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   OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 U 132/17   

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OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 U 132/17 (https://dejure.org/2018,57965)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.08.2018 - 3 U 132/17 (https://dejure.org/2018,57965)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. August 2018 - 3 U 132/17 (https://dejure.org/2018,57965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 259 Abs 2 BGB, § 260 Abs 2 BGB
    Bestimmter Klageantrag bei Verlangen auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für eine GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Eidesstattliche Versicherung für GmbH von so vielen gesetzlichen Vertretern abzugeben, wie zur Vertretung erforderlich sind

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Hamburg, 27.06.2017 - 406 HKO 54/17

    Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung: Unrichtigkeit oder

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 U 132/17
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 6 für Handelssachen, vom 27.06.2017 (Az. 406 HKO 54/17) abgeändert:.

    Das Landgericht, Kammer 6 für Handelssachen, hat mit Urteil vom 27.06.2017 (Az. 406 HKO 54/17) die Klage abgewiesen, unter Verweis darauf, dass in Angelegenheiten von geringer Bedeutung keine Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestünde.

    das angefochtene Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.05.2017, Az. 406 HKO 54/17 aufzuheben und wie folgt zu erkennen:.

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 2 U 8/13
    Auszug aus OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 U 132/17
    Muss für eine GmbH nach §§ 259, 260 BGB eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden, dann ist sie - wie bei einer Offenbarungsversicherung - von so vielen gesetzlichen Vertretern abzugeben, wie zur Vertretung erforderlich sind, wobei es auf den oder die zum Zeitpunkt der Abgabe amtierenden gesetzlichen Vertreter ankommt (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.08.2013, I-2 U 8/13, juris).Ein Klagantrag, mit dem die Verurteilung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung "durch den oder die satzungsgemäß für die Vertretung der Beklagten erforderlichen Geschäftsführer der Beklagten" begehrt wird, geht deshalb nicht zu weit.

    Diese Grundsätze gelten auch für die eidesstattliche Versicherung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. August 2013, I-2 U 8/13, juris).

  • BGH, 03.07.1984 - X ZR 34/83

    "Dampffrisierstab II"; Anspruch auf Überprüfung der Rechnungslegung

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 U 132/17
    Für einen Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach §§ 259, 260 BGB muss Grund zu der Annahme bestehen, dass die in der Auskunft gemachten Angaben nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt worden sind; es muss der Verdacht bestehen, dass die vorgelegten Angaben unvollständig sind und dass dies auf mangelnder Sorgfalt des Verpflichteten beruht (BGH, Urteil vom 03. Juli 1984, X ZR 34/83, juris Rn. 12).
  • OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 91/04
    Auszug aus OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 U 132/17
    Grund zur Annahme mangelnder Sorgfalt des Verpflichteten ist unter anderem dann regelmäßig gegeben, wenn Angaben mehrfach berichtigt wurden (Senat, Urteil vom 26. Mai 2005, 3 U 91/04, juris Rn. 38) oder aus unplausiblen Erklärungen darüber bestehen, warum weitergehende Auskünfte nicht erteilt werden könnten.
  • OLG Frankfurt, 19.10.1987 - 14 W 118/87

    Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; Liquidatoren der KG; GmbH und Co. KG;

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 U 132/17
    Im Bereich der Offenbarungsversicherung gilt, dass dann, wenn die Gesellschaft über mehrere Geschäftsführer verfügt, die satzungsgemäß jeweils nicht einzelvertretungsberechtigt sind, die Offenbarungsversicherung von so vielen gesetzlichen Vertretern abzugeben ist, wie zur Vertretung erforderlich sind (OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 807, 808), wobei es auf den oder die zum Zeitpunkt der Abgabe amtierenden gesetzlichen Vertreter ankommt.
  • LG Düsseldorf, 24.07.2008 - 4a O 183/07

