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   LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2015 - 3 TaBV 29/14   

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LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2015 - 3 TaBV 29/14 (https://dejure.org/2015,77178)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.08.2015 - 3 TaBV 29/14 (https://dejure.org/2015,77178)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. August 2015 - 3 TaBV 29/14 (https://dejure.org/2015,77178)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2015 - 3 TaBV 29/14
    Die im Gesetz genannte Frist von zwei Arbeitstagen ist, wie sich aus der Formulierung "möglichst" ergibt, dabei keine starre Frist (BAG vom 18.07.2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 26, aaO; BAG vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, AP Nr. 61 zu § 19 BetrVG 1972; BAG vom 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, AP Nr. 2 zu § 14 BetrVG 1972).

    Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es dem Einreicher einer Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (BAG vom 20.01.2010 - 7 ABR 39/08 - Rn. 22, AP Nr. 2 zu § 97 SGB IX ; BAG vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, aaO).

    Auch wenn die Einreicher grundsätzlich das Risiko tragen, dass ein möglicherweise zur Ungültigkeit führender Mangel des Wahlvorschlags nicht innerhalb der Frist behoben werden kann, entbindet dies den Wahlvorstand nicht von der Pflicht, die Prüfung der Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit eventuell vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, aaO; BAG vom 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, aaO).

    Sie umfasst alle Umstände, die geeignet sind, die Gültigkeit eines Wahlvorschlags in Frage zu stellen und die der Wahlvorstand bei der Prüfung der äußeren Gestaltung der eingereichten Urkunden unschwer erkennen kann (BAG vom 15.05.2013 - 7 ABR 40/11 - Rn. 18 mwN, AP Nr. 63 zu § 19 BetrVG 1972; BAG vom 06.11.2013 - 7 ABR 65/11 - Rn. 13, AP Nr. 3 zu § 14 BetrVG 1972; BAG vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 27, aaO).

    Wird er, nachdem bereits Stützunterschriften angebracht wurden, geändert, führt das dann zur Unwirksamkeit des Wahlvorschlags, wenn nachträglich Kandidaten gestrichen werden (BAG vom 15.12.1972 - 1 ABR 8/72 - zu II B 1 der Gründe, AP Nr. 1 zu § 14 BetrVG 1972) sowie dann, wenn nachträglich zumindest ein Kandidat hinzugefügt wird und die danach gesammelten Stützunterschriften das Quorum nicht erfüllen (BAG vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 23, AP Nr. 61 zu § 19 BetrVG 1972).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2015 - 3 TaBV 29/14
    Das ergibt sich schon daraus, dass die Regelung dazu dient, allen Einreichern von Wahlvorschlägen zu ermöglichen, tatsächlich gültige Vorschläge einzureichen (BAG vom 18.07.2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 28, AP Nr. 62 zu § 19 BetrVG 1972).

    Die im Gesetz genannte Frist von zwei Arbeitstagen ist, wie sich aus der Formulierung "möglichst" ergibt, dabei keine starre Frist (BAG vom 18.07.2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 26, aaO; BAG vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, AP Nr. 61 zu § 19 BetrVG 1972; BAG vom 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, AP Nr. 2 zu § 14 BetrVG 1972).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rechtspr., u. a. BAG vom 18.07.2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 30 mwN, aaO).

    Zur Unwirksamkeit des Wahlvorschlags führt weiter, wenn nach Anbringung der Stützunterschriften weitere Kandidaten auf die Liste gesetzt werde, anschließend weitere Stützunterschriften gesammelt werden, die für sich genommen das gesetzlich notwendige Quorum (§ 14 Abs. 4 BetrVG) erfüllen, aber die nachträgliche Ergänzung der Kandidatenliste nicht kenntlich gemacht wurde (BAG vom 18.07.2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 40, aaO).

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2015 - 3 TaBV 29/14
    Die im Gesetz genannte Frist von zwei Arbeitstagen ist, wie sich aus der Formulierung "möglichst" ergibt, dabei keine starre Frist (BAG vom 18.07.2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 26, aaO; BAG vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, AP Nr. 61 zu § 19 BetrVG 1972; BAG vom 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, AP Nr. 2 zu § 14 BetrVG 1972).

    Auch wenn die Einreicher grundsätzlich das Risiko tragen, dass ein möglicherweise zur Ungültigkeit führender Mangel des Wahlvorschlags nicht innerhalb der Frist behoben werden kann, entbindet dies den Wahlvorstand nicht von der Pflicht, die Prüfung der Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit eventuell vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, aaO; BAG vom 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, aaO).

