Rechtsprechung
   LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 154/05   

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https://dejure.org/2006,5056
LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 154/05 (https://dejure.org/2006,5056)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21.11.2006 - L 3 U 154/05 (https://dejure.org/2006,5056)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21. November 2006 - L 3 U 154/05 (https://dejure.org/2006,5056)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst b SGB 7, § 8 Abs 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfall - sachlicher Zusammenhang - organisatorischer Verantwortungsbereich der Schule - Klassenfahrt - Verletzung der Aufsichtspflicht - nächtlicher Spaziergang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Versicherungsschutzes auf Klassenfahrten; Bestehen eines Versicherungsschutzes bei einem Unfall während des unerlaubten Entfernens in der Nachtruhe; Prüfung des sachlichen Zusammenhangs zwischen der Verrichtung zur Zeit des Unfalls mit der grundsätzlich ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfall bei Klassenfahrt- fehlende Beaufsichtigung - Gefahren der Unterkunft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unfallversicherung - Verkehrsunfall auf einer Klassenfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Schüler sind auf Klassenfahrten auch bei privaten Unternehmungen unfallversichert, wenn die Aufsicht mangelhaft ist

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Unfallversicherung auf Klassenfahrten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unfallversicherung auf Klassenfahrten

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Schüler sind auf Klassenfahrten auch bei privaten Unternehmungen unfallversichert, wenn die Aufsicht mangelhaft ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b § 8 Abs. 1
    Versicherungsschutz in der gesetzliche Unfallversicherung bei Schülerunfall, Verletzung der Aufsichtspflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.10.1995 - 2 RU 44/94

    Unfallversicherungsschutz bei Rauferei während Klassenfahrt

    Auszug aus LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 154/05
    Zu den vom organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule erfassten Veranstaltungen gehören auch die unter schulischer Aufsicht durchgeführten Klassenfahrten (ständige Rechtsprechung: u.a. BSG SozR Nr. 3 zu § 548 Reichsversicherungsordnung -RVO-; SozR 3-2200 § 539 Nr. 34; Urteil vom 26. Oktober 2004, Az.: 2 B U 41/03 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 7 zu § 2 SGB VII) wie die, an der die Klägerin teilnahm.

    Vielmehr ist die Rechtsprechung des BSG zum Versicherungsschutz auf Dienst- oder Geschäftsreisen unter Beachtung der Besonderheiten für Klassenfahrten entsprechend heranzuziehen und zu entscheiden, ob die Verrichtung zur Zeit des Unfalls in sachlichem Zusammenhang mit der grundsätzlich versicherten Tätigkeit als Schüler steht (BSG SozR Nr. 3 zu § 548 RVO; SozR 3-2200 § 539 Nr. 34).

    Neben den auch bei Dienstreisen von erwachsenen Beschäftigten zu berücksichtigenden besonderen Gefahren z.B. der Unterkunft sind im Rahmen der Schüler-Unfallversicherung als weitere Besonderheit die Gefahren zu berücksichtigen, die sich aus unzureichender Beaufsichtigung (BSG, Urteil vom 20. Mai 1976, SozR 2200 § 550 Nr. 14 = BSGE 42, 42, 45) oder dem typischen Gruppenverhalten von Schülern oder Jugendlichen ergeben (BSG, Urteil vom 5. Oktober 1995, SozR 3-2200 § 539 Nr. 34, jeweils m.w.N.).

  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 41/03 R

    Schüler-Unfallversicherung - sachlicher Zusammenhang - Klassenfahrt -

    Auszug aus LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 154/05
    Der Schutzbereich dieser "Schüler-Unfallversicherung" ist allerdings enger als der Versicherungsschutz von Beschäftigten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, weil er auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule beschränkt ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - z.B. in SozR 2200 § 539 Nr. 16; SozR 3-2200 § 539 Nrn. 22, 34; Urteil vom 7. November 2000, Az.: B 2 U 40/99 R, NJW 2001, 2909; Urteil vom 26. Oktober 2004, Az.: 2 B U 41/03 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 7 zu § 2 SGB VII).

