Weitere Entscheidungen unten: OLG Schleswig, 21.06.2016 | LSG Hessen, 02.02.2016

Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,44287
OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15 (https://dejure.org/2015,44287)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.12.2015 - 3 U 108/15 (https://dejure.org/2015,44287)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 3 U 108/15 (https://dejure.org/2015,44287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,44287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bestehendes Widerrufsrecht bei vom gesetzlichen Muster abweichender Widerrufsinformation

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kreditwiderruf: Widerrufsbelehrung wegen falscher Pflichtangaben ist fehlerhaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falsche Pflichtangaben - Darlehen aus 2011 widerrufbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Darlehen aus 2011

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falsche Pflichtangabe macht Widerrufsinformation fehlerhaft

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Darlehen aus 2011

Besprechungen u.ä. (2)

  • rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-hamburg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen bzw. Darlehensverträgen für Immobiliendarlehen

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kreditwiderruf: Widerrufsbelehrung aus 2011 wegen falschen Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB für fehlerhaft erklärt

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13

    Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines erst im

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15
    marktüblicher Verzinsung verpflichteten Klägern stünde demnach per Saldo kein Zahlungsanspruch gegenüber der Beklagten zu, weshalb die Leistungsklage keine weiterreichende Rechtsschutzmöglichkeit darstellte (vgl. insoweit auch KG, Urt. v. 22. Dez. 2014 - 24 U 169/13, zit. nach juris Rz. 23 f.).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2015 - 17 U 127/14

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15
    Die von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. April 2015 (I - 17 U 127/14, 17 U 127/14) und des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 5. Februar 2015 (2 U 81/14) setzen sich ersichtlich nicht mit der hier zu beurteilenden Problematik der Aufzählung vermeintlicher - aber gar nicht vorhandener - Pflichtangaben auseinander.
  • LG Verden, 08.05.2015 - 4 O 264/14

    Die Kreissparkasse Verden verwendete noch im Jahr 2011 fehlerhafte

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15
    Die Kläger beantragen, die Berufung zurückzuweisen, sowie im Wege der Anschlussberufung in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Verden vom 8. Mai 2015, Az. 4 O 264/14,.
  • OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 2 U 81/14

    Wettbewerbsrechtliche Überprüfung einer Widerrufsbelehrung für einen

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15
    Die von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. April 2015 (I - 17 U 127/14, 17 U 127/14) und des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 5. Februar 2015 (2 U 81/14) setzen sich ersichtlich nicht mit der hier zu beurteilenden Problematik der Aufzählung vermeintlicher - aber gar nicht vorhandener - Pflichtangaben auseinander.
  • BGH, 05.07.2011 - XI ZR 306/10

    Haftung der finanzierenden Bank wegen vorvertraglicher

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15
    Zu dem Zeitablauf müssen mithin besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BGH, Urt. v. 5. Juli 2011, - XI ZR 306/10, zit. nach juris Rz. 42).
  • BGH, 05.03.2014 - IV ZR 102/13

    Feststellungsinteresse bei fehlender Relevanz der Feststellungsfrage für einen

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15
    Dabei kann eine Feststellungsklage sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, etwa auf bestimmte Ansprüche oder Verpflich- tungen oder auf den Umfang der Leistungspflicht beschränken (BGH, Urt. v. 5. März 2014 - IV ZR 102/13, zit. nach juris Rz. 15).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15
    Ferner könne der Vertragsgegner ein schutzwürdiges Vertrauen schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil er die Situation selbst herbeigeführt habe, indem er keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt habe (BGH, Urt. v. 7. Mai 2014, - IV ZR 76/11, zit. nach juris Rz. 39, 40 zur Widerrufsbelehrung gem. § 52 Abs. 2 Satz 5 VVG a. F.).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 91/99

