Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012

Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.11.2009 - 3 U 115/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1983
OLG Celle, 18.11.2009 - 3 U 115/09 (https://dejure.org/2009,1983)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.11.2009 - 3 U 115/09 (https://dejure.org/2009,1983)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. November 2009 - 3 U 115/09 (https://dejure.org/2009,1983)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit der Vereinbarung eines zeitabhängigen Anwaltshonorars

  • Judicialis

    RVG § 4; ; BGB § 138

  • beck.de PDF
  • kanzlei.biz

    Anwaltskostenvereinbarungen normalerweise nicht sittenwidrig

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Angemessenheit von anwaltlichen Stundensätzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 4; BGB § 138
    Sittenwidrigkeit der Vereinbarung eines zeitabhängigen Anwaltshonorars

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung von 150 €/Std?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Sittenwidrigkeit einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstrafverfahren - Verteidigerhonorar in Steuerstrafsachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angemessenheit von anwaltlichen Stundensätzen (IBR 2010, 1096)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 116
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.01.2005 - IX ZR 273/02

    Grenzen der Honorarvereinbarungen in Strafsachen

    Auszug aus OLG Celle, 18.11.2009 - 3 U 115/09
    Unabhängig hiervon bezieht sich die Rechtsprechung, die eine Sittenwidrigkeit der Honorarvereinbarung in Betracht zieht, soweit die vereinbarten Gebühren das Mehrfache des gesetzlichen Honoraranspruchs ausmachen, ausschließlich auf Fälle, in denen ein Pauschalhonorar vereinbart oder vor Beginn des Mandats eine Zahlungspflicht des Mandanten in Höhe eines Mehrfachen der gesetzlichen Gebühren vereinbart war (vgl. etwa BGH, V StR 64/06 vom 6. September 2006 sowie BGHZ 162, 98 ff. zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2011 - 24 U 112/09

    Formularmäßige Vereinbarung einer Zeittaktklausel in einer Honorarvereinbarung

    Die Höhe des vereinbarten Stundensatzes von 165 EUR ist vor dem Hintergrund dessen, dass es sich bei der Vertretung der Beklagten um komplexe außergerichtliche sowie gerichtliche Tätigkeiten auf dem Gebiet des Beamten- sowie des Disziplinarrechts mit überragender, insbesondere existenzieller Bedeutung für die Beklagte handelte, nicht zu beanstanden; sie bewegt sich eher im unteren Bereich des Üblichen (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juli 2009, 24 U 200/08, GI aktuell 2010, 88; OLG Celle, AGS 2010, 5, 6; Gerold/Schmidt-Mayer, RVG, 18. Auflage, § 3a Rn. 26).
  • OLG Koblenz, 26.04.2010 - 5 U 1409/09

    Sittenwidrigkeit einer Stundensatzvereinbarung mit einem Strafverteidiger;

    Stundensätze von bis zu 500 EUR sind je nach den Umständen des Einzelfalles nicht per se unangemessen (vgl. OLG Celle in AGS 2010, 5 ff unter Hinweis auf Mayer in Gerold u. a., RVG , 18. Aufl., § 3 a Rn. 26).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - L 3 U 115/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,182
LSG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - L 3 U 115/09 (https://dejure.org/2012,182)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.01.2012 - L 3 U 115/09 (https://dejure.org/2012,182)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Januar 2012 - L 3 U 115/09 (https://dejure.org/2012,182)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Versicherungsschutz in gesetzlicher Unfallversicherung bei unklarem Unfallzeitpunkt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - L 3 U 115/09
    Fehlt es an dem geforderten sachlichen Zusammenhang zur eigentlichen versicherten Tätigkeit, ist das Zurücklegen des Weges auch dann keine versicherte Tätigkeit, wenn der Versicherte dieselbe Strecke benutzt, die er als Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (vgl. BSG, Urteile vom 02. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 29, und vom 09. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 3; jeweils m. w. N.).

    Während denjenigen, der einen Anspruch erhebt, die Beweislast für die rechtsbegründenden Tatschen trifft, ist derjenige, der das geltend gemachte Recht bestreitet, für die rechtshindernden, rechtsvernichtenden oder rechtshemmenden Tatsachen beweispflichtig (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 02. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 R -, a. a. O., m. w. N.).

    Bezogen auf die hier streitige Vorschrift des § 550 Abs. 1 RVO bedeutet dies, dass den Versicherten die Beweislast dafür trifft, dass er den Heimweg von der Arbeitsstätte aus angetreten hat und bei einer eventuellen Unterbrechung den Heimweg innerhalb der Zeitgrenze von zwei Stunden fortgesetzt hat (vgl. BSG, Urteile vom 02. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 - und vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 -, jeweils a. a. O.).

    Eine allgemeingültige Beweiserleichterung - oder Beweislastumkehr - für den Fall des Beweisnotstandes würde jedoch dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 S. 1 SGG) widersprechen (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteile vom 02. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 R - und 07. September 2004 - B 2 U 25/03 R -, a. a. O., jeweils m. w. N.).

