Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.09.2009 - 3 U 102/09   

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https://dejure.org/2009,4753
OLG Celle, 16.09.2009 - 3 U 102/09 (https://dejure.org/2009,4753)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.09.2009 - 3 U 102/09 (https://dejure.org/2009,4753)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. September 2009 - 3 U 102/09 (https://dejure.org/2009,4753)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltshaftung: Nichtaufnahme von Vergleichsverhandlungen trotz Vergleichsbereitschaft der Gegenseite bei einem gerichtlich nicht durchsetzbaren Anspruch des Mandanten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 280 Abs. 1 BGB; § 611 BGB; § 675 BGB
    Haftungsausfüllende Kausalität bei einem Anwaltsregress

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsausfüllende Kausalität bei einem Anwaltsregress

  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 611; ; BGB § 675

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611; BGB § 675
    Haftungsausfüllende Kausalität bei einem Anwaltsregress

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für unterbliebenen Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwaltshaftung auch ohne Anspruch

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergleich nicht zu Stande gekommen: Rechtsanwalt haftet! (IBR 2009, 1387)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 4 U 140/06

    Gewährleistungsbürgschaft beim Bauvertrag: Inanspruchnahme bei Beschränkung der

    Auszug aus OLG Celle, 16.09.2009 - 3 U 102/09
    Die Beklagten haben mit der Klageerwiderung sogar vorgetragen, mangels Veröffentlichung sei die Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urteil vom 30. November 2006 - 4 U 140/06, das die gleiche Auffassung vertrat wie das vorstehend zitierte Oberlandesgericht Hamburg) noch nicht bekannt gewesen, wonach unabhängig von der Frage der Beweislast schon dem Grunde nach ein Anspruch aus einer Gewährleistungsbürgschaft ausgeschlossen war, wenn nach dem Bauvertrag eine förmliche Abnahme vereinbart worden und eine solche unterblieben war.
  • BGH, 21.09.1995 - IX ZR 228/94

    Pflichtverletzungen des Anwalts durch Unterlassen der Vollstreckung aus einem

    Auszug aus OLG Celle, 16.09.2009 - 3 U 102/09
    Wird aufgrund eines Anwaltsfehlers eine erfolgreiche Vollstreckung aus diesem Titel unmöglich, hat dieser für den entgangenen Vergleichsbetrag einzustehen (vgl. BGH, NJW 1996, 48, 49.2000, 730, 731).
  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 35/93

    Behörden als Mitglieder des Gläubigerausschusses; Nichtigkeit der Wahl eines

    Auszug aus OLG Celle, 16.09.2009 - 3 U 102/09
    Zutreffend ist, dass der Geschädigte im Wege des Schadensersatzes grundsätzlich nicht mehr erhalten soll, als das, was er nach der materiellen Rechtslage verlangen kann und der Verlust oder die Vorenthaltung einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, auf die nach der Rechtsordnung kein Anspruch besteht, keinen ersatzfähigen Schaden darstellt (BGHZ 124, 86, 95.125, 27, 34).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Auszug aus OLG Celle, 16.09.2009 - 3 U 102/09
    Der Rechtsanwalt ist in den Grenzen des ihm erteilten Mandats verpflichtet, seinen Auftraggeber umfassend und erschöpfend zu belehren, um ihm eine eigenverantwortliche, sachgerechte Entscheidung darüber zu ermöglichen, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will (BGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - IX ZR 166/07, Umdruck TZ 10. BGHZ 171, 261, 263 f. Rn. 9 f. - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamburg, 04.05.1990 - 1 U 130/89

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme aus einer Gewährleistungsbürgschaft

    Auszug aus OLG Celle, 16.09.2009 - 3 U 102/09
    Nach der bereits damals existenten obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamburg, NJW-RR 1991, 1304), die auch in die einschlägigen Monografien übernommen worden ist (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 1252), ist es bei der Gewährleistungsbürgschaft geboten, den Sicherungsfall so konkret wie möglich zu präzisieren.
  • BGH, 15.01.2009 - IX ZR 166/07

    Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten über den Inhalt

    Auszug aus OLG Celle, 16.09.2009 - 3 U 102/09
    Der Rechtsanwalt ist in den Grenzen des ihm erteilten Mandats verpflichtet, seinen Auftraggeber umfassend und erschöpfend zu belehren, um ihm eine eigenverantwortliche, sachgerechte Entscheidung darüber zu ermöglichen, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will (BGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - IX ZR 166/07, Umdruck TZ 10. BGHZ 171, 261, 263 f. Rn. 9 f. - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LG Dessau-Roßlau, 27.09.2019 - 2 O 593/17

