Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.01.1984 - 3 U 116/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 490
- VersR 1986, 43
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20
Nutzungsausfall, lange Reparaturdauer
Etwaige Ungewissheiten zum Grunde des Anspruchs, etwa darüber, ob vielleicht eine Quotelung in Betracht kommt, darf ein Geschädigter nicht auf den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer abwälzen (OLG Hamm, Urteil vom 18.01.1984 - 3 U 116/83, BeckRS 2008, 16789). - OLG Naumburg, 15.06.2017 - 9 U 3/17
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei …
Die Beklagte stützt sich auf die in der Kommentierung bei Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Auflage, § 254 Rn. 44, zitierte Entscheidung des OLG Hamm vom 18.01.1984, 3 U 116/83 (MDR 1984, 490). - LG München II, 13.01.2005 - 14 O 1430/03
Haftpflicht - Dauer der Mietwagennutzung wegen später Reparatur
- OLG Hamm, 11.04.2002 - 6 U 192/01
Unfallschadensregulierung - Reparatur nach Unfall: Bummeln lohnt sich nicht
Er hat aber nach dem Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 BGB den Reparaturauftrag unverzüglich zu erteilen, damit der Umfang des Ausfalls möglichst gering gehalten wird (vgl. BGH NJW 86, 2945 - VersR 86, 1208; OLG Hamm - 3. ZS - MDR 84, 490; Bär, DAR 01, 27). - LG Hildesheim, 13.11.2008 - 1 S 34/08
Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Pflicht des Geschädigten zur …
3 Nicht zu beanstanden ist insbesondere, dass das Amtsgericht der einhelligen Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Hamm VersR 1986, 43;… Palandt-Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 254 Rdnr. 45) gefolgt ist, wonach der Geschädigte grundsätzlich gehalten ist, den Reparaturauftrag unverzüglich zu erteilen und nicht die Kostenübernahmeerklärung des Haftpflichtversicherers abzuwarten. - LG Gera, 19.01.2007 - 3 O 496/06
Verdienstausfallschaden: Gutachterkosten zur Ermittlung erstattungsfaehig
Ist nämlich ein Kraftfahrzeug beschädigt worden, so ist der Geschädigte gehalten, den Reparaturauftrag unverzüglich zu erteilen und nicht abzuwarten, bis der Haftpflichiversicherer bestätigt hat, dass er die Kosten übernehme (OLG Hamm MDR 1984, 490). - AG Hildesheim, 29.05.2008 - 47 C 258/07
Fahrzeugreparatur; Finanzierungsmöglichkeit; gegnerische …
Deshalb hat ein Geschädigter auch keinen Anspruch auf Erstattung des aufgrund des Zuwartens bis zur Kostenübernahmeerklärung seitens des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherung zusätzlich entstandenen Nutzungsausfallschadens (…vgl. Palandt-Heinrichs, 67. Auflage 2008, § 254 Rn. 45; OLG Hamm, VersR 1986, 43; LG Zwickau, Urteil vom 25.11.2003, 6 S 159/03; LG Gera, Urteil vom 19.01.2007, 3 O 496/06). - AG Berlin-Mitte, 28.05.2013 - 109 C 3286/12 Diese zeitliche Verzögerung kann hier nicht zu Lasten der Beklagten gehen, weil - wie aufgezeigt - kein Fall von Unzumutbarkeit schnellstmöglicher Reparaturauftragserteilung vorliegt (vgl. dazu etwa OLG Hamm, U. v. 18.01.1984, 3 U 116/83).
- KG, 02.02.1995 - 12 U 2903/93
Rechte des Geschädigten im Zusammenhang mit wirtschaftlich sinnvoller …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Bonn, 24.09.2003 - 5 S 150/03
Umfang des Schadenersatzanspruchs bei Totalschaden, fiktive …
Der geschädigte Kfz-Eigentümer muß innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden, ob er seinen Schaden durch Reparatur oder durch Ersatzbeschaffung beseitigen will, und darf diese Entscheidung nicht von einer Übernahmeerklärung der Versicherung abhängig machen (…vgl. Heinrichs in: Palandt, § 254 Rn. 41; OLG Hamm MDR 1984, 490).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 27.10.1983 - 3 U 116/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)