Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 30.03.2012 - 3 U 120/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" als Schätzgrundlage für die Bemessung der Mietwagenkosten
- Justiz Baden-Württemberg
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" als Schätzgrundlage für die Bemessung der Mietwagenkosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zum Umfang der Erstattungsfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Kläger war anscheinend der Geschädigte selbst, der seine Ansprüche allerdings an die Autovermietung... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Erkundigungspflicht; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 1; ZPO § 287
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 15.06.2011 - 8 O 434/10
- OLG Stuttgart, 30.03.2012 - 3 U 120/11
Wird zitiert von ... (12)
- KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13
Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Die überwiegende Meinung der Obergerichte vertritt nur noch einen Abzug von 10% wegen ersparter Aufwendungen (OLG Dresden…, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 7 U 0499/09, 7 U 499/09 -, juris: Rz. 11; Oberlandesgericht Brandenburg…, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 12 U 92/07 -, juris: Rz. 14; OLG Jena…, Urteil vom 26. April 2007 - 1 U 216/06, OLGR Jena 2007, 985, juris: Rz. 31; OLG Saarbrücken, Urteil vom 16. Dezember 2003 - 3 U 144/03, Schaden-Praxis 2004, 316, juris: 38; OLG Oldenburg (Oldenburg)…, Urteil vom 20. März 2000 - 11 U 92/99, NZV 2000, 469 , juris: Rz. 22; OLG Hamm…, Urteil vom 21. April 2008 - 6 U 188/07, juris: Rz. 20; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 01. Februar 2013 - 1 U 130/12 -, juris: Rz. 83), teilweise sogar nur von 4% (OLG Köln…, Urteil vom 1. August 2013 - 15 U 9/12, juris: Rz. 45; OLG Celle…, Urteil vom 1. August 2013 - 15 U 09/12, juris: Rz. 45), oder gar 3% (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 12 U 1821/10, MRW 2012, 49, juris: Rz. 58; OLG Nürnberg…, Urteil vom 10. Mai 2000 - 9 U 672/00, MDR 2000, 1245 , juris: Rz. 16; OLG Stuttgart, Urteil vom 30. März 2012 - 3 U 120/11 -, juris: Rz. 31). - OLG Stuttgart, 16.05.2013 - 13 U 159/12
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten …
Im Urteil vom 30.03.2012, Az.: 3 U 120/11 habe das Oberlandesgericht Stuttgart festgestellt, dass die Vorlage von Angeboten der überregional aufgestellten Kfz-Vermieter A. und E., deren Preise weit näher an den Angaben im Fraunhofer-Mietpreisspiegel als an der Schwacke-Liste lagen, geeignet seien, eine Eignung der Schwacke-Liste im konkreten Fall zu verneinen: "Die Beklagte hat zumindest zwei Autovermieter konkret benannt, bei denen die Anmietung eines Ersatzwagens erheblich günstiger gewesen wäre als bei der Fa. Autovermietung G.g) Auch der Hinweis der Beklagten auf das Urteil des OLG Stuttgart vom 30.03.2012, Az.: 3 U 120/11 ist als Grundlage ihres Angriffs auf die Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage nicht geeignet.
Dabei sind allerdings - anders als im dem Rechtsstreit 3 U 120/11 zugrunde liegenden Fall - die Nebenkosten für die Kaskoversicherung (88 EUR), den Zusatzfahrer (48 EUR) und das Zustellen und Abholen (50 EUR) sowie ein pauschaler Aufschlag von 20 % ( 69, 60 EUR) für unfallbedingte Mehraufwendungen enthalten.
Aus dem Vergleich der Schwacke-Liste für das Jahr 2011 mit derjenigen für das Jahr 2010 ist für die Anmietung von Fahrzeugen der Klasse 8 ein Preisverfall von 22 % festzustellen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2012 - 3 U 120/11, Rnr. 30).
- LG Stuttgart, 17.12.2015 - 5 S 146/15
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schätzung der erstattungsfähigen …
Das heißt, die Eignung der herangezogenen Listen oder Tabellen bedarf nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (BGH NJW 2011, 1947; BGH NJW-RR 2011, 1109; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2012, 3 U 120/11).
