Rechtsprechung
   LAG München, 13.02.2014 - 3 TaBV 84/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2903
LAG München, 13.02.2014 - 3 TaBV 84/13 (https://dejure.org/2014,2903)
LAG München, Entscheidung vom 13.02.2014 - 3 TaBV 84/13 (https://dejure.org/2014,2903)
LAG München, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 3 TaBV 84/13 (https://dejure.org/2014,2903)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,2903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • IWW

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
    BetrVG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen durch den Arbeitgeber

Kurzfassungen/Presse (7)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    "Welcome-Back-Gespräche" bei Krankheit: Mitbestimmung des Betriebsrats?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmung und Krankenrückkehrgespräche

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Krankenrückkehrgespräche können der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Krankenrückkehrgespräche unterliegen dem Mitbestimmungsrecht

  • poko.de (Kurzinformation)

    Schön, dass Sie wieder da sind…

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Krankenrückkehrgespräche sind mitbestimmungspflichtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Durchführung von formalisierten Krankenrückkehrgesprächen - Krankenrückkehrgespräche verletzen Privatsphäre der Arbeitnehmer

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 22/94

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Führung von Krankengesprächen

    Auszug aus LAG München, 13.02.2014 - 3 TaBV 84/13
    Ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Krankenrückkehrgespräche sei im Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.11.1994 - 1 ABR 22/94 - zu verneinen.

    3 TaBV 84/13 -9über besteht kein Mitbestimmungsrecht, wenn das Arbeitsverhalten eines Arbeitnehmers durch Anordnungen, mit denen seine Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird - die also bestimmen, welche Arbeiten in welcher Weise ausführen sind -, betroffen ist (vgl. BAG, Beschl. v. 08.11.1994 - 1 ABR 22/94 -, NZA 1995, 857; Beschl. v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 -, BAGE 101, 216; Beschl. v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/93 -, BAGE 109, 235; Beschl. v. 28.07.2008 - 1 ABR 40/07 -, BAGE 127, 146; Beschl. v. 07.02.2012 - 1 ABR 63/10 -, NZA 2012, 685).

    08.11.1994 (aaO) ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Führung formalisierter Krankengespräche zur Aufklärung eines überdurchschnittlichen Krankenstandes mit einer nach abstrakten Kriterien ermittelten Mehrzahl von Arbeitnehmern gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bejaht.

    Die Rechtsbeschwerde war für die Beteiligte zu 2) im Hinblick auf die abweichenden Entscheidungen anderer Landesarbeitsgerichte, der Kontroversen in der arbeitsrechtlichen Literatur und der Tatsache, dass die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.11.1994 - 1 ABR 22/94 - bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage fast 20 Jahre zurückliegt, zuzulassen.

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 46/01

    Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal

    Auszug aus LAG München, 13.02.2014 - 3 TaBV 84/13
    Auch beurteilt sich die Frage, ob ein mitbestimmungspflichtiges Ordnungsverhalten vorliegt, nicht nach den subjektiven Vorstellungen, die einen Arbeitgeber zu der Maßnahme bewogen haben, sondern nach dem objektiven Regelungszweck, der sich nach dem Inhalt der Maßnahme und der Art des zu beeinflussenden betrieblichen Geschehens bestimmt (so BAG, Beschl. v. 11.06.2002 - 1 ABR 46/01 -, NZA 2002, 1299; Beschl. v. 14.01.2012 - 1 ABR 45/10 -, NZA 2012, 687 Rn. 22).
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

