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   LAG München, 02.02.2012 - 3 TaBV 56/11   

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https://dejure.org/2012,31754
LAG München, 02.02.2012 - 3 TaBV 56/11 (https://dejure.org/2012,31754)
LAG München, Entscheidung vom 02.02.2012 - 3 TaBV 56/11 (https://dejure.org/2012,31754)
LAG München, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 3 TaBV 56/11 (https://dejure.org/2012,31754)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Teilnahme freigestellter Betriebsratsmitglieder an der elektronischen Zeiterfassung gemäß der entsprechenden Betriebsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilnahme freigestellter Betriebsratsmitglieder an der elektronischen Zeiterfassung; Verpflichtungsantrag des Betriebsrats bei Verzicht der Arbeitgeberin auf die durch Betriebsvereinbarung vereinbarte Arbeitszeitkontrolle

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 38, 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG
    Betriebsratstätigkeit, Zeiterfassungssystem, Betriebsvereinbarung, Freistellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 38 Abs. 1; BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1
    Teilnahme freigestellter Betriebsratsmitglieder an der elektronischen Zeiterfassung; Verpflichtungsantrag des Betriebsrats bei Verzicht der Arbeitgeberin auf die durch Betriebsvereinbarung vereinbarte Arbeitszeitkontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01

    Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich

    Auszug aus LAG München, 02.02.2012 - 3 TaBV 56/11
    Hiermit übereinstimmend ist in der Rechtsprechung entschieden worden, dass für freigestellte Betriebsratsmitglieder Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit maßgebend sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.11.2009 - 9 TaBV 37/07 -, veröffentlicht in Juris), ein Gleitzeitsystem gilt (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.1993 - 18 Sa 303/93 -, NZA 1994, 720) und auch die Urlaubsregelungen anzuwenden sind, die ohne Freistellung anzuwenden wären (vgl. BAG, Urteil vom 20.08.2002 - 9 AZR 261/01 -, NZA 2003, 1046).
  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Fahrtkosten

    Auszug aus LAG München, 02.02.2012 - 3 TaBV 56/11
    54Durch die Freistellung gemäß § 38 BetrVG wird das freigestellte Betriebsratsmitglied nur von seiner beruflichen Tätigkeit, nicht aber von den sonstigen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag - etwa der Einhaltung seiner vertraglichen Arbeitszeit oder des Arbeitsortes - befreit (vgl. BAG, Beschluss vom 13.06.2007 - 7 ABR 62/06 -, NZA 2007, 1301).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 9 TaBV 37/07

    Zeitliche Festlegung der Anwesenheitszeiten eines freigestellten

    Auszug aus LAG München, 02.02.2012 - 3 TaBV 56/11
    Hiermit übereinstimmend ist in der Rechtsprechung entschieden worden, dass für freigestellte Betriebsratsmitglieder Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit maßgebend sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.11.2009 - 9 TaBV 37/07 -, veröffentlicht in Juris), ein Gleitzeitsystem gilt (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.1993 - 18 Sa 303/93 -, NZA 1994, 720) und auch die Urlaubsregelungen anzuwenden sind, die ohne Freistellung anzuwenden wären (vgl. BAG, Urteil vom 20.08.2002 - 9 AZR 261/01 -, NZA 2003, 1046).
  • LAG Düsseldorf, 23.01.2004 - 9 Sa 687/03

    Erfassung von außerhalb des Betriebs geleisteter Betriebsratstätigkeit im

    Auszug aus LAG München, 02.02.2012 - 3 TaBV 56/11
    Die Arbeitgeberin hat die Auffassung vertreten, dass weder die RBV ZDMS noch die BV TARIS auf die freigestellten Betriebsratsmitglieder Anwendung fände und sich zur Begründung auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.01.2004 - 9 Sa 687/03 - bezogen.
  • LAG Düsseldorf, 26.05.1993 - 18 Sa 303/93

    Arbeitszeiten eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG München, 02.02.2012 - 3 TaBV 56/11
    Hiermit übereinstimmend ist in der Rechtsprechung entschieden worden, dass für freigestellte Betriebsratsmitglieder Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit maßgebend sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.11.2009 - 9 TaBV 37/07 -, veröffentlicht in Juris), ein Gleitzeitsystem gilt (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.1993 - 18 Sa 303/93 -, NZA 1994, 720) und auch die Urlaubsregelungen anzuwenden sind, die ohne Freistellung anzuwenden wären (vgl. BAG, Urteil vom 20.08.2002 - 9 AZR 261/01 -, NZA 2003, 1046).
  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12

    Zeiterfassung - freigestellte Betriebsratsmitglieder

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 2. Februar 2012 - 3 TaBV 56/11 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Bielefeld, 10.08.2023 - 1 BV 35/23
    Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben daher grundsätzlich die betrieblichen Kontrolleinrichtungen, z.B. Arbeitszeitkontrollgeräte zu benutzen (vgl. nur so BAG vom 10.07.2013 - 7 ABR 22/12 Rdnr. 18, ebenso die Vorinstanz LAG München vom 02.02.2012 - 3 TaBV 56/11).
  • ArbG Bielefeld, 10.08.2023 - 1 BV 31/23
    Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben daher grundsätzlich die betrieblichen Kontrolleinrichtungen, z.B. Arbeitszeitkontrollgeräte zu benutzen (vgl. nur so BAG vom 10.07.2013 - 7 ABR 22/12 Rdnr. 18, ebenso die Vorinstanz LAG München vom 02.02.2012 - 3 TaBV 56/11).
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