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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.01.2006 - 3 U 107/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1934
OLG Oldenburg, 27.01.2006 - 3 U 107/05 (https://dejure.org/2006,1934)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.01.2006 - 3 U 107/05 (https://dejure.org/2006,1934)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Januar 2006 - 3 U 107/05 (https://dejure.org/2006,1934)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO; § 61 VVG
    Grobe Fahrlässigkeit beim Befahren einer Unterführung mit Wohnmobil einer größeren als der zugelassenen Höhe; Kollision eines Wohnmobils mit dem Dach einer Brücke; Ablehnung der Schadensregulierung seitens einer Vollkaskoversicherung; Voraussetzungen für das Vorliegen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grobe Fahrlässigkeit beim Befahren einer Unterführung mit Wohnmobil einer größeren als der zugelassenen Höhe; Kollision eines Wohnmobils mit dem Dach einer Brücke; Ablehnung der Schadensregulierung seitens einer Vollkaskoversicherung; Voraussetzungen für das Vorliegen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohnmobilbeschädigung bei Fahrt unter Brückenunterführung

  • Judicialis

    VVG § 61; ; Zeichen 265 zu StVO § 41 Abs. 2 Nr. 6

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Grobe Fahrlässigkeit bei Nichtbeachten der mehrfach angezeigten Durchfahrtshöhe einer Brückenunterführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 6 (Zeichen 265)
    Zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers für Schaden an Wohnmobil bei grobfahrlässiger Missachtung einer Höhenbegrenzung in Unterführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Missachtung der Durchfahrthöhe

  • IWW (Kurzinformation)

    Kasko: Grobe Fahrlässigkeit - Brückenunterführung 2,50 m, Wohnmobil 3,08 m hoch

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Maximale Fahrzeughöhe mißachtet - grob fahrlässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unter der Brücke hängen geblieben - Wohnmobilfahrer scheitert mit Klage gegen Vollkaskoversicherung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Wohnmobildach gegen Autounterführung: Kein Versicherungsschutz - OLG Oldenburg verneint Anspruch gegen Kaskoversicherer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 748
  • MDR 2006, 748 (Volltext mit red. LS)
  • VersR 2006, 920
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Rostock, 02.06.2003 - 3 U 166/02

    Haftungsreduzierung bei gewerblicher Fahrzeugvermietung auf Vorsatz und grobe

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.01.2006 - 3 U 107/05
    Es kann dahinstehen, ob dem Umstand, dass ein Fahrer mit dem Führen eines Wohnmobils oder Lastkraftwagens nicht vertraut ist, wesentliche schuldmindernde Bedeutung zukommt (so für Mietwagen OLG Rostock VersR 2004, 475; OLG München DAR 1999, 506; OLG Hamm RuS 1996, 22; OLG Düsseldorf MDR 1992, 752; OLG Celle DAR 1984, 123; OLG Köln VersR 1982, 1151), denn der Kläger war zumindest seit 1999 unstreitig Halter von Wohnmobilen mit ähnlichen Abmessungen.
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.01.2006 - 3 U 107/05
    Abgesehen davon, dass dieser Umstand allein kein ausreichender Grund wäre, den Schuldvorwurf der groben Fahrlässigkeit herabzustufen, wenn die objektiven Merkmale der groben Fahrlässigkeit gegeben sind (BGH VersR 1992, 1085), kann von einem "Augenblicksversagen" keine Rede sein, wenn der Fahrer - wie hier - auf mehreren hundert Metern drei Verkehrsverbotsschilder übersieht.
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.01.2006 - 3 U 107/05
    Es muss sich dabei um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 2003, 364 m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.01.1982 - 2 U 77/81

