Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.12.2015 - 3 U 117/10   

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https://dejure.org/2015,42018
OLG Brandenburg, 22.12.2015 - 3 U 117/10 (https://dejure.org/2015,42018)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.12.2015 - 3 U 117/10 (https://dejure.org/2015,42018)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - 3 U 117/10 (https://dejure.org/2015,42018)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1
    Umfang der Pflicht des Mieters von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum zur Tragung von Betriebskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskostenabrechnung: Rügeklausel mit Einwendungsausschluss unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Anforderungen an einen Einwendungsausschluss im Gewerberaum

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht des Mieters von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum zur Tragung von Betriebskosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht des Mieters von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum zur Tragung von Betriebskosten

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskostenabrechnung: Rügeklausel mit Einwendungsausschluss ist unwirksam! (IMR 2016, 112)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Einkaufszentrum: Unwirksamkeit von AGB-Wartungs- und Instandhaltungsklauseln (IMR 2016, 111)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.2012 - XII ZR 112/10

    Geschäftsraummiete in einem Einkaufszentrum: Formularklausel über die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2015 - 3 U 117/10
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 26.09.2012, NJW 2013, 41, Rn 22), nach der eine Klausel, wonach einem Mieter die Kosten der "Wartung und Instandhaltung aller technischen Einrichtungen einschließlich der Kosten des Betriebes" übertragen wurden, insgesamt für unwirksam erklärt wurde.
  • KG, 08.10.2001 - 8 U 6267/00

    Wirksamkeit von Vereinbarungen der Mietvertragsparteien im Hinblick auf die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2015 - 3 U 117/10
    Dieses Schutzbedürfnis ist bei einem gewerblichen Mieter nicht anders zu beurteilen als bei einem privaten (vgl. zum fehlenden Hinweis auch BGH NJW 1985, 6125; OLG Düsseldorf NZM 2001, 48; KG NZM 2002, 954).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2000 - 10 U 160/97

    Keine Pflicht des Mieters zum Ausgleich des Saldos aus der Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2015 - 3 U 117/10
    Dieses Schutzbedürfnis ist bei einem gewerblichen Mieter nicht anders zu beurteilen als bei einem privaten (vgl. zum fehlenden Hinweis auch BGH NJW 1985, 6125; OLG Düsseldorf NZM 2001, 48; KG NZM 2002, 954).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2022 - 3 U 144/20

    Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen im Zusammenhang mit der Anmietung

    Jedenfalls in einem Fall wie hier, in dem Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Wartungskosten überbürdet werden und sich die Wartung auf komplexe Anlagen wie Lüftung, Rauch- und Wärmeabzug, Klima/Kühlung, Wassersystem, Einbruchüberwachung, Gebäudetechnik, Kommunikation, Feuerschutz, Personenaufzüge, Fahrtreppen, Eingangs- und Türanlagen, Kundenzähl- und Werbeanlagen erstreckt, ist eine Kostenobergrenze erforderlich, zumal die Wartung in der Vertragsklausel nicht näher spezifiziert wird (so schon Senat, Urteil 22.12.2015 - 3 U 117/10, Rn. 26, BeckRS 2015, 1232; BeckOK/Specht, BGB, 26. Ed., Stand: 01.11.2021, § 535 Rn. 4443).
  • LG Potsdam, 29.10.2020 - 51 O 38/19
    Die Wartung von Anlagen und Einrichtungen des Einkaufszentrums ist Teil der Erhaltungslast, die nach dem gesetzlichen Leitbild des Mietvertrages dem Vermieter obliegt (vgl. BbgOLG Urteil vom 22.12.2015, Az. 3 U 117/10, juris Rn. 28).
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   OLG Brandenburg, 20.04.2011 - 3 U 117/10   

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https://dejure.org/2011,81223
OLG Brandenburg, 20.04.2011 - 3 U 117/10 (https://dejure.org/2011,81223)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.04.2011 - 3 U 117/10 (https://dejure.org/2011,81223)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. April 2011 - 3 U 117/10 (https://dejure.org/2011,81223)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 09.11.2018 - 2 U 81/18

    Auslegung der Regelung über die Umlage von Betriebskosten in einem

    Der Bundesgerichtshof hat in der vorgenannten Entscheidung die angefochtene Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 20. April 2011 (Az.: 3 U 117/10) jedenfalls insoweit nicht beanstandet, als das Oberlandesgericht die Auffassung vertreten hatte, dass es nicht schade, dass die umzulegenden Betriebskosten nicht im Einzelnen aufgelistet worden seien, weil durch die Bezugnahme auf den Betriebskostenkatalog der Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung oder Betriebskostenverordnung von einer inhaltlich hinreichend genauen Vereinbarung auszugehen sei (BGH, a.a.O. Rn. 8 i.V.m. Rn. 11).
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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2010 - L 3 U 117/10 B PKH   

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https://dejure.org/2010,119000
LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2010 - L 3 U 117/10 B PKH (https://dejure.org/2010,119000)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.09.2010 - L 3 U 117/10 B PKH (https://dejure.org/2010,119000)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. September 2010 - L 3 U 117/10 B PKH (https://dejure.org/2010,119000)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2010 - L 3 U 117/10
    Die Kausalitätsbeurteilung hat auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnis-standes über die Möglichkeit von Ursachenzusammenhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der Entstehung bestimmter Krankheiten zu erfolgen, deren medizini-sche Grundlagen nur ein auf dem betreffenden Gebiet tätiger medizinischer Sachver-ständiger feststellen kann (vgl. ausführlich zu allem BSG, Urteil vom 05. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • OLG Karlsruhe, 17.08.2010 - 12 U 45/10

    Amtshaftung: Anforderungen an die Amtspflicht der Kfz-Zulassungsstelle nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2010 - L 3 U 117/10
    Der Kläger begehrt im Wege der Beschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für das Hauptsacheverfahren vor dem Sozialgericht (SG) Potsdam (S 12 U 45/10), in dem es um die Gewährung von Leistungen aus der Unfallversicherung auf Grund eines Ereignisses vom 18. September 2008 geht.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2010 - L 3 U 117/10
    Die Definition des von außen auf den Körper einwirken-den Ereignisses dient vor allem der Abgrenzung zu inneren Ursachen wie Herzinfarkt, Kreislaufkollaps usw., wenn diese während der versicherten Tätigkeit auftreten, sowie zur vorsätzlichen Selbstschädigung (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 12. April 2005, B 2 U 27/04 R, und vom 09. Mai 2006, B 2 U 26/04 R, jeweils in Juris).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2010 - L 3 U 117/10
    Die Definition des von außen auf den Körper einwirken-den Ereignisses dient vor allem der Abgrenzung zu inneren Ursachen wie Herzinfarkt, Kreislaufkollaps usw., wenn diese während der versicherten Tätigkeit auftreten, sowie zur vorsätzlichen Selbstschädigung (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 12. April 2005, B 2 U 27/04 R, und vom 09. Mai 2006, B 2 U 26/04 R, jeweils in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - L 1 U 3612/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallbegriff - plötzlich

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2010 - L 3 U 117/10
    Das SG hat die Bewilligung von PKH durch Beschluss vom 17. Mai 2010 unter Berufung auf ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 26. Januar 2009 (L 1 U 3612/08) mit der Begründung abgelehnt, der vom Kläger beschriebene Hergang stelle nach einer vorläufigen Prüfung keinen Arbeitsunfall dar, da es an einer plötzlichen und ungewollten Einwirkung von außen fehle.
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