Rechtsprechung
LAG Köln, 25.04.2012 - 3 TaBV 84/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Dienstplan, Mehrflugdienststunden, Mitbestimmung Besatzungsumlauf
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 87 Abs. 1 Nr. 2, 3, 117 As. 2 BetrVG, TV Personalvertretung
Dienstplan, Mehrflugdienststunden, Mitbestimmung Besatzungsumlauf - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitbestimmung der Personalvertretung bei Anordnung von Mehrflugdienststunden; Mitbestimmung bei Gestaltung von Rahmenplänen; Dienstplan
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitbestimmung der Personalvertretung bei Anordnung von Mehrflugdienststunden; Mitbestimmung bei der Gestaltung von Rahmenplänen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 22.09.2011 - 4 BV 30/11
- LAG Köln, 25.04.2012 - 3 TaBV 84/11
- BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
Auszug aus LAG Köln, 25.04.2012 - 3 TaBV 84/11
Betriebsübliche Arbeitszeit im Sinne der Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die im Betrieb regelmäßig geleistete Arbeitszeit (BAG, Beschluss vom 26.10.2004 - 1 ABR 31/03 - (A), BAGE 112, 227; BAG, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 ABR 47/06 -, NZA 2007, 818).Ein solcher liegt vor, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt (BAG, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 ABR 47/06 -, NZA 2007, 818).
- ArbG Köln, 22.09.2011 - 4 BV 30/11
Umfang der Mitbestimmung im Hinblick auf die Anordnung von monatlichen …
Auszug aus LAG Köln, 25.04.2012 - 3 TaBV 84/11
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 22.09.2011 - 4 BV 30/11 - teilweise abgeändert.Die Beteiligte zu 1) beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 22.09.2011 - 4 BV 30/11 - abzuändern und festzustellen, 1. dass der Beteiligten zu 1) hinsichtlich der Anordnung von monatlichen Mehrflugdienststunden des Bordpersonals ein Mitbestimmungsrecht zusteht, soweit nicht ein Notfall vorliegt, es sich nicht um leitende Angestellte handelt, keine kollektive Maßnahme vorliegt oder es um keine arbeitskampfbezogene Mehrarbeit geht;.
- BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 22/02
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung eines Jahresschichtplans
Auszug aus LAG Köln, 25.04.2012 - 3 TaBV 84/11
"Vorübergehend" im vorgenannten Sinn ist nach der BAG-Rechtsprechung eine Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, wenn für einen überschaubaren Zeitraum vom ansonsten maßgeblichen Zeitvolumen abgewichen wird, um anschließend zur betriebsüblichen Dauer zurückzukehren (BAG, Beschluss vom 01.07.2003 - 1 ABR 22/02 -, BAGE 107, 9). - BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03
Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag
Auszug aus LAG Köln, 25.04.2012 - 3 TaBV 84/11
Betriebsübliche Arbeitszeit im Sinne der Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die im Betrieb regelmäßig geleistete Arbeitszeit (BAG, Beschluss vom 26.10.2004 - 1 ABR 31/03 - (A), BAGE 112, 227; BAG, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 ABR 47/06 -, NZA 2007, 818).
- BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12
Tarifzuständigkeit - betriebsverfassungsrechtliche Normen - Arbeitszeit des …
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin und unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde der Personalvertretung wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. April 2012 - 3 TaBV 84/11 - aufgehoben, soweit er der Beschwerde der Personalvertretung gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 22. September 2011 - 4 BV 30/11 - entsprochen hat und zur Klarstellung neu gefasst:. - LAG Köln, 03.12.2013 - 12 TaBV 65/13
Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen
Es greift nicht ein bei individuellen Maßnahmen ohne kollektiven Bezug (BAG…, Beschluss vom 24. April 2007 - 1 ABR 47/06, BAGE 122, 127, Rz. 19;… Beschluss vom 17. November 1998 - 1 ABR 12/98, BAGE 90, 194, juris-Rz. 36; LAG Köln, Beschluss vom 25. April 2012 - 3 TaBV 84/11, juris-Rz. 26).