    Zu den vom organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule erfassten Veranstaltungen gehören auch die unter schulischer Aufsicht durchgeführten Klassenfahrten (ständige Rechtsprechung: u.a. BSG SozR Nr. 3 zu § 548 Reichsversicherungsordnung -RVO-; SozR 3-2200 § 539 Nr. 34; Urteil vom 26. Oktober 2004, Az.: 2 B U 41/03 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 7 zu § 2 SGB VII) wie die, an der die Klägerin teilnahm.

    Der Versicherungsschutz ist zu verneinen, wenn sich die betreffende Person zur Unfallzeit rein persönlichen, von der versicherten Tätigkeit nicht mehr beeinflussten Bedürfnissen und Belangen widmet wie Essen, Trinken und Schlafen oder einem privaten Spaziergang (BSG SozR Nr. 3 zu § 550 RVO m.w.N. - Schlafen; Urteil vom 25. Januar 1977, 2 RU 50/76, USK 2/1977, Nr. 7711 - verbotswidriger Privatausflug; BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004, SozR 42700 § 8 Nr. 7).

  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 50/76
    Auszug aus LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 154/05
    Der Versicherungsschutz ist zu verneinen, wenn sich die betreffende Person zur Unfallzeit rein persönlichen, von der versicherten Tätigkeit nicht mehr beeinflussten Bedürfnissen und Belangen widmet wie Essen, Trinken und Schlafen oder einem privaten Spaziergang (BSG SozR Nr. 3 zu § 550 RVO m.w.N. - Schlafen; Urteil vom 25. Januar 1977, 2 RU 50/76, USK 2/1977, Nr. 7711 - verbotswidriger Privatausflug; BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004, SozR 42700 § 8 Nr. 7).

    Insbesondere kann eine von der Schulaufsicht verbotene, private Zwecken dienende und folglich regelmäßig nicht versicherte Betätigung von Schülern während einer Klassenfahrt aufgrund unzureichender Aufsicht der Lehrer unfallversichert sein (BSG, Urteil vom 25. Januar 1977, Az.: 2 RU 50/76, USK 2/1977, Nr. 7711).

  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 40/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei einem Schülerunfall

    Auszug aus LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 154/05
    Der Schutzbereich dieser "Schüler-Unfallversicherung" ist allerdings enger als der Versicherungsschutz von Beschäftigten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, weil er auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule beschränkt ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - z.B. in SozR 2200 § 539 Nr. 16; SozR 3-2200 § 539 Nrn. 22, 34; Urteil vom 7. November 2000, Az.: B 2 U 40/99 R, NJW 2001, 2909; Urteil vom 26. Oktober 2004, Az.: 2 B U 41/03 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 7 zu § 2 SGB VII).
  • BSG, 20.05.1976 - 8 RU 98/75

    Unfallversicherungsschutz - Fahrschüler - Spielereien mit Sprengkörpern

    Auszug aus LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 154/05
    Neben den auch bei Dienstreisen von erwachsenen Beschäftigten zu berücksichtigenden besonderen Gefahren z.B. der Unterkunft sind im Rahmen der Schüler-Unfallversicherung als weitere Besonderheit die Gefahren zu berücksichtigen, die sich aus unzureichender Beaufsichtigung (BSG, Urteil vom 20. Mai 1976, SozR 2200 § 550 Nr. 14 = BSGE 42, 42, 45) oder dem typischen Gruppenverhalten von Schülern oder Jugendlichen ergeben (BSG, Urteil vom 5. Oktober 1995, SozR 3-2200 § 539 Nr. 34, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 29/79

    Unfall auf dem Schulweg - Arbeitsunfall - Besorgung für den Unterricht

    Auszug aus LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 154/05
    Außerhalb dieses Verantwortungsbereichs besteht in der Regel kein Versicherungsschutz bei Verrichtungen, die durch den Schulbesuch wesentlich bedingt sind und ihm deshalb an sich nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zuzuordnen wären (BSG in SozR 2200 § 539 Nr. 16; SozR 2200 § 548 Nr. 55).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 U 180/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Zwar kann grundsätzlich eine verbotene, privaten Zwecken dienende und folglich regelmäßig nicht versicherte Betätigung von Schülern während einer Klassenfahrt aufgrund unzureichender Aufsicht der Lehrer unfallversichert sein (BSG, Urteil vom 25.01.1977 - 2 RU 50/76 -, juris Rn. 17; LSG Hessen, Urteil vom 21.11.2006 - L 3 U 154/05 -, juris Rn. 27).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 20.01.2006 - 3 U 154/05   