    Lkw; Vermietung; Formular; AGB; Haftung; Durchfahrtshöhe; Brücke

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.01.2006 - 3 U 107/05
    Es kann dahinstehen, ob dem Umstand, dass ein Fahrer mit dem Führen eines Wohnmobils oder Lastkraftwagens nicht vertraut ist, wesentliche schuldmindernde Bedeutung zukommt (so für Mietwagen OLG Rostock VersR 2004, 475; OLG München DAR 1999, 506; OLG Hamm RuS 1996, 22; OLG Düsseldorf MDR 1992, 752; OLG Celle DAR 1984, 123; OLG Köln VersR 1982, 1151), denn der Kläger war zumindest seit 1999 unstreitig Halter von Wohnmobilen mit ähnlichen Abmessungen.
  • OLG Hamm, 23.05.1995 - 7 U 3/95
    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.01.2006 - 3 U 107/05
    Es kann dahinstehen, ob dem Umstand, dass ein Fahrer mit dem Führen eines Wohnmobils oder Lastkraftwagens nicht vertraut ist, wesentliche schuldmindernde Bedeutung zukommt (so für Mietwagen OLG Rostock VersR 2004, 475; OLG München DAR 1999, 506; OLG Hamm RuS 1996, 22; OLG Düsseldorf MDR 1992, 752; OLG Celle DAR 1984, 123; OLG Köln VersR 1982, 1151), denn der Kläger war zumindest seit 1999 unstreitig Halter von Wohnmobilen mit ähnlichen Abmessungen.
  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91

    Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.01.2006 - 3 U 107/05
    Es kann dahinstehen, ob dem Umstand, dass ein Fahrer mit dem Führen eines Wohnmobils oder Lastkraftwagens nicht vertraut ist, wesentliche schuldmindernde Bedeutung zukommt (so für Mietwagen OLG Rostock VersR 2004, 475; OLG München DAR 1999, 506; OLG Hamm RuS 1996, 22; OLG Düsseldorf MDR 1992, 752; OLG Celle DAR 1984, 123; OLG Köln VersR 1982, 1151), denn der Kläger war zumindest seit 1999 unstreitig Halter von Wohnmobilen mit ähnlichen Abmessungen.
  • OLG Celle, 17.11.1983 - 5 U 36/83
    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.01.2006 - 3 U 107/05
    Es kann dahinstehen, ob dem Umstand, dass ein Fahrer mit dem Führen eines Wohnmobils oder Lastkraftwagens nicht vertraut ist, wesentliche schuldmindernde Bedeutung zukommt (so für Mietwagen OLG Rostock VersR 2004, 475; OLG München DAR 1999, 506; OLG Hamm RuS 1996, 22; OLG Düsseldorf MDR 1992, 752; OLG Celle DAR 1984, 123; OLG Köln VersR 1982, 1151), denn der Kläger war zumindest seit 1999 unstreitig Halter von Wohnmobilen mit ähnlichen Abmessungen.
  • OLG München, 16.06.1999 - 15 U 5773/98

    Interpretation des Rechtsbegriffs der "groben Fahrlässigkeit" in der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.01.2006 - 3 U 107/05
    Es kann dahinstehen, ob dem Umstand, dass ein Fahrer mit dem Führen eines Wohnmobils oder Lastkraftwagens nicht vertraut ist, wesentliche schuldmindernde Bedeutung zukommt (so für Mietwagen OLG Rostock VersR 2004, 475; OLG München DAR 1999, 506; OLG Hamm RuS 1996, 22; OLG Düsseldorf MDR 1992, 752; OLG Celle DAR 1984, 123; OLG Köln VersR 1982, 1151), denn der Kläger war zumindest seit 1999 unstreitig Halter von Wohnmobilen mit ähnlichen Abmessungen.
  • AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16

    Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle

    Bei einem erheblichen Breiten- oder Höhen-Unterschied und einer deutlichen Kennzeichnung nimmt die Rechtsprechung indes regelmäßig grobe Fahrlässigkeit an ( OLG Düsseldorf , Beschluss vom 17.09.2012, Az.: I-24 U 54/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 142 f.; OLG Oldenburg , Beschluss vom 27.01.2006, Az.: 3 U 107/05, u.a. in: VersR 2006, Seiten 920 f.; OLG Karlsruhe , Urteil vom 29.07.2004, Az.: 19 U 94/04, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 1549 f.; OLG Dresden , Urteil vom 07.10.2003, Az.: 5 U 882/03, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 387 f.; LG Wuppertal , Urteil, Az: 7 O 101/11; LG Göttingen , Urteil vom 18.11.2009, Az.: 5 O 118/09, u.a. in: VersR 2010, Seiten 1490 ff. ).

