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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.09.2005 - 3 U 143/02   

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https://dejure.org/2005,5763
OLG Köln, 27.09.2005 - 3 U 143/02 (https://dejure.org/2005,5763)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.09.2005 - 3 U 143/02 (https://dejure.org/2005,5763)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. September 2005 - 3 U 143/02 (https://dejure.org/2005,5763)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Autonome Auslegung der CMR Spedition zu festen Kosten als Beförderungsvertrag im Sinne der CMR und Drittschadensliquidation

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    CMR Art. 1 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1
    Autonome Auslegung der CMR Spedition zu festen Kosten als Beförderungsvertrag im Sinne der CMR und Drittschadensliquidation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz gegen den Transporteur wegen Verlust der Ware; Internationale Zuständigkeit eines Gerichts; Berechnung des Versicherungswertes bei einer Transportversicherung; Voraussetzungen für die Anwendung derÜbereinkommen über den Beförderungsvertrag im ...

  • rabüro.de

    Grenzüberschreitender Straßentransport: Zur Drittschadensliquidation durch den Empfänger

  • Judicialis

    CMR Art. 1 Abs. 1; ; CMR Art. 13 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CMR Art. 1 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1
    Transportrecht - Autonome Auslegung der CMR; Spedition zu festen Kosten als Beförderungsvertrag im Sinne der CMR und Drittschadensliquidation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 14.06.1999 - 18 U 217/98

    Streitigkeiten aus einer der CMR unterliegenden Beförderung von Waren i.R.e.

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2005 - 3 U 143/02
    Wenn der Spediteur zu festen Kosten auf eigene Kosten tätig wird, spricht dies für ein eigenes Interesse an der Beförderung; seine Tätigkeit ist der des Frachtführers so weit angenähert, dass kein Grund besteht, ihn anders als einen Frachtführer zu behandeln (vgl. Piper, Transportrecht 1990, 357, 358; im Ergebnis ebenso OLG München Transportrecht 1997, 33, 34; OLG Hamm VersR 2000, 519).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 102/02

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Verlust von Transportgut

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2005 - 3 U 143/02
    Im Übrigen hindert die Erhebung einer negativen Feststellungsklage in einem international zuständigen Staat nicht die Erhebung der Leistungsklage in einem anderen international zuständigen Staat (vgl. BGH TranspR 2004, 74).
  • BGH, 09.11.1981 - II ZR 197/80

    Verschulden des Schiffsführers an der Ladungsuntüchtigkeit seines Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2005 - 3 U 143/02
    Ist nicht der Empfänger der Ware durch den Verlust oder die Beschädigung geschädigt, sondern der Absender bzw. Verkäufer, so folgt die Befugnis des Empfängers, trotzdem den Wertersatz verlangen zu können, aus dem allgemeinen, auch im CMR-Haftpflichtprozess geltenden Grundsatz, dass der Berechtigte immer dann für den einem Dritten entstandenen Schaden Ersatz verlangen kann, wenn seine Interessen mit denen des Dritten - etwa aufgrund eines Speditions-, Fracht- oder Kaufvertrages - so verknüpft sind, dass sie die Wahrnehmung der Drittinteressen durch den Anspruchsinhaber rechtfertigen (vgl. Thume, Transportrecht 2005, 225, 226; zur Zulässigkeit der Drittschadensliquidation durch den Empfänger für den Absender vgl. BGH NJW 1982, 992, 993; BGH Transportrecht 1984, 283, 285; Koller, Transportrecht, Art. 13 CMR Rdz. 5).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 183/05

    Begriff des Beförderungsvertrages; Maßgebliches Recht für die Fixkostenspediton

    Auf die Berufung der Klägerinnen hat das Berufungsgericht die Beklagte antragsgemäß verurteilt (OLG Köln TranspR 2007, 316).
  • OLG Nürnberg, 04.02.2009 - 12 U 1445/08

    Begriff des qualifizierten Verschuldens des Frachtführers; Umfang des

    Dem Geschädigten steht deshalb auch bei qualifiziertem Verschulden des Schädigers die Schadensberechnung nach Art. 23 Nr. 1 und 2 CMR (bzw. § 429 HGB) offen (OLG München TranspR 1998, 353; OLG Stuttgart TranspR 2002, 23; OLG Düsseldorf TranspR 2003, 343; ohne nähere Begründung auch OLG Karlsruhe OLGR 2006, 229; OLG Köln TranspR 2007, 316; OLG Koblenz VersR 2007, 1009).
  • LG Krefeld, 22.01.2008 - 12 O 114/06

    Schadensersatz zwischen zwei britischen Unternehmen wegen des Verlustes von

    Ein "carrier" i.S.d. Art. 1 Abs. 1 CMR ist danach auch der Spediteur, der zu festen Kosten und auf eigene Rechnung tätig wird, auch wenn das ergänzend anzuwendende nationale Recht keine dem § 459 HGB (Fixkostenspediteur) entsprechende Regelung kennt und die nationale Rechtsprechung die Ansicht ablehnt, dass ein solcher Spediteur der CMR unterworfen ist (vgl. OLG Köln, TranspR 2007, 316, 318 f. für das französische Recht).

    Auf Grund einer autonomen Auslegung des CMR gelten die Grundsätze der Drittschadensliquidation auch im CMR-Haftpflichtprozess (vgl. OLG Köln, TranspR 2007, 316, 318 für das Verhältnis Empfänger/Absender).

  • LG Saarbrücken, 27.06.2018 - 17 HKO 9/16

    Internationaler Straßengüterverkehr: Schadenersatzanspruch bei Warenverlust

    Ebenso hatte bereits das OLG Köln in seinem Urteil vom 27.9.2005 ausgeführt, dass die autonome Auslegung des Art. 13 Abs. 1 CMR ergibt, dass der Empfänger Schadensersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag gegen den Frachtführer im Wege der Drittschadensliquidation geltend machen kann, auch wenn das ergänzend anzuwendende nationale (hier: französische) Recht das Institut der Drittschadensliquidation nicht kennt (OLG Köln, Urteil vom 27. September 2005 - 3 U 143/02 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 19.05.2003 - 3 U 143/02   

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https://dejure.org/2003,19065
OLG Rostock, 19.05.2003 - 3 U 143/02 (https://dejure.org/2003,19065)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.05.2003 - 3 U 143/02 (https://dejure.org/2003,19065)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Mai 2003 - 3 U 143/02 (https://dejure.org/2003,19065)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen auf die Haftung eines zunächst beauftragten Rechtsanwalts durch die Beiordnung eines angestellten Anwalts im Wege der Prozesskostenhilfe; Positive Vertragsverletzung im Rahmen eines Anwaltsvertrags; Zurechnung der Pflichtverletzung einer angestellten ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 426; ZPO § 121
    Haftung des zunächst beauftragten Anwalts neben dem beigeordneten angestellten Anwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 739
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • AG Kaiserslautern, 24.08.2007 - 7 C 599/07

    Bürgschaft: Schadensersatz für außergerichtliche Anwaltskosten zur Verteidigung

    Für den einzelnen Rechtsanwalt ist die Erfüllung dieser Verpflichtung zur Erbringung einer optimalen Leistung praktisch kaum möglich; die Rechtsprechung hält jedoch den nur theoretisch realisierbaren Anspruch aufrecht (vgl. OLG Rostock, VersR 2004, 739).
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