  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - L 3 U 115/09
    An diesem Zusammenhang fehlt es, wenn ein Versicherter den Weg von dem Ort der Tätigkeit um mehr als zwei Stunden durch eine eigenwirtschaftlichen Zwecken dienende Verrichtung unterbrochen hat (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R -, in juris, m. w. N.).

    Bezogen auf die hier streitige Vorschrift des § 550 Abs. 1 RVO bedeutet dies, dass den Versicherten die Beweislast dafür trifft, dass er den Heimweg von der Arbeitsstätte aus angetreten hat und bei einer eventuellen Unterbrechung den Heimweg innerhalb der Zeitgrenze von zwei Stunden fortgesetzt hat (vgl. BSG, Urteile vom 02. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 - und vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 -, jeweils a. a. O.).

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 25/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Pleuraasbestose -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - L 3 U 115/09
    können sich der Unfallversicherungsträger oder das Gericht schon aufgrund weniger tatsächlicher Anhaltspunkte von einem bestimmten Geschehensablauf überzeugen (vgl. BSG, Urteil vom 07. September 2004 - B 2 U 25/03 R -, in juris, m. w. N.).

    Eine allgemeingültige Beweiserleichterung - oder Beweislastumkehr - für den Fall des Beweisnotstandes würde jedoch dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 S. 1 SGG) widersprechen (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteile vom 02. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 R - und 07. September 2004 - B 2 U 25/03 R -, a. a. O., jeweils m. w. N.).

  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 38/96

    Beweiswürdigung bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - L 3 U 115/09
    Insoweit schließe sich die Kammer der Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 38/96 - (in juris) an.
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - L 3 U 115/09
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteile vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 1/06 R - und 04. September 2007 - B 2 U 28/06 R -, jeweils in Juris und m. w. N.).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - L 3 U 115/09
    Fehlt es an dem geforderten sachlichen Zusammenhang zur eigentlichen versicherten Tätigkeit, ist das Zurücklegen des Weges auch dann keine versicherte Tätigkeit, wenn der Versicherte dieselbe Strecke benutzt, die er als Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (vgl. BSG, Urteile vom 02. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 29, und vom 09. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 3; jeweils m. w. N.).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfallversicherung - Wegeunfall -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - L 3 U 115/09
    Die darauf gerichtete Handlungstendenz muss durch die objektiven Umstände bestätigt werden (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R-, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 25 m. w. N.).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - L 3 U 115/09
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteile vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 1/06 R - und 04. September 2007 - B 2 U 28/06 R -, jeweils in Juris und m. w. N.).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 16/93

    Unfallversicherung - Wegeunfall

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - L 3 U 115/09
    Den Unfallversicherungsträger dagegen trifft die Beweislast dafür, dass der Versicherte den von der Arbeitsstätte aus begonnenen Heimweg unterbrochen hat (vgl. BSG, Urteil vom 05. Mai 1994 - 2 RU 16/93 -, in juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 54/02

    Patentrecht: Anspruch auf Zahlung eines Miterfinderausgleichs

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - L 3 U 115/09
    Hinsichtlich der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den gesamten Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Akte des SG Potsdam - S 2 U 54/02 - sowie der Verwaltungsakten der Beklagten (2 Bd.), die bei Entscheidungsfindung vorgelegen haben, Bezug genommen.
  • SG Karlsruhe, 27.10.2015 - S 4 U 1189/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Der Kläger trägt die Beweislast dafür trägt, dass es sich um einen Betriebsweg handelt (BSG, Urteil vom 19.03.1991, 2 RU 45/90 in SozR 3-2200 § 548 Nr. 8; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 2011 - L 10 U 1421/10 -, Rn. 28, juris; vgl auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Januar 2012 - L 3 U 115/09 -, Rn. 40, juris).

    Bei einem dem Arbeitsunfall gleichgestellten Wegeunfall fehlt es an dem geforderten sachlichen Zusammenhang zur eigentlichen versicherten Tätigkeit, wenn der Versicherte nur dieselbe Strecke benutzt, die er als Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt, dies aber aus anderem Grund tut (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Januar 2012 - L 3 U 115/09 -, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2016 - L 9 U 5003/15
    Bei einem dem Arbeitsunfall gleichgestellten Wegeunfall fehle es an dem geforderten sachlichen Zusammenhang zur eigentlichen versicherten Tätigkeit, wenn der Versicherte nur dieselbe Strecke benutze, die er als Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt, dies aber aus anderem Grund tue (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.01.2012 - L 3 U 115/09 - (juris)).

    Bezogen auf Unfälle auf Wegen ergibt sich hieraus, dass die grundsätzliche Unsicherheit über das Vorliegen einer versicherten Tätigkeit zu Lasten des jeweiligen Klägers geht, der die Beweislast dafür trägt, dass es sich um einen Betriebsweg handelt (BSG, Urteil vom 19.03.1991 - 2 RU 45/90 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 8; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2011 - L 10 U 1421/10 - (juris Rdnr. 28); vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.01.2012 - L 3 U 115/09 - (juris Rdnr. 40)).

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