Rechtsprechung
OLG Köln, 09.04.2002 - 3 U 166/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Haftung bei der Verletzung eines hinter einem Bus im Haltestellenbereich auf die Fahrbahn tretenden Kindes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen § 20 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Vorbeifahrt an haltenden Linienbus ; Einbeziehung aller Fußgänger im Umfeld eines an Haltestelle stehenden Linienbusses in den Schutzzweck der Norm; Nichteinsehbarkeit des Raums hinter dem stehenden Bus; ...
- Judicialis
StVO § 20; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 25 Abs. 3 Satz 1; ; StVO § 20 Abs. 1; ; StVO § 3 Abs. 1 Satz 2; ; StVO § 25 Abs. 3; ; ZPO § 304; ; ZPO § 539; ; ZPO § 543 n. F.
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 301; BGB § 823; StVO § 20; PflVG § 3; StVG § 7; SGB X § 116
Schutzzweck des § 20 StVO erstreckt sich auf alle Fußgänger im Umfeld eines an einer Haltestelle stehenden Linienbusses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 20 Abs. 1
Verkehrsrecht; Verfahrensrecht; Unzulässigkeit eines Grundurteils bei Leistungs- und Feststellungsklage; Haftungsverteilung im Falle eines eines unachtsam die Fahrbahn überquerenden 8 - 9 Jahre alten Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vorsichtsmaßnahmen an Haltestellen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Toter Raum" hinter dem Linienbus - Beim Vorbeifahren an Haltestellen: Abstand, langsames Tempo und Vorsicht!
Verfahrensgang
- LG Aachen, 06.07.2001 - 8 O 45/01
- OLG Köln, 09.04.2002 - 3 U 166/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 29
- NZV 2003, 189
- VersR 2002, 998
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00
Konkurrenzen; Tateinheit; Diebstahl (Beendigung; Beobachtung; …
Auszug aus OLG Köln, 09.04.2002 - 3 U 166/01
Manche Fußgänger wollen auch gerade die durch den haltenden Bus und die überquerenden Fahrgäste geschaffene Sondersituation im Sinne des § 20 Abs. 1 StVO nutzen, um sicherer über die Fahrbahn zu gelangen, zumal inzwischen auch Fußgängern allgemein bekannt sein dürfte, dass Kraftfahrzeuge an Bushaltestellen nur langsam und vorsichtig vorbeifahren dürfen (vgl. Bouska NZV 2000, 474). - BGH, 19.06.1973 - VI ZR 77/72
Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem haltenden Omnibus vorbeifahrenden …
Auszug aus OLG Köln, 09.04.2002 - 3 U 166/01
Je geringer der Abstand zum Bus ist, mit um so geringerer Geschwindigkeit darf auch nur vorbeigefahren werden, notfalls mit Schritttempo (vgl. BGH NJW 68, 532 f. und VersR 73, 1045 f., so auch OLG Karlsruhe NZV 89, 393 f.;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 3. Aufl., § 20 StVO Rn. 5, 9). - LG München I, 03.12.1999 - 17 O 20457/98
Der Schutzzweck des § 20 StVO ist auf Busbenutzer begrenzt
Auszug aus OLG Köln, 09.04.2002 - 3 U 166/01
Der gegenteiligen Auffassung (LG München I NZV 2000, 473 f.; LG Potsdam SP 99, 8 f.) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
- OLG Karlsruhe, 05.10.1988 - 1 U 78/88
Anspruch eines Kindes gegen einen gesetzlichen Unfallversicherer wegen der Folgen …
Auszug aus OLG Köln, 09.04.2002 - 3 U 166/01
Je geringer der Abstand zum Bus ist, mit um so geringerer Geschwindigkeit darf auch nur vorbeigefahren werden, notfalls mit Schritttempo (vgl. BGH NJW 68, 532 f. und VersR 73, 1045 f., so auch OLG Karlsruhe NZV 89, 393 f.;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 3. Aufl., § 20 StVO Rn. 5, 9). - OLG Hamm, 19.06.1989 - 32 U 54/88
