Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.07.2004 - 3 U 135/02   

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https://dejure.org/2004,8773
OLG Frankfurt, 15.07.2004 - 3 U 135/02 (https://dejure.org/2004,8773)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.07.2004 - 3 U 135/02 (https://dejure.org/2004,8773)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 3 U 135/02 (https://dejure.org/2004,8773)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung (pVV) wegen fehlerhafter Information aus einem Anlagevermittlungsvertrag; Fehlende Information über das Risiko des atypischen stillen Gesellschafters; Pflicht zur vollständigen und richtigen Auskunftserteilung ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Aufklärungspflichten eines Anlagevermittlers über das Risiko des atypischen stillen Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Göttinger Gruppe - Anlagevermittler muss zahlen

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - Göttinger Gruppe - Anlagevermittler muss zahlen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.7.2004)

    Anlagevermittler müssen umfassend informieren // Vermittler der Göttinger Gruppe muss Schadenersatz zahlen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2004 - 3 U 135/02
    Dieser besteht vielmehr darin, dass die Klägerin bei ordnungsgemäßer Beratung die streitige Anlageform nicht gewählt und entsprechende Verträge nicht abgeschlossen hätte (BGH in NJW 1998, S. 302).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2004 - 3 U 135/02
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 74, S. 103, 116), der der Senat folgt, wird ein auf den Schaden anrechenbarer Steuervorteil grundsätzlich durch die den Geschädigten hinsichtlich der Schadensersatzleistung treffende Steuerpflicht aufgewogen, ohne dass die Beträge im Einzelfall festgestellt werden müssen.
  • LG Stuttgart, 28.02.2003 - 26 O 396/02

    Positive Vertragsverletzung beim Anlagevermittlungsvertrag: Abgrenzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2004 - 3 U 135/02
    Bei einem derart umfangreichen und für einen Laien - wie hier - unübersichtlichen Prospekt bedarf es auch im Falle der Anlagevermittlung einer zusätzlichen mündlichen Information, die hier nicht erfolgt ist, sondern der Beklagte hat sich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme darauf beschränkt, die Anlageform in möglichst positivem Licht darzustellen (vgl. LG Stuttgart in VuR 2003, S. 188 f.).
  • OLG Bremen, 01.10.2004 - 4 U 33/04

    Erfüllung der Pflicht zur Risikoaufklärung durch Überreichung eines Prospekts

    Dies war aber am 31.03.1999 nicht möglich, so dass auch der Beklagte zu 1. nicht erwarten konnte, die Klägerin allein durch die bloße Übergabe des Prospektes ausreichend informiert zu haben (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 15.07.2004, Az.: 3 U 135/02).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.02.2003 - 3 U 135/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11233
OLG Stuttgart, 19.02.2003 - 3 U 135/02 (https://dejure.org/2003,11233)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.02.2003 - 3 U 135/02 (https://dejure.org/2003,11233)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 3 U 135/02 (https://dejure.org/2003,11233)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beschlagnahme des Kaufgegenstandes zur Sicherung der Interessen des Verletzten; Begründung einer Rechtsmängelhaftung des Verkäufers durch Herausgabe einer beschlagnahmten Sache an den Beschuldigten; Schadensersatz wegen Verletzung der Rechtsverschaffungspflicht; ...

  • Judicialis

    BGB § 434; ; BGB § 440; ; StPO § 94; ; StPO § 111 b Abs. 5; ; StPO § 111 c

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90

    Rechtsmangel wegen Heizöl in Dieselkraftstoff; Begriff des Versendungskaufs;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.02.2003 - 3 U 135/02
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist im Grundsatz anerkannt, dass auch öffentlich-rechtliche Einziehungs- und Beschlagnahmebefugnisse, wenn sie der Benutzung der Kaufsache entgegenstehen, einen Rechtsmangel begründen können (vgl. etwa BGH NJW 1991, 915).

    In einem solchen Fall wird dem Staat die Befugnis zuerkannt, das Eigentum an der beschlagnahmten Sache auf sich zu übertragen (vgl. § 73 e Abs. 1 S. 1 StGB), was dafür spricht, diese Art der strafprozessualen Beschlagnahme den Fällen gleichzustellen, in denen etwa aufgrund steuer- oder zollrechtlicher Vorschriften Gegenstände beschlagnahmt werden und in denen es letztlich zu einem Untergang des Eigentums des von der Anordnung Betroffenen kommt (vgl. dazu etwa Staudinger/Köhler, a.a.O., § 434 Rn. 26 m.w.N.; BGH NJW 1991, 915).

    In der in NJW 1991, 915 veröffentlichten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof einen Rechtsmangel in einem Fall angenommen, in dem wegen unzulässiger Vermischung Kraftstoff von der Zollbehörde sichergestellt und veräußert worden war.