    Rechnungslegung

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 U 132/17
    Ebenso bei fortlaufenden Auskunftsverweigerungen und dem Bemühen des Auskunftspflichtigen, die Ansprüche als nicht vorhanden hinzustellen oder den wahren Sachverhalt nicht offenzulegen oder bei widersprüchlichen Angaben (LG Düsseldorf, Urteil vom 24. Juli 2008, 4a O 183/07, GRUR-RR 2009, 195 - Sorgfältige Auskunft).
  • OLG Celle, 23.11.2022 - 14 U 90/22

    Stufenklage des Tragwerkplaners gegen den Auftraggeber; Voraussetzungen des

    Grund zur Annahme mangelnder Sorgfalt des Verpflichteten ist unter anderem dann regelmäßig gegeben, wenn Angaben mehrfach berichtigt wurden oder aus unplausiblen Erklärungen darüber bestehen, warum weitergehende Auskünfte nicht erteilt werden könnten; ebenso bei fortlaufenden Auskunftsverweigerungen und dem Bemühen des Auskunftspflichtigen, die Ansprüche als nicht vorhanden hinzustellen oder den wahren Sachverhalt nicht offenzulegen oder bei widersprüchlichen Angaben (OLG Hamburg Urt. v. 16.8.2018 - 3 U 132/17, BeckRS 2018, 48358 Rn. 23; vgl. Grüneberg, aaO.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2022 - 3 Sa 438/21

    Darlegungs- und Beweislast; Stufenklage; eidesstattliche Versicherung;

    Insofern obliegt dies Überprüfungskompetenz ohnehin dem Vollstreckungsverfahren und eine unzulässige Verlagerung der rechtlichen Bestimmung, wer Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist, wird durch die Antragsformulierung nicht ausgelöst (so auch Hanseatisches OLG Hamburg vom 16.08.2018, 3 U 132/17).".
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   OLG Hamburg, 09.05.2019 - 3 U 132/17   

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https://dejure.org/2019,26627
OLG Hamburg, 09.05.2019 - 3 U 132/17 (https://dejure.org/2019,26627)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.05.2019 - 3 U 132/17 (https://dejure.org/2019,26627)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - 3 U 132/17 (https://dejure.org/2019,26627)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 259 ; BGB § 260
    Eidesstattliche Versicherung für eine GmbH

  • rechtsportal.de

    BGB § 259 ; BGB § 260

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung für GmbH von allen zur Vertretung erforderlichen gesetzlichen Vertretern

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung für eine GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 80
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Hamburg, 27.06.2017 - 406 HKO 54/17

    Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung: Unrichtigkeit oder

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.05.2019 - 3 U 132/17
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 6 für Handelssachen, vom 27.06.2017 (Az. 406 HKO 54/17) abgeändert:.

    Das Landgericht, Kammer 6 für Handelssachen, hat mit Urteil vom 27.06.2017 (Az. 406 HKO 54/17) die Klage abgewiesen, unter Verweis darauf, dass in Angelegenheiten von geringer Bedeutung keine Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestünde.

    das angefochtene Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.05.2017, Az. 406 HKO 54/17 aufzuheben und wie folgt zu erkennen:.

  • OLG Stuttgart, 23.11.2016 - 3 U 65/16

    Reichweite einer Mängelanzeige?

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.05.2019 - 3 U 132/17
    Der Senat hat die Berufung der Beklagten gegen diese Entscheidung mit Urteil vom 10.11.2016 (Az. 3 U 65/16) zurückgewiesen.

    In der Folge erstellte die Beklagte die im Rahmen des Verfahrens 406 HKO 142/15 (3 U 65/16) als Anlage K 1 eingereichte Stellungnahme, welche diese Entscheidungen betraf und hinterlegte diese in ihrem hausinternen Intranet.

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 2 U 8/13
    Auszug aus OLG Hamburg, 09.05.2019 - 3 U 132/17
    Muss für eine GmbH nach §§ 259, 260 BGB eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden, dann ist sie - wie bei einer Offenbarungsversicherung - von so vielen gesetzlichen Vertretern abzugeben, wie zur Vertretung erforderlich sind, wobei es auf den oder die zum Zeitpunkt der Abgabe amtierenden gesetzlichen Vertreter ankommt (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.08.2013, I-2 U 8/13, juris).Ein Klagantrag, mit dem die Verurteilung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung "durch den oder die satzungsgemäß für die Vertretung der Beklagten erforderlichen Geschäftsführer der Beklagten" begehrt wird, geht deshalb nicht zu weit.

    Diese Grundsätze gelten auch für die eidesstattliche Versicherung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. August 2013, I-2 U 8/13, juris).

  • OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 91/04
    Auszug aus OLG Hamburg, 09.05.2019 - 3 U 132/17
    Grund zur Annahme mangelnder Sorgfalt des Verpflichteten ist unter anderem dann regelmäßig gegeben, wenn Angaben mehrfach berichtigt wurden (Senat, Urteil vom 26. Mai 2005, 3 U 91/04, juris Rn. 38) oder aus unplausiblen Erklärungen darüber bestehen, warum weitergehende Auskünfte nicht erteilt werden könnten.
  • LG Düsseldorf, 24.07.2008 - 4a O 183/07

    Rechnungslegung

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.05.2019 - 3 U 132/17
    Ebenso bei fortlaufenden Auskunftsverweigerungen und dem Bemühen des Auskunftspflichtigen, die Ansprüche als nicht vorhanden hinzustellen oder den wahren Sachverhalt nicht offenzulegen oder bei widersprüchlichen Angaben (LG Düsseldorf, Urteil vom 24. Juli 2008, 4a O 183/07, GRUR-RR 2009, 195 - Sorgfältige Auskunft).
  • BGH, 03.07.1984 - X ZR 34/83

    "Dampffrisierstab II"; Anspruch auf Überprüfung der Rechnungslegung

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.05.2019 - 3 U 132/17
    Für einen Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach §§ 259, 260 BGB muss Grund zu der Annahme bestehen, dass die in der Auskunft gemachten Angaben nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt worden sind; es muss der Verdacht bestehen, dass die vorgelegten Angaben unvollständig sind und dass dies auf mangelnder Sorgfalt des Verpflichteten beruht (BGH, Urteil vom 03. Juli 1984, X ZR 34/83, juris Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 19.10.1987 - 14 W 118/87

    Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; Liquidatoren der KG; GmbH und Co. KG;

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.05.2019 - 3 U 132/17
    Im Bereich der Offenbarungsversicherung gilt, dass dann, wenn die Gesellschaft über mehrere Geschäftsführer verfügt, die satzungsgemäß jeweils nicht einzelvertretungsberechtigt sind, die Offenbarungsversicherung von so vielen gesetzlichen Vertretern abzugeben ist, wie zur Vertretung erforderlich sind (OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 807, 808), wobei es auf den oder die zum Zeitpunkt der Abgabe amtierenden gesetzlichen Vertreter ankommt.
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   OLG Frankfurt, 06.03.2018 - 3 U 132/17   

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OLG Frankfurt, 06.03.2018 - 3 U 132/17 (https://dejure.org/2018,7856)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.03.2018 - 3 U 132/17 (https://dejure.org/2018,7856)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. März 2018 - 3 U 132/17 (https://dejure.org/2018,7856)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • SG Darmstadt, 27.10.2017 - S 3 U 107/17
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2018 - 3 U 132/17
    Insgesamt besteht aufgrund der gewählten Gestaltung kein Anlass anzunehmen, dass ein verständiger Verbraucher die Belehrung nicht oder überlesen wird (vgl. auch Senatsbeschluss vom 05.12.2017 - 3 U 107/17 zu einer identischen Widerrufsbelehrung).
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   OLG Frankfurt, 29.01.2018 - 3 U 132/17   

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https://dejure.org/2018,8617
OLG Frankfurt, 29.01.2018 - 3 U 132/17 (https://dejure.org/2018,8617)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.01.2018 - 3 U 132/17 (https://dejure.org/2018,8617)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 2018 - 3 U 132/17 (https://dejure.org/2018,8617)
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