Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.02.2012 - 3 U 168/11   

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OLG Celle, 01.02.2012 - 3 U 168/11 (https://dejure.org/2012,2082)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.02.2012 - 3 U 168/11 (https://dejure.org/2012,2082)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - 3 U 168/11 (https://dejure.org/2012,2082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtshängigkeit bei nachträglicher Klagehäufung und der Auswirkung einer erst nach Ablauf der Verjährungsfrist erfolgenden Individualisierung des Anspruchs auf die Verjährung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; § 260 ZPO; § 261 Abs. 2 ZPO; § 263 ZPO
    Rechtsfolgen der Klageerweiterung hinsichtlich der Verjährung bereits rechtshängiger Ansprüche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Klageerweiterung hinsichtlich der Verjährung bereits rechtshängiger Ansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Klageerweiterung hinsichtlich der Verjährung bereits rechtshängiger Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung trotz Klageerhebung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträgliche Klagehäufung: Individualisierung erforderlich! (IBR 2012, 1037)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03

    Pflichten des Erben nach Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2012 - 3 U 168/11
    Der Anspruch auf Verschaffung des Surrogats der geschuldeten Leistung dient demselben Ziel und war deshalb in seinem Kern bereits Gegenstand der Klage (BGH, Urteil vom 17. Februar 2006 - V ZR 236/03, hier zitiert nach juris Rn. 25).

    Voraussetzung hierfür wäre aber, dass sich der später geltend gemachte Anspruch aus dem Verteidigungsvorbringen des Schuldners ergibt, weshalb er von Vornherein damit rechnen muss, dass der Gläubiger sein Interesse mit dem wesensgleichen Anspruch weiterverfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2006, a. a. O., Rn. 24 f.).

  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 466/07

    Zur Hemmung der Verjährung infolge Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2012 - 3 U 168/11
    Danach liegt etwa im Übergang von einem Anspruch aus eigenem Recht zu einem solchen aus abgetretenem Recht, wie auch im umgekehrten Fall, wegen der Änderung des dazu vorgetragenen Lebenssachverhalts grundsätzlich ein Wechsel des Streitgegenstandes im Sinne einer Klageänderung gem. § 263 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - XI ZR 466/07, zitiert nach juris, Rn. 15).

    An der zu § 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB a. F. ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die fehlende Substantiierung der im Mahnbescheid geltend gemachten Forderung im Rechtsstreit jederzeit nachgeholt werden kann, und zwar auch dann, wenn der Anspruch ohne die Unterbrechungswirkung bereits verjährt wäre (BGH, Urteil vom 8. Mai 1996 - XII ZR 8/95, juris Rn. 24), wird nach der grundlegenden Neuregelung des Verjährungsrechts durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) nicht mehr festgehalten (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2008, a. a. O., Rn. 22).

  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95

    Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs in einem Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2012 - 3 U 168/11
    An der zu § 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB a. F. ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die fehlende Substantiierung der im Mahnbescheid geltend gemachten Forderung im Rechtsstreit jederzeit nachgeholt werden kann, und zwar auch dann, wenn der Anspruch ohne die Unterbrechungswirkung bereits verjährt wäre (BGH, Urteil vom 8. Mai 1996 - XII ZR 8/95, juris Rn. 24), wird nach der grundlegenden Neuregelung des Verjährungsrechts durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) nicht mehr festgehalten (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2008, a. a. O., Rn. 22).
  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04

    Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2012 - 3 U 168/11
    Nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB führt die Klageerhebung nur zur Verjährungsunterbrechung für den streitgegenständlichen prozessualen Anspruch (BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - VIII ZR 93/04, juris Rn. 15).
  • OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18

    Nicht jeder Rechnungsprüfungsfehler rächt sich!

    Die Rechtshängigkeit eines solchen erst im Laufe des Prozesses erhobenen Anspruchs tritt gemäß § 261 Abs. 2 ZPO (erst) mit dem Zeitpunkt ein, in dem der Anspruch in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht oder ein den Erfordernissen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO entsprechender Schriftsatz zugestellt wird (siehe hierzu auch OLG Celle, Urteil vom 1. Februar 2012 - 3 U 168/11 - juris Rn. 28 ff.).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 168/11   

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https://dejure.org/2016,101595
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 168/11 (https://dejure.org/2016,101595)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.05.2016 - L 3 U 168/11 (https://dejure.org/2016,101595)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - L 3 U 168/11 (https://dejure.org/2016,101595)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 168/11
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R, juris Rn 16 - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, juris Rn 13 ff - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Die Kausalitätsbeurteilung hat auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 aaO, Rn 17).

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 168/11
    Anhaltspunkte für die Bemessung der MdE im Einzelfall bilden die so genannten Erfahrungswerte, die sich in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe der Zeit bei einer Vielzahl von Unfallfolgen herausgebildet haben (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 13. September 2005 - B 2 U 4/04 R - juris Rn 33 mwN).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 168/11
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der wesentlichen Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit -, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (BSG, Urteil vom 2. November 1999 - B 2 U 47/98 R, juris Rn 14 - SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
  • BSG, 08.12.1988 - 2/9b RU 66/87
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 168/11
    O. und P. - die der Senat im Wege des Urkundsbeweises verwertet (vgl dazu BSG, Urteil vom 8. Dezember 1988 - 2/9b RU 66/87, juris Rn 17 mwN) - bestehen allerdings auch keine Zweifel am Vorliegen dieser Unfallfolgen.
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 168/11
    Maßgebend sind demnach die Erkenntnisse, die von der Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R, juris Rn 61 - SozR 4-2700 § 8 Nr. 44).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 168/11
    Demzufolge kann die Kopfschmerzsymptomatik von vornherein nicht als (unmittelbare) Unfallfolge nach § 8 Abs. 1 SGB VII berücksichtigt werden (vgl dazu BSG, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 31/11 R, juris Rn 24 - NZS 2012, 909).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 168/11
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R, juris Rn 16 - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, juris Rn 13 ff - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - L 3 U 168/11   

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https://dejure.org/2013,106297
LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - L 3 U 168/11 (https://dejure.org/2013,106297)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.02.2013 - L 3 U 168/11 (https://dejure.org/2013,106297)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - L 3 U 168/11 (https://dejure.org/2013,106297)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - L 3 U 168/11
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - L 3 U 168/11
    Diese zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R -, zitiert nach juris Rn. 12).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - L 3 U 168/11
    Es muss eine kausale Verknüpfung des Unfalls bzw. seiner Folgen mit der betrieblichen Sphäre bestehen, mithin eine rechtliche Zurechnung für besonders bezeichnete Risiken der Arbeitswelt beziehungsweise gleichgestellter Tätigkeiten, für deren Entschädigung die gesetzliche Unfallversicherung als spezieller Zweig der Sozialversicherung einzustehen hat, und zwar nicht nur im Sinne einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, sondern auch im Sinne der Zurechnung des eingetretenen Erfolges zum Schutzbereich der unfallversicherungsrechtlichen Norm als eines rechtlich wesentlichen Kausalzusammenhangs (Zurechnungslehre der wesentlichen Bedingung, ständige Rechtsprechung, etwa Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.).
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