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem auf die Fahrbahn laufenden …
Auszug aus OLG Köln, 09.04.2002 - 3 U 166/01
Bei ähnlichen Unfällen mit Kindern dieser Altersgruppe ist von der Rechtsprechung eine Mitverschuldensquote des Kindes nur in Höhe von 1/3 bis 1/4 angenommen worden (vgl. OLG Hamm NZV 90, 473 f. und 91, 467 f.;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. § 9 StVG Rn. 12 m. w. N.). - BGH, 10.04.1968 - 4 StR 62/68
Omnibus an Haltestelle - Vorbeifahrender Kraftfahrer - Sicherheitsabstand - …
Auszug aus OLG Köln, 09.04.2002 - 3 U 166/01
Dieser habe die sich aus dem Urteil des BGH (NJW 68, 1532 f.) ergebenden Vorsichtsregeln nicht beachtet, wonach ein an einem in Gegenrichtung haltenden Omnibus vorbeifahrender Kraftfahrer entweder einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten oder mit Anhaltegeschwindigkeit vorbeifahren müsse, um sein Fahrzeug erforderlichenfalls vor hinter dem Bus hervortretenden Fußgängern sofort zum Stehen bringen zu können.
- BGH, 28.03.2006 - VI ZR 50/05
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger im Bereich einer …
Dabei muss der Fahrzeugführer nicht nur auf Fußgänger Acht geben, die von der Haltestelle aus hinter dem Omnibus hervortreten und die Fahrbahn überqueren könnten (vgl. dazu OLG Köln, NJW-RR 2003, 29, 30;… Hentschel, aaO;… Jagow, aaO).Deshalb schützt § 20 Abs. 1 StVO die Fahrbahn überquerende Fußgänger unabhängig davon, ob sie in den an der Haltestelle haltenden Linienomnibus, in die Straßenbahn oder in den Schulbus einsteigen wollen bzw. aus diesem ausgestiegen sind oder nicht (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2003, 29, 30; a.A. OLG Celle, ZfS 1988, 188, 189; LG Potsdam, SP 1998, 8; LG München I, NZV 2000, 473, 474 mit zustimmender Anm. von Bouska;… Hentschel, aaO, Rn. 6;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., § 16 StVG, Rn. 120; D. Müller, VD 2004, 181).
Mit dieser Zielrichtung mag der Verordnungsgeber ausgestiegene oder künftige Fahrgäste des haltenden Verkehrsmittels, insbesondere Kinder und ältere Menschen, in ihrer Gesamtheit möglicherweise als schutzbedürftiger angesehen haben als andere Fußgänger, weil bei ihnen die Wahrscheinlichkeit eines unachtsamen Verhaltens höher sein dürfte (vgl. dazu BGHSt 13, 169, 175; OLG Hamm, NZV 1991, 467; OLG Köln, NJW-RR 2003, 29, 30).
- OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 4 U 338/06
Schutzbereich des § 20 StVO; Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem an …
Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es in einer derartigen Verkehrssituation einer gemäßigten Geschwindigkeit sowie einer erhöhten Aufmerksamkeit gegenüber Fußgängern (vgl. BGH NJW 2006, 944; NJW 2006, 2110; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 998; NZV 1989, 393;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 20 StVO, Rn. 5;… Jagow in: Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., § 20 StVO, Rn. 3;… HK-StVR/Jäger, § 20 StVO, Rn. 14).Selbst wenn der Bus einige Meter vor oder dahinter gehalten haben sollte, so ist dieser Bereich, in dem der Kläger die Fahrbahn überquert hat, noch von dem räumlichen Schutzzweck des § 20 StVO umfasst (vgl. BGH NJW 2006, 944; OLG Karlsruhe VersR 2002, 998;… Hentschel, a.a.O., § 20 Rdn. 5 m.w.N.).
