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   OLG Saarbrücken, 14.03.1980 - 3 U 107/78   

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https://dejure.org/1980,2047
OLG Saarbrücken, 14.03.1980 - 3 U 107/78 (https://dejure.org/1980,2047)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.03.1980 - 3 U 107/78 (https://dejure.org/1980,2047)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. März 1980 - 3 U 107/78 (https://dejure.org/1980,2047)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 542
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1971 - VI ZR 153/70

    Schadensersatz wegen entgangener Dienste des erwachsenen Haussohns

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.1980 - 3 U 107/78
    Ob allerdings die der gewandelten Anschauung zugrunde liegende Annahme, daß die Mitarbeit erwachsener Hauskinder auf freier familienrechtlicher Grundlage selten geworden sei (vgl. BGH NJW 1972, 429; FamRZ 1973, 298), gerechtfertigt ist, kann dahingestellt bleiben, denn in dem Streitfall sprechen alle festgestellten Umstände gegen eine vertragliche Regelung.

    Scheidet mangels verbindlicher Zusage der Hofübernahme diese als Gegenleistung für die Arbeit auf dem Hof aus, so mag zwar nach heutiger Anschauung ein Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegen; auf ein ausgewogenes Verhältnis kommt es aber - anders als dies bei arbeitsvertraglicher Regelung grundsätzlich der Fall ist - im Rahmen des § 1619 BGB nicht an, weil nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift gerade von dem Hauskind gegebenenfalls der volle Einsatz der Arbeitskraft unter Verzicht auf anderweitige Verdienstmöglichkeiten erwartet wird, wobei die Hoffnung der späteren Hofübernahme eine weitere Motivation darstellen wird (BGH NJW 1972, 429).

  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 34/71

    Bevorrechtigung der Ansprüche der zur Bewirtschaftung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.03.1980 - 3 U 107/78
    Ob allerdings die der gewandelten Anschauung zugrunde liegende Annahme, daß die Mitarbeit erwachsener Hauskinder auf freier familienrechtlicher Grundlage selten geworden sei (vgl. BGH NJW 1972, 429; FamRZ 1973, 298), gerechtfertigt ist, kann dahingestellt bleiben, denn in dem Streitfall sprechen alle festgestellten Umstände gegen eine vertragliche Regelung.
  • BGH, 07.10.1997 - VI ZR 144/96

    Verpflichtung des im elterlichen Haushalt lebenden Kindes zu Dienstleistungen

    Demgegenüber beruft sich die Revision auf andere Entscheidungen, nach welchen das eigene Erwerbseinkommen des sog. Hauskindes keine Rolle spiele und dessen - nach Maßgabe der zeitlichen Verfügbarkeit evtl. eingeschränkte - Dienstleistungspflicht auch bei eigener Berufstätigkeit jedenfalls dadurch ausgelöst werde, daß sein wesentlicher elementarer Lebensbedarf wie Unterkunft und Verpflegung tatsächlich von den Eltern geleistet werde (OLG Saarbrücken, VersR 1981, 542; 1989, 757 und OLG München aaO).
  • OLG Jena, 03.12.2008 - 2 U 157/08

    Ausscheiden der familienrechtlichen Pflicht des Kindes zur Erbringung von

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  • OLG Hamm, 28.11.1984 - 13 U 251/83

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Mofafahrers mit einem

    Obwohl es durchaus fraglich ist, ob familienrechtliche Dienstleistungen des erwachsenen Sohnes auf dem elterlichen Hof die allerdings ohne Verstoß gegen höherrangige Normen erbracht werden können Ä heute noch als Regelfall anzusehen sind (vgl. BGHZ 69, 380 = NJW 1978, 159 [hier: I (147) 176 a-c]; BGH, NJW 1972, 429 ; OLG Oldenburg, NiedersRpfl 1983, 138; OLG Saarbrücken, VersR 1981, 542 ), hat der Senat aufgrund der Beweisaufnahme die Überzeugung gewonnen, daß ein solcher Fall hier vorliegt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.09.1978 - 3 U 107/78   

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https://dejure.org/1978,17621
OLG Hamburg, 28.09.1978 - 3 U 107/78 (https://dejure.org/1978,17621)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.09.1978 - 3 U 107/78 (https://dejure.org/1978,17621)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. September 1978 - 3 U 107/78 (https://dejure.org/1978,17621)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hessen, 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung

    Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt erst dann, wenn ein mit der einstweiligen Verfügung übereinstimmendes Urteil in der Hauptsache zur Rechtskraft gelangt, nicht jedoch bereits bei einem nur vorläufig vollstreckbaren Titel (vgl. KG Berlin Urteil vom 23. Juli 1993 - 5 U 24/93 - Juris; OLG Hamm Urteil vom 12. Dez. 1991 - 4 U 257/91 - Juris; OLG Hamm Urteil vom 12. Nov. 1987 - 4 U 131/87 - Juris; OLG München Urteil vom 27. Febr. 1987 - 14 U 762/86 - NJW-RR 1987, 761 = Juris; OLG Hamburg Urteil vom 28. Sept. 1978 - 3 U 107/78 - Juris).
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