  • LG Bonn, 23.11.1976 - 2 O 87/76

    Sicherstellung oder Beschlagnahme zu Beweiszwecken nach § 94 I, II StPO begründet

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.02.2003 - 3 U 135/02
    Der Auffassung des Landgerichts Bonn in seinem sorgfältig begründeten Urteil NJW 1977, 1822 (1823), wonach die Beschlagnahme nach § 94 StPO eine Beeinträchtigung der Rechtsposition des Käufers, für die der Verkäufer nach §§ 434, 440 BGB einzustehen habe, nicht darstelle, sei zu folgen.

    Für die Beurteilung von öffentlich-rechtlichen Beschlagnahmen auf dem Gebiet des Strafverfahrensrechts ist allerdings davon auszugehen, dass nach überwiegender Auffassung eine allein auf § 94 StPO gestützte Beschlagnahme keinen Rechtsmangel begründet (vgl. OLG Köln, OLG-Report 2002, 169; LG Bonn NJW 1977, 1822; Palandt/Putzo, BGB, 62. Aufl., § 435 Rn. 13; Staudinger/Köhler, BGB, 13. Bearb., § 434 Rn. 26; a.A. etwa Erman/Grunewald, BGB, 10. Aufl., § 434 Rn. 5).

    Die wesentlichen Gesichtspunkte, die für diese überwiegende Auffassung sprechen, sind in der Entscheidung des Landgerichts Bonn, NJW 1977, 1822 genannt.

  • OLG Köln, 25.07.2001 - 11 U 201/00

    Verkehrsrecht - Autokauf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.02.2003 - 3 U 135/02
    Für die Beurteilung von öffentlich-rechtlichen Beschlagnahmen auf dem Gebiet des Strafverfahrensrechts ist allerdings davon auszugehen, dass nach überwiegender Auffassung eine allein auf § 94 StPO gestützte Beschlagnahme keinen Rechtsmangel begründet (vgl. OLG Köln, OLG-Report 2002, 169; LG Bonn NJW 1977, 1822; Palandt/Putzo, BGB, 62. Aufl., § 435 Rn. 13; Staudinger/Köhler, BGB, 13. Bearb., § 434 Rn. 26; a.A. etwa Erman/Grunewald, BGB, 10. Aufl., § 434 Rn. 5).

    Der Beklagte würde in diesem Fall nicht für die Nichterfüllung der ihm nach § 433 Abs. 1 S. 1 BGB obliegenden Eigentumsverschaffungspflicht haften (vgl. etwa OLG Köln OLG-Report 2002, 169).

  • BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 253/96

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Beschlagnahme des verkauften PKW

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.02.2003 - 3 U 135/02
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Kaufrecht in der Fassung vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes war anerkannt, dass für den Fall, dass der Verkäufer bei dem Versuch zur Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung zur Eigentumsverschaffung (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB) scheitert, er hierfür wegen dauernden anfänglichen Unvermögens gemäß §§ 440 Abs. 1, 325 Abs. 1 BGB einzustehen hat (BGH NJW 1997, 3164 m.w.N.).

    Beweispflichtig ist insoweit der Kläger (vgl. § 442 BGB a.F.; OLG Köln, a.a.O.; BGH NJW 1997, 3164 ff; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 442 Rn. 2, § 434 Rn. 1), wobei allerdings in Fällen erwiesener Manipulation an Identitätsnachweisen des Fahrzeugs unter Umständen ein Anscheinsbeweis für den Diebstahl eines Pkws sprechen kann (vgl. dazu BGH NJW 1997, 3164 ff).

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.02.2003 - 3 U 135/02
    Die Sache hat rechtsgrundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 ZPO), da sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat (vgl. BGH MDR 2003, 104, 106).
  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 334/98

    Verfügung eines Nichtberechtigten über ein im Ausland belegenes Schiff

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.02.2003 - 3 U 135/02
    Da ein Eigentumserwerb des Klägers in Frankreich noch nicht stattgefunden hat, richtet sich die Vollendung des Eigentumserwerbs nach Verbringung des Pkws ins Inland gemäß dem auch schon vor Inkrafttreten des Art. 43 EGBGB (Gesetz vom 21. Mai 1999, BGBl I, S. 1026) geltenden Regeln des internationalen Sachenrechts nach deutschem Recht (vgl. BGH WM 2000, 1640 ff unter Hinweis auf BGHZ 100, 321, 326; vgl. auch BGH VersR 2000, 462, 463).
  • BGH, 08.04.1987 - VIII ZR 211/86

    Erlöschen eines nach schweizerischem Recht entstandenen Lösungsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.02.2003 - 3 U 135/02
    Da ein Eigentumserwerb des Klägers in Frankreich noch nicht stattgefunden hat, richtet sich die Vollendung des Eigentumserwerbs nach Verbringung des Pkws ins Inland gemäß dem auch schon vor Inkrafttreten des Art. 43 EGBGB (Gesetz vom 21. Mai 1999, BGBl I, S. 1026) geltenden Regeln des internationalen Sachenrechts nach deutschem Recht (vgl. BGH WM 2000, 1640 ff unter Hinweis auf BGHZ 100, 321, 326; vgl. auch BGH VersR 2000, 462, 463).
  • BGH, 19.03.1980 - VIII ZR 183/79

    Anwendung des ABZG bei Prolongation eines über einen Restkaufpreis ausgestellten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.02.2003 - 3 U 135/02
    Diese Urkunde hat die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 125 Rn. 15 unter Hinweis auf BGH NJW 1980, 1680; 1991, 1750).
  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.02.2003 - 3 U 135/02
    Diese Urkunde hat die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 125 Rn. 15 unter Hinweis auf BGH NJW 1980, 1680; 1991, 1750).
  • OLG Hamm, 09.04.2015 - 28 U 207/13

    Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs mit veränderter FIN

    In Abgrenzung dazu wird bisweilen eine Einschränkung dahingehend vorgenommen, dass eine lediglich vorübergehende, zu Beweiszwecken erfolgte Beschlagnahme i.S.d. § 94 StPO keinen der Kaufsache anhaftenden Rechtsmangel ausmachen soll, zumal eine solche Beeinträchtigung unter das allgemeine Lebensrisiko falle (OLG Köln, Urt. 11 U 201/00 vom 25.07.2001; OLG Stuttgart, Urt. 3 U 135/02 vom 19.02.2003; LG Bonn NJW 1977, 1822; Palandt/Weidenkaff a.a.O. Rnr. 13; offenlassend BGH NJW 2004, 1802; Senat , Urt. 28 U 139/10 vom 20.01.2011 und Senat , Urt. 28 U 150/11 vom 29.03.2012).
  • VG Augsburg, 25.02.2011 - Au 2 K 09.1471

    Die Fortnahme eines Tieres nach § 16a Satz 2 Nr. 1 TierSchG und die Begründung

    Das Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Verwahrverhältnisses in Bezug auf die Pferde stand im Übrigen der Wirksamkeit des Vertrags nicht entgegen, da dem Kläger in entsprechender Anwendung des in Art. 28 Abs. 1 PAG zum Ausdruck kommenden Regelungsgedankens als Eigentümer bzw. (früherem) Halter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch ein abtretbarer Herausgabeanspruch gegenüber dem Beklagten zustand (siehe hierzu OLG Stuttgart vom 19.2.2003 Az. 3 U 135/02 RdNr. 21; LG Bonn vom 23.11.1976 NJW 1977, 1822).
  • VG Augsburg, 25.02.2011 - Au 2 K 09.988

    Fortnahme eines Tieres und Begründung eines Verwahrungsverhältnisses hindert

    Das Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Verwahrverhältnisses in Bezug auf die Pferde stand im Übrigen der Wirksamkeit des Vertrags nicht entgegen, da der Klägerin in entsprechender Anwendung des in Art. 28 Abs. 1 PAG zum Ausdruck kommenden Regelungsgedankens als Eigentümerin bzw. (früherer) Halterin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch ein abtretbarer Herausgabeanspruch gegenüber dem Beklagten zustand (siehe hierzu OLG Stuttgart vom 19.2.2003 Az. 3 U 135/02 RdNr. 21; LG Bonn vom 23.11.1976 NJW 1977, 1822).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 18.12.2002 - 3 U 135/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24285
OLG Braunschweig, 18.12.2002 - 3 U 135/02 (https://dejure.org/2002,24285)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18.12.2002 - 3 U 135/02 (https://dejure.org/2002,24285)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 3 U 135/02 (https://dejure.org/2002,24285)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1 § 839 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde für Aufpflasterungen einer Strasse

Verfahrensgang

  • LG Göttingen - 4 O 5/02
  • OLG Braunschweig, 18.12.2002 - 3 U 135/02
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 02.04.2003 - 3 U 135/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26114
OLG Bamberg, 02.04.2003 - 3 U 135/02 (https://dejure.org/2003,26114)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.04.2003 - 3 U 135/02 (https://dejure.org/2003,26114)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02. April 2003 - 3 U 135/02 (https://dejure.org/2003,26114)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Besitzer eines Grundstückes für Steinschlag verantwortlich?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 193/83

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümern und

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.04.2003 - 3 U 135/02
    Diese rechtliche Wertung ergibt sich eindeutig aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.2.1985 ? Az: VI ZR 193/83 ? NJW 1985, Seite 1773 f.
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