- LG Stuttgart, 27.02.2018 - 23 O 35/17
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten; …
Denn die Eignung bedarf nur dann der weiteren Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (…BGH, Urt. v. 12.04.2011 - VI ZR 300/09; OLG Stuttgart, 30.03.2012 - 3 U 120/11).Es wäre insoweit Aufgabe der Beklagten gewesen, konkrete Mängel dieses Mietpreisspiegels aufzuzeigen und entsprechenden Sachvortrag zu halten, dass ein vergleichbares Fahrzeug zu einem wesentlich günstigeren Preis von einem anderen, von ihr bezeichneten Mietwagenunternehmen hätte angemietet werden können (BGH, 22.2. 2011 - VI ZR 353/09; OLG Stuttgart, 30.03.2012 - 3 U 120/11).
- LG Stuttgart, 23.12.2015 - 5 S 149/15
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schätzung der erstattungsfähigen …
Das heißt, die Eignung der herangezogenen Listen oder Tabellen bedarf nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (BGH NJW 2011, 1947; BGH NJW-RR 2011, 1109; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2012, 3 U 120/11). - AG Leonberg, 02.12.2020 - 8 C 307/20 Denn die Eignung bedarf nur dann der weiteren Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend ge- C 307120 - 4 - machte Mängel der Schätzgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (…BGH, Urt. v. 12.04.2011 - VI ZR 300/09; OLG Stuttgart, 30.03.2012 - 3 U 120/11).
Es wäre insoweit Aufgabe der Beklagten gewesen, konkrete Mängel dieses Mietpreisspiegels aufzuzeigen und entsprechenden Sachvortrag zu halten, dass ein vergleichbares Fahrzeug zu einem wesentlich günstigeren Preis von einem anderen, von ihr bezeichneten Mietwagenunternehmen hätte angemietet werden können (BGH, 22.2.2011 - VI ZR 353/09; OLG Stuttgart, 30.03.2012 - 3 U 120/11).
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 20.06.2018 - 10 C 571/18
Unfallregulierung
Es obliegt somit der Beklagten, konkrete Umstände aufzuzeigen, aus denen sich ergibt, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif' ohne Weiteres zugänglich war.{vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 17.12.2015, aaO) Es obliegt somit der Beklagten, konkrete Umstände aufzuzeigen, aus denen sich ergibt, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif ohne Weiteres zugänglich war.(vgl. LG Stuttgart…, Urteil vom 17.12.2015, aaO) Das heißt, die Eignung der herangezogenen Listen oder Tabellen bedarf nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2012, 3 U 120/11).Es wäre daher Aufgabe der Beklagten gewesen, konkrete Mängel dieses Mietpreisspiegels aufzuzeigen und entsprechenden Sachvortrag dahingehend zu halten, dass ein vergleichbares Fahrzeug zu einem wesentlich günstigeren Preis von einem anderen, von ihr bezeichneten Mietwagenunternehmen, hätte angemietet werden können (OLG C 571/18 -Seite 4 - Stuttgart, Urteil vom 30.03.2012, aaO).
- LG Stuttgart, 24.04.2013 - 13 S 220/12
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatz der Mietwagenkosten bei Anmietung eines …
Die Eignung der herangezogenen Listen oder Tabellen bedarf der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (BGH NJW 2011, 1947; BGH NJW-RR 2011, 1109; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2012, 3 U 120/11). - LG Stuttgart, 14.04.2016 - 5 S 183/15
Verkehrsunfall - Mietwagenkostenersatz bei auseinanderfallen der Fahrzeugklassen
Es wurde nicht mit konkreten Tatsachen aufgezeigt, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (siehe BGH NJW 2011, 1947, BGH NJW-RR 2011, 1109; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2012, 3 U 120/11). - LG Stuttgart, 04.06.2014 - 13 S 205/13 Das heißt, die Eignung der herangezogenen Listen oder Tabellen bedarf nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (BGH NJW 2011, 1947; BGH NJW-RR 2011, 1109; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2012, 3 U 120/11).
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 30.06.2020 - 12 C 617/20
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 23.04.2020 - 8 C 2626/19
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2013 - L 3 U 120/11 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 08.09.2010 - S 21 U 102/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2010 - L 9 U 305/09
- SG Hildesheim, 14.06.2011 - S 21 U 102/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2013 - L 3 U 120/11