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https://dejure.org/2006,6014
OLG Rostock, 20.01.2006 - 3 U 154/05 (https://dejure.org/2006,6014)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.01.2006 - 3 U 154/05 (https://dejure.org/2006,6014)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - 3 U 154/05 (https://dejure.org/2006,6014)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aufrechnung eines Mieters mit einem Anspruch auf Rückerstattung überzahlter Betriebskosten gegen nach Anordnung der Zwangsverwaltung fällig gewordene Mieten

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; BGB § 387; ; BGB § 1125; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 110; ; InsO § 140 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Der Zwangsverwalter hat die Vermieterpflichten zu erfüllen und die Vermieterrechte wahrzunehmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufrechnung durch Mieter gegenüber Zwangsverwalter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskostenabrechnung: Zwangsverwalter muss immer Guthaben auszahlen! (IMR 2006, 100)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 954
  • NZM 2006, 520
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.03.2003 - VIII ZR 333/02

    Pflicht des Zwangsverwalters zur Abrechnung der Nebenkosten

    Auszug aus OLG Rostock, 20.01.2006 - 3 U 154/05
    Hierzu nahm der Kläger, der die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 2320) für falsch hält, mit Schriftsatz vom 10.01.2006 Stellung.

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 26.3. 2003 - VIII ZR 333/02, NJW 2003, 2320 = NZM 2003, 473 = ZfIR 2003, 528) rückt der Zwangsverwalter insofern in die Vermieterpflichten ein, als er auch für einen Abrechnungszeitraum, der vor seiner Bestellung liegt, über die Nebenkosten abzurechnen und ein etwaiges Guthaben auch dann an den Mieter auszukehren hat, wenn dieser die Vorauszahlungen noch an den Vermieter geleistet hat.

    Zutreffend weist er darauf hin, dass nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 2320 = NZM 2003, 473) der Mieter auch dann den Zwangsverwalter auf Betriebskostenrückzahlung in Anspruch nehmen kann, wenn Anordnung der Zwangsverwaltung und Zugang der Abrechnung beim Mieter zeitlich zusammenfallen.

  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus OLG Rostock, 20.01.2006 - 3 U 154/05
    Gerade dies liegt nicht vor, denn die Abrechnung, mit deren Erteilung der Rückforderungsanspruch der Mieterin fällig wird, (vgl. BGHZ 113, 188 = NJW 1991, 836) erfolgte erst nach Anordnung der Zwangsverwaltung.

    Bei Prüfung der Aufrechnungsbefugnis folgt der IX. Zivilsenat des BGH der zitierten mietrechtliche Rechtsprechung (BGHZ 113, 188), dass der Anspruch des Mieters auf Rückerstattung überzahlter Betriebskosten erst mit Rechnungslegung fällig wird.

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZR 237/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung der Aufrechnung von Mietzinsansprüchen

    Auszug aus OLG Rostock, 20.01.2006 - 3 U 154/05
    bb) Entgegen der im Schriftsatz vom 10.01.2006 geäußerten Auffassung des Klägers ergibt sich aus dem zur Mieterinsolvenz ergangenen Urteil des IX. Zivilsenats des BGH vom 11.11.2004 (NJW-RR 2005, 487) nicht anderes.
  • LG Potsdam, 28.02.2013 - 13 S 153/12

    Zwangsverwaltung für ein Grundstück: Abrechnungspflicht des Zwangsverwalters für

    34 Den Verwalter trifft dabei die Abrechnungspflicht für die laufenden Abrechnungszeiträume sowie für einen im Zeitpunkt der Anordnung der Zwangsverwaltung bereits angebrochenen Zeitraum, wenn eine Nachforderung von der Beschlagnahme erfasst wird (BGH a.a.O. NJW 2003, 2320 = NZM 2003, 473; BGH a.a.O. NJW 2006, 2626 = NZM 2006, 581; OLG Rostock NJW-RR 2006, 954 = NZM 2006, 520; LG Berlin GE 2003, 51; Drasdo NJW 2005, 1549, 1552).
  • AG Berlin-Wedding, 18.06.2007 - 9 C 113/07

    Zwangsverwaltung einer Mietwohnung: Aufrechnung des Mieters mit vor Beginn der

    Der Mieter ist danach daran gehindert, gegen die laufenden Mietzahlungen mit Ansprüchen aufzurechnen, die vor Anordnung der Zwangsverwaltung entstanden sind (vgl. OLG Rostock in NJW-RR 2006, 954 f (Ziffer II. 6 vorletzter Satz) - zitiert nach juris-online).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.03.2006 - 3 U 154/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11695
OLG Celle, 08.03.2006 - 3 U 154/05 (https://dejure.org/2006,11695)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.03.2006 - 3 U 154/05 (https://dejure.org/2006,11695)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. März 2006 - 3 U 154/05 (https://dejure.org/2006,11695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Finanzierter Immobilienfondsbeitritt: Abgrenzung zwischen echter und unechter Abschnittsfinanzierung; Erstrecken der Haustürsituation beim Abschluss des Erstvertrages auf den Folgevertrag; Zurechnung der Haustürsituation beim Darlehensabschluss zu Lasten der ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 S. 4 HaustürWG; § 9 VerbrKG; § 256 Abs. 1 ZPO
    Abgrenzung einer echten von einer unechten Abschnittsfinanzierung im Rahmen eines Darlehensvertrags; Vorliegen einer Haustürsituation bei Abschluss eines Darlehensvertrags; Beweiswirkung einer Beibehaltung der früheren Darlehensvertragsnummer bei Neuabschluss eines ...

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung einer echten von einer unechten Abschnittsfinanzierung im Rahmen eines Darlehensvertrags; Vorliegen einer Haustürsituation bei Abschluss eines Darlehensvertrags; Beweiswirkung einer Beibehaltung der früheren Darlehensvertragsnummer bei Neuabschluss eines ...

  • Judicialis

    HWiG § 2

  • rechtsportal.de

    Zur Wirksamkeit eines im Zusammenhang mit Erwerb einer Fondsbeteiligung im Rahmen einer Haustürsituation abgeschlossenen Darlehensvertrags - Abschnittsfinanzierung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 173/04

    Zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung gegenübrer Endverbrauchern für

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2006 - 3 U 154/05
    Eine andere Einschätzung rechtfertigt sich nicht dadurch, dass nunmehr die Anschlussfinanzierung mit der Beklagten zustande kam (vgl. Entscheidung des Senats vom 13. Oktober 2004, 3 U 173/04, dort zu II.1.).
  • OLG München, 06.07.1999 - 5 U 1958/99

    Zum Widerruf eines zur Finanzierung der Beteiligung an einer atypischen stillen

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2006 - 3 U 154/05
    Der Neufinanzierung wird damit der Charakter einer "echten Abschnittsfinanzierung" nicht genommen (vgl. etwa OLG München WM 2000, S. 1333 [1336]).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 385/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2006 - 3 U 154/05
    Wurde nämlich der Darlehensvertrag auch von dem Vermittler vorgelegt, ohne dass der Kläger diesen Vertrag zuvor hätte überprüfen können, besteht auch hinsichtlich dieses Vertrages die Überrumpelungsgefahr, der die Vorschriften des HaustürWG gerade entgegenwirken sollten (vgl. BGH WM 2004, 1527 [1528]: Hier lagen zwischen Fondsbeitritt und Darlehensvertrag vier Wochen.).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04

    Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2006 - 3 U 154/05
    Im Übrigen kann die Problematik der Zurechnung einer Haustürsituation nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 25. Oktober 2005 (Rs. C229/04, dort Rz. 41 - 45) und der darauf folgenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12. Dezember 2005 (II ZR 327/04 = NJW 2006, 497) als erledigt angesehen werden.
  • BGH, 15.11.2004 - II ZR 375/02

    Begriff der Privatwohnung; Widerrufsrecht nach Umschuldung

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2006 - 3 U 154/05
    Denn vorliegend ist nicht von einer sogenannten "unechten Abschnittsfinanzierung" auszugehen, bei der dem Kreditnehmer ein langfristiges Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird und nur die Zinskonditionen nicht für die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden (vgl. BGH WM 2005 Seite 124 [125]; Münch. Komm.Ulmer, BGB, 4. Aufl. 2004, § 492 Rdn. 20; Bamberger/Roth - Möller/Wendehorst, BGB, Stand Jan. 2005, § 492 Rdn. 9).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2006 - 3 U 154/05
    Damit war sie in das Vertriebsystem eingebunden (vgl. BGH WM 2004 Seite 1521 [1523]).
  • LG Wuppertal, 04.04.2014 - 17 O 349/13

