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   OLG Rostock, 30.04.2007 - 3 U 162/06   

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https://dejure.org/2007,7124
OLG Rostock, 30.04.2007 - 3 U 162/06 (https://dejure.org/2007,7124)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30.04.2007 - 3 U 162/06 (https://dejure.org/2007,7124)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30. April 2007 - 3 U 162/06 (https://dejure.org/2007,7124)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung: Unmittelbare Gläubigerbenachteiligung bei Rückzahlung eines zinslosen Darlehens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Rückforderungsanspruchs gem. § 143 Abs. 1 S. 1 Insolvenzordnung (InsO) durch einen Kläger in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter; Der Inhalt des abgeschlossenen Vertrages als maßgeblich für die Beurteilung der unmittelbaren ...

  • Judicialis

    InsO § 133 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 133 Abs. 2
    Maßgeblichkeit des Vertragsinhaltes für das Vorliegen einer unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung nach § 133 Abs. 2 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 129, 133, 134
    Gewährung eines zinslosen Darlehens als entgeltliche Leistung im Sinne des Insolvenzanfechtungsrechts

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine unmittelbare Gläubigerbenachteiligung durch Rückzahlung eines zinslosen Darlehens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2040
  • NZI 2007, 468
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.10.2016 - IX ZR 184/14

    Insolvenzanfechtung: Auszahlung eines Gesellschafterdarlehens an die Gesellschaft

    Nach anderer Ansicht, die auch in der Rechtsprechung der Instanzgerichte vereinzelt befürwortet wird, liegt in der Gewährung eines Gesellschafterdarlehens eine entgeltliche Leistung des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft, weil - auch bei der Gewährung unverzinslicher Darlehen - der bestehende Rückzahlungsanspruch aus § 488 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BGB der Annahme einer Unentgeltlichkeit der Leistung entgegenstehe (Burmeister/Nohlen, NZI 2010, 41, 43; Dahl/Schmitz, NZI 2009, 433, 434; Haas, DStR 2009, 1592, 1594: schon keine Rechtshandlung des Gesellschafters im Sinne des § 129 InsO; Lüneborg, Das neue Recht der Gesellschafterdarlehen, S. 64 f; Thole in Festschrift Kübler, S. 681, 693 f; vgl. auch OLG Rostock, NZI 2007, 468).
  • FG Schleswig-Holstein, 22.03.2017 - 3 K 56/15

    Anfechtung und Duldung nach Vermögensübertragung des Schuldners im Rahmen einer

    Auch das durch die Klägerin angeführte Urteil des Oberlandesgerichts -OLG- Rostock vom 30.04.2007, 3 U 162/06, ändert an dieser rechtlichen Bewertung nichts.
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OLG Rostock, Entscheidung vom 02.04.2007 - 3 U 162/06 (https://dejure.org/2007,36773)
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