    Rücktrittsfrist; Verwirkung von Gestaltungsrechten

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15
    Der bloße Zeitablauf rechtfertigt mithin den Einwand der Verwirkung nicht (BGH, Urt. v. 18. Okt. 2001, - I ZR 91/99, zit. nach juris Rz. 21).
  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15
    Der Bundesgerichtshof hat überdies einen Zeitraum von 10 Jahren als unschädlich angesehen (vgl. BGH, Urt. v. 18. Okt. 2004,- II ZR 352/02, zit. nach juris Rz. 24 unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 2. Juli 2001, - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201 ff.), weshalb der Widerruf der auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung des Klägers im August 2014, also weniger als vier Jahre nach dem Vertragsschluss, die zeitlichen Voraussetzungen ohnehin nicht erfüllt.
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15
    Der Bundesgerichtshof hat überdies einen Zeitraum von 10 Jahren als unschädlich angesehen (vgl. BGH, Urt. v. 18. Okt. 2004,- II ZR 352/02, zit. nach juris Rz. 24 unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 2. Juli 2001, - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201 ff.), weshalb der Widerruf der auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung des Klägers im August 2014, also weniger als vier Jahre nach dem Vertragsschluss, die zeitlichen Voraussetzungen ohnehin nicht erfüllt.
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

  • OLG Frankfurt, 11.04.2017 - 25 U 110/16

    Darlehensvertrag: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung außerhalb der

    Damit gehören die Angaben zu der für den Darlehensgeber zuständigen Aufsichtsbehörde und zu dem einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags nicht zu den Pflichtangaben bei Immobiliardarlehensverträgen (OLG Celle, Beschluss vom 2. Dezember 2015, 3 U 108/15, juris Rdn. 45).
  • LG Hamburg, 11.04.2016 - 318 O 284/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an die

    Gegenstand einer Feststellungsklage gem. § 256 ZPO kann nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses sein, nicht aber die Wirksamkeit eines ausgeübten Gestaltungsrechts (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 02.12.2015 - 3 U 108/15, Rn. 32, zitiert nach juris, Anl. K 10).

    Deshalb stellt die Leistungsklage für die Kläger keine weiterreichende Rechtsschutzmöglichkeit dar (so auch OLG Celle, Beschluss vom 02.12.2015 - 3 U 108/15, Rn. 34, zitiert nach juris unter Hinweis auf KG, Urteil vom 22.12.2014 - 24 U 169/13, Rn. 23, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.07.2015 - 6 U 41/15, Rn. 28, zitiert nach juris).

    Zwar wird vertreten, dass eine unvollständige beispielhafte Aufzählung der Pflichtangaben in einem Klammerzusatz (OLG München, Urteil vom 21.05.2015 - 17 U 334/15, Rn. 34, zitiert nach juris, Anl. K 11; OLG Koblenz, Urteil vom 15.10.2015 - 8 U 241/15, Rn. 27, zitiert nach juris) oder für die konkrete Darlehensart nicht einschlägiger Beispiele zu einer Irreführung des Verbrauchers über den Beginn der Widerrufsfrist führen sollen (OLG Celle, Beschluss vom 02.12.2015 - 3 U 108/15, Rn. 45, ff., zitiert nach juris, Anl. K 10).

  • OLG Karlsruhe, 09.01.2018 - 17 U 219/15

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts nach

    Die Annahme eines schutzwürdigen Vertrauens der aufklärungspflichtigen Bank, der von ihr bloß unzutreffend informierte Verbraucher werde von seinen Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, ist unter Beachtung der herkömmlichen Voraussetzungen für die Verwirkung ausgeschlossen (vgl. Staudinger/Olzen/Looschelders BGB (2015) § 242 Rn. 309; MüKoBGB/Schubert, 7. Auflage 2016, BGB § 242 Rn. 389, 387 mit weiteren Nachweisen aus der älteren Rechtsprechung; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. März 2008 - XII ZR 147/05 -, juris Rn. 23 für pflichtwidrige Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln; vgl. schließlich OLG Celle, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 3 U 108/15 -, juris Rn. 52).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2016 - 17 U 80/16

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag

    Schließlich erscheint die Annahme, die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung verstoße gleichwohl deshalb gegen die Anforderungen an eine klaren und verständlichen Darstellung im Sinne von Art. 247 § 6 I 1. HS i.V.m. Art. 246 § 6 S. 1 und 2 EGBGB, weil in dieser im Gesetz bei Immobiliar-Darlehensverträgen nicht vorgesehene Pflichtangaben als solche benannt werden (so OLG Celle, Beschluss vom 2.12.2015 - 3 U 108/15 -, Juris, Rn. 46), auch unter dem Gesichtspunkt des Deutlichkeitsgebots als zu weitgehend.

    Indem die beklagte Bank zusätzliche Anforderungen an den Lauf der Widerrufsfrist mitteilt, wird auch durch die beispielhafte Aufzählung von nur vermeintlichen Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB der Schutzzweck des Verbraucher-Widerrufsrechts nicht in einer Weise verfehlt, dass deshalb der Verbraucher selbst bei rechtskundiger Beratung nicht in die Lage versetzt werde, nachzuvollziehen, nach Erhalt welcher Angaben konkret die Frist zu laufen beginnt (anders: OLG Celle, Beschluss vom 2.12.2015 - 3 U 108/15 -, Juris, Rn.46).

  • OLG Köln, 13.07.2017 - 12 U 183/16
    Soweit die Kläger mit Schriftsatz vom 10.07.2017 unter Verweis auf etwas ältere Entscheidungen des BGH (BGH, Urteil vom 02.07.2001, II ZR 304/00, zitiert nach juris, Rn. 13; Urteil vom 18.10.2004, II ZR 352/02, zitiert nach juris, Rn. 22) sowie des OLG Celle (Hinweisbeschluss vom 02.02.2015, 3 U 108/15, zitiert nach juris) die Ansicht vertreten, es bestehe grundsätzliche Bedeutung im Hinblick auf die vom Senat bejahte Frage, ob auch bei Zeiträumen von weniger als 10 Jahren eine Verwirkung des Rechts zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen in Betracht komme, greift dies nicht durch.

    Schließlich hat auch das OLG Celle entgegen der Ansicht der Kläger in dem zitierten Hinweisbeschluss keine Aussage zur Nichterfüllung des Zeitmoments vor Ablauf von 10 Jahren getroffen, sondern lediglich festgestellt, dass nach Ablauf von 4 Jahren das Zeitmoment noch nicht erfüllt sei, wobei es sodann aber entscheidend auf die Nichterfüllung des Umstandsmoments abgestellt hat (OLG Celle, Hinweisbeschluss vom 02.02.2015, 3 U 108/15, zitiert nach juris, Rn. 50-52).

  • LG Bielefeld, 30.06.2016 - 6 O 347/15

    Anforderungen an die Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrags in ein

    Angesichts dessen ist die erteilte Widerrufsinformation unrichtig und auch irreführend, weil der Beginn der Widerrufsfrist an gar nicht zwingend erforderliche Angaben geknüpft wird (so auch LG Verden, Urteil vom 08.05.2015 - 4 O 264/14 - LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 15.10.2015 - 6 O 2628/15 - vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 02.12.2015 - 3 U 108/15 -).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.2018 - 17 U 183/16

    Widerruf eines auf Wunsch des Verbrauchers einverständlich vorzeitig beendeten

    Die Annahme eines schutzwürdigen Vertrauens der aufklärungspflichtigen Bank, der von ihr bloß unzutreffend informierte Verbraucher werde von seinen Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, ist unter Beachtung der herkömmlichen Voraussetzungen für die Verwirkung ausgeschlossen (vgl. Staudinger/Olzen/Looschelders BGB (2015) § 242 Rn. 309; MüKoBGB/Schubert, 7. Auflage 2016, BGB § 242 Rn. 389, 387 mit weiteren Nachweisen aus der älteren Rechtsprechung; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. März 2008 - XII ZR 147/05 -, juris Rn. 23 für pflichtwidrige Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln; vgl. schließlich OLG Celle, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 3 U 108/15 -, juris Rn. 52).
  • LG Freiburg, 04.05.2016 - 5 O 27/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Ausübung des Widerrufsrechts zwecks

    Das gilt auch für das Widerrufsrecht nach § 495 BGB a.F. (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 2016, 409, 412 f. und OLG Stuttgart, Urt. v. 06.10.2015, 6 U 148/14, juris Tz. 43 ff.; ebenso im Ergebnis auch OLG Celle, Urt. v. 02.12.2015, 3 U 108/15, juris Tz. 53 f.; OLG Dresden, Urt. v. 11.06.2015, 8 U 1760/14, juris Tz. 36; OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.09.2015, 23 U 24/15, juris Tz. 42; OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.02.2016, 17 U 77/15, juris Tz. 36 ff.; a.A. etwa OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.01.2016, 6 U 296/14, Tz. 21 ff., aber auch LG Freiburg [1.
  • LG Trier, 04.05.2016 - 6 O 382/15
    Durch die Gestaltungshinweise nicht geforderte Weglassungen oder Ergänzungen führen zum Verlust der Gesetzlichkeitsfiktion (Begr. RegE, BR-Drs. 17/1394, S. 22; vgl. auch MüKo-BGB/Schürnbrand, 6. Aufl. 2012, § 492 Rn 30; OLG Celle, Hinweisbeschluss vom 02.12.2015 - 3 U 108/15).

    Die Widerrufsbelehrung der Beklagten ist daher insofern fehlerhaft, als im Gesetz nicht vorgesehene Pflichtangaben als solche benannt werden (in diesem Sinne auch OLG Celle, Hinweisbeschluss vom 02.12.2015 - 3 U 108/15).

  • OLG Köln, 03.07.2017 - 12 U 86/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Ebenso wie für § 14 BGB-InfoV a. F. ist auch für die Anwendung von Art. 247 § 6 Abs. 2, Satz 3, Satz 4 EGBGB maßgeblich, ob die Musterbelehrung einer inhaltlichen Bearbeitung unterzogen wurde und die Eingriffe über eine rein sprachliche Redaktion hinausgehen (OLG Celle, Beschluss vom 02.12.2015, 3 U 108/15, zitiert nach juris, Rn. 42).
  • LG Hamburg, 20.06.2017 - 311 O 227/16

    Rückabwicklung eines Altvertrages über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 21.06.2016 - 3 U 108/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,15890
OLG Schleswig, 21.06.2016 - 3 U 108/15 (https://dejure.org/2016,15890)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.06.2016 - 3 U 108/15 (https://dejure.org/2016,15890)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - 3 U 108/15 (https://dejure.org/2016,15890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,15890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Rückzahlung überzahlter Einspeisevergütung wegen unterbliebener Meldung einer Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 35 Abs. 4 EEG 2012, §§ 31, 57 Abs. 5 Sätze 1 und 3 EEG 2014, § 242 BGB
    Zum Rückforderungsanspruch des Netzbetreibers aus §§ 57 Abs. 5 EEG 2012 sowie § 35 Abs. 4 EEG 2012

  • clearingstelle-eeg.de PDF
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Schleswig-Holsteinische Netzbetreiberin hat einen Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EEG: Netzbetreiberin kann Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Einspeisevergütungen haben

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Netzbetreiberin hat einen Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Einspeisevergütungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Einspeisevergütung nur bei Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schleswig-Holsteinische Netzbetreiberin hat einen Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 23.10.2014 - 2 U 4/14

