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   OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,34682
OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18 (https://dejure.org/2019,34682)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.10.2019 - 3 U 1523/18 (https://dejure.org/2019,34682)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - 3 U 1523/18 (https://dejure.org/2019,34682)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
    Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit

  • rewis.io

    Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Unterlassungsurteil zu Gunsten von Xavier Naidoo bestätigt

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Behauptung "Er ist Antisemit" stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar / Xavier Naidoo

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Sänger Xavier Naidoo darf nicht als "Antisemit" bezeichnet werden - besonders weitreichender und intensiver Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Unterlassungsurteil zugunsten von Xavier Naidoo bestätigt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Xavier Naidoo darf nicht "Antisemit" genannt werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Xavier Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden

  • spiegel.de (Pressemeldung, 22.10.2019)

    Xavier Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Xavier Naidoo darf nicht als "Antisemit" bezeichnet werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsurteil zu Gunsten von Xavier Naidoo

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Xavier Naidoo darf nicht als strukturell nachweisbarer Antisemit bezeichnet werden

Besprechungen u.ä.

  • taz.de (Pressekommentar, 23.10.2019)

    Xavier Naidoo und Antisemitismus: Das nächste Alarmsignal

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 166
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (56)

  • BGH, 19.01.2016 - VI ZR 302/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Boykottaufruf gegen einen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist aufgrund dessen nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, Urteil vom 19.01.2016 - VI ZR 302/15, Rn. 14; BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15, Rn. 30; OLG Stuttgart, Urteil vom 23.09.2015 - 4 U 101/15, Rn. 90; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.01.2016 - 16 U 87/15, Rn. 28).

    Dies scheidet bei Werturteilen und Meinungsäußerungen aus, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH, Urteil vom 19.01.2016 - VI ZR 302/15, Rn. 16 - Nerzquäler).

    Als Tatsachenmitteilung sind solche Angaben nur zu qualifizieren, wenn und soweit die Beurteilung im Gesamtzusammenhang ihrer Verwendung nicht als Rechtsauffassung kenntlich gemacht ist, sondern beim Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten tatsächlichen Vorgängen hervorruft, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (BGH, Urteil vom 19.01.2016 - VI ZR 302/15, Rn. 20).

    Würde in einem solchen Fall das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen, könnte der Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (BGH, Urteil vom 19.01.2016 - VI ZR 302/15, Rn. 16 - Nerzquäler).

    Aus oben unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 19.01.2016 (VI ZR 302/15, Rn. 16 - Nerzquäler) dargelegten Gründen dürfen einer komplexen Äußerung nicht einzelne Sätze mit tatsächlichem Gehalt herausgegriffen und als unrichtige Tatsachenbehauptung untersagt werden, wenn die Äußerung nach ihrem - zu würdigenden - Gesamtzusammenhang in den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung fallen kann und in diesem Fall eine Abwägung zwischen den verletzten Grundrechtspositionen erforderlich wird (BGH, Urteil vom 22.09.2009 - VI ZR 19/08, Rn. 11).

    Der Grundrechtsschutz darf auch nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird (BGH, Urteil vom 19.01.2016 - VI ZR 302/15, Rn. 17 - Nerzquäler; BGH, Urteil vom 10.01.2017 - VI ZR 562/15, Rn. 13, Hager, in Staudinger, Neubearbeitung 2017, C. Das Persönlichkeitsrecht, Rn. 79).

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist aufgrund dessen nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, Urteil vom 19.01.2016 - VI ZR 302/15, Rn. 14; BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15, Rn. 30; OLG Stuttgart, Urteil vom 23.09.2015 - 4 U 101/15, Rn. 90; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.01.2016 - 16 U 87/15, Rn. 28).

    Gleiches gilt für die Bezeichnungen "anerkanntes Sprachrohr für Rassismus, Nationalismus u. Fremdenfeindlichkeit" (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.01.2016 - 16 U 87/15), "bekannter Neonazi" (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.09.2015 - 4 U 101/15), "Neofaschist" (OLG Köln, Urteil vom 27.04.1993 - 15 U 193/92), da diese auch vom eigenen politischen Standpunkt abhängen.

    Der Aussagegehalt der Bezeichnung einer Person als "Nazi", "Neonazi" oder "Neofaschist" ist abhängig vom jeweiligen Gebrauch, insbesondere vom Gesamtzusammenhang des Textes (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.09.2015 - 4 U 101/15, Rn. 106).

    Je weniger es sich aber um eine Äußerung im privaten Bereich zur Verfolgung eigennütziger Ziele handelt, sondern um einen Beitrag zu einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, umso mehr tritt der Schutz des betroffenen Rechtsguts - hier das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Ehre des Betroffenen - zurück (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 23.09.2015 - 4 U 101/15, Rn. 99).

