Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012

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   OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11   

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OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11 (https://dejure.org/2012,10264)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.03.2012 - 3 U 119/11 (https://dejure.org/2012,10264)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. März 2012 - 3 U 119/11 (https://dejure.org/2012,10264)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 Nr 2 UKlaG, § 4 UKlaG, § 28 VVG, § 82 VVG, § 1 ARB
    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den Versicherungsnehmer nach Eintritt des Rechtsschutzfalles

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Klausel über die Verpflichtung des Versicherungsnehmer zur Vermeidung unnötiger Kosten nach Eintritt des Rechtsschutzfalls

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Klausel über die Vermeidung unnötiger Erhöhung der Kosten in der Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensminderung und die Versicherung // Billig ist nicht immer hilfreich

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 16.09.2009 - IV ZR 246/08

    Voraussetzungen einer Obliegenheitsverletzung in der Marktwert-Versicherung für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11
    Im Hinblick auf die Fassung von Obliegenheiten hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 16. September 2009 klargestellt, dass wegen der einschneidenden Wirkung der Leistungsfreiheit das auferlegte Tun oder Unterlassen ausdrücklich vereinbart sowie klar und eindeutig erkennbar sein muss, was im Einzelnen verlangt wird (vgl. BGH VersR 2009, 1659).

    Diese durch Rechtsprechung und Literatur geprägte Auslegung des Obliegenheitsbegriffs gehört zum gesetzlichen Leitbild im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (BGH VersR 2009, 1659; BGH VersR 1993, 830).

    Dadurch ist er - entgegen dem zum Obliegenheitenrecht entwickelten Leitbild - schlechter gestellt, weil Zweifel an Inhalt und Umfang der Obliegenheit stets zu seinen Lasten gehen (BGH VersR 2009, 1659).

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11
    An die Beseitigung der Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 2002, 2386).

    Weder die Änderung der beanstandeten Klausel noch eine eventuelle Zusage, die Klausel nicht mehr zu verwenden, reichen aus, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, zumal wenn wie vorliegend der Verwender noch im Prozess die Wirksamkeit der Klausel verteidigt und keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt (BGH WM 2000, 1967; BGH NJW 2002, 2386; Senat, Urteil vom 20.02.2003 - 12 U 210/02 = NJW-RR 2003, 778).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11
    Diese durch Rechtsprechung und Literatur geprägte Auslegung des Obliegenheitsbegriffs gehört zum gesetzlichen Leitbild im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (BGH VersR 2009, 1659; BGH VersR 1993, 830).
  • BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11
    Weder die Änderung der beanstandeten Klausel noch eine eventuelle Zusage, die Klausel nicht mehr zu verwenden, reichen aus, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, zumal wenn wie vorliegend der Verwender noch im Prozess die Wirksamkeit der Klausel verteidigt und keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt (BGH WM 2000, 1967; BGH NJW 2002, 2386; Senat, Urteil vom 20.02.2003 - 12 U 210/02 = NJW-RR 2003, 778).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 210/02

    Unterlassungsklage bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Wegfall der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11
    Weder die Änderung der beanstandeten Klausel noch eine eventuelle Zusage, die Klausel nicht mehr zu verwenden, reichen aus, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, zumal wenn wie vorliegend der Verwender noch im Prozess die Wirksamkeit der Klausel verteidigt und keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt (BGH WM 2000, 1967; BGH NJW 2002, 2386; Senat, Urteil vom 20.02.2003 - 12 U 210/02 = NJW-RR 2003, 778).
  • BGH, 30.09.2009 - IV ZR 47/09