    Auch in Anbetracht der Tatsache, dass dem Erstbeklagten nach rechts (wegen der Baustelle) und nach links (wegen der Fahrzeuge auf der Fahrspur) ggf. wohl nur ein geringer Toleranzbereich zur Verfügung stand, ist hier nicht eindeutig geklärt worden, ob ein Überholvorgang dessen ungeachtet ohne weiteres gefahrlos möglich war, so dass hier insgesamt eine Mithaftung des Klägers in Höhe von 40% angemessen, aber auch ausreichend erscheint ( OLG Düsseldorf , Beschluss vom 17.09.2012, Az.: I-24 U 54/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 142 f.; OLG Brandenburg , Urteil vom 13.03.2008, Az.: 12 U 145/07, u.a. in: Schaden-Praxis 2008, Seiten 245 f.; OLG Oldenburg , Beschluss vom 27.01.2006, Az.: 3 U 107/05, u.a. in: VersR 2006, Seiten 920 f.; OLG Rostock , Urteil vom 15.04.2005, Az.: 8 U 34/04, u.a. in: BeckRS 2005, 10926 = "juris"; OLG Karlsruhe , Urteil vom 29.07.2004, Az.: 19 U 94/04, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 1549 f.; OLG Dresden , Urteil vom 07.10.2003, Az.: 5 U 882/03, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 387 f.; LG Wuppertal , Urteil, Az: 7 O 101/11; LG Göttingen , Urteil vom 18.11.2009, Az.: 5 O 118/09, u.a. in: VersR 2010, Seiten 1490 ff. LG Osnabrück , Urteil vom 02.06.2006, Az.: 5 O 1098/06, u.a. in: ADAJUR Dok.Nr. 69159 ).

  • OLG Hamm, 21.12.2021 - 7 U 31/21

    Leitbild der Vollkaskoversicherung; grobe Fahrlässigkeit bei Missachtung der

    Soweit dies in älterer, von dem Beklagten zu 2 in Bezug genommener Rechtsprechung den Anschein macht (vgl. OLG Köln Urt. v. 13.1.1982 - 2 U 77/81, VersR 1982, 1151; OLG München Urt. v. 16.6.1999 - 15 U 5773/98, DAR 1999, 506; siehe darüber hinaus auch OLG Celle Urt. v. 17.11.1983 - 5 U 36/83, DAR 1984, 123; OLG Rostock Urt. v. 2.6.2003 - 3 U 166/02, VersR 2004, 475; anders jedoch schon OLG Oldenburg Beschl. v. 27.1.2006 - 3 U 107/05, VersR 2006, 920; OLG Karlsruhe Urt. v. 11.3.2004 - 3 U 38/03, DAR 2004, 394) , dürfte dies noch auf dem vor Inkrafttreten des neuen VVG geltenden Alles-oder-Nichts-Prinzips (§ 61 VVG a. F.) beruht haben, so dass diese Rechtsprechung allein deshalb schon nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar ist.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.12.2005 - 3 U 107/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8763
OLG Hamm, 07.12.2005 - 3 U 107/05 (https://dejure.org/2005,8763)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.12.2005 - 3 U 107/05 (https://dejure.org/2005,8763)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - 3 U 107/05 (https://dejure.org/2005,8763)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Schmerzensgeld sowie die Feststellung der Ersatzpflicht für alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Schadensersatz wegen einer unterlassenen Thromboseprophylaxe vor und nach einer diagnostischen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 13.10.2003 - 3 U 71/03

    Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einer ärztlichen Heilbehandlung aufgrund

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2005 - 3 U 107/05
    Auch dem Senat ist aus einer Vielzahl von Verfahren bekannt, dass der Einsatz von Heparin zwar die Wahrscheinlichkeit der Entstehung einer Thrombose signifikant herabsetzt (so unter anderem z. B. Senat, Urteil vom 13.10.2003, 3 U 71/03).