  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 65/11

    Betriebsratswahl - Unterzeichnung des Wahlvorschlags

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2015 - 3 TaBV 29/14
    Sie umfasst alle Umstände, die geeignet sind, die Gültigkeit eines Wahlvorschlags in Frage zu stellen und die der Wahlvorstand bei der Prüfung der äußeren Gestaltung der eingereichten Urkunden unschwer erkennen kann (BAG vom 15.05.2013 - 7 ABR 40/11 - Rn. 18 mwN, AP Nr. 63 zu § 19 BetrVG 1972; BAG vom 06.11.2013 - 7 ABR 65/11 - Rn. 13, AP Nr. 3 zu § 14 BetrVG 1972; BAG vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 27, aaO).
  • BAG, 15.05.2013 - 7 ABR 40/11

    Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2015 - 3 TaBV 29/14
    Sie umfasst alle Umstände, die geeignet sind, die Gültigkeit eines Wahlvorschlags in Frage zu stellen und die der Wahlvorstand bei der Prüfung der äußeren Gestaltung der eingereichten Urkunden unschwer erkennen kann (BAG vom 15.05.2013 - 7 ABR 40/11 - Rn. 18 mwN, AP Nr. 63 zu § 19 BetrVG 1972; BAG vom 06.11.2013 - 7 ABR 65/11 - Rn. 13, AP Nr. 3 zu § 14 BetrVG 1972; BAG vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 27, aaO).
  • BAG, 05.05.2004 - 7 ABR 44/03

    Betriebsratswahl - Aushang des Wahlausschreibens

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2015 - 3 TaBV 29/14
    Sie beginnt mit dem Aushang des Wahlausschreibens (BAG vom 05.05.2004 - 7 ABR 44/03 - zu B I 1 der Gründe, AP Nr. 1 zu § 3 WahlO BetrVG 1972).
  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08

    Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2015 - 3 TaBV 29/14
    Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es dem Einreicher einer Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (BAG vom 20.01.2010 - 7 ABR 39/08 - Rn. 22, AP Nr. 2 zu § 97 SGB IX ; BAG vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, aaO).
  • BAG, 04.10.1977 - 1 ABR 37/77

    Wahlvorstand - Wahlvorschlag - Unterzeichnung - Begrenzung der Frist - Frist für

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2015 - 3 TaBV 29/14
    Hierbei ist allerdings vorauszusetzen, dass die vom Wahlvorstand bestimmten Dienststunden nicht vor dem Ende der Arbeitszeit des überwiegenden Teils der Arbeitnehmer enden (BAG vom 04.10.1977 - 1 ABR 37/77 -, AP Nr. 2 zu § 18 BetrVG 1972; BAG vom 12.02.1960 - 1 ABR 13/59 -, AP Nr. 11 zu § 18 BetrVG 1972; Fitting, Engels, Schmidt, Trebinger, Linsenmaier, Handkomm. zum BetrVG, 27. Aufl., § 6 WO Rz 3).
  • BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72

    Wahlvorstand - Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2015 - 3 TaBV 29/14
    Wird er, nachdem bereits Stützunterschriften angebracht wurden, geändert, führt das dann zur Unwirksamkeit des Wahlvorschlags, wenn nachträglich Kandidaten gestrichen werden (BAG vom 15.12.1972 - 1 ABR 8/72 - zu II B 1 der Gründe, AP Nr. 1 zu § 14 BetrVG 1972) sowie dann, wenn nachträglich zumindest ein Kandidat hinzugefügt wird und die danach gesammelten Stützunterschriften das Quorum nicht erfüllen (BAG vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 23, AP Nr. 61 zu § 19 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.12.1992 - 7 ABR 27/92

    Betriebsratswahl - Vorschlagslisten - Nachfristsetzung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2015 - 3 TaBV 29/14
    Die Zwei-Wochen-Frist bildet aus Gründen der Rechtssicherheit für alle Beteiligten eine klare Grenze für die Einreichung von Wahlvorschlägen (BAG vom 09.12.1992 - 7 ABR 27/92 - AP Nr. 2 zu Wahl z BetrVG 1972).
  • BAG, 12.02.1960 - 1 ABR 13/59

    Gruppenwahl - Anfechtung der Wahl - Beschränkung auf eine Gruppe - Arbeitstage -

  • BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 11/16

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen -

    Auf die Rechtsbeschwerde der zu 1., 2., 6. und 7. beteiligten Antragsteller wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 27. August 2015 - 3 TaBV 29/14 - aufgehoben.
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