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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 31.05.2016 - 3 U 13/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14923
OLG Brandenburg, 31.05.2016 - 3 U 13/15 (https://dejure.org/2016,14923)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.05.2016 - 3 U 13/15 (https://dejure.org/2016,14923)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 3 U 13/15 (https://dejure.org/2016,14923)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Anwaltshaftung; Pflichten des Rechtsanwalts bei geringer Erfolgsaussicht einer Widerklage

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 675 ; BGB § 280 Abs. 1
    Voraussetzungen der Anwaltshaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.12.1983 - I ZR 183/81

    Anwaltsberatung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2016 - 3 U 13/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1984, 791) gilt der Grundsatz, dass, sofern für den beratenden Rechtsanwalt erkennbar ist, dass ein zu erwartender Rechtsstreit nahezu sicher oder jedenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit für seine Mandanten verloren gehen wird, er seiner Beratungspflicht in der Regel nicht schon durch den Hinweis, dass ein Risiko bestehe und der Ausgang des Rechtsstreits offen sei, genügt, sondern er vielmehr von sich aus deutlicher zum hohen Grad des Risikos und zur Wahrscheinlichkeit eines Prozessverlustes Stellung nehmen muss.
  • BGH, 04.11.2009 - XII ZR 170/07

    Anspruch auf Zahlung sämtlicher Mietzinsen als betagte Forderung bereits zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2016 - 3 U 13/15
    Auf § 407 BGB kann sich der Beklagte nicht berufen, da er von der Abtretung zum Zeitpunkt der Erklärung der Zedentin Kenntnis hatte (vgl. BGH NJW-RR 2010, 483).
  • BGH, 06.02.2014 - IX ZR 245/12

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährungsbeginn für einen Schadensersatzanspruch wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2016 - 3 U 13/15
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichthofes vom (Urteil vom 06.02.2014, NJW 2014, 993, hier insbesondere Rn 16, 17,) stellt sich für den Mandanten insbesondere bei längeren Rechtsstreitigkeiten regelmäßig erst sehr spät heraus, ob ein Anwalt fehlerhaft gearbeitet hat und hieraus ein Schaden entstanden ist.
  • OLG Brandenburg, 03.05.2012 - 10 U 6/11

    Ausgleichszahlung unter getrennten nichtehelichen Lebenspartnern: Anforderungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2016 - 3 U 13/15
    Die Klage sei auch deshalb unbegründet, da die Zedentin, vertreten durch Rechtsanwalt G..., mit Schreiben vom 14.07.2014 erklärt habe, dass sie sich gegenüber dem Beklagten aus der Vertretung im Verfahren vor dem Landgericht Potsdam 11 0 20/09 bzw. im Berufungsverfahren OLG Brandenburg Az. 10 U 6/11 keiner Ansprüche berühme und solche Ansprüche nicht behaupte und geltend mache.
  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 17 U 250/10

    Fehlende Aktivlegitimation eines Rechtsanwalts als klagender Zessionars im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2016 - 3 U 13/15
    Auch sonst seien keine Verstöße gegen Vorschriften aus der BRAO oder gegen die §§ 134, 138 BGB erkennbar, insbesondere sei die von dem Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt (17 U 250/10) nicht mit dem hiesigen Sachverhalt vergleichbar.
  • LG Lübeck, 08.12.2016 - 14 S 60/16

    Schadensersatzanspruch wegen anwaltlicher Falschberatung aufgrund Verletzung

    Verlangt ist eine klare, deutliche und verständliche Sprache bzw. eine eindeutige und unmissverständliche Belehrung (allgemeine Ansicht, beispielhaft: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 31.05.2016, - 3 U 13/15 -, unter Hinweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 16.12.2015 - 3 U 13/15   

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https://dejure.org/2015,39712
OLG Braunschweig, 16.12.2015 - 3 U 13/15 (https://dejure.org/2015,39712)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.12.2015 - 3 U 13/15 (https://dejure.org/2015,39712)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 3 U 13/15 (https://dejure.org/2015,39712)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GG Art. 34; BGB § 839 Abs. 1 S. 1; StrG ND § 20 Abs. 1; StrG ND § 52 Abs. 1 S. 1; StrG ND § 52 Abs. 4 S. 1
    Wirksamkeit der Übertragung der Räum- und Streupflicht für einen die Zufahrt zum Gelände eines Krankenhauses kreuzenden Gehweg

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Übertragung der Räum- und Streupflicht für einen die Zufahrt zum Gelände eines Krankenhauses kreuzenden Gehweg

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Übertragung der Räum- und Streupflicht für einen die Zufahrt zum Gelände eines Krankenhauses kreuzenden Gehweg

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Räum- und Streupflicht für einen Gehweg gilt auch für Gewegüberfahrt!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Räum- und Streupflicht für Gehwege - und die Krankenhauszufahrt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Glatteisunfall einer Fußgängerin und die Übertragung der Räum- und Streupflicht ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übertragung der Räum- und Streupflicht für einen Gehweg durch gemeindliche Satzung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Übertragung der Räum- und Streupflicht für Gehwege im Bereich einer Krankenhauszufahrt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übertragung der Räum- und Streupflicht für einen Gehweg durch gemeindliche Satzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Übertragung der Räum- und Streupflicht für Gehwege auf Anlieger gilt auch für die Gehwege überquerende Zufahrten - Wirksame Übertragung der Winterdienstpflicht schließt Haftung der Stadt für Glatteisunfall aus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 223
  • NZM 2016, 184
  • NZV 2016, 4
  • NZV 2016, 528
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2006 - 12 LA 150/05

    Rechtmäßigkeit einer Instandsetzungsaufforderung gegenüber einem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.12.2015 - 3 U 13/15
    Sie endet demnach nicht am Gehweg, sondern führt notwendig über diesen Teil des Straßenkörpers hinweg bis auf die Fahrbahn (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 3006 - 12 LA 150/05 -, Rn. 4 nach juris; VG Braunschweig, Urteil vom 10.3.2005 - 6A 162/04, - Rn. 18 ff. nach juris).
  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 6 W 62/06

    Zum Umfang der winterlichen Wartungspflicht von Gehwegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.12.2015 - 3 U 13/15
    Dementsprechend verliert ein Gehweg seine Eigenschaft nicht dort, wo er von einer Zufahrt überquert wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.12.2006 - 6 W 62/06 -, Rn. 4 nach juris).
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