    Wirksamkeit einer Klausel in einer Neuwertversicherung; Weniger als 40% des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass sie die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. BGH VersR 2009, 1622).
  • OLG München, 04.12.1990 - 13 U 3085/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11
    Im Übrigen verbietet sich eine generelle Betrachtungsweise der Zurechnung des Handelns eines Rechtsanwalts als Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter schon deshalb, als es jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig ist, ob sich der an den Rechtsanwalt erteilte Auftrag nur auf die Wahrnehmung der Rechte einer Partei gegenüber dem Gegner bezieht und die Beauftragung gerade nicht die Geltendmachung der Rechte aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag oder die Wahrnehmung etwaiger Obliegenheiten der Partei gegenüber dem Rechtsschutzversicherer umfasst, zumal etwa die Einholung einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten für den Rechtsanwalt vergütungsrechtlich auch eine andere Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG als die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Gegner sein kann (vgl. KG Berlin AnwBl 2010, 445; a. A. OLG München JurBüro 1993, 163; offenlassend BGH NJW 2011, 1222).
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11
    Vielmehr wird hierdurch das Hauptleistungsversprechen des Versicherers in einer von der gesetzlichen Regelung abweichenden Form ausgestalten, zumindest aber ein ergänzungsbedürftiger gesetzlich vorgegebenen Rahmen ausgefüllt, so dass die Inhaltskontrolle eröffnet ist (Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Auflage, § 307 Rn. 43, 45; BGH NJW 1993, 2369; BGH NJW 1999, 2279; BGH NJW 2001, 2012; BGH NJW-RR 2008, 189; BGH VersR 2009, 769).
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11
    Durch eine unzutreffend oder missverständlich formulierte Klausel darf der Vertragspartner nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt werden (vgl. BGH NJW-RR 2008, 251; BGH NJW-RR 2005, 1496; BGH NJW 2004, 1032, BGH NJW 2001, 292).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11
    Vielmehr wird hierdurch das Hauptleistungsversprechen des Versicherers in einer von der gesetzlichen Regelung abweichenden Form ausgestalten, zumindest aber ein ergänzungsbedürftiger gesetzlich vorgegebenen Rahmen ausgefüllt, so dass die Inhaltskontrolle eröffnet ist (Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Auflage, § 307 Rn. 43, 45; BGH NJW 1993, 2369; BGH NJW 1999, 2279; BGH NJW 2001, 2012; BGH NJW-RR 2008, 189; BGH VersR 2009, 769).
  • BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 386/02

    Ferrari mit alten Reifen

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06

    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten

  • BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06

    Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO

  • BGH, 18.03.2009 - IV ZR 298/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Haftpflicht des

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 132/10

    Wohnraummiete: Umdeutung einer unwirksamen Vereinbarung über

  • KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08

    Anwaltswerbung mit einer kostenlosen Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherern

  • OLG Celle, 29.09.2011 - 8 U 144/11

    Wirksamkeit einer Regelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der

  • OLG Celle, 29.09.2011 - 8 U 145/11

    Unklare Obliegenheitsklausel

  • OLG Celle, 29.09.2011 - 8 U 146/11

    Unklare Obliegenheitsklausel

  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 127/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2011 - 12 U 104/11

    Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung: Wirksamkeit einer das

  • OLG München, 22.09.2011 - 29 U 1360/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung:

  • OLG Stuttgart, 14.07.2016 - 7 U 60/16

    Rechtsschutzversicherung: Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers bei

    Die bezeichnete Regelung in § 17 Abs. 5 lit. c, cc ARB ist, soweit dem Versicherungsnehmer auferlegt wird, "alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte", wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot sowie im Übrigen wegen Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (§ 82 Abs. 1 VVG), von der abgewichen wird, gemäß § 307 BGB unwirksam (OLG München, Urteil v. 22.09.2011 - 29 U 1360/11 -, NJW 2012, 1664; OLG Köln, Urteil v. 17.04.2012 - 9 U 207/11 -, VersR 2012, 1385 - die Revision hat der BGH mit Beschluss v. 26.09.2015 - IV ZR 159/12 - gemäß § 552 a ZPO zurückgewiesen; OLG Frankfurt/Main, Urteil v. 01.03.2012 - 3 U 119/11 - VuR 2012, 492; OLG Karlsruhe, Urteil v. 15.11.2011 - 12 U 104/11 - SVR 2012, 111).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 5 U 37/13

