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   OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 161/11   

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https://dejure.org/2013,18722
OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 161/11 (https://dejure.org/2013,18722)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.07.2013 - 3 U 161/11 (https://dejure.org/2013,18722)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 3 U 161/11 (https://dejure.org/2013,18722)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 12 Abs 2 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung; irreführende Werbeaussage für ein Diabetes-Medikament mit der Behauptung fehlender Verstoffwechselung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Vermutung der Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung wird nicht widerlegt, wenn der Anspruchsinhaber gegen vergangene Verstöße Dritter nicht vorgegangen ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung; Irreführung durch Bewerbung nicht nachgewiesener pharmakologischer Wirkungen eines Medikaments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung; Irreführung durch Bewerbung nicht nachgewiesener pharmakologischer Wirkungen eines Medikaments

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dringlichkeitsvermutung bei Nichtvorgehen gegen gleichartige Verstöße Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Stärkung der Rechte des Antragstellers im Wettbewerbsverfahren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung bei Wettbewerbsverstößen

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Dringlichkeitsvermutung bei Wettbewerbsverstößen entfällt nicht wegen früherer Untätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1113
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 161/11
    Dieses ärztliche Verkehrsverständnis, dessen Ermittlung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich ist, wenn - wie vorliegend - der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204), ist zutreffend.

    Im Bereich der gesundheitsbezogenen Werbung, in dem wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind ("Strengeprinzip", s. Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204), ist für die Annahme, der Adressat einer Mitteilung werde diese in einer anderen als durch den Wortlaut nahegelegten Weise verstehen, noch weniger Raum als im Bereich des allgemeinen lauterkeitsrechtlichen Irreführungsverbots, wo ein solches "korrigierendes Verständnis" kaum je in Betracht kommt.

    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach - wie bereits unter a) ausgeführt - wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 161/11
    Daher sind werbende Anpreisungen auf diesem Gebiet nur zulässig, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH GRUR 1971, 153 - Tampax).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 161/11
    Denn hat der Werbende mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben und diese in der Werbung als objektiv richtig hingestellt, ohne auf die Bedenken hinzuweisen und die Gegenmeinung zu erwähnen, so übernimmt er dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet und eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für deren Richtigkeit, die er - abweichend von den allgemeinen Regeln - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 91, 848, 849 - Rheumalind II m.w.N.; Senat GRUR-RR 2002, 173).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 161/11
    Angaben in der Fachinformation geben in der Regel den im Zeitpunkt der behördlichen Zulassungsentscheidung maßgeblichen Stand der Wissenschaft wieder und können daher indizielle Bedeutung für den Nachweis der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung erlangen (BGH, Urt. v. 6.2.2013, I ZR 62/11, Rn. 35 f., 43 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).
  • OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 282/00

    Arzneimittel; Werbung; Unlauterer Wettbewerb; Inhaltsstoffe; Pur; Zusatz;

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 161/11
    Denn hat der Werbende mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben und diese in der Werbung als objektiv richtig hingestellt, ohne auf die Bedenken hinzuweisen und die Gegenmeinung zu erwähnen, so übernimmt er dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet und eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für deren Richtigkeit, die er - abweichend von den allgemeinen Regeln - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 91, 848, 849 - Rheumalind II m.w.N.; Senat GRUR-RR 2002, 173).
  • OLG Hamburg, 16.12.2010 - 3 U 161/09

    Thromboseprophylaxe der EXtraklasse - Arzneimittelwerbung: Wahrung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 161/11
    Zwar kann die Untätigkeit eines Anspruchsgläubigers nach Kenntnisnahme von einer früheren Verletzungshandlung die Dringlichkeit für eine später wiederholte kerngleiche Verletzungshandlung tangieren (s. nur Senat GRUR-RR 2011, 376).
  • OLG Hamburg, 02.10.2014 - 3 U 17/13

    Biosimilar - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Werbung für ein Biosimilar

    Die Erwartungshaltung des Verkehrs geht hinsichtlich des Wirkungsbezugs einer Angabe in der Regel dahin, dass die Wirkungsangabe wissenschaftlich abgesichert sei (Senat, Urteil v. 4.7.2013, 3 U 161/11, MDR 2013, 1113; Riegger, Heilmittelwerberecht, Kap. 3 Rn. 25, 33).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2022 - 15 U 58/22
    Gleichartige Verstöße Dritter sind für die Dringlichkeit gegenüber dem Antragsteller unbeachtlich (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 73 - Parfümtester II; OLG Hamburg, BeckRS 2013, 13419; KG, BeckRS 2017, 120098).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 99/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von nicht mit Namen und Anschrift des

    Gegen diese Argumentation spricht allerdings, dass es dem Antragsteller grundsätzlich frei stehen muss, ob und gegen welchen Verletzer er vorgeht (OLG Hamburg, WRP 2013, 1209; Köhler in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 12 UWG Rn. 3.19 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 20 W 16/16

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eilantrags; Fehlende

    Die Dringlichkeit fehlt dann, wenn der Antragsteller frühere Verletzungshandlungen oder Wettbewerbsverstöße der Antragsgegnerin unbeanstandet gelassen hat, grundsätzlich für Anträge, die sich auf einen kerngleichen Verstoß bzw. eine kerngleiche Verletzungshandlung beziehen (OLG Hamburg WRP 2013, 1209; OLG Köln WRP 2011, 362, Cepl/Voß-Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, § 940, Rn. 88).
  • LG Hamburg, 06.11.2014 - 327 O 476/14

    Internationale Zuständigkeit des deutschen Gerichts, Unterlassungsanspruch bzgl.

    Gegenüber der substantiierten Behauptung des Antragstellers, einer von ihm als irreführend angegriffenen gesundheitsbezogenen Werbung fehle die wissenschaftliche Grundlage bzw. die Aussage sei wissenschaftlich umstritten, obliegt es dem Antragsgegner, die wissenschaftliche Absicherung der Werbeaussage zu beweisen (OLG Hamburg, 3 U 161/11, BeckRS 2013, 13419).
  • LG Ulm, 12.09.2013 - 10 O 75/13

    Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz durch produktbezogene Absatzwerbung für

    Die verneinende Auffassung verweist darauf, dass es keine Obliegenheit geben könne, gegen andere in gleicher Weise und ebenso beschleunigt vorzugehen, da es für den Verfügungsgrund als Prozessvoraussetzung nur auf das Verhältnis der Parteien zueinander ankomme bzw. ein selektives Vorgehen allenfalls unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs Bedeutung erlangen könne (vgl. Retzer in Harte/Henning, UWG -Kommentar, 3. Aufl., § 12 Rn. 320; BGH GRUR 2012, 411, [BGH 17.08.2011 - I ZR 148/10] Rn. 19/20; OLG Hamburg, WRP 2013, 1209, [OLG Hamburg 04.07.2013 - 3 U 161/11] Rn. 16; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2005, 307; Köhler, in Köhler/Bornkamm, UWG -Kommentar, 31. Aufl., § 12 Rn. 3.19; Drescher in MüKo, ZPO, 4. Aufl., § 935 Rn. 19 "wenn frühere gleichartige Gefährdungshandlungen Dritter - insbesondere Wettbewerbsverstöße - hingenommen wurden, kann dies bei Fehlen von nachvollziehbaren Gründen die Dringlichkeitsvermutung widerlegen".
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