    Das führt zu dem Ergebnis, dass die hier vorliegende diagnostische Laparoskopie im Unterbauchbereich einen erheblich geringeren Risikofaktor darstellt als beispielsweise eine offene Unterschenkelfraktur im Jahre 2000, die Gegenstand des mit dem Sachverständigen erörterten Senatsurteils vom 13.10.2003 (a.a.O.) war und unter den dort gegebenen Bedingungen ein Hochrisikoprofil darstellte.

  • OLG Hamm, 25.02.2009 - 3 U 51/08

    Schadensersatz wegen mangelhafter Aufklärung und grob fehlerhafter Behandlung im

    Zwar ist dem Senat aus diversen anderen Verfahren bekannt (u.a. 3 U 71/03; 3 U 107/05), dass der Einsatz von Heparin die Wahrscheinlichkeit der Entstehung einer venösen Thrombose signifikant herabsetzt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.01.2006 - 3 U 107/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9738
OLG Hamburg, 26.01.2006 - 3 U 107/05 (https://dejure.org/2006,9738)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.01.2006 - 3 U 107/05 (https://dejure.org/2006,9738)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 3 U 107/05 (https://dejure.org/2006,9738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verkehrstechnische Auslegung des Begriffs "Feuchtigkeits-Creme" auf einer Duschcreme; Vorstellung einer aktiven äußeren Zuführung von Feuchtigkeit in Form von Wasser; Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb durch eine irreführende Werbung; Beeinflussung des ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 5

  • rechtsportal.de

    Unlauterer Wettbewerb bei Bewerbung eines Duschcremeproduktes mit der Aussage "mit Feuchtigkeits-CREME" - irreführende Angabe über Eigenschaften

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 89/00

    Thermal Bad

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2006 - 3 U 107/05
    Dabei ist für das Verkehrsverständnis die Vorstellung eines situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers maßgebend (BGH GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe; BGH WRP 2003, 275 - Thermal Bad).

    Die Verkehrsanschauung orientiert sich grundsätzlich am Wortsinn der Werbeaussage, das heißt am allgemeinen Sprachgebrauch und am allgemeinen Sprachverständnis (BGH WRP 2003, 275 - Thermal Bad).

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2006 - 3 U 107/05
    Dabei ist für das Verkehrsverständnis die Vorstellung eines situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers maßgebend (BGH GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe; BGH WRP 2003, 275 - Thermal Bad).
  • OLG Hamburg, 16.09.2004 - 3 U 15/04

    Irreführende Werbung für eine Pflegecreme - "+ 50 % Feuchtigkeit"

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2006 - 3 U 107/05
    Der Verkehr wird diese Unterscheidung bereits deswegen vornehmen, weil es im Kosmetikmarkt - wie der Senat auch aus anderen Fällen weiß, an deren Entscheidungen seine Mitglieder mitgewirkt haben - zum einen Auslobungen gibt, die auf eine aktive Feuchtigkeitszufuhr hindeuten (z.B. "feuchtigkeitsspendend", vgl. Landgericht Hamburg, Urt. v. 28.2.2002, Az. 315 O 23/02; OLG Hamburg, Beschluss v. 16.9.04, Az. 3 U 15/04: "50 % mehr Feuchtigkeitsspender"; vgl. auch die bereits erwähnte Auslobung in Anlage Ast 11), zum anderen Angaben, die die Verhinderung der Austrocknung der Haut umschreiben (vgl. Landgericht Hamburg, Urt. v. 28.2.2002, Az. 315 O 23/02: "Die Haut wird vom Austrocknen geschützt" bzw. ihre "natürliche Feuchtigkeit wird erhalten"; vgl. wiederum die dargelegte Auslobung in Anlage Ast 11: "... rückfettende Substanzen schützen die Haut vor dem Austrocknen ...").
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2006 - 3 U 107/05
    Da es vorliegend um eine Werbung für Waren bzw. Dienstleistungen des täglichen Bedarfs geht, kann der Senat selbst beurteilen, wie der Werbeslogan von den in Betracht kommenden Verkehrskreisen aufgefasst wird (BGH GRUR 2002, 182, 184 - Das Beste jeden Morgen).
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