- OLG Hamm, 13.04.2010 - 9 U 62/08
Zur Haftungsverteilung beim Unfall eines Pkws mit einer die Fahrbahn an einer …
Deswegen ist von § 20 Abs. 1 StVO auch derjenige geschützt, der einige Meter hinter dem Bus diagonal über die Straße läuft (OLG Köln, NZV 2003, 189, ähnlich Saarländisches OLG, MDR 2008, 261).
- LG Leipzig, 26.09.2005 - 1 T 1062/05
Erhöhung der Pfändungsfreibeträge zum 01. Juli 2005; Konstitutive Wirkung einer …
Dabei muss der Fahrzeugführer nicht nur auf Fußgänger Acht geben, die von der Haltestelle aus hinter dem Omnibus hervortreten und die Fahrbahn überqueren könnten (vgl. dazu OLG Köln, NJW-RR 2003, 29, 30;… Hentschel, aaO;… Jagow, aaO).Deshalb schützt § 20 Abs. 1 StVO die Fahrbahn überquerende Fußgänger unabhängig davon, ob sie in den an der Haltestelle haltenden Linienomnibus, in die Straßenbahn oder in den Schulbus einsteigen wollen bzw. aus diesem ausgestiegen sind oder nicht (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2003, 29, 30; a.A. OLG Celle, ZfS 1988, 188, 189; LG Potsdam, SP 1998, 8; LG München I, NZV 2000, 473, 474 mit zustimmender Anm. von Bouska;… Hentschel, aaO, Rn. 6;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., § 16 StVG, Rn. 120; D. Müller, VD 2004, 181).
Mit dieser Zielrichtung mag der Verordnungsgeber ausgestiegene oder künftige Fahrgäste des haltenden Verkehrsmittels, insbesondere Kinder und ältere Menschen, in ihrer Gesamtheit möglicherweise als schutzbedürftiger angesehen haben als andere Fußgänger, weil bei ihnen die Wahrscheinlichkeit eines unachtsamen Verhaltens höher sein dürfte (vgl. dazu BGHSt 13, 169, 175; OLG Hamm, NZV 1991, 467; OLG Köln, NJW-RR 2003, 29, 30).
- OLG Düsseldorf, 20.06.2005 - 1 U 237/04
Haftungsverteilung bei Kollision eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers mit …
Im Bereich von Bushaltestellen ist nämlich allgemein mit einem erhöhten Fußgängeraufkommen zu rechnen, wobei herannahende Kraftfahrer einkalkulieren müssen, dass Fußgänger dem fließenden Verkehr nicht die an sich notwendige Aufmerksamkeit zukommen lassen (OLG Köln, VersR 2002, 998 f.;… Hentschel, aaO, § 20 StVO, Rn. 7). - AG Köln, 09.08.2011 - 272 C 67/11
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall durch den Zusammenstoß eines Fahrzeuges …
Das Gericht verkennt nicht, dass in § 20 Abs. 1 StVO Fahrgäste als Adressaten des Schutzzwecks nicht ausdrücklich genannt sind und damit die Einbeziehung aller Fußgänger im Umfeld eines an einer Haltestelle stehenden Linienbusses in den Schutzbereich der Norm gerechtfertigt erscheint, vgl. OLG Köln, NJW-RR 2003, 29. - LG Duisburg, 18.05.2018 - 1 O 288/16
Verkehrsunfall - hälftige Haftung
Über den Antrag zu 4. war ebenfalls durch Teil-Endurteil zu entscheiden, um die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen hinsichtlich des Haftungsgrundes zu vermeiden (OLG Köln, Urteil vom 09.04.2002 - 3 U 166/01 - juris). - AG Unna, 19.04.2004 - 16 C 793/03 Die ausgeurteilte Quote von 30 % zu Lasten der Beklagten erfolgte lediglich aufgrund des Umstandes, dass die Beklagte in Folge ihrer geistigen Behinderung ein geringeres Maß an Schuld im Rahmen des § 276 BGB trifft (vgl. OLG Köln NZV 2003, 189-190; OLG Zelle NZV 1992, 139-143).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 166/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung im Wettbewerbsprozess; Werbeverbot für nicht zugelassene Arzneimittel nach § 3 a Heilmittelwerbegesetz (HWG); Anwendbarkeit auf Werbung für zugelassenes Arzneimittel mit nicht zugelassener Indikation ; Werbehinweise auf Wirkungen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
UWG § 1 § 25; HWG § 3 a
Zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung in Wettbewerbsprozessen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.04.2001 - 312 O 63/01
- OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 166/01
Papierfundstellen
- MDR 2002, 1026
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.07.1997 - I ZR 51/95
Unzulässige Werbung mit einem Arzneimittel durch Hinweis auf das Ergebnis eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 166/01
6.) Bei § 3 a HWG handelt es sich um eine wertbezogene Vorschrift zum Schutze der Volksgesundheit (BGH WRP 1998, 181 - Warentest für Arzneimittel), der demgemäß gegebene Verstoß gegen diese Norm ist unlauter im Sinne des § 1 UWG. - BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96
Hormonpräparate
Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 166/01
Besonderheiten des Einzelfalls (vgl. hierzu BGH GRUR 1999, 1128 - Hormonpräparate) führen vorliegend zu keiner abweichenden Bewertung. - OLG Hamburg, 06.11.1997 - 3 U 118/97
Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 166/01
Das hat der Senat - auch wie vorliegend für den Fall des Ausnutzens einer Fristverlängerung - bereits mehrfach entschieden (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1998, 402 m. w. Nw., MagazinDienst 1999, 979, GRUR 2000, 319). - OLG Hamburg, 06.05.1999 - 3 U 246/98
Börsendaten
Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 166/01
Das hat der Senat - auch wie vorliegend für den Fall des Ausnutzens einer Fristverlängerung - bereits mehrfach entschieden (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1998, 402 m. w. Nw., MagazinDienst 1999, 979, GRUR 2000, 319). - OLG Hamburg, 16.12.1999 - 3 U 116/99
Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 166/01
Allerdings stünde - wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 1999 (3 U 116/99 - MagazinDienst 2000, 626) ausgeführt hat - die Vorschrift des § 3 a HWG nicht entgegen, wenn in der Werbung lediglich auf Wirkungen des betreffenden Arzneimittels in zutreffender Weise hingewiesen würde.
- OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08
Unlautere Internetwerbung für Neufahrzeuge: Klagebefugnis eines …
Grundsätzlich ist es Sache des Beklagten, die Dringlichkeitsvermutung zu widerlegen (…Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rdnr. 63; OLG Hamburg MDR 2002, 1026). - OLG Hamburg, 16.12.2010 - 3 U 161/09
Thromboseprophylaxe der EXtraklasse - Arzneimittelwerbung: Wahrung der …
Auch wenn es einem Antragsgegner in der Regel schwerfallen dürfte, der ihm zwecks Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung obliegenden Last zur Darlegung und Glaubhaftmachung einer dringlichkeitsschädlichen Vorkenntnis des Antragstellers zu genügen, weil es sich in aller Regel um interne Vorgänge des Antragstellers handelt, ist für die Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung regelmäßig über die Darlegung des Beginns der Verletzungshandlung hinaus die Glaubhaftmachung solcher Tatsachen zu verlangen, aus denen sich zumindest hinreichend konkrete Anhaltspunkte für eine dringlichkeitsschädliche Vorkenntnis ergeben (vgl. Senat, MDR 2002, 1026; NJWE-WettbR 1999, 264;… Harte/Henning/Retzer, UWG, 2. Aufl. 2009, § 12 Rz. 311). - LG Bonn, 04.03.2016 - 1 O 17/16
Anforderungen an den Nachweis der Aktivlegitimierung eines Verbrauchervereins bei …
Die Verfügungsbeklagte hätte damit eine frühere Kenntnis des Verfügungsklägers darlegen und glaubhaft machen müssen, was nicht geschehen ist (vgl. OLG Hamburg v. 10.01.2002, 3 U 166/01, MDR 2002, 1026 [juris-Rn. 17 ff.];… OLG München v. 29.10.1992, 6 U 4296/92, MDR 1993, 688 [juris-Rn. 4 f.]).