    Auszug aus LAG München, 13.02.2014 - 3 TaBV 84/13
    3 TaBV 84/13 -9über besteht kein Mitbestimmungsrecht, wenn das Arbeitsverhalten eines Arbeitnehmers durch Anordnungen, mit denen seine Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird - die also bestimmen, welche Arbeiten in welcher Weise ausführen sind -, betroffen ist (vgl. BAG, Beschl. v. 08.11.1994 - 1 ABR 22/94 -, NZA 1995, 857; Beschl. v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 -, BAGE 101, 216; Beschl. v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/93 -, BAGE 109, 235; Beschl. v. 28.07.2008 - 1 ABR 40/07 -, BAGE 127, 146; Beschl. v. 07.02.2012 - 1 ABR 63/10 -, NZA 2012, 685).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Auszug aus LAG München, 13.02.2014 - 3 TaBV 84/13
    3 TaBV 84/13 -9über besteht kein Mitbestimmungsrecht, wenn das Arbeitsverhalten eines Arbeitnehmers durch Anordnungen, mit denen seine Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird - die also bestimmen, welche Arbeiten in welcher Weise ausführen sind -, betroffen ist (vgl. BAG, Beschl. v. 08.11.1994 - 1 ABR 22/94 -, NZA 1995, 857; Beschl. v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 -, BAGE 101, 216; Beschl. v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/93 -, BAGE 109, 235; Beschl. v. 28.07.2008 - 1 ABR 40/07 -, BAGE 127, 146; Beschl. v. 07.02.2012 - 1 ABR 63/10 -, NZA 2012, 685).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Auszug aus LAG München, 13.02.2014 - 3 TaBV 84/13
    3 TaBV 84/13 -9über besteht kein Mitbestimmungsrecht, wenn das Arbeitsverhalten eines Arbeitnehmers durch Anordnungen, mit denen seine Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird - die also bestimmen, welche Arbeiten in welcher Weise ausführen sind -, betroffen ist (vgl. BAG, Beschl. v. 08.11.1994 - 1 ABR 22/94 -, NZA 1995, 857; Beschl. v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 -, BAGE 101, 216; Beschl. v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/93 -, BAGE 109, 235; Beschl. v. 28.07.2008 - 1 ABR 40/07 -, BAGE 127, 146; Beschl. v. 07.02.2012 - 1 ABR 63/10 -, NZA 2012, 685).
  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Auszug aus LAG München, 13.02.2014 - 3 TaBV 84/13
    3 TaBV 84/13 -9über besteht kein Mitbestimmungsrecht, wenn das Arbeitsverhalten eines Arbeitnehmers durch Anordnungen, mit denen seine Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird - die also bestimmen, welche Arbeiten in welcher Weise ausführen sind -, betroffen ist (vgl. BAG, Beschl. v. 08.11.1994 - 1 ABR 22/94 -, NZA 1995, 857; Beschl. v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 -, BAGE 101, 216; Beschl. v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/93 -, BAGE 109, 235; Beschl. v. 28.07.2008 - 1 ABR 40/07 -, BAGE 127, 146; Beschl. v. 07.02.2012 - 1 ABR 63/10 -, NZA 2012, 685).
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93

    Beschäftigung von freien Mitarbeitern als mitbestimmungspflichtige Einstellung -

    Auszug aus LAG München, 13.02.2014 - 3 TaBV 84/13
    3 TaBV 84/13 -9über besteht kein Mitbestimmungsrecht, wenn das Arbeitsverhalten eines Arbeitnehmers durch Anordnungen, mit denen seine Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird - die also bestimmen, welche Arbeiten in welcher Weise ausführen sind -, betroffen ist (vgl. BAG, Beschl. v. 08.11.1994 - 1 ABR 22/94 -, NZA 1995, 857; Beschl. v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 -, BAGE 101, 216; Beschl. v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/93 -, BAGE 109, 235; Beschl. v. 28.07.2008 - 1 ABR 40/07 -, BAGE 127, 146; Beschl. v. 07.02.2012 - 1 ABR 63/10 -, NZA 2012, 685).
  • BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

    Auszug aus LAG München, 13.02.2014 - 3 TaBV 84/13
    Auch beurteilt sich die Frage, ob ein mitbestimmungspflichtiges Ordnungsverhalten vorliegt, nicht nach den subjektiven Vorstellungen, die einen Arbeitgeber zu der Maßnahme bewogen haben, sondern nach dem objektiven Regelungszweck, der sich nach dem Inhalt der Maßnahme und der Art des zu beeinflussenden betrieblichen Geschehens bestimmt (so BAG, Beschl. v. 11.06.2002 - 1 ABR 46/01 -, NZA 2002, 1299; Beschl. v. 14.01.2012 - 1 ABR 45/10 -, NZA 2012, 687 Rn. 22).
  • LAG München, 20.03.2014 - 3 TaBV 5/14

    Wiedereinsetzung, Beschwerdefrist, Beschwerdebegründungsfrist, fehlerhafte

    3 TaBV 84/13 -2hat die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts München auf Grund der mündlichen Anhörung vom 23. Januar 2014 durch die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Dr. Eulers und die ehrenamtlichen Richter Baumann und Veh.

