Rechtsprechung
OLG Rostock, 03.12.2001 - 3 U 153/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Vom Vetrag abweichende Nutzungsfläche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 535
Verpflichtung des Besitzers zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung für ein Gewerbegrundstück auf dem Gebiet der ehemaligen DDR
Papierfundstellen
- NZM 2003, 25
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 21.10.2020 - 5 U 1257/20
Doch kein Mietmangel bei Flächenabweichung von 10%?
Die genannte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes findet allerdings nur dann Anwendung, wenn die Angabe der Mietfläche im Vertrag der vertraglichen Festlegung der Sollbeschaffenheit des Mietobjekts dient und nicht lediglich dessen Beschreibung (…vgl. Günter in Guhling/Günter, Gewerberaummiete, 2. Aufl., § 536 BGB Rn. 142; siehe auch BGH, Urteil vom 10.11.2010, VIII ZR 306/09, NJW 2011, 220; OLG Rostock, Urteil vom 03.12.2001, 3 U 153/00, NZM 2003, 25).
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2005 - L 9/3 U 153/00 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 24.02.2000 - S 11 U 55/98
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2005 - L 9/3 U 153/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 04.05.1999 - B 2 U 18/98 R
Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nachweis - Außendienstmitarbeiter
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2005 - L 9/3 U 153/00
Es muss also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der so genannte innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (vgl. hierzu insgesamt BSG, Urt. v. 04. Mai 1999 - B 2 U 18/98 R m.w.N.).Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis zu erbringen; bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeiten als erbracht angesehen werden können (…vgl. BSG, Urt. v. 22. August 2000 - B 2 U 18/99 R; BSG, Urt. v. 04. Mai 1999 - B 2 U 18/98 R -).
- BSG, 22.08.2000 - B 2 U 18/99 R
Kein Unfallversicherungsschutz bei einer dienstlichen Tätigkeit während der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2005 - L 9/3 U 153/00
Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis zu erbringen; bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeiten als erbracht angesehen werden können (vgl. BSG, Urt. v. 22. August 2000 - B 2 U 18/99 R;… BSG, Urt. v. 04. Mai 1999 - B 2 U 18/98 R -). - BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2005 - L 9/3 U 153/00
Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (vgl. BSG, Urt. v. 02. Februar 1978 - 8 RU 66/77 - in BSGE 45, 285, 287;… Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl., 2002, § 128 Rdnrn. 3 m.w.N.). - BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70
Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2005 - L 9/3 U 153/00
Lediglich für die Bejahung der jeweiligen Ursächlichkeit eines bewiesenen Umstandes, nämlich für die Ursachenzusammenhänge zwischen versicherter Tätigkeit, Unfall und Unfallfolgen genügt der Maßstab hinreichender Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 32, 203, 207 ff; BSGE 61, 127). - BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86
Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2005 - L 9/3 U 153/00
Lediglich für die Bejahung der jeweiligen Ursächlichkeit eines bewiesenen Umstandes, nämlich für die Ursachenzusammenhänge zwischen versicherter Tätigkeit, Unfall und Unfallfolgen genügt der Maßstab hinreichender Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 32, 203, 207 ff; BSGE 61, 127).