    Widerruf von Darlehensverträgen als Verbraucherdarlehensverträge i.R.v. unechten

    Unechte Abschnittsfinanzierungen sind dadurch geprägt, dass dem Kreditnehmer ein langfristiges Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird und nur die Zinskonditionen nicht für die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden (vgl. OLG Celle vom 08.03.2006, 3 U 154/05, juris Rdnr. 24).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.01.2006 - 3 U 154/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12316
OLG Hamburg, 12.01.2006 - 3 U 154/05 (https://dejure.org/2006,12316)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.01.2006 - 3 U 154/05 (https://dejure.org/2006,12316)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 3 U 154/05 (https://dejure.org/2006,12316)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,12316) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Hamburg, 24.06.2005 - 406 O 65/05
    Auszug aus OLG Hamburg, 12.01.2006 - 3 U 154/05
    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 24.06.2005 - 406 O 65/05 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 24.6.2005 (Geschäftsnummer 406 O 65/05) sowie die zugrunde liegende einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 22.4.2005 (416 O 94/05), aufzuheben, soweit sie die Angaben "ohne Fett" und "Ohne Fett ist M.

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.01.2006 - 3 U 154/05
    Für das Verkehrsverständnis ist die durch die Werbung vermittelte Vorstellung eines situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers maßgebend (BGH GRUR 2002, 550 (552) Elternbriefe; BGH WRP 2003, 275 - Thermal Bad), der die Werbung mit dem Wissen und den Erfahrungen eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers zur Kenntnis nimmt (BGH GRUR 2004, 244 (245) - Marktführerschaft; BGH WRP 2005, 480 - Epson Tinte).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.01.2006 - 3 U 154/05
    Für das Verkehrsverständnis ist die durch die Werbung vermittelte Vorstellung eines situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers maßgebend (BGH GRUR 2002, 550 (552) Elternbriefe; BGH WRP 2003, 275 - Thermal Bad), der die Werbung mit dem Wissen und den Erfahrungen eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers zur Kenntnis nimmt (BGH GRUR 2004, 244 (245) - Marktführerschaft; BGH WRP 2005, 480 - Epson Tinte).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.01.2006 - 3 U 154/05
    Für das Verkehrsverständnis ist die durch die Werbung vermittelte Vorstellung eines situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers maßgebend (BGH GRUR 2002, 550 (552) Elternbriefe; BGH WRP 2003, 275 - Thermal Bad), der die Werbung mit dem Wissen und den Erfahrungen eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers zur Kenntnis nimmt (BGH GRUR 2004, 244 (245) - Marktführerschaft; BGH WRP 2005, 480 - Epson Tinte).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.01.2006 - 3 U 154/05
    Da auch die Mitglieder des Senats als Adressaten der Werbung angesprochen sind, kann der Senat selbst beurteilen, wie eine solche Werbung aufgefasst wird (BGH GRUR 2002, 182 (184) - Das Beste jeden Morgen).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.01.2006 - 3 U 154/05
    Ein durch den Blickfang vermittelter unrichtiger oder missverständlicher Eindruck kann durch nicht am Blickfang teilhabende, aufklärende Angaben in derselben Werbung, denen sich der gemeinte Sinngehalt der blickfangmäßig hervorgehobenen Angabe bei näherer Befassung entnehmen lässt, nicht mehr korrigiert werden (BGH GRUR 2000, 911 (913 f.) - Computerwerbung; Dreyer in Harte-Bavendamm, § 5, Rn. 174), denn der Tatbestand der Irreführung ist schon dann vollendet, wenn das Publikum durch den - den falschen Anschein erweckenden - Blickfang veranlasst wird, sich mit dem Angebot näher zu beschäftigen (siehe etwa: BGH GRUR 1990, 282, 286 - Wettbewerbsverein IV und BGH GRUR 2002, 715, 716 - Scanner-Werbung).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99

    Klosterbrauerei

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.01.2006 - 3 U 154/05
    Soweit das OLG Düsseldorf auf Seite 11 des Urteilsumdruckes mit Bezug auf die Entscheidung BGH GRUR 2003, 628 - Klosterbrauer, dort unter II.3, - ohne nähere Begründung auf die fehlende Relevanz einer Irreführung für den Verbraucher hinweist, trägt die Entscheidung des BGH die Argumentation des Oberlandesgerichtes gerade nicht.
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.01.2006 - 3 U 154/05
    Ein durch den Blickfang vermittelter unrichtiger oder missverständlicher Eindruck kann durch nicht am Blickfang teilhabende, aufklärende Angaben in derselben Werbung, denen sich der gemeinte Sinngehalt der blickfangmäßig hervorgehobenen Angabe bei näherer Befassung entnehmen lässt, nicht mehr korrigiert werden (BGH GRUR 2000, 911 (913 f.) - Computerwerbung; Dreyer in Harte-Bavendamm, § 5, Rn. 174), denn der Tatbestand der Irreführung ist schon dann vollendet, wenn das Publikum durch den - den falschen Anschein erweckenden - Blickfang veranlasst wird, sich mit dem Angebot näher zu beschäftigen (siehe etwa: BGH GRUR 1990, 282, 286 - Wettbewerbsverein IV und BGH GRUR 2002, 715, 716 - Scanner-Werbung).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.01.2006 - 3 U 154/05
    Der Unterlassungsantrag der Verfügungsbeklagten ist auch hinreichend bestimmt, da bei der konkreten, in dem Antrag in Bezug genommenen Verletzungshandlung, der Werbung im Internet, eine Aufklärung über den tatsächlichen Fettgehalt zu keiner Zeit erfolgte (dazu BGH GRUR 2005, 692 - statt Preis).
  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89

    Wettbewerbsverein IV

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.01.2006 - 3 U 154/05
    Ein durch den Blickfang vermittelter unrichtiger oder missverständlicher Eindruck kann durch nicht am Blickfang teilhabende, aufklärende Angaben in derselben Werbung, denen sich der gemeinte Sinngehalt der blickfangmäßig hervorgehobenen Angabe bei näherer Befassung entnehmen lässt, nicht mehr korrigiert werden (BGH GRUR 2000, 911 (913 f.) - Computerwerbung; Dreyer in Harte-Bavendamm, § 5, Rn. 174), denn der Tatbestand der Irreführung ist schon dann vollendet, wenn das Publikum durch den - den falschen Anschein erweckenden - Blickfang veranlasst wird, sich mit dem Angebot näher zu beschäftigen (siehe etwa: BGH GRUR 1990, 282, 286 - Wettbewerbsverein IV und BGH GRUR 2002, 715, 716 - Scanner-Werbung).
  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 89/00

    Thermal Bad

  • EuGH, 04.04.2000 - C-465/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERWENDUNG DER ANGABE "NATURREIN" FÜR EINE

  • VG Aachen, 30.07.2010 - 7 K 1467/09

    "Vorderschinken-Erzeugnis" kann eine irreführende Bezeichnung sein

    vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2000 - I ZR 254/97 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 12. Januar 2006 - 3 U 154/05 -, juris; Zipfel/Rathke, a. a. O., § 11 LFGB Rn. 177, EL 137 Juli 2009.
  • LG Hamburg, 13.02.2014 - 327 O 526/13

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit der Aussage

    Dieser erste Eindruck kann nicht durch die Nährwertkennzeichnung auf der Rückseite der Verpackung rückgängig gemacht werden (so schon zum deutschen Recht: OLG Hamburg Urteil vom 12.1. 2006 - 3 U 154/05 = LMRR 2006, 9).
  • VG Aachen, 30.07.2010 - 7 K 1468/09

    Verkehrsauffassung über die Bezeichnung "Vorderschinken-Erzeugnis" in Deutschland

    vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2000 - I ZR 254/97 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 12. Januar 2006 - 3 U 154/05 -, juris; Zipfel/Rathke, a. a. O., § 11 LFGB Rn. 177, EL 137 Juli 2009.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.02.2006 - 3 U 154/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,74449
OLG Hamm, 06.02.2006 - 3 U 154/05 (https://dejure.org/2006,74449)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2006 - 3 U 154/05 (https://dejure.org/2006,74449)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2006 - 3 U 154/05 (https://dejure.org/2006,74449)
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