    Anspruch des Photovoltaikanlagenbetreibers auf Einspeisevergütung: Nachweis der

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.06.2016 - 3 U 108/15
    Diese Bestimmungen liefen leer, wenn der Anlagenbetreiber den vom Netzbetreiber zurückgeforderten Betrag seinerseits wieder bereicherungsrechtlich zurückverlangen könnte (so zu § 17 Abs. 1 EEG 2012 OLG Stuttgart, Urteil vom 23.10.2014 ­ 2 U 4/14 ­ Rn. 91).
  • Drs-Bund, 13.01.2004 - BT-Drs 15/2327
    Auszug aus OLG Schleswig, 21.06.2016 - 3 U 108/15
    Zwischen den Parteien bestand ein gesetzliches Schuldverhältnis (§ 7 Abs. 1 EEG 2014, § 4 Abs. 1 EEG 2012), das ein Schuldverhältnis im Sinne des § 241 Abs. 1 BGB darstellt, aufgrund dessen dem Anlagenbetreiber ein unmittelbarer Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Anschluss, Abnahme und ggf. Vergütung zustünde und der Netzbetreiber deshalb die Erfüllung seiner Pflichten nicht vorn Abschluss eines Vertrages abhängig machen dürfe (s. schon BT-Drucks. 15/2327 Seite 35 zu § 12 EEG 2004).
  • BGH, 05.07.2017 - VIII ZR 147/16

    Netzbetreiber hat Anspruch auf Rückzahlung von Einspeisevergütung wegen

    Das Berufungsgericht (OLG Schleswig, ZNER 2016, 340) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung, im Wesentlichen ausgeführt:.
  • LG Offenburg, 17.03.2017 - 6 O 139/16

    Erneuerbare Energien: Anspruch eines Stromnetzbetreibers auf Rückzahlung

    Mithin ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass er mit dem § 35 Abs. 4 EEG 2012 eine eigene Anspruchsgrundlage geschaffen hat (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. v. 21.06.2016 - 3 U 108/15, juris Rn. 16 m.w.N. (Revision anhängig); Salje, EEG, 6. Aufl. 2012, § 35 Rn. 48; Altrock in: Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 4. Aufl. 2013, § 35 Rn. 29 mit dem Verweis auf Anspruchskonkurrenz zu den §§ 812ff. BGB; BeckOK-EEG/Böhme, EEG 2012, 5.

    Anderseits finden sich weder im Gesetzeswortlaut noch in der Gesetzesbegründung eindeutige Hinweise darauf, dass die allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Kondiktionssperren, die besondere Ausprägungen des Grundsatzes von Treu und Glauben darstellen, ausgeschlossen sein sollen (vgl. dazu Anm. Bösche/Dalibor zu OLG Brandenburg, Urt. v. 03.03.2015 - 6 U 55/13 = EnWZ 2015, 415, 419 m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. v. 21.06.2016 - 3 U 108/15, juris Rn. 26).

    Eine Abwägung im Einzelfall wäre mit Rechtsunsicherheit verbunden und nicht praktikabel (vgl. die Ausführungen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts zur unterlassenen Meldung von Anlagedaten im Rahmen des § 17 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2012 an die Bundesnetzagentur, Urt. v. 21.06.2016 - 3 U 108/15, juris Rn. 50f.; zu § 25 EEG 2014 und Ekardt/Hennig in: Frenz/Müggenborg/Cosack/Ekardt, EEG, 4. Aufl. 2015, § 25 Rn. 15).

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2019 - 27 U 8/17

    Zahlung und Rückzahlung von Einspeisevergütung nach dem EEG

    Da sich der Anspruch auf Rückzahlung der überzahlten Einspeisevergütung aus dem EEG als abschließender lex specialis ergibt, kommt entgegen der Auffassung der Klägerin § 814 BGB nicht zur Anwendung (so auch OLG Brandenburg, Urteil v. 13.03.2018, 6 U 83/15, juris Rn. 49; noch offen gelassen vom OLG Schleswig, Urteil v. 21.06.2016, 3 U 108/15, juris Rn. 26 ff.).
  • LG Flensburg, 04.11.2016 - 7 S 28/16

    Rückforderung von gezahlter Einspeisevergütung

    Die Klägerin verteidigt das erstinstanzliche Urteil unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht vom 21.06.2016 (Az.: 3 U 108/15) und vom 22.09.2016 (Az.: 11 U 108/15).

    Das in dieser Vorschrift enthaltene zusätzliche Tatbestandsmerkmal des Erhalts der Leistung ohne rechtlichen Grund ist zwingend erfüllt, wenn der Anlagenbetreiber Beträge erhalten hat, die ihm weder aus gesetzlicher noch aus vertraglicher Grundlage zustehen (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 21.6.2016, Az: 3 U 108/15).

  • LG Duisburg, 02.02.2017 - 4 O 99/16
    Insofern beansprucht das EEG 2012 als lex speziales gegenüber § 814 BGB Geltung (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 21.06.2016 - Az. 3 U 108/15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1780
LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15 (https://dejure.org/2016,1780)
LSG Hessen, Entscheidung vom 02.02.2016 - L 3 U 108/15 (https://dejure.org/2016,1780)
LSG Hessen, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - L 3 U 108/15 (https://dejure.org/2016,1780)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,1780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Versicherungsschutz besteht auf dem Hinweg zur Arbeit mit dem Durchschreiten der Haustür und erstreckt sich ab dann auch auf Gefahrenmomente, die vom privaten Grundstück ausgehen.Tritt der Versicherte die Fahrt zur Arbeit auf dem eigenen Grundstück an, indem er das zuvor ...

  • IWW

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    SGB VII

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB VII § 8
    Wegeunfall beim Schließen des eigenen Hoftors nach Ausfahrt vom Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung eines Unfalles als Wege- bzw. Arbeitsunfall

  • rechtsportal.de

    Anerkennung eines Unfalles als Wege- bzw. Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem eigenen Grundstück bei Fahrtbeginn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sturz als Arbeitsunfall: Versicherungsschutz auch beim Schließen des Hoftores

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Der Weg zurück zum Hoftor ist unfallversichert

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Weg zum privaten Hoftor unfallversichert

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherungsschutz auch auf dem Weg zurück zum Hoftor

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Der Weg zurück zum Hoftor ist unfallversichert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung zahlt nach Sturz vor eigenem Hoftor

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wann der Weg zur Arbeit versichert ist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Weg zurück zum Auto nach Verschließen des Hoftors ist unfallversichert - Berufsgenossenschaft muss Wegeunfall anerkennen und entschädigen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 277
  • NZV 2017, 200
  • VersR 2016, 1271
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15
    Dies zeigt sich im äußeren Verhalten des Versicherten, wie es objektiv beobachtbar ist und stellt darauf ab, ob sein äußeres Handeln mit seiner inneren Tendenz zur Arbeit zu gelangen übereinstimmt (BSGE 91, 293 [BSG 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R] ; BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 12/12 R in: Sozialgerichtsbarkeit (SGb) 2014, 392, 394).

    Wird der Weg zur oder von der Arbeitsstätte durch eine Privatbesorgung mehr als nur geringfügig unterbrochen, besteht während der Unterbrechung kein Versicherungsschutz (dazu Urteil des Bundessozialgerichts vom 9. Dezember 2003 B 2 U 23/03 R in BSGE 91, 293 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten hat das Bundessozialgericht im Urteil vom 9. Dezember 2013 (BSGE 91, 293) nicht entschieden, dass die Grundsätze der geringfügigen Unterbrechung keine Anwendung mehr finden, sobald ein Versicherter einen Abweg beschreitet, der in entgegengesetzter Richtung zur Arbeitsstätte führt.

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15
    Der Beklagten ist zwar zuzugeben, dass der Kläger damit objektiv auch zum Schutz seines Eigentums beitrug, wodurch aber die fortbestehende "Wirkursache" (zur Wirkursache als qualifizierter naturwissenschaftlicher Ursache BSGE 112, 177, 184) - das Zurücklegen des Weges mit unveränderter Handlungstendenz des Klägers - nicht entfiel und bei Abwägung mit dem Eigentumsschutzaspekt nicht jede Bedeutung verliert, so dass eine Zurechnung des Schulterschadens des Klägers allein zur unversicherten Wirkursache "Eigentumsschutz" nur schwer vertretbar erscheint.

    Letztlich ist auch allein dieses Ergebnis mit dem Schutzzweck der Norm vereinbar, die als Zurechnungskriterium neben der Kausalität erfüllt sein muss, um die Einstandspflicht des Unfallversicherungsträgers begründen zu können, so das letztlich zu fordern ist, dass der gesetzlich begründete Unfallversicherungsschutz den Sinn und Zweck hat, gegen Schäden der konkret eingetretenen Art zu schützen (BSGE 112, 177, 184, 185).

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15
    Die jüngere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - auf die die Beklagte vor allem abhebt - stellt zur Bestimmung der Handlungstendenz auf dem aktuell zurückgelegten unmittelbaren Weg zur Arbeit allein auf die letzte ausgeübte und nach außen erkennbare zum Unfall führende Handlung des Versicherten ab, ohne diese Verrichtung in eine weitergehende Handlungsabsicht einzubetten (Urteil des BSG vom 9. November 2010 B 2 U 14/10 R - Rz 22 - juris; ebenso Spellbrink, Gemischte Tätigkeit und gemischte Motivationslage bei der Feststellung von Arbeitsunfällen, WzS 2011, 351, 352; Schur, Spellbrink, Unfallversicherungsschutz auf dem Weg von und nach der Arbeitsstelle, SGb 2014 589, 591, 592).
  • LSG Saarland, 18.11.2014 - L 2 U 48/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - nicht geringfügige Unterbrechung -

    Auszug aus LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15
    Er wollte weder zurückgehen, um einen ausnahmsweise vergessenen Gegenstand zu holen (dazu Urteil des LSG Saarland vom 18. November 2014 - L 2 U 48/12 - juris) - beispielsweise ein Pausenbrot oder eine Brille (dazu Ziegler, a.a.O., Rz 232 zu § 8, Krasney, a.a.O., Rz 185 zu § 8), er wollte auch kein Regulierungsgespräch führen (wie in BSG SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 32), er wollte einem Mitfahrer keine im Pkw vergessene Tasche hinterherbringen (LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 6. Juni 2013 - L 2 U 221/12 - juris), er wollte auch nicht vom Weg zur Arbeit abweichen um einen Erdbeer - oder sonstigen Einkauf zu tätigen (dazu BSG SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 50).
  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15
    Soweit hier von höchstens 5 Minuten gesprochen wird (Benz Urteilsanmerkung zu BSG B 2 U 40/97R in SGb 1999, Seiten 83, 84; Ricke, a.a.O., Rz. 42 zu § 8), handelt es sich allenfalls um einen groben Anhaltspunkt aber keine wirkliche Grenzziehung.
  • BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 6/87

    Garage - Häuslicher Bereich - Versicherungsschutz - Räumliche Nähe

    Auszug aus LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15
    Nach übereinstimmender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur beginnt der Versicherungsschutz mit dem Durchschreiten der Außentür des Wohngebäudes (BSGE 2, 239; 42, 293, 296; 63, 212, 213; Keller in: Hauck, Sozialgesetzbuch, SGB VII, Gesetzliche Unfallversicherung, Kommentar, Rz 197 zu § 8, Krasney, in: Becker u.a. Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), Kommentar, Rz 182 zu § 8).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2013 - L 2 U 221/12

    Wegeunfall - Fahrgemeinschaft - geringfügige Unterbrechung - Handlungstendenz -

    Auszug aus LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15
    Er wollte weder zurückgehen, um einen ausnahmsweise vergessenen Gegenstand zu holen (dazu Urteil des LSG Saarland vom 18. November 2014 - L 2 U 48/12 - juris) - beispielsweise ein Pausenbrot oder eine Brille (dazu Ziegler, a.a.O., Rz 232 zu § 8, Krasney, a.a.O., Rz 185 zu § 8), er wollte auch kein Regulierungsgespräch führen (wie in BSG SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 32), er wollte einem Mitfahrer keine im Pkw vergessene Tasche hinterherbringen (LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 6. Juni 2013 - L 2 U 221/12 - juris), er wollte auch nicht vom Weg zur Arbeit abweichen um einen Erdbeer - oder sonstigen Einkauf zu tätigen (dazu BSG SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 50).
  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15
    Die Wegeunfallversicherung soll den Versicherten bei Unfällen schützen, die er auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte erleidet, da er diesen Weg auch im Interesse des Betriebes in einer auf die versicherte Tätigkeit bezogenen Handlungstendenz zurücklegt (BSG - Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 7/12 R - juris; Keller, a.a.O., Rz 190 zu § 8).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15
    Dabei sollen nur geringfügige Unterbrechungen versicherungsunschädlich sein, auch wenn diese einer privaten Verrichtung dienen, da das Zurücklegen des Weges der wesentliche Grund dafür ist, dass der Versicherte in diese Situation gekommen ist (BSG - Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R Rz 19 - juris).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Dauer der

    Auszug aus LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15
    Dies zeigt sich im äußeren Verhalten des Versicherten, wie es objektiv beobachtbar ist und stellt darauf ab, ob sein äußeres Handeln mit seiner inneren Tendenz zur Arbeit zu gelangen übereinstimmt (BSGE 91, 293 [BSG 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R] ; BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 12/12 R in: Sozialgerichtsbarkeit (SGb) 2014, 392, 394).
  • LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 33/11

    Privates Telefonieren während der Arbeitszeit ist nicht gesetzlich

  • BSG, 13.03.1956 - 2 RU 124/54

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 247/74

    Versicherungsschutz - Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Durchschreiten des

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

  • SG Wiesbaden, 07.06.2018 - S 19 U 86/17
    Die den Versicherungsschutz begründende Verrichtung, die dadurch verursachte Einwirkung und der dadurch bedingte Erstschaden müssen in Überzeugungskraft des Vollbeweises feststehen (BSG vom 24.7.2012, B 2 U 9/11 R, Rn. 28; Hessisches LSG vom 2.2.2016, L 3 U 108/15 , Rn. 27 ; Becker/Franke/Molkentin, SGB VII, 3. Aufl., § 8, Rn. 14 ff.).
  • SG Wiesbaden, 27.09.2018 - S 19 U 153/17
    Die den Versicherungsschutz begründende Verrichtung, die dadurch verursachte Einwirkung und der dadurch bedingte Gesundheitserstschaden müssen in Überzeugungskraft des Vollbeweises feststehen (BSG vom 24.7.2012, B 2 U 9/11 R, Rn. 28; Hessisches LSG vom 2.2.2016, L 3 U 108/15 , Rn. 27 ; vom 12.6.2017, L 9 U 66/16; Becker/Franke/Molkentin, SGB VII, 5. Aufl., § 8, Rn. 14 ff.).
  • VG Kassel, 01.11.2021 - 1 K 792/20

    Anerkennung eines Wegeunfalls als Dienstunfall

    Ebenso wie etwa bei dem Gang zum parkenden Auto, beim Öffnen der Autotür, beim etwaigen Verstauen von Gepäck o. ä. im Innen- oder Kofferraum, beim Kratzen von vereisten Autoscheiben, beim Öffnen des Einfahrtstores, um auf die Straße fahren zu können (vgl. zu Letzterem Hessisches LSG, Urteil vom 2. Februar 2016 - L 3 U 108/15 -, juris, wonach auch noch das Schließen des Hoftores als nur geringfügige Unterbrechung unter den gesetzlichen Unfallschutz fällt), beim Einsteigen in den Pkw sowie beim Starten des Motors handelt es sich bei dem Entfernen der Abdeckplane von der Windschutzscheibe vorliegend um eine Handlung, die der unmittelbaren Zurücklegung des Dienstweges zuzurechnen ist.
  • LSG Hessen, 02.02.2016 - L 6 U 12/12

    SGB VII

    02.02.2016 - L 3 U 108/15 (vorher L 6 U 12/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht