Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 20.05.2015 - 3 Ta BV 35/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24481
LAG Schleswig-Holstein, 20.05.2015 - 3 Ta BV 35/14 (https://dejure.org/2015,24481)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.05.2015 - 3 Ta BV 35/14 (https://dejure.org/2015,24481)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 3 Ta BV 35/14 (https://dejure.org/2015,24481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,24481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 111 BetrVG, § 112 BetrVG, § 79 BetrVG, Art 6 Abs 3 EGRL 14/2002
    Informationen über einen geplanten betriebsändernden Personalabbau - Geschäftsgeheimnis

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsgeheimnis, Geschäftsgeheimnis, Geheimhaltungsinteresse, Personalabbau, Umfang, Interessenausgleich, Verhandlungen, Informationen, Schweigepflicht, Betriebsrat, Einzelmaßnahme (personelle)

  • IWW

    § 79 BetrVG, §§ ... 111, 112 ff BetrVG, § 119 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 111 ff BetrVG, § 256 Abs. 1 ZPO, Art. 6 Abs. 3 RL 2002/14 EG, § 79 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 106 Abs. 2 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 der RL 2002/14/EG, 112 BetrVG, § 2 BetrVG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Geheimhaltungspflichten bezüglich eines mit der Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan mitgeteilten Personalabbaus; Feststellungsantrag des Betriebsrats bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu ...

  • Betriebs-Berater

    Informationen über einen geplanten betriebsändernden Personalabbau als Geschäftsgeheimnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Geheimhaltungspflichten bezüglich eines mit der Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan mitgeteilten Personalabbaus

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personalabbau und dessen Volumen stellen grds. kein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis i.S.d. § 79 BetrVG dar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Geplanter Personalabbau: Betriebsrat zwischen gebotener Mitarbeiterinformation und Geheimnisverrat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der geplanten betriebsändernde Personalabbau als Geschäftsgeheimnis

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geplanter betriebsändernder Personalabbau als Geschäftsgeheimnis?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann Personalabbau nicht einfach zu Geschäftsgeheimnis erklären

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geplante Betriebsänderung in Form eines Personalabbaus unterliegt nicht der Geheimhaltung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Planungen zu Personalabbau sind kein Geschäftsgeheimnis

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kein Maulkorb für Betriebsräte bei geplantem Personalabbau!

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat darf über umfangreichen Personalabbau informieren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Umgehung des Betriebsrates durch Erklärung eines Stellenabbaus zum Betriebsgeheimnis

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Personalabbau ist keine Geheimsache

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Personalabbau als Geschäftsgeheimnis

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Massenentlassungspläne sind kein Betriebsgeheimnis

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2355
  • BB 2015, 2941
  • DB 2015, 2339
  • NZA-RR 2016, 77
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.02.1987 - 6 ABR 46/84

    Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats nach § 79 BetrVG

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.05.2015 - 3 TaBV 35/14
    Mit § 79 BetrVG soll die ungestörte Ausübung des Gewerbes auch gerade aufgrund Dritten nicht zugänglicher Kenntnisse, Erfahrungen und Unterlagen und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebsinhabers geschützt werden (BAG vom 26.02.1987, 6 ABR 46/84, Juris, Rz. 18 m.w.N.).

    d) Der Arbeitgeber muss ein sachliches und objektiv berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung, also zur Anerkennung bestimmter Tatsachen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis haben (BAG vom 26.02.1987, 6 ABR 46/84 - Rz. 18; Oetker, FS für Wißmann, S. 402 m.w.N.).

    Besonderheiten des betroffenen Unternehmensbereichs, die es hier zu schützen gilt, (siehe BAG vom 26.02.1987, 6 ABR 46/84), sind nicht ersichtlich.

  • BAG, 17.10.1990 - 7 ABR 69/89

    Protokollführung im Wirtschaftsausschuß

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.05.2015 - 3 TaBV 35/14
    aa) Die Arbeitgeberin stützt ihre Ansicht auf BAG vom 17.10.1990, 7 ABR 69/89 (Schriftsatz vom 27.2.2015, S. 18, Bl. 200 d. A.).

    Ihr Verweis auf die Entscheidung des BAG vom 17.10.1990, 7 ABR 69/89 ist nicht einschlägig und komplett aus dem Zusammenhang gerissen.

    Das Bundesarbeitsgericht enthält in seiner Entscheidung vom 17.10.1990, Az. 7 ABR 69/89, zwar den Satz "Denn die Vorschrift des § 79 BetrVG dient allein dem Schutz des Arbeitgebers" (Juris in Rz. 20).

  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 156/73

    Schweigepflicht der Aufsichtsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.05.2015 - 3 TaBV 35/14
    Fehlt es an den objektiven Merkmalen eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses, greift die besondere Schweigepflicht nicht ein (GK-Oetker a.a.O und Rz. 23 m.w.N.).Tatsachen, können nicht wirksam für geheimhaltungsbedürftig erklärt werden, wenn sie es objektiv nicht sind (BGH vom 05.06.1975, II ZR 156/73, zitiert nach Juris, Rz.12; so auch Oetker, Festschrift für Wißmann, 2005, S. 396 (398)).

