Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 19.05.2003

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.02.2004 - 3 U 142/03   

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https://dejure.org/2004,4039
OLG Hamburg, 26.02.2004 - 3 U 142/03 (https://dejure.org/2004,4039)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2004 - 3 U 142/03 (https://dejure.org/2004,4039)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 3 U 142/03 (https://dejure.org/2004,4039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Keine billigeren Brillen für Oma und Opa

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ankündigung eines Barrabatts für den Kauf einer Brille; Wettbewerbswidrigkeit eines Altersrabatts; Abgrenzung der Begriffe Zugabe und Zuwendung

  • Judicialis

    UWG § 1; ; HWG § 1; ; HWG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; HWG § 1; HWG § 7
    Zum Verstoß gegen §§ 1 , 7 HWG bei Ankündigung eines Barrabatts der nach Lebensalter gestaffelt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rabatt auf Brillen wettbewerbswidrig

  • arzneimittelrecht-aktuell.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Neuere Entscheidungen zur Werbung im Bereich des Medizinrechts

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rabatt auf Brillen wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 219
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 117/01

    Krankenkassenzulassung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2004 - 3 U 142/03
    Der Gesetzesverstoß kann dazu allein nicht genügen, wenn die verletzte Norm nicht zumindest auch eine - entsprechend dem Normzweck des § 1 UWG - auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion hat (BGH WRP 2004, 337 - Krankenkassenzulassung m. w. Nw.).
  • OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04

    Ankündigung eines Barrabatts gestaffelt nach dem Lebensalter des Patienten beim

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten wurde vom Senat mit Urteil vom 26. Februar 2004 (HansOLG Hamburg, 3 U 142/03) zurückgewiesen.

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt sowie auf die Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 496/03 (= HansOLG Hamburg 3 U 142/03) Bezug genommen.

    Das hat der Senat bereits in seinem Berufungsurteil 26. Februar 2004 des Verfügungsverfahrens (Beiakte HansOLG 3 U 142/03) so entschieden.

    Die Beklagte kann sich für den Einwand der Handelsüblichkeit auch nicht etwa auf ihre eigene Werbung stützen (vgl. in der Beiakte HansOLG Hamburg 3 U 142/03, dort Anlagen AG 5-8).

  • OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 79/04

    Heilmittelwerbung: Erstattung der Praxisgebühr bei Brillenkauf

    Zutreffend hat das Landgericht mit ausführlichen Nachweisen festgestellt, dass Brillen medizinisch-technische Instrumente im Sinne des § 3 MedizinprodukteG darstellen und danach von § 7 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 a HWG in der ab 01.01.2004 gültigen Fassung erfasst werden (so auch HansOLG Hamburg U. v. 29.02.2004 - 3 U 142/03).

    Demgegenüber vertritt etwa das OLG Hamburg U. v. 26.02.2004 - 3 U 142/03 die Ansicht, Barrabatte seien im Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 HWG grundsätzlich ausgeschlossen, eröffnet jedoch im Umfang etwa der Ausnahmevorschrift der Nr. 1 des genannten Absatzes (hier der "geringwertigen Kleinigkeiten").

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2004 - 20 U 91/04

    Rabattverbot für Arzneimittel nach Neufassung des § 7 HWG

    Jedoch geht der Gesetzgeber von einer Anwendung der Vorschrift auf Rabatte aus, wenn er in § 7 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) HWG n.F. Rabatte nur in bestimmten - hier nicht vorliegenden - Fällen gestattet (vgl. OLG Hamburg, WRP 2004, 790 - AirView).

    Der Rabatt bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Mittel oder bestimmte abgrenzbare Mittel (wie dies in der vom Antragsteller herangezogenen Entscheidung des OLG Hamburg [WRP 2004, 790 - AirView] der Fall war; das Gericht geht zudem auf die Problematik nicht ein), sondern auf alle rezeptfreien Medikamente.