    Voraussetzungen der Haftung eines juristischen Mitarbeiters einer Anwaltskanzlei

    Eine derartige Pflicht besteht damit auch, wenn die Gegenseite einen Vergleich angeboten hat oder wenn noch gar kein konkretes Angebot unterbreitet wurde, ein solches aber Raum steht und der Anspruchsteller demzufolge nur eine tatsächliche Aussicht auf eine ihm günstige Beendigung der Auseinandersetzung verloren hat (OLG Celle NJOZ 2010, 842, 845).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 102/09   

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https://dejure.org/2010,4548
OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 102/09 (https://dejure.org/2010,4548)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.01.2010 - 3 U 102/09 (https://dejure.org/2010,4548)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 3 U 102/09 (https://dejure.org/2010,4548)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 5, 4 Nr. 11, 3 UWG; § 3 HWG
    Zur Unzulässigkeit der Werbens für ein Präparat mit "hervorragender lokaler Verträglichkeit", wenn nach der Fachinformation "häufig" (1% bis 10%) Nebenwirkungen auftreten

  • webshoprecht.de

    Bei Nebenwirkungen darf ein Medikament nicht als hervorragend verträglich beworben werden

  • Wolters Kluwer

    Irreführung der Werbung mit "Hervorragender lokaler Verträglichkeit" für ein Augentropfenpräparat zur Glaukombehandlung

  • aufrecht.de

    Irreführende Werbung mit Angaben zur Verträglichkeit eines Medikamentes

  • rechtsportal.de

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11; UWG § 5; HWG § 3
    Irreführung der Werbung mit "Hervorragender lokaler Verträglichkeit" für ein Augentropfenpräparat zur Glaukombehandlung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; 3 HWG
    Übertriebene Anpreisung von Medikamenten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ein Medikament, das bei jedem Zehnten Nebenwirkungen hervorruft, ist nicht "hervorragend verträglich"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1072
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 102/09
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

  • LG Hamburg, 07.04.2009 - 312 O 116/09

    Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung mit "hervorragender Verträglichkeit" und

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 102/09
    Auf die Berufung der Antragstellerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 12, vom 7.4.2009, Az. 312 O 116/09, teilweise abgeändert.

    Das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 12, hat mit Urteil vom 7.4.2009, Az. 312 O 116/09, die einstweilige Verfügung hinsichtlich des Antrags zu 2. erlassen, den Antrag zu 1. hingegen zurückgewiesen.

  • OLG Hamburg, 20.12.2007 - 3 U 160/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Poster einer wissenschaftlichen Studie als

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 102/09
    Die Antragsgegnerin vermag sich auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Senats vom 20.12.2007 (Az. 3 U 160/06; Magazindienst 2009, 662) zu berufen.
  • BGH, 17.12.1991 - VI ZR 169/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 102/09
    Anerkanntermaßen kann eine bewertende Äußerung eine Tatsachenbehauptung beinhalten, sofern bei dem Adressaten die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorgerufen wird, die einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (siehe nur BGH, Urt. v. 17.12.1991, Az. VI ZR 169/91, juris-Rz. 34).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 102/09
    Zum anderen umfasst der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG auch Äußerungen, in denen Tatsachenbehauptungen und Wertungen zusammenwirken, sofern sie in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind (BGH, Urt. v. 30.1.1996, Az. VI ZR 386/94, juris-Rz. 24).
  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 102/09
    Zum einen schützt Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG auch kommerzielle Meinungsbekundungen in der Werbung (BVerfG, Beschluss v. 01.08.2001, Az. 1 BvR 1188/92 - Therapeutische Äquivalenz).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.12.2012 - 3 U 102/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,57990
OLG Schleswig, 04.12.2012 - 3 U 102/09 (https://dejure.org/2012,57990)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.12.2012 - 3 U 102/09 (https://dejure.org/2012,57990)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - 3 U 102/09 (https://dejure.org/2012,57990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Prüfungs- und Hinweispflichten eines Werkunternehmers hinsichtlich der Vorleistungen anderer Unternehmer

  • baurechtsiegen.de

    Hinweispflicht des Unternehmers bei Schäden von Vorgewerken

  • rechtsportal.de

    BGB § 631; BGB § 242; BGB § 280 Abs. 1
    Prüfungs- und Hinweispflichten eines Werkunternehmers hinsichtlich Vorleistungen anderer Unternehmer

  • ibr-online

    Hinweispflicht verletzt: Haftung auf eigene Leistung begrenzt!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Hinweispflicht verletzt: Haftung auf eigene Leistung begrenzt! (IBR 2014, 138)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 20.01.2004 - 14 U 1198/03

    Mängelhaftung wegen Verletzung der Leistungstreuepflicht?

