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   OLG Köln, 29.01.2002 - 3 U 117/01   

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OLG Köln, 29.01.2002 - 3 U 117/01 (https://dejure.org/2002,3907)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.01.2002 - 3 U 117/01 (https://dejure.org/2002,3907)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - 3 U 117/01 (https://dejure.org/2002,3907)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld aus Verkehrsunfall; Kollision von Radfahrer und Fußgänger; Unfallprovozierendes Verhalten; Alkoholbedingtes falsches Fahrverhalten; Anscheinsbeweis für die Ursächlichkeit der alkoholbedingten Fahrunsicherheit für den Unfall ...

  • blutalkohol PDF, S. 513
  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung Radfahrer und Fußgänger nach Kollision

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847; ; BGB § 291; ; BGB § 288 Abs. 1; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847; BGB § 823
    Anscheinsbeweis für Unfallursächlichkeit der alkoholbedingten Fahrunsicherheit eines Radfahrers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 847 § 823 Abs. 1
    Anscheinsbeweis zur Unfallursächlichkeit einer alkoholbedingten Fahrunsicherheit für einen Unfall mit einem Fußgänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1040
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 25.06.1991 - 27 U 57/91

    Radfahrerunfall mit Alkohol

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2002 - 3 U 117/01
    Dieser Anscheinsbeweis hätte entkräftet werden können durch den Nachweis der ernsthaften Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs etwa dahin, dass sich der Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen zugetragen hat, die auch der nüchterne Fahrer durchweg nicht hätte meistern können (vgl. u.a. OLG Hamm NZV 1992, 318).
  • OLG München, 23.01.2015 - 10 U 299/14

    Anscheinsbeweis bei Kollision zwischen Grundstücksabbieger und alkoholisiertem

    Aus diesem Grund ist ein unfallursächlicher Verstoß das alkoholisierten Kraftfahrers vorauszusetzen, bevor - aufgrund der Alkoholisierung, gegebenenfalls in Form eines Anscheinsbeweises - darauf geschlossen werden kann, der Unfall habe sich in einer Verkehrslage ereignet, die ein nüchterner Kraftfahrer problemlos hätte meistern können (BGH NJW 1976, 897: Fußgänger, zusätzlich zur Alkoholisierung unmotiviertes Liegen auf der Fahrbahn; OLG Stuttgart r + s 1988, 329 [Volltext BeckRS 2008, 19041: zusätzlich stark überhöhte Geschwindigkeit; OLG Hamm NZV 1995, 483; OLG Köln VersR 2002, 1040; KG Urt. v. 21.06.1990 - 12 U 3456/89 [BeckRS 1990, 07643: Alkoholisierung nicht ursächlich, weil ohnehin schuldhaftes Überholen einer unübersichtlichen Kolonne]; OLG Celle, Urt. v. 29.09.2010 - 14 U 27/10 [BeckRS 2011, 14566: zusätzlicher Verstoß gegen § 1 II StVO gefordert, aber nicht erweislich]; Senat, Beschl. v. 12.11.2014 - 10 U 3222/14: zusätzlich zur Alkoholisierung nicht rechtzeitige Ausweichreaktion erforderlich).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 1 U 278/06

    Fahrrad fahren ohne Helm begründet bei einem Freizeitradler kein Mitverschulden

    Darüber hinaus hat das OLG Oldenburg Bezug genommen auf ein Urteil des OLG Köln (VersR 2002, 1040).
  • OLG Oldenburg, 09.03.2004 - 8 U 19/04

    Sorgfaltspflichten von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf kombinierten Fußwegen

    Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen (vgl. OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 41 StVO RdNr. 83 ff).
  • OLG München, 04.10.2013 - 10 U 2020/13

    Mitverschulden eines verbotswidrig in einer Fußgängerzone fahrenden Radfahrers

    Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2004, 890; OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel/König/Dauer-König, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 41 StVO Rz. 248 d f.).

    Vielmehr hatte sich das abstrakte Gefährdungspotential, das bei nur optisch voneinander getrennten Verkehrsflächen im innerstädtischen Begegnungsverkehr angenommen wird (vgl. BGH MDR 2009, 203, 204; OLG Oldenburg NJW-RR 2004, 890, 891; OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel/König/Dauer-König, a.a.O., § 41 StVO, Rz. 248 c) bereits dadurch zu einer kritischen Situation verdichtet, dass objektiv das Befahren des Theatervorplatzes mit Fahrrädern verboten war.

  • OLG Celle, 19.08.2019 - 14 U 141/19

    Fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls; Verhalten bei unklarer

    Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen (vgl. OLG Köln VersR 2002, 1040; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 41 StVO, Rn. 248c).
  • OLG Brandenburg, 19.10.2006 - 12 U 65/06

    Haftungsverteilung bei der Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit

    Auch bei nur relativer Fahrunsicherheit spricht allerdings der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die alkoholbedingte Unsicherheit ursächlich für den Unfall geworden ist, wenn dieser sich unter Umständen zugetragen hat, die einen nüchternen Fahrzeugführer keine Schwierigkeiten bereitet hätten (OLG Köln VRS 102, S. 424; OLG Karlsruhe ZfS 1993, S. 160; Hentschel, a. a. O., Rn. 69).
  • KG, 05.07.2007 - 12 U 195/05

    Kollision von Radfahrer und Inlineskater auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg:

    Das Gebot allgemeiner Rücksichtnahme nach § 1 Abs. 1 StVO wird für die Nutzung gemeinsamer Fuß- und Radwege durch § 41 Abs. 2 Nr. 5 c) StVO dahin konkretisiert, dass dort eine besondere Pflicht der Radfahrer zur Rücksichtnahme auf Fußgänger besteht (OLG Köln, VersR 2002, 1040; OLG Oldenburg, NJW-RR 2004, 890).
  • AG Gardelegen, 02.06.2015 - 31 C 218/14

    Unfallschadensregulierung - Recht auf Anwalt für Privatperson bestätigt

    Aus diesem Grund ist ein unfallursächlicher Verstoß das alkoholisierten Kraftfahrers vorauszusetzen, bevor - aufgrund der Alkoholisierung, gegebenenfalls in Form eines Anscheinsbeweises - darauf geschlossen werden kann, der Unfall habe sich in einer Verkehrslage ereignet, die ein nüchterner Kraftfahrer problemlos hätte meistern können (BGH NJW 1976, 897: Fußgänger, zusätzlich zur Alkoholisierung unmotiviertes Liegen auf der Fahrbahn; OLG Stuttgart r + s 1988, 329 [Volltext BeckRS 2008, 19041: zusätzlich stark überhöhte Geschwindigkeit; OLG Hamm NZV 1995, 483; OLG Köln VersR 2002, 1040; KG Urt. v. 21.06.1990 - 12 U 3456/89 [BeckRS 1990, 07643: Alkoholisierung nicht ursächlich, weil ohnehin schuldhaftes Überholen einer unübersichtlichen Kolonne]; OLG Celle, Urt. v. 29.09.2010 - 14 U 27/10 [BeckKRS 2011, 14566: zusätzlicher Verstoß gegen § 1 II StVO ge-.
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