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10

    Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18
    Denn damit ist eine Prangerwirkung verbunden, die geeignet ist, den Kläger in der Öffentlichkeit in ein negatives Licht zu rücken und sich abträglich auf sein Ansehen sowohl im privaten als auch beruflichen Bereich - zumal als Künstler - auszuwirken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10, Rn. 33).

    Es ist nicht durch eine Beweiserhebung festzustellen, wann ein Beitrag "rechtsextrem" ist, wann sich ein Denken vom "klassisch rechtsradikalen verschwörungstheoretischen Weltbild" unterscheidet und wann man "es sich gefallen lassen muss, rechtsradikal genannt zu werden", weshalb es sich dabei um Meinungsäußerungen handelt (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10, Rn. 27).

    Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04, Rn. 28; BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10, Rn. 30).

    Gegen die Meinung des sich Äußernden könnte sich der Betroffene im Meinungskampf seinerseits wieder öffentlich zur Wehr setzen (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10, Rn. 35).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18
    Hierzu gehört der Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen der Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken (BVerfG, Beschluss vom 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10, Rn. 30; BVerfG, Beschluss vom 11.12.2013 - 1 BvR 194/13, Rn. 14).

    Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (BVerfG, Beschluss vom 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10, Rn. 33; BVerfG, Beschluss vom 25.10.2012 - 1 BvR 901/11, Rn. 19; BGH, Urteil vom 30.10.2012 - VI ZR 4/12, Rn. 12).

    Beinhaltet die angegriffene Äußerung daher auch tatsächliche Elemente, ist darauf abzustellen, ob diese derart eng mit den wertenden Aussagen verbunden sind, dass sie nicht aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet werden dürfen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10, Rn. 39).

    In diesen Fällen ist der Frage der Richtigkeit oder Unrichtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts der Äußerung nachzugehen, weil die Beantwortung dieser Frage einen Einfluss auf den Abwägungsvorgang hat (BVerfG, Beschluss vom 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10, Rn. 41, 43).

  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18
    So liegt es, wenn sich der Äußerung die Behauptung einer konkret greifbaren Tatsache nicht entnehmen lässt, sie sich vielmehr in einem pauschalen Urteil erschöpft (BGH, Urteil vom 22.09.2009 - VI ZR 19/08, Rn. 15; OLG Köln, Urteil vom 17.12.2002 - 15 U 95/02, Rn. 15).

    Aus oben unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 19.01.2016 (VI ZR 302/15, Rn. 16 - Nerzquäler) dargelegten Gründen dürfen einer komplexen Äußerung nicht einzelne Sätze mit tatsächlichem Gehalt herausgegriffen und als unrichtige Tatsachenbehauptung untersagt werden, wenn die Äußerung nach ihrem - zu würdigenden - Gesamtzusammenhang in den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung fallen kann und in diesem Fall eine Abwägung zwischen den verletzten Grundrechtspositionen erforderlich wird (BGH, Urteil vom 22.09.2009 - VI ZR 19/08, Rn. 11).

    Der Ansehensschutz würde leerlaufen, wenn es der Äußernde in der Hand hätte, allein durch solche Einschübe aus seinen Tatsachenbehauptungen zivilrechtlich weniger angreifbare Meinungsäußerungen zu machen (BGH, Urteil vom 22.09.2009 - VI ZR 19/08, Rn. 13; BGH, Urteil vom 22.04.2008 - VI ZR 83/07, Rn. 18; OLG Celle, Urteil vom 25.10.2012 - 13 U 156/12, Rn. 10).

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18
    Ob dem Kläger der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zusteht, ist mithin aufgrund einer Abwägung der Interessen des Klägers - also hier seines Rechtes auf Schutz seiner Persönlichkeit und seiner Ehre aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; Art. 8 Abs. 1 EMRK - einerseits und dem Recht der Beklagten auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG; Art. 10 EMRK) andererseits zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.2012 - VI ZR 330/11, Rn. 9; BGH, Urteil vom 16.12.2014 - VI ZR 39/14, Rn. 16; BGH, Urteil vom 13.01.2015 - VI ZR 386/13, Rn. 13).

    Denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die unwahr sind, besteht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse (BGH, Urteil vom 16.12.2014 - VI ZR 39/14, Rn. 21 - Hochleistungsmagneten).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18
    Im Rahmen der Abwägung ist insbesondere maßgeblich, ob die in den Werturteilen enthaltenen Tatsachenbehauptungen zutreffen oder ohne jeden Anhaltspunkt aufgestellt worden sind (BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88, Rn. 60).