    3 TaBV 84/13 -3Die Beteiligte zu 2) ist ein bundesweites Unternehmen des Mode-Einzelhandels.

    3 TaBV 84/13 -4Fehlzeiten - in der Regel mehr als 14 Tage in einem Zeitraum von einem halben bis ganzen Jahr - angesammelt hätten, würden zum Gespräch aufgefordert werden.

    3 TaBV 84/13 -5Sie hat ausgeführt, dass es ihr bei der Führung der handschriftlichen An- und Abwesenheitslisten nicht um eine Kontrolle der Arbeitnehmer ginge, sondern lediglich um einen besseren Überblick über die verschiedenen Zeiten mit ihren jeweils verschiedenen rechtlichen Konsequenzen (Arbeitsentgelt, Entgeltfortzahlung, Urlaubsentgelt) zu gewinnen.

    3 TaBV 84/13 -6nach § 94 Abs. 1 BetrVG sei zu verneinen, weil der Beteiligte zu 1) auch insoweit nichts Konkretes zu standardisierten Fragen vorgebracht habe.

    3 TaBV 84/13 -7-.

    3 TaBV 84/13 -8Wegen des Vorbringens der Beteiligten im Einzelnen wird auf den Schriftsatz des Beteiligten zu 1) vom 21.10.2013 (Bl. 161 ff. d. A.), der Beteiligten zu 2) vom 18.11.2013 (Bl. 198 ff. d. A.) und auf die Niederschrift über die öffentliche Anhörung am 23.01.2014 (Bl. 210 ff. d. A.) Bezug genommen.

    3 TaBV 84/13 -9über besteht kein Mitbestimmungsrecht, wenn das Arbeitsverhalten eines Arbeitnehmers durch Anordnungen, mit denen seine Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird - die also bestimmen, welche Arbeiten in welcher Weise ausführen sind -, betroffen ist (vgl. BAG, Beschl. v. 08.11.1994 - 1 ABR 22/94 -, NZA 1995, 857; Beschl. v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 -, BAGE 101, 216; Beschl. v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/93 -, BAGE 109, 235; Beschl. v. 28.07.2008 - 1 ABR 40/07 -, BAGE 127, 146; Beschl. v. 07.02.2012 - 1 ABR 63/10 -, NZA 2012, 685).

    3 TaBV 84/13 - 10 c).

    3 TaBV 84/13 - 11 e).

    3 TaBV 84/13 - 12 zwischen B. und S. hat der dortige Arbeitnehmer S. angegeben, er leide an einer Depression; ihm sei zurzeit alles zuviel (Arbeit, privat ...).

    3 TaBV 84/13 - 13 -.

    3 TaBV 84/13 - 14 -.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 23 TaBVGa 292/17

    Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich der Kontrolle der

    Obergerichtlich entschiedene Konstellationen, in denen ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Im Hinblick auf getroffene Regelungen zum Arbeitsverhalten fehlte, sind z.B. die Folgenden: Erfassung der Arbeitszeit von Redakteuren zum Zwecke des Nachweises von Überstunden (BAG, Beschluss vom 04.08.1981 - 1 ABR 54/78 -Juris Rn. 63); Ausfüllen von Tätigkeitsberichten (LAG München, Beschluss vom 26.02.1982 - 8 TaBV 37/81 - Amtsblatt BY 1982, C29-C30 und Juris); Erfassung der Arbeitszeit für bestimmte Projekte zwecks Abrechnung und Kalkulation (BAG, Beschluss vom 24.11.1981 - 1 ABR 108/79 - Juris, Rn. 13 ff) unter Hinweis darauf, dass allein die Möglichkeit einer Leistungskontrolle durch die manuelle Erfassung nicht maßgeblich sei; Registrierung von Arbeitsabläufen (BAG, Beschluss vom 08.11.1994 - 1 ABR 20/94 - Juris Rn. 21); Führen von An- und Abwesenheitslisten zur Ermittlung von Fehltagen (LAG München, Beschluss vom 13.02.2014 - 3 TaBV 84/13 - Juris Rn. 43 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht