Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10265
OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11 (https://dejure.org/2012,10265)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.03.2012 - 3 U 136/11 (https://dejure.org/2012,10265)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. März 2012 - 3 U 136/11 (https://dejure.org/2012,10265)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,10265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 Nr 2 UKlaG, § 4 UKlaG, § 1 ARB, § 2 ARB, § 3 ARB
    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den Versicherungsnehmer nach Eintritt des Rechtsschutzfalles

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Klausel über die Verpflichtung des Versicherungsnehmer zur Vermeidung unnötiger Kosten nach Eintritt des Rechtsschutzfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Klausel über die Vermeidung unnötiger Erhöhung der Kosten in der Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 16.09.2009 - IV ZR 246/08

    Voraussetzungen einer Obliegenheitsverletzung in der Marktwert-Versicherung für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11
    Im Hinblick auf die Fassung von Obliegenheiten hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 16. September 2009 klargestellt, dass wegen der einschneidenden Wirkung der Leistungsfreiheit das auferlegte Tun oder Unterlassen ausdrücklich vereinbart sowie klar und eindeutig erkennbar sein muss, was im Einzelnen verlangt wird (vgl. BGH VersR 2009, 1659).

    Diese durch Rechtsprechung und Literatur geprägte Auslegung des Obliegenheitsbegriffs gehört zum gesetzlichen Leitbild im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (BGH VersR 2009, 1659; BGH VersR 1993, 830).

    Dadurch ist er - entgegen dem zum Obliegenheitenrecht entwickelten Leitbild - schlechter gestellt, weil Zweifel an Inhalt und Umfang der Obliegenheit stets zu seinen Lasten gehen (BGH VersR 2009, 1659).

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11
    An die Beseitigung der Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 2002, 2386).

    Weder die Änderung der beanstandeten Klausel noch eine eventuelle Zusage, die Klausel nicht mehr zu verwenden, reichen aus, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, zumal wenn wie vorliegend der Verwender noch im Prozess die Wirksamkeit der Klausel verteidigt und keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt (BGH WM 2000, 1967; BGH NJW 2002, 2386; Senat, Urteil vom 20.02.2003 - 12 U 210/02 = NJW-RR 2003, 778).

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04

    Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11
    Eine sachgerechte Aufgabenerfüllung ist aber ebenso wie bei einem Verband im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG n.F. nur gewährleistet, wenn die dazu erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung vorhanden ist (BGH NJW 1972, 1988; BGH NJW 1986, 1347; BGH NJW 2006, 301).

    Das schließt es nicht aus, die Mehrkosten, die durch die Hinzuziehung eines am Sitz des Verbandes ansässigen Rechtsanwalts entstehen, ausnahmsweise dann als notwendig anzuerkennen, wenn ein eingehendes persönliches Mandantengespräch erforderlich war (BGH NJW 2006, 301).

  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

    Der Kläger, vertreten durch den gleichen Prozessbevollmächtigten wie im vorliegenden Rechtsstreit, hat gleichlautende Abmahnschreiben an weitere 20 deutsche Rechtsschutzversicherungen gerichtet, welche die genannte Klausel ebenfalls in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen verwenden; davon sind bisher weitere 17 Verfahren rechtshängig geworden; dazu gehören die ebenfalls beim Senat anhängigen Verfahren 3 U 127/11 und 3 U 136/11.
  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 127/11
    Der Kläger, vertreten durch den gleichen Prozessbevollmächtigten wie im vorliegenden Rechtsstreit, hat gleichlautende Abmahnschreiben an weitere 20 deutsche Rechtsschutzversicherungen gerichtet, welche die genannte Klausel ebenfalls in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen verwenden; davon sind bisher weitere 17 Verfahren rechtshängig geworden; dazu gehören die ebenfalls beim Senat anhängigen Verfahren 3 U 119/11 und 3 U 136/11.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.02.2013 - 3 U 136/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16192
OLG Hamburg, 28.02.2013 - 3 U 136/11 (https://dejure.org/2013,16192)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2013 - 3 U 136/11 (https://dejure.org/2013,16192)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - 3 U 136/11 (https://dejure.org/2013,16192)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,16192) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Z.Games Abo

    § 31 BGB, § 166 Abs 1 BGB, § 43 Abs 2 GmbHG, § 14 Abs 2 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 2 Abs 2 Nr 3 MarkenG
    Markenrechtsverstoß: Haftung des GmbH-Geschäftsführers für einen markenrechtlichen Verstoß der Gesellschaft

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Haftet ein Geschäftsführer stets für Markenrechtsverletzungen durch die GmbH?

  • Wolters Kluwer

    Haftung der Geschäftsführer einer GmbH für Markenverstöße

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 31, 166 Abs 1 BGB

  • Betriebs-Berater

    Keine Haftung des für das operative Geschäft zuständigen GmbH-Geschäftsführers für markenrechtlichen Verstoß der Gesellschaft

  • rechtsportal.de

    Haftung der Geschäftsführer einer GmbH für Markenverstöße

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Markenrechtsverstöße

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Verantwortlichkeit eines Geschäftsführers für Markenrechtsverletzung auf Internetseite der Gesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Markenrechtsverletzung durch GmbH: Keine Unterlassungserklärung des Geschäftsführers?

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Geschäftsführers für Markenverstoß

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    GmbHG §§ 46, 48; BGB § 626
    Haftung nach § 43 GmbHG, Haftungsbeschränkung und Entlastung, Mehrere Geschäftsführer, Pflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 GmbHG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ohne Kenntnis vom Rechtsverstoß keine Haftung des Geschäftsführers

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Keine Haftung des für das operative Geschäft zuständigen GmbH-Geschäftsführers für markenrechtlichen Verstoß der Gesellschaft

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zur Geschäftsführerhaftung bei Markenverletzungen

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Geschäftsführer und Markenrechtsverletzungen der GmbH

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung des Geschäftsführers für Markenverstoß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Markenverletzung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 300
  • GRUR-RR 2013, 464
  • BB 2013, 1729
  • BB 2013, 1939
  • DB 2013, 1658
  • NZG 2013, 1310
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2013 - 3 U 136/11
    Es entspricht weiter seit langer Zeit stehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine persönliche Haftung des Organs einer juristischen Person, welches nicht selbst gehandelt hat, nur dann - als Störerhaftung - in Betracht kommt, wenn das Organ von der rechtsverletzenden Handlung Kenntnis und die Möglichkeit hatte, die rechtsverletzende Handlung zu verhindern (BGH GRUR 2012, 1145 Rn. 36 - Pelikan; GRUR 1986, 248, juris-Rn. 25 - Sporthosen; BGH (Kartellsenat) GRUR 1980, 242, juris-Rn. 51 - Denkzettel-Aktion; a.A. - für eine Haftung auch bei fahrlässiger Unkenntnis - Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl. 2010, Vor §§ 14-19d, Rn. 33).

    Den gegen diese Grenzziehung - auch vorliegend - erhobenen Einwand, dem Geschäftsführer dürfe nicht die Möglichkeit eröffnet werden, sich durch die Berufung auf Unkenntnis allzu leicht einer Haftung zu entziehen, hat der BGH schon in der genannten "Sporthosen"-Entscheidung gesehen, aber im Hinblick auf das andernfalls nur schwer kalkulierbare Risiko der Organhaftung nicht als durchgreifend angesehen (BGH GRUR 1986, 248, juris-Rn. 26 - Sporthosen).

    Der Bundesgerichtshof hat in der "Sporthosen"-Entscheidung die Haftung des Geschäftsführers unter diesem Aspekt angenommen, weil "aufgrund der Vorgeschichte und des Verhaltens des Beklagten im Prozess" die Gefahr künftiger Zuwiderhandlungen angenommen werden müsse (BGH GRUR 1986, 248, juris-Rn. 29 - Sporthosen).

  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 86/10

    Pelikan

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2013 - 3 U 136/11
    Es entspricht weiter seit langer Zeit stehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine persönliche Haftung des Organs einer juristischen Person, welches nicht selbst gehandelt hat, nur dann - als Störerhaftung - in Betracht kommt, wenn das Organ von der rechtsverletzenden Handlung Kenntnis und die Möglichkeit hatte, die rechtsverletzende Handlung zu verhindern (BGH GRUR 2012, 1145 Rn. 36 - Pelikan; GRUR 1986, 248, juris-Rn. 25 - Sporthosen; BGH (Kartellsenat) GRUR 1980, 242, juris-Rn. 51 - Denkzettel-Aktion; a.A. - für eine Haftung auch bei fahrlässiger Unkenntnis - Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl. 2010, Vor §§ 14-19d, Rn. 33).

    Evident ist die Kenntnis des Organs etwa auch im Falle einer rechtsverletzenden Firma der juristischen Person (BGH GRUR 2012, 1145 Rn. 36 - Pelikan; OLG Hamburg, 5. Zivilsenat, GRUR-RR 2006, 182).

  • BGH, 13.11.1979 - KZR 1/79

    Denkzettel-Aktion

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2013 - 3 U 136/11
    Es entspricht weiter seit langer Zeit stehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine persönliche Haftung des Organs einer juristischen Person, welches nicht selbst gehandelt hat, nur dann - als Störerhaftung - in Betracht kommt, wenn das Organ von der rechtsverletzenden Handlung Kenntnis und die Möglichkeit hatte, die rechtsverletzende Handlung zu verhindern (BGH GRUR 2012, 1145 Rn. 36 - Pelikan; GRUR 1986, 248, juris-Rn. 25 - Sporthosen; BGH (Kartellsenat) GRUR 1980, 242, juris-Rn. 51 - Denkzettel-Aktion; a.A. - für eine Haftung auch bei fahrlässiger Unkenntnis - Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl. 2010, Vor §§ 14-19d, Rn. 33).
  • BGH, 05.12.1989 - VI ZR 335/88

    Garantenpflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Deliktische Eigenhaftung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2013 - 3 U 136/11
    In einer deliktsrechtlichen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass die Binnenverantwortlichkeit des GmbH-Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft gem. § 43 Abs. 2 GmbHG sich zu einer Garantenstellung gegenüber Dritten erweitern könne, wenn die organschaftlichen Pflichten zur Gefahrenabwehr aus besonderen Gründen - etwa weil ein Dritter seine Schutzgüter der Einflusssphäre der Gesellschaft anvertraut habe - den Geschäftsführer gegenüber dem Dritten persönlich verpflichteten (BGH, VI. ZS, NJW 1990, 976, 977).
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2013 - 3 U 136/11
    So haftet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa das Organ täterschaftlich, welches in Kenntnis des rechtsverletzenden Geschäftsmodells nicht verhindert, dass Rechtsverletzungen erfolgen (BGH GRUR 2010, 616 Rn. 34 - marions-kochbuch.de; GRUR 2005, 1061 juris-Rn. 36 - Telefonische Gewinnauskunft).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03