    Sie können aber regelmäßig keinen Vorrang vor den kollidierenden Rechtsgütern Dritter beanspruchen (BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88, Rn. 58).

  • OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Behauptung rechtsradikaler Tendenzen eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18
    Die Äußerung, jemand vertritt "rechtsnationale und/oder rechtsradikale Positionen", stellt ebenfalls eine Meinungsäußerung dar, weil jeweils von dem eigenen politischen Standpunkt abhängt und nicht durch eine Beweiserhebung festzustellen ist, wann eine politische Grundhaltung als rechtsradikal oder rechtsnational einzuordnen ist (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.06.2014 - 5 U 81/13, Rn. 49).

    Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich ausreichend, wenn die Bewertung auf objektive Anknüpfungstatsachen zurückgeführt werden kann (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.06.2014 - 5 U 81/13, Rn. 60).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18
    Ist eine Äußerung derart substanzarm, dass sich ihr eine konkret greifbare Tatsache nicht entnehmen lässt und sie ein bloß pauschales Urteil enthält, tritt der tatsächliche Gehalt gegenüber der Wertung zurück und beeinflusst die Abwägung nicht (BGH, Urteil vom 11.03.2008 - VI ZR 7/07, Rn. 14 - Gen-Milch).

    Daher fällt die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts, der dem Werturteil zu Grunde liegt, regelmäßig bei der Abwägung ins Gewicht (BGH, Urteil vom 11.03.2008 - VI ZR 7/07, Rn. 13 - Gen-Milch).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18
    Auch scharfe und übersteigerte Äußerungen fallen, namentlich im öffentlichen Meinungskampf, grundsätzlich in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; die Frage kann nur sein, ob und inwieweit die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und das Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG) hier Grenzen ziehen können (BVerfG, Beschluss vom 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79, Rn. 13).

    Das Recht, seine Meinung frei zu äußern, besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob die Äußerung richtig oder falsch ist (BVerfG, Beschluss vom 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79, Rn. 13).

  • OLG Frankfurt, 21.01.2016 - 16 U 87/15

    Ehrschutz eines Vereins bei ihn betreffenden Veröffentlichungen und Verwertungen

  • BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08

    Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen

  • BGH, 27.02.2018 - VIII ZR 90/17

    Zurückweisung des Verteidigungsmittels durch den Tatrichter in offenkundig

  • BVerfG, 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13

    Grundrechtsverstoß durch mangelhafte Berücksichtigung des politischen Kontexts

  • LG München I, 10.12.2014 - 25 O 14197/14

    Elsässer ./. Ditfurth

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

  • OLG Celle, 25.10.2012 - 13 U 156/12

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für ein einstweiliges

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der

  • BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16

    Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche

  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91

    Unzutreffende Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung,

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

  • OLG Köln, 27.04.1993 - 15 U 193/92

    Bezeichnung einer Person als Neofaschist als eine durch Art. 5 Grundgesetz (GG)

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2732/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt den grundrechtlichen

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von

  • BGH, 13.01.2015 - VI ZR 386/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Anspruch eines

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

  • BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung

  • BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte

  • BGH, 10.01.2017 - VI ZR 562/15

    Zur Ermittlung des Aussagegehalts von Äußerungen in einer Satiresendung

  • BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13

    Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

  • KG, 20.06.2011 - 10 U 170/10

    Zur zulässigen Kritik an einem medizinischen Gutachten; Bezeichnung als

  • OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 362/09

    Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung bei der Berichterstattung

  • BVerfG, 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur

  • EGMR, 17.12.2004 - 49017/99

    Pedersen u. Baadsgaard / Dänemark

  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

  • BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Verurteilungen zu Widerruf und

  • BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zum Abdruck von

  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 251/80

    Rechtmäßigkeit des Abdrucks rufschädigender Äußerungen - Begründetheit einer

  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • OLG Hamburg, 03.03.2000 - 7 U 69/99

    Brauner Multifunktionär

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

  • EGMR, 20.09.2018 - 3682/10

    Abtreibungsgegner darf nicht hetzen

  • OLG Köln, 17.12.2002 - 15 U 95/02

    Medienrecht; Unerlaubte Schmähkritik

  • OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08

    Unterlassungsansprüche der Präsidentin des Bundes der Vertriebenen

  • BGH, 13.11.2012 - VI ZR 330/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Zurverfügungstellung eines Artikel über einen

  • LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08

    Anspruch auf Unterlassung von auf einer Internetseite geäußerten Behauptungen

  • BVerfG, 11.12.2013 - 1 BvR 194/13

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein

  • LG Regensburg, 17.07.2018 - 62 O 1925/17

    Einstweilige Verfügung wegen Antisemitismus-Vorwurf

  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 49/98

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvorbringens in der Berufungsinstanz;

  • BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur

    Das Endurteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 22. Oktober 2019 - 3 U 1523/18 - und das Endurteil des Landgerichts Regensburg vom 17. Juli 2018 - 62 O 1925/17 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 142/19

    Zur Unzulässigkeit einer unvollständigen Tatsachenbehauptung bei Twitter

    Denn auch bei der Annahme, dass keine Schmähkritik vorliege, muss das Gericht nach den Vorgaben des BVerfG in eine Abwägung eintreten (vgl. BVerfG NJW 2014, 764 Rn. 22 ff. - "durchgeknallte Frau"; BVerfG NJW 2012, 1643 Rn. 36 ff. - Grüne Gentechnik; BVerfG NVwZ 2019, 719 Rn. 12; OLG Nürnberg, Urt. v. 22.10.2019 - 3 U 1523/18, BeckRS 2019, 27333 Rn. 37, 67).

    Ferner wird teilweise die abgestufte Schutzwürdigkeit bestimmter Sphären, in denen sich die Persönlichkeit verwirklicht, in die Abwägung eingestellt (OLG Nürnberg, Urt. v. 22.10.2019 - 3 U 1523/18, BeckRS 2019, 27333 Rn. 67), wobei allerdings Meinungsäußerungen in aller Regel nicht nur im Rahmen des Privaten, sondern gerade im Bereich der Sozialsphäre geäußert werden.

    Dementsprechend ist insbesondere die Kritik am beruflichen Wirken weniger schutzwürdig als der Bereich des Privaten (OLG Nürnberg, Urt. v. 22.10.2019 - 3 U 1523/18, BeckRS 2019, 27333 Rn. 67).

  • VG Berlin, 07.10.2021 - 2 K 79.20

    Beschluss des Deutschen Bundestags zur BDS-Bewegung rechtmäßig

    Denn eine einheitliche Definition für den Begriff "Antisemitismus" und seine Erscheinungsformen existiert nicht (vgl. VerfGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 2021 - 1 GR 5/20 - juris Rn. 109; OLG Nürnberg, Urteil vom 22. Oktober 2019 - 3 U 1523/18 - juris Rn. 66 ff.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.04.2021 - 1 GR 5/20

    Parlamentarischer Ordnungsruf wegen herabwürdigender, ohne Anknüpfungspunkt

    Sie hält dem Adressaten eine gegenüber Menschen wegen ihres jüdischen Glaubens oder ihrer jüdischen Abstammung diskriminierende Einstellung vor, wobei sie diesen insbesondere in Deutschland in die Tradition mit einer Geisteshaltung bringt, die unter der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft zum Völkermord an 6 Millionen Juden geführt hat (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 22.10.2019 - 3 U 1523/18 -, Juris Rn. 47).

    Die Bezeichnung einer Person als "Antisemiten" stellt keine einem objektiven Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung dar, bei der, unabhängig davon, ob sie sich auf tatsächliche Anhaltspunkte stützt, ein "Dafürhalten" im Vordergrund steht (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 22.10.2019 - 3 U 1523/18 -, Juris Rn. 47; LG München, Urteil vom 10.12.2014 - 25 O 14197/14 -, Juris Rn. 69 ff.; LG Köln, Urteil vom 9.3.2016 - 28 O 264/15 -, Juris Rn. 28 ff.).

  • LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19

    Wissenschaftliche Debatte: Der enttäuschte Autor lässt seinen Anwalt schreiben

    Auch bei der schließlich noch gebotenen Abwägung der Interessen der Parteien (vgl. BVerfG NJW 2014, 764 Rn. 22 ff. - "durchgeknallte Frau"; BVerfG NJW 2012, 1643 Rn. 36 ff. - Grüne Gentechnik; BVerfG NVwZ 2019, 719 Rn. 12; OLG Nürnberg, Urt. v. 22.10.2019 - 3 U 1523/18, BeckRS 2019, 27333 Rn. 37, 67) ist die angegriffene Äußerung nicht als unzulässig anzusehen.
  • VG Berlin, 24.09.2020 - 6 K 100.20
    Soweit der Kläger den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als nicht gewahrt ansieht und sich in der mündlichen Verhandlung insoweit auf ein Urteil des OLG Nürnberg vom 22. Oktober 2019 (3 U 1523/18, juris) bezogen hat, ist der Sachverhalt nicht vergleichbar.
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