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   OLG Köln, 06.04.2017 - 3 U 111/15   

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https://dejure.org/2017,61037
OLG Köln, 06.04.2017 - 3 U 111/15 (https://dejure.org/2017,61037)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.04.2017 - 3 U 111/15 (https://dejure.org/2017,61037)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. April 2017 - 3 U 111/15 (https://dejure.org/2017,61037)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 253/13

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatz bei Beschädigung durch Brand am

    Auszug aus OLG Köln, 06.04.2017 - 3 U 111/15
    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (s. zum Ganzen BGH, NJW 2015, 1681 Rn. 5; BGHZ 199, 377 Rn. 5, jeweils mwN; dem folgend u.a. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2015, 866; OLG Sachsen-Anhalt, RuS 2016, 150).

    Andernfalls liefe die Haftung in allen Fällen leer, in denen unabhängig von einem Betriebsvorgang allein ein technischer Defekt einer Betriebseinrichtung für den Schaden eines Dritten ursächlich geworden ist (s. wiederum BGHZ 199, 377 Rn. 6).

    Dies ändert aber nichts daran, dass bei der gebotenen wertenden Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug beziehungsweise seine Betriebseinrichtung (mit)geprägt worden ist (anders als etwa bei vorsätzlicher Inbrandsetzung eines Kraftfahrzeugs, vgl. BGHZ 199, 377 Rn. 6).

    Im Übrigen spielte sich auch der der Entscheidung BGHZ 199, 377 zugrunde liegenden Fall, wie sich aus dem Berufungsurteil (LG Karlsruhe, 9 S 319/12, zitiert nach juris) ergibt, im nicht-öffentlichen Verkehrsraum ab, ohne dass - trotz Inanspruchnahme des Versicherers - § 115 VVG problematisiert worden wäre.

  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 265/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges;

    Auszug aus OLG Köln, 06.04.2017 - 3 U 111/15
    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (s. zum Ganzen BGH, NJW 2015, 1681 Rn. 5; BGHZ 199, 377 Rn. 5, jeweils mwN; dem folgend u.a. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2015, 866; OLG Sachsen-Anhalt, RuS 2016, 150).

    aa) Dass der Schaden auf einem Privatgelände eingetreten ist, steht einer Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG grundsätzlich nicht entgegen, denn der Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Sinne dieser Norm erfordert nicht seinen Einsatz auf öffentlicher Verkehrsfläche (BGH NJW 2015, 1681 Rn. 19).

  • LG Köln, 19.06.2015 - 17 O 224/14
    Auszug aus OLG Köln, 06.04.2017 - 3 U 111/15
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19.06.2015 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 17 O 224/14 - aufgehoben.
  • OLG Naumburg, 24.11.2015 - 12 U 110/15

    Schadensersatzanspruch nach Fahrzeugbrand: Beschädigung einer Scheune durch einen

    Auszug aus OLG Köln, 06.04.2017 - 3 U 111/15
    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (s. zum Ganzen BGH, NJW 2015, 1681 Rn. 5; BGHZ 199, 377 Rn. 5, jeweils mwN; dem folgend u.a. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2015, 866; OLG Sachsen-Anhalt, RuS 2016, 150).
  • OLG Karlsruhe, 09.03.2015 - 9 W 3/15

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Fahrzeugbrand durch einen technischen Defekt

    Auszug aus OLG Köln, 06.04.2017 - 3 U 111/15
    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (s. zum Ganzen BGH, NJW 2015, 1681 Rn. 5; BGHZ 199, 377 Rn. 5, jeweils mwN; dem folgend u.a. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2015, 866; OLG Sachsen-Anhalt, RuS 2016, 150).
  • BGH, 26.03.2019 - VI ZR 236/18

    Realisierung des Schadens erst nach einer zeitlichen Verzögerung von eineinhalb

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts bedarf es daher keiner Entscheidung, ob die Grundsätze des Senatsurteils vom 21. Januar 2014 (VI ZR 253/13, BGHZ 199, 377; dem folgend OLG Karlsruhe, NJW-RR 2015, 866; OLG Köln, r+s 2018, 320; OLG Naumburg, r+s 2016, 150; Zorn, r+s 2018, 322; zuvor bereits Grüneberg, NZV 2001, 109, 111 f.; kritisch LG Heidelberg, r+s 2016, 481, 482 ff.; LG Köln, r+s 2017, 655; Burmann/Jahnke, DAR 2016, 313, 319; Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl., § 7 StVG Rn. 9; Herbers, NZV 2014, 208; Lemcke, r+s 2014, 195; ders., r+s 2016, 152; Schwab, DAR 2014, 197), wonach auch der auf einer - durch einen technischen Defekt einer Betriebseinrichtung verursachten - Selbstentzündung eines in einer Tiefgarage geparkten Pkw beruhende Brandschaden der Betriebsgefahr dieses Fahrzeugs zuzurechnen ist, auf die vorliegende Sachverhaltskonstellation eines nicht mehr fahrtüchtigen und eben deshalb in eine Werkstatt verbrachten Fahrzeugs zu übertragen ist.
  • OLG Köln, 05.07.2019 - 6 U 234/18

    Mensch gegen Maschine - Zur Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto

    Nicht erheblich ist, dass der Unfall auf einem Privatgelände stattfand (vgl. OLG Köln, Urteil vom 06.04.2017 - 3 U 111/15, RuS 2018, 320).
  • OLG Koblenz, 05.08.2019 - 12 U 57/19

