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   OLG Koblenz, 11.12.2001 - 3 U 1642/00   

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https://dejure.org/2001,5663
OLG Koblenz, 11.12.2001 - 3 U 1642/00 (https://dejure.org/2001,5663)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.12.2001 - 3 U 1642/00 (https://dejure.org/2001,5663)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 3 U 1642/00 (https://dejure.org/2001,5663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Rechtmitteln in einem Zwangsvollstreckungsverfahren wegen einer Kaufpreisforderung; Wirksamkeit einer vollstreckbaren notariellen Urkunde bei Anfechtung der Hauptforderung; Herbeiführung des Vertragsschlusses durch arglistige Täuschung; Umfang der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 123 433
    Anfechtung eines mit einer Erbengemeinschaft geschlossenen Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Täuschung auch nur eines Erben - Erbengemeinschaft haftet

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erbengemeinschaft - Täuschungshandlung eines Erben

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    BGB AT, Zwangsvollstreckungsrecht, Arglistige Täuschung durch einen von mehreren Verkäufern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 119
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.12.2001 - 3 U 1642/00
    Eine Aufklärungspflicht, deren Verletzung eine arglistige Täuschung begründen kann, besteht für einen Verhandlungspartner, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise Auskunft erwarten darf (BGH NJW 1989, S. 763).

    Zwar braucht ein Verhandlungspartner nach herrschender Rechtsprechung nicht ungefragt auf Umstände hinzuweisen, von denen er annehmen darf, dass er nach ihnen gefragt werde, falls der andere Teil auf sie Wert lege (BGH NJW 1989, S. 763, 764).

  • BGH, 03.12.1997 - XII ZR 6/96

    Anfechtung der Zustimmung zu einer Vertragsübernahme durch den Vermieter

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.12.2001 - 3 U 1642/00
    Diese Meinung entnimmt aus der gesetzlichen Wertung des § 123 Abs. 2 BGB , den Grundsatz, dass eine Anfechtung generell nur dann stattfinden solle, wenn derjenige, dem gegenüber die Anfechtung Wirkungen entfalten solle, entweder selbst arglistig getäuscht oder die von einem anderen begangene arglistige Täuschung gekannt habe oder habe kennen müssen (Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Bd. II, S. 565; vgl. zum ähnlichen Fall eines Mietübernahmevertrages: BGH NJW 1998, S. 531, 533).

    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall eines zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Mieter unter Mitwirkung des Vermieters geschlossenen Mietübernahmevertrages (BGH NJW 1998, S. 531 ff.), besteht hier kein das Schutzbedürfnis des Getäuschten überwiegendes Interesse dessen, der nicht getäuscht hat.

  • BGH, 17.05.1995 - VIII ZR 70/94

    Zurechnung des Wissens des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.12.2001 - 3 U 1642/00
    Da ein vorsätzliches Verhalten gegeben ist, besteht dieser Anspruch unabhängig davon, ob auch Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können (vgl. BGH NJW 1995, S. 2159, 2160).
  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.12.2001 - 3 U 1642/00
    Mit der h. M. ist zu fordern, dass die Anfechtungserklärung allen Vertragspartnern gegenüber zu erfolgen hat, da auch die anzufechtende Erklärung allen gegenüber abgegeben wurde (BGH NJW 1986, S. 918 ).
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.12.2001 - 3 U 1642/00
    Sie sind insoweit beweispflichtig, da die begangene arglistige Täuschung in der Verletzung einer Aufklärungspflicht bestand (vgl. dazu BGH NJW 1973, S. 1688, 1689; Palandt/Heinrichs, BGB , 60. Aufl., § 123 Rdnr. 30).
  • BGH, 26.09.1962 - VIII ZR 113/62
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.12.2001 - 3 U 1642/00
    Dritter im Wortsinn von § 123 Abs. 2 BGB ist jeder außer dem, der die Willenserklärung abgegeben hat, und dem, gegenüber dem sie abgegeben worden ist (BGH NJW 1962, S. 2195).
  • BGH, 02.03.1979 - V ZR 157/77

    Nichtgenehmigte Bauarbeiten

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.12.2001 - 3 U 1642/00
    Das gilt insbesondere für Umstände, die den Vertragszweck vereiteln oder erheblich gefährden könnten (BGH NJW 1979, S. 2243).
  • RG, 26.03.1907 - II 467/06

    1. Rechtliches Interesse im Sinne des § 256 Z.P.O. bei einer Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.12.2001 - 3 U 1642/00
    Nach dieser Auffassung führt die Anfechtung diesem gegenüber gemäß § 139 BGB zur Nichtigkeit des Vertrages mit allen Vertragspartnern (vgl. dazu RG Warneyer 1912, Nr. 360, S. 396, 397; RGZ 65, S. 399, 405; ebenso Staudinger/Dilcher, BGB , 12. Aufl., § 143 Rdnr. 16).
  • BGH, 27.06.2014 - V ZR 55/13

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Anpreisung von Kellerräumen als Wohnraum

    aa) Mit Blick auf Bereicherungsansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB steht Arglist nur eines von mehreren Verkäufern einer Anfechtung nach § 123 BGB allerdings nicht entgegen, weil ein (Mit-)Verkäufer nicht als Dritter im Sinne von § 123 Abs. 2 BGB zu qualifizieren und er auch nicht als solcher zu behandeln ist (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 119, 120 mwN).
  • LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14

    Unwirksame Anfechtung eines dreiseitigen Vertrages zur Überleitung in eine

    Wird der dieser Regelung ähnlich wie der dem § 123 Abs. 2 Satz 1 BGB zugrundeliegende Rechtsgedanke auf den Fall der (zwischen drei Personen vollzogenen) Vertragsübernahme mit Zustimmung des verbleibenden Teils übertragen, so kann daraus die rechtliche Wertung entnommen werden: wenn wie hier, die Zustimmungserklärung des Vermieters durch die Täuschungshandlung des neuen Mieters beeinflusst wird, kann der bisherige Mieter, der infolge der Zustimmung einen Vorteil, nämlich die Entlassung aus dem Vertragsverhältnis erlangt, einer Anfechtung nach § 123 BGB nur ausgesetzt sein, wenn er die Täuschung oder kennen musste." Soweit das Oberlandesgericht Koblenz in der von der klagenden Partei angezogenen Entscheidung vom 11. Januar 2001 (- 3 U 1642/00 -) entschieden hat, es bedürfe keiner Täuschung von beiden Vertragspartnern, ist auszuführen, dass diese Entscheidung keinen dreiseitigen Vertrag betraf, sondern einen Vertrag mit mehreren Vertragspartnern (nämlich auf Verkäuferseite eine nicht rechtsfähige Erbengemeinschaft).
  • OLG Hamm, 22.06.2015 - 22 U 120/12
    Die Anfechtung diesem gegenüber führe gemäߠ 139 BGB zur Nichtigkeit des Vertrages mit allen Vertragspartnern (vgl. dazu RG Warneyer 1912, Nr. 360, 396; RGZ 65, S. 399, 405; zum ganzen OLG Koblenz, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 3 U 1642/00 -NJW-RR 2003, 119).
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