Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2014

Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.02.2013 - 3 U 141/12   

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https://dejure.org/2013,6485
OLG Köln, 26.02.2013 - 3 U 141/12 (https://dejure.org/2013,6485)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.2013 - 3 U 141/12 (https://dejure.org/2013,6485)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 3 U 141/12 (https://dejure.org/2013,6485)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der erstattungsfähigen Kosten im Zusammenhang mit der Anmietung eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Mietwagendauer; Rechtsanwaltskosten; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung; Internetangebote

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1
    Höhe der zu erstattenden Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kosten der Bereitstellung eines Mietwagens an der Werkstatt sind erstattungsfähig

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Mietwagen: OLG Köln zum Urteil des BGH vom 18.12.2012 (Screenshots)

  • ra-frese.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Mietwagen: OLG Köln zum Urteil des BGH vom 18.12.2012 (Screenshots)

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.2011 - VI ZR 30/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden:

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2013 - 3 U 141/12
    Der vom Sachverständigen E ermittelte Wiederbeschaffungswert ist steuerneutral, er stellt damit letztlich auch den Brutto-Wiederbeschaffungswert dar, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Bezug zu den Brutto-Reparaturkosten zu setzen ist (vgl. auch BGH, NJW 2012, 52).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 274/10

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für die

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2013 - 3 U 141/12
    Der geltend gemachte Anspruch steht dem Kläger allerdings nicht zu, denn die Kosten für die Einholung der Deckungszusage sind - wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 13.12.11 (NJW 2012, 919) dargelegt hat - nur unter engen, hier erkennbar nicht vorliegenden Voraussetzungen zu erstatten.
  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2013 - 3 U 141/12
    Eine andere Beurteilung ist auch nicht im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2012 (Az. VI ZR 316/11) gerechtfertigt.
  • LG Aachen, 05.07.2012 - 12 O 547/11
    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2013 - 3 U 141/12
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 05. Juli 2012 - Az. 12 O 547/11 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:.
  • OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 131/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für die Schadenshöhe

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2013 - 3 U 141/12
    Dies aber wäre Voraussetzung, um den Anspruch im Wege gewillkürter Prozessstandschaft geltend machen zu können (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 25.10.2007, Az. 12 U 131/06).
  • OLG Köln, 30.08.2011 - 3 U 183/10

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten; Wirksamkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2013 - 3 U 141/12
    Die Mietwagenkosten hat die Kammer in Anlehnung an die Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil vom 30.08.2011, Az. 3 U 183/10) zu Recht auf der Grundlage der Schwacke-Liste berechnet.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2011 - L 3 U 167/10
    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2013 - 3 U 141/12
    Entgegen der Ansicht des Landgerichts hält der Senat die in der Mietwagenrechnung der Streithelferin der Klägerin vom 21.10.2011 (Bl. 32 GA) aufgeführten Zusatzkosten für grundsätzlich erstattungsfähig: Die Kosten für Zustellung und Abholung des Mietwagens zur Werkstatt sind im Hinblick darauf, dass der Kläger in F wohnt und die Streithelferin ihren Firmensitz in B hat, von der Beklagten zu ersetzen; erstattungsfähig sind auch die Kosten für einen Zusatzfahrer, denn bereits aus der Verkehrsunfallanzeige ergibt sich, dass das beschädigte Fahrzeug nicht nur vom Kläger, sondern auch von seiner Ehefrau genutzt wurde; Kosten für eine Vollkaskoversicherung kann der Kläger ebenfalls verlangen, selbst wenn das eigene Fahrzeug nicht vollkaskoversichert war (vgl. zur Erstattungsfähigkeit von vorstehend aufgeführten Zusatzkosten: Senat, Urteil vom 22.03.2011, Az. 3 U 167/10, m. w. N.).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2014 - L 3 U 141/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,102323
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2014 - L 3 U 141/12 (https://dejure.org/2014,102323)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.09.2014 - L 3 U 141/12 (https://dejure.org/2014,102323)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. September 2014 - L 3 U 141/12 (https://dejure.org/2014,102323)
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