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: "Betrieb" eines Kraftfahrzeugs bei einem

    Entgegen der im Schriftsatz vom 10.07.2019 vertretenen Auffassung des Klägers stehen die obigen Ausführungen des Senats auch nicht im Widerspruch zu den Ausführungen des Oberlandesgerichts Köln in dessen Urteil vom 06.04.2007 (OLG Köln, 3 U 111/15, Urteil vom 06.04.2017, juris).
  • OLG Dresden, 03.09.2019 - 6 U 609/19

    Ansprüche eines Gebäudeversicherers gegenüber dem Haftpflichtversicherer eines

    Daran anknüpfend übertragen das OLG Hamm und das OLG Köln die Erwägungen des BGH aus dem "Tiefgaragenfall" [Urteil vom 21.01.2014, siehe oben Ziffer II.2.a)] auf - hinsichtlich des zugrunde liegenden Sachverhalts mit dem hier vorliegenden Fall weitgehend vergleichbare - "Werkstattfälle" (OLG Hamm, Urteil vom 22.03.2019, 9 U 93/17, Rdn. 70 ff.; OLG Köln, Urteil vom 06.04.2017, 3 U 111/15, Rdn. 22 ff.; jeweils juris).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2020 - L 3 U 111/15   

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https://dejure.org/2020,77626
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2020 - L 3 U 111/15 (https://dejure.org/2020,77626)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.03.2020 - L 3 U 111/15 (https://dejure.org/2020,77626)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. März 2020 - L 3 U 111/15 (https://dejure.org/2020,77626)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2020 - L 3 U 111/15
    Die Kausalitätsbeurteilung hat auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Denn im Bereich psychischer Erkrankungen ist es nach ständiger BSG-Rechtsprechung (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; SozR 4-2700 § 9 Nr. 18) erforderlich, dass die Erkrankung aufgrund der üblichen Diagnosesysteme und unter Verwendung der dortigen Schlüssel und Bezeichnungen bezeichnet wird, um diagnostische Unklarheiten - die ua ihre Grundlagen in möglichen psychologischen Schulenstreiten haben könnten - zu vermeiden.

    Dabei setzt die Annahme einer "Verschlimmerung" schon rechtlich voraus, dass überhaupt ein (unfallunabhängiger) Vorschaden objektiviert und im Vergleich hierzu eine demgegenüber hinzugetretene Verschlechterung des Gesundheitszustands festgestellt werden kann (BSGE 7, 53 (56); BSG SozR 3-3100 § 10 Nr. 6; SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 V 11/98 R

    Kriegsopferversorgung - Hörgerät- anerkannter Gesundheitsschaden -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2020 - L 3 U 111/15
    Dabei setzt die Annahme einer "Verschlimmerung" schon rechtlich voraus, dass überhaupt ein (unfallunabhängiger) Vorschaden objektiviert und im Vergleich hierzu eine demgegenüber hinzugetretene Verschlechterung des Gesundheitszustands festgestellt werden kann (BSGE 7, 53 (56); BSG SozR 3-3100 § 10 Nr. 6; SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2020 - L 3 U 111/15
    Maßgeblich sind demnach die durch Forschung und praktische Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse, die von der großen Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden, über die mithin von vereinzelten, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen, Konsens besteht (BSG SozR 4-2700 § 9 Nr. 9).
  • BSG, 02.08.1993 - 2 BU 21/93

    Verletztenrente für die Folgen eines Arbeitsunfalles - Unzulässigkeit der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2020 - L 3 U 111/15
    Dabei muss der geltend gemachte Gesundheitsschaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, also im Vollbeweis, vorliegen (Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 2. August 1993 - 2 BU 21/93 - juris; SozR 4-2700 § 8 Nr. 43), während für den Kausalzusammenhang der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit ausreicht.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2020 - L 3 U 111/15
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und 17).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2020 - L 3 U 111/15
    Diese ist zu bejahen, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden müssen (BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 14 U 138/18
    Denn nach beiden Auffassungen wäre im Falle des Klägers das Vorliegen einer PTBS abzulehnen, weil zum einen unter Berücksichtigung der aktuellen Leitlinie ein psychischer Primärschaden unfallzeitnah nicht im erforderlichen Vollbeweis festzustellen ist, zum anderen die Anerkennung einer PTBS am fehlenden zeitlichen Zusammenhang bzw. mangelnder zeitnah dokumentierter ärztlicher Befunde scheitert (zum fehlenden zeitlichen Zusammenhang mit fehlenden Brückensymptomen zwischen diagnostizierter PTBS und Unfallereignis siehe auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. März 2020 - Az.: L 3 U 111/15 sowie Senatsurteile vom 17. Januar 2019 - Az.: L 14 U 288/17, vom 19. Mai 2017 - Az.: L 14 U 25/16; vom 26. April 2017 - Az.: L 14 U 65/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2020 - L 3 U 21/19
    Diese setzt - nach dem ICD-10 (F43.1) - ebenso wie in der aktuellen amerikanischen Diagnoseklassifikation DSM 5 ua voraus, dass sich Beschwerden in verschiedenen Symptomgruppen manifestieren, nämlich - im Wesentlichen - dem Wiedererleben des Ereignisses (B-Kriterium), dem Vermeiden belastender Situationen (C-Kriterium) und in einer chronischen Übererregung (Hyperarousal; D-Kriterium) (vgl zusammenfassend Senatsurteil vom 11. März 2020 - L 3 U 111/15 mwN).
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