    Rechtsschutzversicherung: Fehlende Kostenregelung bei außergerichtlichem

    Unabhängig davon, dass die Klausel unter dem Aspekt der fehlenden Transparenz und der unangemessenen Benachteiligung des Versicherungsnehmers für unwirksam gehalten wird (in diesem Sinne: OLG München, VersR 2012, 313; OLG Köln, VersR 2012, 1385; OLG Frankfurt, Urt. v. 1.3.2012 - 3 U 119/11 - juris; OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.11.2011 - 12 U 104/11 - juris; OLG Celle, r+s 2011, 515) und ungeachtet der genauen Reichweite der Obliegenheit und der Folgen ihrer etwaigen Verletzung, erschließt sich nicht, wieso der Beklagte einen "neuen" Rechtsstreit hätte vermeiden können.
  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11
    Der Kläger, vertreten durch den gleichen Prozessbevollmächtigten wie im vorliegenden Rechtsstreit, hat gleichlautende Abmahnschreiben an weitere 20 deutsche Rechtsschutzversicherungen gerichtet, welche die genannte Klausel ebenfalls in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen verwenden; davon sind bisher weitere 17 Verfahren rechtshängig geworden; dazu gehören die ebenfalls beim Senat anhängigen Verfahren 3 U 119/11 und 3 U 127/11.
  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 127/11
    Der Kläger, vertreten durch den gleichen Prozessbevollmächtigten wie im vorliegenden Rechtsstreit, hat gleichlautende Abmahnschreiben an weitere 20 deutsche Rechtsschutzversicherungen gerichtet, welche die genannte Klausel ebenfalls in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen verwenden; davon sind bisher weitere 17 Verfahren rechtshängig geworden; dazu gehören die ebenfalls beim Senat anhängigen Verfahren 3 U 119/11 und 3 U 136/11.
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   LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - L 3 U 119/11   

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LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.05.2012 - L 3 U 119/11 (https://dejure.org/2012,14270)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - L 3 U 119/11 (https://dejure.org/2012,14270)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75

    Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Festsetzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - L 3 U 119/11
    Letztlich ist die Bewertung der MdE jedoch als Rechtsfrage durch das erkennende Gericht durchzuführen, wobei das Gericht sich der Mitwirkung eines fachkundigen Arztes versichern darf (vgl. schon BSG in SozR 2200 § 581 Nr. 5 m. w. N.).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - L 3 U 119/11
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - L 3 U 119/11
    Diese zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze (z. B. in Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Aufl. 2010 oder Mehrhoff/Meindl/Muhr, Unfallbegutachtung, 12. Aufl. 2010 oder Rompe/Erlenkämper/Schiltenwolf/Hollo, Begutachtung der Haltungs- und Bewegungsorgane, 5. Aufl. 2009) sind bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (BSG, Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R -, zitiert nach Juris Rn. 12).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - L 3 U 119/11
    Es muss eine kausale Verknüpfung des Unfalls mit der betrieblichen Sphäre bestehen, mithin eine rechtliche Zurechnung für besonders bezeichnete Risiken der Arbeitswelt beziehungsweise gleichgestellter Tätigkeiten, für deren Entschädigung die gesetzliche Unfallversicherung als spezieller Zweig der Sozialversicherung einzustehen hat, und zwar nicht nur im Sinne einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, sondern auch im Sinne der Zurechnung des eingetretenen Erfolges zum Schutzbereich der unfallversicherungsrechtlichen Norm als eines rechtlich wesentlichen Kausalzusammenhangs (Zurechnungslehre der wesentlichen Bedingung, ständige Rechtsprechung, etwa Bundessozialgericht , Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.).
  • LSG Hamburg, 19.04.2005 - L 3 U 71/03

    Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen der Folgen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - L 3 U 119/11
    Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin (Az. L 3 U 71/0316) ist durch Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin vom 18. Oktober 2004 zurückgewiesen worden.
  • KG, 08.07.2009 - 2 U 4/05

    Urheberrecht: Wirksamkeit der auf einer Mitgliederversammlung der GEMA

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - L 3 U 119/11
    Die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht (BSG; Az. B 2 U 4/05 B) ist durch Beschluss vom 10. Juni 2005 als unzulässig verworfen worden.
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