    Der Gegenstand von Verhandlungen kann nicht uneingeschränkt dem Verschwiegenheitsgebot unterworfen werden (BGH vom 05.06.1975, II ZR 156/73 - Juris, Rz. 16 - zum Aufsichtsrat).

  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 474/86

    Kundenschutzabrede

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.05.2015 - 3 TaBV 35/14
    c) Betriebsgeheimnisse beziehen sich auf den technischen Betriebsablauf, insbesondere Herstellung und Herstellungsverfahren (BAG vom 15.12.1987, 3 AZR 474/86 - Juris, Rz. 26; Hess - Nicolai, 9. Aufl. § 9 BetrVG, Rz. 4).

    Geschäftsgeheimnisse betreffen den allgemeinen Geschäftsverkehr des Unternehmens, also wirtschaftliche und kaufmännische Tatsachen, z.B. Absatzplanung, Vorzugspreise, Kalkulation, Liquidität, Auftragslage, Umsatzhöhe, Kundenlisten (GK - Oetker, § 79 BetrVG, Rz. 15, 16; ErfK-Kania, § 79 BetrVG Rz. 3, 4; Hess-Nicolai, § 79 BetrVG, Rz. 4 f; vgl .u.a. auch BAG vom 15.12.1987, 3 AZR 474/86 - Juris, Rz. 26) oder Fertigungsverfahren, an denen die Konkurrenz ebenfalls arbeitet und die für das Unternehmen entscheidend sind (Oetker, FS für Wißmann, 2005, S.402 m.w.N.).

  • ArbG Hamburg, 13.09.1989 - 16 BV 17/88
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.05.2015 - 3 TaBV 35/14
    dd) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der sowohl von der Arbeitgeberin als auch von GK-Oetker; Richardi/Thüsing und auch Rieble stets zitierten Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13.09.1989, 16 BV 17/88, AiB 1992, 44.
  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.05.2015 - 3 TaBV 35/14
    Auch die sachgerechte Wahrnehmung der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte ist ohne einen Informations- und Meinungsaustausch zwischen Betriebsrat und Belegschaft nicht denkbar (BAG vom 9.6.1999, 7 ABR 66/97 - Rz. 24 - zu § 40 BetrVG).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02

    Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.05.2015 - 3 TaBV 35/14
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können das Bestehen und der Umfang eines betrieblichen Mitbestimmungsrechts im Beschlussverfahren auch losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (BAG vom 15.04.2008 - 1 ABR 14/07 - zitiert nach Juris, Rz. 17 m.w.N.; BAG vom 10.12.2012 - 1 ABR 7/02 -, Juris, Rn 18).
  • BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07

    Versetzung - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.05.2015 - 3 TaBV 35/14
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können das Bestehen und der Umfang eines betrieblichen Mitbestimmungsrechts im Beschlussverfahren auch losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (BAG vom 15.04.2008 - 1 ABR 14/07 - zitiert nach Juris, Rz. 17 m.w.N.; BAG vom 10.12.2012 - 1 ABR 7/02 -, Juris, Rn 18).
  • BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 83/79

    Arbeitsvertrag - Betriebsgeheimnis - Arbeitsverhältnis - Weitergabe -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.05.2015 - 3 TaBV 35/14
    b) Offenkundig ist, was sich jeder Interessierte ohne besondere Mühe zur Kenntnis beschaffen kann (BAG vom 16.03.1982, 3 AZR 83/79, Juris, Rz.29).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.05.2015 - 3 TaBV 35/14
    Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem bekundeten Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen, wenn dieser an deren Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat (BAG vom 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 - zitiert nach Juris, Rz. 25 m.w.N.; BAG vom 26.02.1987, 6 ABR 46/87 - Juris, Rz. 16 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 20.03.2017 - 16 TaBV 12/17

    Der Geheimhaltungspflicht des § 79 BetrVG unterliegen nur Betriebs- und

    Der Betriebsrat muss daher ab Beginn der Unterrichtung über konkret geplante Betriebsänderungen mit den von ihm vertretenen Arbeitnehmern reden können, erst recht wenn sie betroffen sind (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein 20. Mai 2015 - 3 TaBV 35/14 - zu II. 2. der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17

    Schadenersatz wegen der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen?

    Hierunter fallen etwa Diensterfindungen, Konstruktionsbezeichnungen, Unterlagen über neue technische Verfahren, Modelle, Versuchsprotokolle, chemische Formeln, Rezepturen u. Ä. (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.05.2015 - 3 TaBV 35/14, NZA-RR 2016, 77).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.09.2015 - 3 TaBV 27/15

    Versetzung, Mitbestimmung, Betriebsrat, Kündigungen, Betriebsänderung,

    In einem zur Klärung der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise vom Betriebsrat eingeleiteten arbeitsgerichtlichen Verfahren wurde durch zwei Instanzen, letztendlich mit Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 20.05.2015 - 3 TaBV 35/14 - festgestellt, dass rechtlich insoweit kein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 79 BetrVG vorlag.
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 15.07.2021 - AS 5/21
    Es muss ein Geheimhaltungsinteresse des Dienstgebers oder eines sonstigen Beteiligten bestehen (Thiel, in: MAVO, § 20, Rn. 36; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.05.2015, 3 TaBV 35/14, NZA-RR 2016, 77-81).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht