - 3 Ta 445/10; LAG Düsseldorf v. 12.01.2010 - 3 Ta 588/09 - JurBüro 2010, 262 f; LAG Köln v. 18.04.1996 - 4 Ta 265/95 RpflG 1996, 413 f; Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 114 Rn. 14 m. w. N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 25 Ta 2265/10

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Kosten - Vergleichsmehrwert

    Selbst wenn man einen konkludenten Antrag angesichts des formalisierten Bewilligungsverfahrens überhaupt oder wenigstens in Ausnahmefällen für möglich halten sollte (so LAG Köln, Beschluss vom 22. September 2010 - 1 Ta 240/10 - juris m. w. N.; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 2010 - 3 Ta 445/10 - juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 8 Ta 3/10 - juris LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. November 2009 - 21 Ta 10/09 - juris), kann ein solcher vorliegend nicht angenommen werden.
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