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.12.2012 - 3 U 102/09
    Nichts anderes wird unmissverständlich auch in den vom Kläger selbst zur Akte gereichten Urteilen OLG Dresden (Urteil vom 20.01.2004 - 14 U 1198/03 -, Bl. 101 d.A.) und OLG Koblenz (Urteil vom 15.07.2004 - 5 U 173/04 -, Bl. 104 d.A.) ausgeführt.
  • OLG Koblenz, 15.07.2004 - 5 U 173/04

    Hinweispflicht des Fliesenlegers auf ungeeigneten Estrich

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.12.2012 - 3 U 102/09
    Nichts anderes wird unmissverständlich auch in den vom Kläger selbst zur Akte gereichten Urteilen OLG Dresden (Urteil vom 20.01.2004 - 14 U 1198/03 -, Bl. 101 d.A.) und OLG Koblenz (Urteil vom 15.07.2004 - 5 U 173/04 -, Bl. 104 d.A.) ausgeführt.
  • LG Bremen, 14.02.2020 - 4 O 1372/12

    Zimmermann und Dachdecker müssen auf Holzbockbefall hinweisen!

    Bei einem Bauvertrag muss jeder Unternehmer prüfen, ob die Vorarbeiten eines anderen Unternehmers, auf denen er seine eigene Leistung aufbaut, eine geeignete Grundlage bilden und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeiten in Frage stelle können (OLG Schleswig, Urteil vom 04.12.2012, Az.: 3 U 102/09, Rz. 26 - Hinweis- und Prüfpflichten des Dachdeckers).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2014 - 24 U 84/13

    Gewährleistung: Verjährung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Diese Art der Ausführung ist mangelhaft, denn mit Rücksicht auf den funktionalen Mangelbegriff hat eine Dachabdichtung nicht nur für den Schutz vor Bewitterung und deren Folgen, sondern auch dafür zu sorgen, dass im Inneren eines Gebäudes vorhandener Wasserdampf schadlos nach Außen diffundieren kann (OLG München, Urteil vom 30. November 2005 - 27 U 229/05 -, juris, nachfolgend BGH, Zurückweisungsbeschluss vom 27. Juli 2006 - VII ZR 283/05 -, juris; ebenso Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04. Dezember 2012 - 3 U 102/09 -, juris, nachfolgend BGH, Zurückweisungsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - VII ZR 345/12 -, juris).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 11.01.2011 - L 3 U 102/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,68136
LSG Bayern, 11.01.2011 - L 3 U 102/09 (https://dejure.org/2011,68136)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.01.2011 - L 3 U 102/09 (https://dejure.org/2011,68136)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - L 3 U 102/09 (https://dejure.org/2011,68136)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,68136) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Bildung einer Gesmat-MdE gem § 56 Abs 2 S 1 SGB 7 - Einzel-MdE-Werte von jeweils 10 vH auf neurologischem und orthopädischem Fachgebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.01.2011 - L 3 U 102/09
    Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhang zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, d.h. nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Bayern, 11.01.2011 - L 3 U 102/09
    Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhang zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, d.h. nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286).
  • BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 6/93

    Feststellung des Gesamt-GdB

    Auszug aus LSG Bayern, 11.01.2011 - L 3 U 102/09
    22 Zur Beurteilung der Gesamt-MdE bei Einzel-MdE-Werten von jeweils 10 v.H. auf neurologischem und orthopädischem Fachgebiet ist auszuführen, dass die hier vorzunehmende integrierende "Gesamtschau der Gesamteinwirkungen" aller Funktionseinschränkungen auf die Erwerbsfähigkeit eine MdE von 15 v.H. ergibt (Urteil des BSG vom 15.03.1979 in BSGE 48, 82).
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