Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.11.2010 - 3 U 109/10   

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https://dejure.org/2010,8652
OLG Stuttgart, 03.11.2010 - 3 U 109/10 (https://dejure.org/2010,8652)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.11.2010 - 3 U 109/10 (https://dejure.org/2010,8652)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. November 2010 - 3 U 109/10 (https://dejure.org/2010,8652)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Auftragnehmers bei in Ausführung des Auftrags eingetretenen Schäden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Auftragnehmers bei in Ausführung des Auftrags eingetretenen Schäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schäden beim unentgeltlichem Auftrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 606
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 137/96

    Ansprüche aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2010 - 3 U 109/10
    Die Rechtsmitteleinlegung ist während der für die Hauptpartei laufenden Rechtsmittelfrist erfolgt (vgl. BGH NJW-RR 1997, 919).
  • OLG Celle, 24.01.2001 - 2 U 104/00

    Schadensersatz; Werkvertrag; Positive Forderungsverletzung; Beratungs- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2010 - 3 U 109/10
    Im Werkvertragsrecht ist insoweit anerkannt, dass der Besteller Gefahrenquellen oder gefahrerhöhende Umstände, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die er auch bei sorgfältiger Beobachtung der tatsächlichen Gegebenheiten nicht erkennen kann, vermeiden oder darauf zumindest aufmerksam machen muss (OLG Celle, Urt. v. 24.01.2001 - 2 U 104/00, zitiert nach juris; OLG Braunschweig VersR 1968, 204).
  • BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2010 - 3 U 109/10
    In Rechtsprechung und Literatur besteht Übereinstimmung, dass im Rahmen eines unentgeltlichen Auftragsverhältnisses der Auftraggeber solche risikospezifischen Zufallsschäden, die dem Auftragnehmer unfreiwillig entstehen, auch ohne eigenes Verschulden zu ersetzen hat (BGHZ 89, 153 = VersR 1984, 281; BGHZ 52, 115; BGHZ 38, 270; BGHZ 33, 251; Martinek in Staudinger, a.a.O., § 670 BGB Rn. 17 ff; Palandt / Sprau, a.a.O., § 670 BGB Rn. 9 ff).
  • BGH, 19.05.1969 - VII ZR 9/67

    Ersatz des bei Hilfeleistung im Notfall dem Helfer erwachsenen Schadens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2010 - 3 U 109/10
    In Rechtsprechung und Literatur besteht Übereinstimmung, dass im Rahmen eines unentgeltlichen Auftragsverhältnisses der Auftraggeber solche risikospezifischen Zufallsschäden, die dem Auftragnehmer unfreiwillig entstehen, auch ohne eigenes Verschulden zu ersetzen hat (BGHZ 89, 153 = VersR 1984, 281; BGHZ 52, 115; BGHZ 38, 270; BGHZ 33, 251; Martinek in Staudinger, a.a.O., § 670 BGB Rn. 17 ff; Palandt / Sprau, a.a.O., § 670 BGB Rn. 9 ff).
  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 216/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung; Vernehmung oder Anhörung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2010 - 3 U 109/10
    c) Auch wenn in derartigen Konstellationen der Beweiswert einer förmlichen Vernehmung demjenigen einer Parteianhörung vergleichbar ist (vgl. zum Vieraugengespräch BGH MDR 2006, 285; BGH NJW 1999, 363), bestehen keine Bedenken dagegen, dass das Landgericht die Angaben des Klägers für glaubhaft angesehen hat.
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2010 - 3 U 109/10
    c) Auch wenn in derartigen Konstellationen der Beweiswert einer förmlichen Vernehmung demjenigen einer Parteianhörung vergleichbar ist (vgl. zum Vieraugengespräch BGH MDR 2006, 285; BGH NJW 1999, 363), bestehen keine Bedenken dagegen, dass das Landgericht die Angaben des Klägers für glaubhaft angesehen hat.
  • OLG Frankfurt, 11.05.2009 - 19 W 22/09

    Haftpflichtprozess nach einem angeblich fingierten Verkehrsunfall: Rechtliches

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2010 - 3 U 109/10
    Der Kläger befand sich in Beweisnot, da eine Parteianhörung des anwaltlich nicht vertretenen Beklagten, der nach dem Vortrag des Klägers das beschädigte Mähwerk auf der Wiese noch am 06.08.2008 gesehen haben soll, unzulässig war (OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 140).
  • BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59

    Geschäftsführung ohne Auftrag für Krankenkasse

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2010 - 3 U 109/10
    In Rechtsprechung und Literatur besteht Übereinstimmung, dass im Rahmen eines unentgeltlichen Auftragsverhältnisses der Auftraggeber solche risikospezifischen Zufallsschäden, die dem Auftragnehmer unfreiwillig entstehen, auch ohne eigenes Verschulden zu ersetzen hat (BGHZ 89, 153 = VersR 1984, 281; BGHZ 52, 115; BGHZ 38, 270; BGHZ 33, 251; Martinek in Staudinger, a.a.O., § 670 BGB Rn. 17 ff; Palandt / Sprau, a.a.O., § 670 BGB Rn. 9 ff).
  • BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82

    Freistellung eines ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieds von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2010 - 3 U 109/10
    In Rechtsprechung und Literatur besteht Übereinstimmung, dass im Rahmen eines unentgeltlichen Auftragsverhältnisses der Auftraggeber solche risikospezifischen Zufallsschäden, die dem Auftragnehmer unfreiwillig entstehen, auch ohne eigenes Verschulden zu ersetzen hat (BGHZ 89, 153 = VersR 1984, 281; BGHZ 52, 115; BGHZ 38, 270; BGHZ 33, 251; Martinek in Staudinger, a.a.O., § 670 BGB Rn. 17 ff; Palandt / Sprau, a.a.O., § 670 BGB Rn. 9 ff).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.11.2010 - 3 U 109/10
    Eine Wahrscheinlichkeit aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung kann genügen (BGH NJW-RR 1994, 636; BGH NJW-RR 1991, 983), die bloße Behauptung bei der persönlichen Anhörung reicht ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht aus (Zöller / Greger, a.a.O., § 448 ZPO Rn. 4).
  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

  • BGH, 23.02.1994 - IV ZR 58/93

    Nachweis einer Provisionsteilungsvereinbarung unter mehreren Maklern

  • BGH, 27.06.1985 - III ZB 12/85

    Bindung eines Streithelfers an die für die Hauptparteien maßgeblichen

  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 227/88

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Streithelfers

  • OLG München, 26.04.2012 - 23 U 1293/11

    Grenzspeditionsvertrag: Haftung des Auftraggebers für dem Spediteur entstandene

    Jedoch können in entsprechender Anwendung des § 670 BGB grundsätzlich auch Zufallsschäden ersatzfähig sein, die sich adäquat kausal durch die Auftragsausführung und aus einer mit dem Auftrag verbundenen Gefahr ergeben haben (BGH NJW 1985, S. 269; BGH NJW 1963, S. 390, 392 (zur GoA); BGH NJW 1961, 359, 360 (zur GoA); OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, S. 606, 607).
  • AG Wittenberg, 18.03.2022 - 8 C 476/21

    Unentgeltliches Auftragsverhältnis: Ersatzanspruch des Schweißhundeführers bei

    Der Auftraggeber hat im Rahmen eines unentgeltlichen Auftragsverhältnisses solch risikospezifischen Zufallsschäden, die dem Auftragnehmer unfreiwillig entstehen, auch ohne eigenes Verschulden zu ersetzen (Leitsatz OLG Stuttgart, Urteil vom 3.11.2010 - 3 U 109/10, zitiert nach Beck-online).
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