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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 U 1/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,64407
OLG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 U 1/13 (https://dejure.org/2013,64407)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.06.2013 - 3 U 1/13 (https://dejure.org/2013,64407)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - 3 U 1/13 (https://dejure.org/2013,64407)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Haftung bei Skiunfall: Kollision im Kreuzungsbereich zweier Pisten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzbegehren und Schmerzensgeldbegehren wegen eines Skiunfalls; Ausgleich eines Haushaltsführungsschadens; Zurechnung eines Mitverschuldens des Geschädigten

  • reise-recht-wiki.de

    Kollision im Kreuzungsbereich zweier Pisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.01.1983 - VI ZR 222/80

    Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Urlaubs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 U 1/13
    Für entgangenen Genussentgang hat der Kläger nicht dargelegt, in wie weit ihm verletzungsbedingt irgendwelche Kosten für den Entgang von Genussmöglichkeiten eingetreten sind (BGH NJW 1983, 1107, Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl. 2013 § 249 Rn. 68, 69).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 U 1/13
    Zu Recht führt das Landgericht aus, dass nach der Rechtsprechung des BGH es bei der Verletzung eines absoluten Rechtsguts ausreicht, wenn zukünftige Schadensfolgen möglich erscheinen, aber Art und Umfang noch ungewiss sind (BGH MDR 2007, 792).
  • OLG Koblenz, 02.03.2011 - 5 U 1273/10

    Skiunfall - Haftungsmaßstab - FIS-Regeln

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 U 1/13
    Die Verantwortlichkeit wird unter Berücksichtigung der für den Skisport geltenden FIS-Regel Nr. 1, sodann nach den allgemeinen Haftungsbestimmungen beurteilt (BGH NJW-RR 1996, 732; OLG Koblenz MDR 2011, 539).
  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 U 1/13
    Vorliegend hat die Ehefrau nach der Verletzung des Klägers bezahlten Urlaub genommen, so dass kein Verdienstausfall eingetreten ist (BGH NJW 1991, 2340 ff.).
  • AG Frankfurt/Main, 13.08.1991 - 33 C 1768/91
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 U 1/13
    Die Höhe des Anspruchs orientiert sich bei fiktiver Berechnung an den Kosten einer geeigneten Ersatzkraft, wobei auf den Nettolohn abzustellen ist (BGH NJW-RR 1992, 972; Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl. 2013, § 843 Rn. 8).
  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94

    Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 U 1/13
    Die Verantwortlichkeit wird unter Berücksichtigung der für den Skisport geltenden FIS-Regel Nr. 1, sodann nach den allgemeinen Haftungsbestimmungen beurteilt (BGH NJW-RR 1996, 732; OLG Koblenz MDR 2011, 539).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 3 U 1/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1351
OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 3 U 1/13 (https://dejure.org/2014,1351)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.01.2014 - 3 U 1/13 (https://dejure.org/2014,1351)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 3 U 1/13 (https://dejure.org/2014,1351)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Prospekthaftung bei lediglicher namentlicher Erwähnung im Emissionsprospekt ausgeschlossen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Prospekthaftung bei lediglicher namentlicher Erwähnung im Emissionsprospekt ausgeschlossen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzansprüche wegen nicht erwartungsgemäß verlaufender Beteiligungen an einem als Publikums-KG betriebenen Filmfonds

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 337/08

    Haftung einer als Treuhandkommanditistin bei der Beteiligung an einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 3 U 1/13
    Grundsätzlich gilt, dass der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der für einen Beitrittsinteressenten im Allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit darstellt, den Anleger über alle Umstände, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich, richtig und vollständig zu unterrichten hat (z.Bsp. BGH, Urteil vom 15.07.2010, III ZR 337/08, Rn 10).

    Dazu gehört nach der auf das Urteil vom 06.10.1980, II ZR 60/90, NSW 1981, 1449 ff, zurückzuführenden Rechtsprechung des Bundesgerichthofes auch die Darstellung der wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zwischen einerseits der Komplementär GmbH, ihren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern und andererseits den Unternehmen, in deren Hand die Beteiligungsgesellschaft die nach dem Emissionsprospekt durchzuführenden Vorhaben ganz oder wesentlich gelegt hat und der diesem Personenkreis gewährten Sonderzuwendungen oder Sondervorteile (BGH, Urteil vom 15.07.2010, III ZR 337/08).

    Aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesgerichthofes zu einem "c... ..." (Urteil vom 15.07.2010, III ZR 337/08) ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers zwar noch nicht, dass Verflechtungshinweise hinsichtlich sämtlicher Unternehmen zu erfolgen haben, die vertraglich in irgendeiner Weise in die Verwirklichung des Vorhabens mit eingebunden sind und für die der Investitionsplan des Emissionsprospektes Mittel bereit stellt.

  • BGH, 31.10.2013 - III ZR 66/13

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 3 U 1/13
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichthof in der Entscheidung vom 31. Oktober 2013 (III ZR 66/13) nochmals bestätigt.

    Für einen potentiellen Anleger ist auch erkennbar, dass der Berufungsbeklagte zu 1. von den Dienstleistungen, die die P... für die Fondsgesellschaft erbringt, profitiert (vergl. hierzu BGH Urteil vom 31.10.2013, III ZR 66/13).

  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 3 U 1/13
    Da der Berufungsbeklagte zu 1. nicht Vertragpartner der beitretenden Kommanditisten ist, wohl aber als Initiator oder Hintermann des streitgegenständlichen Kapitalanlagemodells anzusehen ist, kämen in erster Linie Ansprüche aus der - vom Bundesgerichtshof entwickelten - "Prospekthaftung im engeren Sinne" in Betracht, die nicht an persönliches, sondern typisiertes Vertrauen anknüpft und davon ausgeht, dass Gründer, Initiatoren, Gestalter und Hintermänner eines Unternehmens für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospektes verantwortlich sind (vergl. Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 311, Rn 67 ff; BGH NJW 2010, 1077; BGH NJW 2012, 758).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gilt für die Verjährung von Ansprüchen aus der Prospekthaftung im engeren Sinne eine absolute Frist von drei Jahren ab Abschluss der Beitrittsvereinbarung (BGH NJW 2010, 1077).

  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 41/03

    Haftung der Muttergesellschaft einer Anlagevermittlerin für in Anspruch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 3 U 1/13
    Zu dieser Nennung müssen weitere Handlungen hinzutreten, durch die besonderes Vertrauen in Anspruch genommen wird (BGH a.a.O., unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 04. Mai 2004, XI ZR 41/03, NJW-RR 2005, 23, 24 f).

    Dies ist nicht mehr als ein werbemäßiger Hinweis und bedeutet nicht, dass der Berufungsbeklagte selbst persönlich mit einem Anspruch auf besonderes Vertrauen hervorgetreten ist (vergl. auch BGH, Urteil vom 04.05.2004, XI ZR 41/03; OLG Braunschweig, 2 U 60/10).

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 3 U 1/13
    55 Aus Prospekthaftung im weiteren Sinne haftet nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23.04.2012, II ZR 211/09, NJW-RR 2012, 937 ff grundsätzlich nur derjenige, der Vertragspartner des Anlegers geworden ist oder hätte werden sollen.

    Der Bundesgerichthof führt hierzu in der Entscheidung vom 23.04.2012 (II ZR 211/09) aus:.

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 3 U 1/13
    Nach der hierzu ergangenen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichthofes vom 27.10.2009 (XI ZR 337/08, NSW-RR 2010, 115 ff) gehören zu den Umständen, über die der Prospekt ein zutreffendes und vollständiges Bild zu vermitteln hat, auch die für die Anlageentscheidung wesentlichen Prognosen über die voraussichtliche künftige Entwicklung des Anlageobjekts.
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2013 - 9 U 33/12

    Schadensersatz wegen Beitritt zu einer Publikums-KG: Haftung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 3 U 1/13
    Auch bei solchen Verträgen besteht das Risiko, dass Verträge mit den verbundenen Unternehmen wirtschaftlich zu deren Gunsten gestaltet werden mit nachteiligen Auswirkungen für den wirtschaftlichen Erfolg des Fonds (so z.Bsp. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.02.2013, 9 U 33/12).
  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 3 U 1/13
    Es darf der Prognose auch die optimistische Erwartung einer zukünftigen Entwicklung zugrunde gelegt werden, solange die die Erwartung rechtfertigenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist (BGH, a.a.O.; vergl. auch BGH, Urteil vom 21.03.2006, XI ZR 63/05, WM 2006, 851).
  • OLG München, 03.07.2013 - 13 U 3705/12

    Abweisung der Klage gegen die Treuhandkommanditistin und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 3 U 1/13
    Selbst wenn es sich vorliegend um einen Fonds mit einer so genannten Defeasance Struktur gehandelt haben sollte, wäre der Hinweis ausreichend gewesen (vergleiche OLG München, Urteil vom 03. Juli 2013, 13 U 3705/12).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 3 U 1/13
    Vertreibt ein Anlagevermittler die Anlage anhand eines Prospektes, muss er, um seiner Auskunftspflicht nachzukommen, im Rahmen der geschuldeten Plausibilitätsprüfung den Prospekt jedenfalls darauf überprüfen, ob er ein in sich schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsangebot gibt und ob die darin enthaltenen Informationen zutreffen, sofern er das mit zumutbarem Aufwand zu überprüfen in der Lage ist (BGH, Urteil vom 05.03.2009, III ZR 17/08; VersR 2010, 112 ff).
  • BGH, 12.02.2009 - III ZR 90/08

    Umfang der über den Emissionsprospekt hinausgehenden Informationspflichten des

  • BGH, 25.02.1991 - II ZR 60/90

    Haftung des Kommanditisten einer Publikums-KG bei Einräumung von Bürgschaften

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08

    Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds:

  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 103/10

    Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als

  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.05.2013 - I-3 U 1/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29945
OLG Köln, 28.05.2013 - I-3 U 1/13 (https://dejure.org/2013,29945)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.05.2013 - I-3 U 1/13 (https://dejure.org/2013,29945)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - I-3 U 1/13 (https://dejure.org/2013,29945)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Kollision eines von hinten herannahenden Fahrzeugs mit einem Fahrstreifenwechsler

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines von hinten herannahenden Fahrzeugs mit einem Fahrstreifenwechsler

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall vor roter Ampel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Alleinige Haftung eines Fahrstreifenwechslers bei Kollision mit herannahendem Fahrzeug

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Alleinige Haftung eines Fahrstreifenwechslers bei Kollision mit herannahendem Fahrzeug

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