  • OLG Stuttgart, 24.02.2005 - 2 U 143/04

    Wettbewerbswidrige Werbung eines Augenoptikers: Verstoß gegen das

    Die Werbung betrifft denn auch - wie die Beklagte gerade für sich in Anspruch nimmt - eine Komplettbrille, wenngleich in der Preisdarstellung zergliedert die Gratisleistung in Bezug auf ein Glas herausgestellt wird (vgl. zur Brille als § 3 MPG unterfallend OLG Hamburg WRP 2004, 790 = GRUR-RR 2004, 219).

    Wegen dieser vorstehend genannten Besonderheit hatte allerdings § 7 HWG [a.F.] insoweit eine Lücke, weil als Zugaben zulässige Werbegaben ausgenommen waren (dort § 7 Abs. 1 S. 1 [a.E.]) und die ZugabeVO für Geld- und Naturalrabatt nicht galt (OLG Hamburg WRP 2004, 790 = GRUR-RR 2004, 219; vgl. auch Baumbach/Hefermehl, WettbewerbsR, 22. Aufl. [2001], § 1 ZugabeVO, 74; Klosterfelde/Jaeger-Lenz in Gloy, Handbuch des WettbewerbsRs, 2. Aufl. [1997], § 52, 33).

  • OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 6 U 53/05

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Barrabatt beim Kauf eines Hörgeräts

    Mit zutreffenden Gründen ist das Landgericht weiter davon ausgegangen, dass zu den "Zuwendungen" im Sinne von § 7 Abs. 1 HWG auch Barrabatte gehören (ebenso OLG Hamburg WRP 04, 790; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.02.2005 - 2 U 143/04).
  • LG Ulm, 16.01.2007 - 10 O 157/06

    Die Besonderheiten im Arzneimittelbereich bzw. der Werbung im Gesundheitswesen

    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des OLG Hamburg (WRP 2004, 790; a. A. OLG Düsseldorf, WRP 2005, 135, 136).
  • LG Osnabrück, 12.12.2005 - 18 O 688/05

    Rabatt, Versandapotheke

    Diese gesetzliche Wertung zeigt auf, dass die Vorschrift eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion hat (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 219 mwN.).
  • LG Flensburg, 21.03.2012 - 6 O 117/11

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit der kostenlosen Zuwendung einer Sonnenbrille beim

    Bei der Korrekturbrille handelt es sich um ein Medizinprodukt im Sinne der §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 a HWG, 3 MPG (vgl. OLG Hamburg, WRP 2004, 790).
  • LG Coburg, 05.08.2004 - 1 HKO 32/04

    Wettbewerbswidriges Verhalten durch Umgehung der Zuzahlungspflicht für Hörgeräte;

    Unter diesen Umständen kommt es nicht darauf an, ob die Beklagte - was die Klägerin auch nicht ausdrücklich geltend gemacht hat - zugleich gegen § 7 HeilMWerbG verstoßen hat (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 359 [OLG Stuttgart 24.05.1996 - 2 U 240/95] ; OLG Hamburg WRP 2004, 790 [OLG Hamburg 26.02.2004 - 3 U 142/03] )), eine Vorschrift, die bezweckt, durch eine weitgehende Eindämmung der Wertreklame im Arzneimittelbereich der abstrakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung zu begegnen (vgl. BGH MDR 2003, 1066).
  • LG Halle, 19.01.2006 - 12 O 209/05
    Unter Zuwendungen oder sonstige Werbegaben fallen mit der Neufassung des § 7 HWG auch Rabatte (vgl. OLG Naumburg Urteil v. 26.08.2005 - 10 U 16/05 ; OLG Hamburg OLGR 2005, 38; OLG Düsseldorf OLGR 2004, 137).
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OLG Rostock, 19.05.2003 - 3 U 142/03 (https://dejure.org/2003,47408)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.05.2003 - 3 U 142/03 (https://dejure.org/2003,47408)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Mai 2003 - 3 U 142/03 (https://dejure.org/2003,47408)
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