    Flüssiggastank

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2013 - 3 U 136/11
    Unbeschadet des Umstands, dass das Verteidigungsverhalten im Prozess mittlerweile nicht mehr als tauglicher Anknüpfungspunkt für die Annahme einer Erstbegehungsgefahr angesehen werden dürfte (s. BGH GRUR 2006, 879, juris-Rn. 18 - Flüssiggastank; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl. 2012, § 8 Rn. 2.20), unterscheidet sich der vorliegende Fall deshalb maßgeblich, weil hier die Fa. Z. Germany Deutschland GmbH auf die Abmahnung der Antragstellerin bereits vorgerichtlich eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, ihre Geschäftsleitung mithin den ggf. gebotenen - vom BGH seinerzeit vermissten - Einfluss ausgeübt hat.
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2013 - 3 U 136/11
    So haftet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa das Organ täterschaftlich, welches in Kenntnis des rechtsverletzenden Geschäftsmodells nicht verhindert, dass Rechtsverletzungen erfolgen (BGH GRUR 2010, 616 Rn. 34 - marions-kochbuch.de; GRUR 2005, 1061 juris-Rn. 36 - Telefonische Gewinnauskunft).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2000 - 6 W 171/00
    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2013 - 3 U 136/11
    Selbst wenn man annähme, dass im Wege der analogen Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnis eines anderen Organs haftungsbegründend zugerechnet werden könnte (so OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2001, 199; Ingerl/Rohnke, Vor §§ 14-19d, Rn. 37), führte dies vorliegend angesichts der Unkenntnis des für das operative Geschäft zuständigen Geschäftsführers (s.o. 1.) nicht zu einem anderen Ergebnis.
  • OLG Hamburg, 17.04.2002 - 5 U 24/01

    Ständiger Auslandsaufenthalt des GmbH-Geschäftsführers ist eine

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2013 - 3 U 136/11
    Eine solche Erwägung mag angebracht sein, wenn der alleinige Geschäftsführer sich seinen organschaftlichen Pflichten durch den dauerhaften Aufenthalt im Ausland zu entziehen sucht und hierdurch wissentlich und willentlich eine geeignete Grundlage für Schutzrechtsverletzungen schafft (OLG Hamburg, 5. Zivilsenat, GRUR-RR 2002, 240).
  • OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 200/04

    "Miss 17"

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.02.2013 - 3 U 136/11
    Evident ist die Kenntnis des Organs etwa auch im Falle einer rechtsverletzenden Firma der juristischen Person (BGH GRUR 2012, 1145 Rn. 36 - Pelikan; OLG Hamburg, 5. Zivilsenat, GRUR-RR 2006, 182).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Nur dieser gesetzliche Vertreter haftet deshalb grundsätzlich persönlich (OLG Hamburg GRUR-RR 2013, 464 - Z. Games; LG Düsseldorf Entscheidungen 1997, 84 - Tortenbehälter; BeckOK PatR/Pitz PatG § 139 Rn. 30; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 10. Aufl., Kap. D Rn. 194).

    Die Passivlegitimation des Verfügungsbeklagten zu 2) ergibt sich jedoch aus seiner positiven Kenntnis von der Verletzung des Verfügungspatents verbunden mit seiner Untätigkeit, die (weiteren) Verletzungshandlungen zu verhindern (BGH GRUR 2012, 1145 - Pelikan m. w. N.; OLG Hamburg GRUR-RR 2013, 464 - Z. Games; BeckOK PatR/Pitz PatG § 139 Rn. 30; Benkard PatG/Grabinski/Zülch PatG § 139 Rn. 22; Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 139 Rn. 37; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 10. Aufl., Kap. D Rn. 194).

  • LG Berlin, 12.08.2014 - 15 O 20/14
    Eine persönliche Haftung des Organs einer juristischen Person, welches nicht selbst gehandelt hat, kommt nur dann (als Störerhaftung) in Betracht, wenn das Organ von der rechtsverletzenden Handlung Kenntnis und eine Verhinderungsmöglichkeit hatte (vgl. BGH - 3 U 136/11 -, Urteil vom 14. Mai 2013; OLG Hamburg - 3 U 136/11 -, Urteil vom 28. Februar 2013; KG - 10 W 142/13 -, Beschluss vom 10. Juli 2014; LG Berlin - 16 T 15/13 -, Beschluss vom 12. August 2013).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 3 U 136/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,102422
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 3 U 136/11 (https://dejure.org/2013,102422)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.12.2013 - L 3 U 136/11 (https://dejure.org/2013,102422)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 136/11 (https://dejure.org/2013,102422)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,102422) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 3 U 136/11
    Insoweit gilt der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme eines Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 3 U 136/11
    Die Kausalitätsbeurteilung hat dabei auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht