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   LAG Thüringen, 11.01.2008 - 3 Ta 74/07   

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https://dejure.org/2008,21636
LAG Thüringen, 11.01.2008 - 3 Ta 74/07 (https://dejure.org/2008,21636)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 11.01.2008 - 3 Ta 74/07 (https://dejure.org/2008,21636)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 11. Januar 2008 - 3 Ta 74/07 (https://dejure.org/2008,21636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Mitgliedschaft in einer Bedarfsgemeinschaft im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 115; ; PKH Vordruck VO § 2 Abs. 2; ; PKH Vordruck VO § 2 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zum vollständigen Ausfüllen des amtlichen Vordrucks "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"; Formerleichterung nach § 2 Abs. 2 PKH Vordruck VO nicht nur für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII. sondern auch für Empfänger ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZB 21/05

    Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit

    Auszug aus LAG Thüringen, 11.01.2008 - 3 Ta 74/07
    Enthält daher ein ausgefüllter Vordruck Lücken, können diese aber auf andere Weise geschlossen oder Zweifel beseitigt werden, etwa durch beigefügte Nachweise, ist gleichwohl von einer Vollständigkeit der Angaben auszugehen (BGH 21.09.2005 - IV ZB 21/05 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2009 - 2 O 26/09

    Prozesskostenhilfevordruck, Kosten der Ersatzvornahme

    § 2 Abs. 2 PKH-VV ist sinngemäß auch auf Beteiligte anzuwenden, die Leistungen nach dem SGB II beziehen (wie ThürLAG, Beschl. v. 11.01.2008 - 3 Ta 74/07 -, Juris; a. A.: OVG LSA, 3. Senat, Beschl. v. 27.06.2007 - 3 O 172/07 -, Juris).

    Zwar erhält der Kläger keine Leistungen nach dem SGB XII. Die Formerleichterung des § 2 Abs. 2 PKH-VV ist aber sinngemäß auch auf Parteien anzuwenden, die Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) beziehen (ThürLAG, Beschl. v. 11.01.2008 - 3 Ta 74/07 -, Juris).

  • LSG Hessen, 27.01.2010 - L 7 B 293/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Glaubhaftmachung der

    Zwar erhält der Kläger keine Leistungen nach dem SGB XII. Die Formerleichterung des § 2 Abs. 2 PKH-VV ist aber sinngemäß auch auf Parteien anzuwenden, die Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) beziehen (ThürLAG, Beschl. v. 11.01.2008 - 3 Ta 74/07 -, Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2009 - 1 Ta 226/09

    Aufhebung Prozesskostenhilfe - Nachreichung fehlender Angaben und Nachweise im

    Zwar ist streitig, ob der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II in sinngemäßer Anwendung des § 2 Abs. 2 der Prozesskostenhilfevordrucksverordnung ebenso wie der Sozialhilfeempfänger (SGB XII) (zunächst) keine Angaben zu seinen Einnahmen und Ausgaben machen muss, wenn er den letzten Bewilligungsbescheid beifügt (bejahend LAG Thüringen, Beschl. v. 11.01.2008 - 3 Ta 74/07 - juris, verneinend OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.06.2007 - 3 O 172/07 - juris); jedoch wurde der Wortlaut des Formulars bereits entsprechend angepasst, so dass die bislang fehlende Anpassung der Verordnung nur ein redaktionelles Versehen darstellen kann.
  • BSG, 20.01.2009 - B 13 RS 58/08 B
    Diese Schonbeträge sind auf Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II entsprechend anwendbar (vgl LSG Berlin-Brandenburg vom 16.7.2007 - L 28 B 766/07 AS PKH - und Thüringer LAG vom 11.1.2008 - 3 Ta 74/07 - Juris; vgl auch BT-Drucks 15/1516 S 85 zu Art. 53 Nr. 1 und 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2009 - L 7 AS 83/09
    Ob die Regelung des § 2 Abs. 2 PKHVV auch sinngemäß auf Beteiligte anzuwenden ist, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, kann daher offen bleiben (vgl. Beschluss des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 11.01.2008 - 3 Ta 74/07).
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