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   LAG Bremen, 02.03.2006 - 3 Ta 9/06   

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https://dejure.org/2006,3356
LAG Bremen, 02.03.2006 - 3 Ta 9/06 (https://dejure.org/2006,3356)
LAG Bremen, Entscheidung vom 02.03.2006 - 3 Ta 9/06 (https://dejure.org/2006,3356)
LAG Bremen, Entscheidung vom 02. März 2006 - 3 Ta 9/06 (https://dejure.org/2006,3356)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsschutzklage gegen eine außerordentliche Kündigung; Antrag auf Feststellung des Fortbestandes als kaufmännischer Leiter im ruhenden Arbeitsverhältnis nach Berufung zum Geschäftsführer; Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Rechtsstreitigkeit zwischen ...

  • archive.org PDF

    GmbH-Geschäftsführer - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

  • Landesarbeitsgericht Bremen PDF

    GmbH-Geschäftsführer - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

  • hensche.de

    Geschäftsführer

  • Judicialis

    ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3
    Arbeitsrechtsweg bei formwidriger Geschäftsführerbestellung des Arbeitnehmers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufhebungsvertrag: Schriftformerfordernis gilt auch bei Bestellung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer ? Bei Kündigung nach Abberufung Arbeitsgerichte zuständig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Für Klagen ehemaliger nicht schriftlich bestellter Geschäftsführer sind die Arbeitsgerichte zuständig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 623 (Ls.)
  • BB 1990, 724
  • BB 2006, 724
  • DB 2006, 1012
  • NZA-RR 2006, 321
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 9/01

    Rechtsweg - Organvertreter

    Auszug aus LAG Bremen, 02.03.2006 - 3 Ta 9/06
    Nur dann, wenn die Rechtsstreitigkeit zwischen dem Mitglied des Vertretungsorgans und der juristischen Person nicht das der Organstellung zu Grunde liegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung betrifft, greift diese Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ein (vgl. BAG AP Nr. 46 zu § 5 ArbGG 1979; BAG Beschluss v. 23.08.2001 - 5 AZB 9/01 -).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus LAG Bremen, 02.03.2006 - 3 Ta 9/06
    Allerdings ist dies nur der Fall, wenn das Schriftformerfordernis des § 623 BGB gewahrt ist (BAG NJW 2003, Seite 913; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, 4. Aufl. 2002, § 5 Rdziff. 31; Schwab/Weth/Kliemt, ArbGG, § 5, Rdziff. 279 und 280; ErfK-Koch, 6. Aufl., § 5 ArbGG, Rdziff. 9 i.V.m. ErfK-Müller-Glöge, a.a.O. § 623 BGB, Rdziff. 12, der darauf hinweist, dass die Schriftform "zumeist" gewahrt sein wird, weil die Anstellungsverträge der Organe juristischer Personen üblicher Weise schriftlich geschlossen werden und ihnen zumindest andeutungsweise die Ablösung des Arbeitsverhältnisses entnommen werden kann).
  • ArbG München, 16.12.2010 - 22 Ca 9532/10

    Rechtswegzuständigkeit für GmbH-Geschäftsführer nach dessen Abberufung -

    Die Kammer schließt sich den folgenden Grundsätzen des LAG Bremen (02.03.2006 - 3 Ta 9/06, NZA-RR 2006, 321) an.

    Dagegen ist die Anstellung zum Zwecke des Tätigwerdens als Vertretungsorgan ein schuldrechtlicher Vertrag (LAG Bremen 02.03.2006 - 3 Ta 9/06, NZA-RR 2006, 321).

    Durch die Bestellung zum Geschäftsführer und den mündlich erfolgten Abschluss eines Geschäftsführervertrags konnte wegen der Formvorschrift des § 623 BGB der Anstellungsvertrag des Klägers aber gerade nicht "konkludent" aufgehoben werden, sondern der Geschäftsführervertrag bleibt latent, ruhend, weiter in Kraft (LAG Bremen 02.03.2006 - 3 Ta 9/06, NZA-RR 2006, 321).

  • LAG Hamburg, 05.07.2010 - 7 Ta 24/09

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Abschluss eines mündlichen

    Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts kann aufgrund der Bestellung des Klägers zum Geschäftsführer und des nur mündlich geschlossenen Geschäftsführer-Dienstvertrages wegen der Formvorschrift des § 623 BGB auch nicht von einer konkludenten Aufhebung des Anstellungsvertrages ausgegangen werden (ebenso LAG Bremen vom 02. März 2006 - 3 Ta 9/06 - LAGE § 5 ArbGG 1979 Nr. 11; LAG Niedersachsen vom 05. März 2007 - 17 Ta 618/06 - LAGE § 623 BGB 2002 Nr. 5a; a. A.: LAG Hamm (Westfalen) vom 30. April 2008 - 2 Ta 738/07 -, zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 30.04.2008 - 2 Ta 738/07

    Rechtsweg: Zur Frage der Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, wenn der

    Dies gilt auch dann, wenn der aufgrund eines Arbeitsvertrages als technischer Leiter beschäftigte Arbeitnehmer zum Geschäftsführer ernannt wird und tatsächlich die Tätigkeiten eines Geschäftsführers ausübt, ohne dass der bisher bestandene Arbeitsvertrag aufgehoben und ein schriftlicher Geschäftsführeranstellungsvertrag geschlossen worden ist (Abweichung von LAG Niedersachen, 05.03.2007 - 17 Ta 618/06, NZA-RR 2007, 522 und LAG Bremen, 02.03.2006 - 3 Ta 9/06, LAGE § 5 ArbGG 1979 Nr. 11).

    Wegen der vom LAG Bremen (Beschluss vom 02.03.2006 - 3 Ta 9/06, NZA 2006) und vom LAG Niedersachen - 17 Ta 618/06 (NZA-RR 2007, 522) vertretenen abweichenden Auffassung hat das Beschwerdegericht gemäß §§ 17 a Abs. 4 Satz 5 GVG, 574 ZPO die Rechtsbeschwerde zugelassen.

  • LAG Niedersachsen, 07.03.2007 - 17 Ta 618/06

    Schriftformerfordernis des § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Möglichkeit

    Durch die Bestellung zum Geschäftsführer und den mündlich erfolgten Abschluss des Geschäftsführervertrags kann aber wegen der Formvorschrift des § 623 BGB auch nicht von einer konkludenten Aufhebung des Anstellungsvertrags ausgegangen werden (ebenso LAG Bremen vom 02.03.2006 - 3 Ta 9/06 - LAGE § 5 ArbGG 1979 Nr. 11).
  • LAG Niedersachsen, 05.03.2007 - 17 Ta 618/06

    GmbH Geschäftsführer

    Durch die Bestellung zum Geschäftsführer und den mündlich erfolgten Abschluss des Geschäftsführervertrags kann aber wegen der Formvorschrift des § 623 BGB auch nicht von einer konkludenten Aufhebung des Anstellungsvertrags ausgegangen werden (ebenso LAG Bremen vom 02.03.2006 - 3 Ta 9/06 - LAGE § 5 ArbGG 1979 Nr. 11).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2009 - 6 Ta 174/09

    Keine Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten - Bestellung des

    Wird ein Arbeitnehmer auf der Grundlage seines konkludent erweiterten Arbeitsvertrages zum Geschäftsführer bestellt, ist für den Streit über die Wirksamkeit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG ausgeschlossen (Abgrenzung zu LAG Bremen, Beschluss vom 02.03.2006 - 3 Ta 9/06 - NZA - RR 2006, 321 einerseits und LAG Hamburg, Beschluss vom 30.04.2008 - 2 Ta 738/07 - andererseits).
  • LAG Sachsen, 04.07.2006 - 1 Sa 632/05
    Die Schriftform ist eingehalten, denn das Arbeitsverhältnis der Parteien ist aufgrund des schriftlichen Geschäftsführervertrages aufgehoben worden (so zu Recht Landesarbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 13 Ta 170/06 - so wohl auch Landesarbeitsgericht Bremen, Beschluss vom 02. März 2006 - 3 Ta 9/06 - so auch ErfK/Müller-Glöge, § 623 BGB Rn. 12 m. w. N.; a. A. allerdings Schaub/Schaub, Arbeitsrechtshandbuch 11. Auflage 2005, § 14 Rdnr. 27).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.03.2011 - 11 Ta 4/11

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - mündlicher Abschluss eines Dienstvertrags

    Dies hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien während der Zeit, zu der der Kläger Geschäftsführer der Beklagten war, ruhte (vgl. ebenso LAG Hamburg 05.07.2010 - 7 Ta 24/09 Rn. 53; LAG Bremen 02.03.2006 - 3 Ta 9/06 Rn. 24; Schwab/Weth/ Kliemt, ArbGG, 3. Aufl., § 5 Rn. 274c; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Koch, 11. Aufl., § 5 ArbGG Rn. 9; Baumbach/Hueck/ Zöllner/Noack, GmbH-Gesetz, 18. Aufl., § 35 Rn. 173; Bauer/Arnold, DB 2008, 350, 354).
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