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   OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 3 U 169/08   

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OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 3 U 169/08 (https://dejure.org/2009,7224)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.06.2009 - 3 U 169/08 (https://dejure.org/2009,7224)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 3 U 169/08 (https://dejure.org/2009,7224)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung des Mietzinses wegen unterbliebenen Konkurrenzschutzes für eine Allgemeinarztpraxis

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verletzung des Konkurrenzschutzes als Sachmangel

  • prewest.de PDF, S. 60

    §§ 133, 157, 535, 536, 705 BGB; § 14 WEG; § 256 ZPO
    Gewerberaummiete in der Wohnungseigentumsanlage - Konkurrenzschutzpflicht des vermietenden Sondernutzungsberechtigten der BGB-Gesellschaft GbR - Konkurrenzschutzpflicht des vermietenden Teileigentümers - Ärztehaus - Konkurrenzschutzpflicht eines Miteigentümers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1; BGB § 536 Abs. 1 S. 2
    Minderung des Mietzinses wegen unterbliebenen Konkurrenzschutzes für eine Allgemeinarztpraxis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ist Verstoß gegen Konkurrenzschutz ein Sachmangel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Konkurrenzschutz auch ohne ausdrückliche Vereinbarung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Konkurrenzschutz: Muss auch der Sondereigentümer seinen Mieter schützen? (IMR 2009, 345)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2010, 43
  • ZMR 2009, 909
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.1974 - VIII ZR 113/72

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Nachträgliche Verminderung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 3 U 169/08
    Sich dessen ungeachtet darüber hinaus zu verpflichten, also Gefahr zu laufen, von der Klägerin auf einen Konkurrenzschutz in Anspruch genommen zu werden, den er gegen die übrigen Miteigentümer mangels entsprechender Abrede nicht durchsetzen konnte, bestand für ihn kein vernünftiger Anlass (vgl. ebenso BGH, U. v. 09.10.1974 - VIII ZR 113/72; juris-Tz. 34 = NJW 1974, 2317).
  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 142/84

    Einbehaltung von Teilen des Mietzinses wegen des Vorhandenseins von Sachmängeln -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 3 U 169/08
    Die mietrechtliche Feststellungsklage der Klägerin ist zulässig (§ 256 ZPO ), auch wenn sie nicht das Bestehen eines Mietverhältnisses zum Gegenstand hat, sondern auf Mietzinsminderung gerichtet ist (vgl. BGH, Urt. v. 12.06.1985 - VIII ZR 142/84 = WM 1985, 1213 ).
  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 137/05

    Streitwert bei negativer Feststellungsklage wegen Nichtbestehens eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 3 U 169/08
    Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren ist entsprechend § 41 Abs. 5 Satz 1 Hs. 2 GKG auf 5.760,00 EUR festzusetzen (1.600,00 EUR x 0, 3 x 12 = 5.760,00 EUR) (vgl. BGH, Beschl. v. 02.11.2005 - XII ZR 137/05; juris-Tz. 14 = NJW-RR 2006, 378 ).
  • BGH, 20.06.1986 - V ZR 47/85

    Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeit zwischen einzelnen Miteigentümern aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 3 U 169/08
    Die Teil/Sondereigentümer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mietern der Miteigentümer oder diesen selbst Konkurrenzschutz zu gewähren; vielmehr haben sie entsprechende Wettbewerbstätigkeiten, da diese außerhalb des Regelungsbereiches des § 14 Nr. 1 WEG liegen, hinzunehmen (BGH, U. v. 20.06.1986 - V ZR 47/85; juris-Tz. 15 = WM 1986, 1273 ; OLG Stuttgart, U. v. 27.09.1990, ZMR 1990, 465).
  • RG, 03.01.1928 - III 152/27

    Mietvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 3 U 169/08
    Die in der Verletzung eines Konkurrenzschutzes liegende Störung des vereinbarten Gebrauchs der Mietsache, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. RGZ 119, 353, 356), der sich der Senat vor dem Hintergrund privatautonom vereinbarer Hauptleistungspflichten im Gewerbemietrecht anschließt, und der wohl herrschenden Literaturmeinung (vgl. Hübner/Riesbach/Fürst, in: Lindner-Figura/Orprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 2. Aufl., Kap. 14, Rn. 176 m.w.N.) zugleich einen Sachmangel der Mietsache darstellt, erfordert die Vereinbarung eines entsprechenden Konkurrenzschutzes.
  • BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 43/15

    Streitwert einer Klage auf Feststellung einer Minderung der Miete

    Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur befürworten insbesondere mit Blick auf den sozialen Zweck des § 41 Abs. 5 GKG, der sicherstellen soll, dass ein Mieter nicht durch zu hohe Gerichtsgebühren von einer gerichtlichen Prüfung abgehalten wird, eine direkte (OLG Hamburg, OLGR 2009, 707, 708) oder jedenfalls analoge Anwendung dieser Vorschrift (KG, WuM 2014, 155; MDR 2012, 1085 f.; KGR 2009, 760, 761; Beschluss vom 26. August 2010 - 8 W 38/10, juris Rn. 3 ff. [zur Gewerberaummiete]; OLG Saarbrücken, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 U 3/13, juris Rn. 46; OLG Brandenburg, Urteil vom 10. Juni 2009 - 3 U 169/08, juris Rn. 29; OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 645, 646 f.; Meyer, GKG/FamGKG, 15. Aufl., § 41 Rn. 33; Schneider/Herget/Noethen, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 2373; BeckOK-BGB/Ehlert, Stand Mai 2014, § 536 Rn. 114; BeckOK-MietR/Schüller, Stand Dezember 2015, § 536 BGB Rn. 20; BeckOK-KostR/Schindler, Stand Februar 2016, § 41 GKG Rn. 43, 47; Woitkewitsch, ZMR 2005, 840).
  • KG, 06.06.2016 - 12 W 19/16

    Streitwertbemessung: Klage eines Mieters auf Feststellung einer Mietminderung

    Die Begründung der auf diese BGH-Entscheidung Bezug nehmenden Beschlüsse des OLG Düsseldorf (24 W 16/09, 11.05.2009) und des OLG Brandenburg (3 U 169/08, 10.06.2009) zur Rechtfertigung einer analogen Anwendung des § 41 Abs. 5 GKG überzeugen insofern nicht.
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2013 - 10 W 18/13

    Streitwertfestsetzung: Gebührenstreitwert für Feststellungsklage eines

    (2) Die vom 8. Zivilsenat des Kammergerichts geprägte obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. KG, Beschluss vom 11. Juni 2012 - 8 W 44/12 -, MDR 2012, 1085; Beschluss vom 26. August 2010 - 8 W 38/10 -, MDR 2010, 1493; Beschluss vom 1. Juli 2009 - 8 W 59/09 -, MDR 2009, 1135; OLG Saarbrücken, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 U 3/13 -, Grundeigentum 2013, 943; OLG Brandenburg, Urteil vom 10. Juni 2009 - 3 U 169/08 -, ZMR 2009, 909) geht überwiegend davon aus, dass der Streitwert analog § 41 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 GKG mit dem zwölffachen monatlichen Minderungsbetrag zu bemessen ist (vgl. auch Kroiß, NJW 2013, 659; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 71. Aufl. 2013, Anh § 3 Rn. 81; LG Hamburg, Beschluss vom 8. April 2013 - 334 T 8/13, juris).
  • KG, 04.08.2011 - 8 W 48/11

    Mietstreitigkeit: Gebührenstreitwert für eine Feststellungsklage über die

    Der Streitwert für eine Klage des Mieters auf Feststellung der Höhe der Minderung ist gemäß § 41 Abs. 5 GKG auf den Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen (ebenso OLG Hamburg, 20. Februar 2009, 4 W 12/09; OLG Brandenburg, 10. Juni 2009, 3 U 169/08; OLG Düsseldorf, 11. Mai 2009, I -24 W 16/09).(Rn.4) (Rn.6) (Rn.14) (Rn.19).

    Teilweise wird angenommen, dass § 41 Abs. 5 GKG zumindest entsprechend auch für Feststellungsklagen über die Berechtigung oder Nichtberechtigung zur Minderung gelte (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Auflage, Anh. § 3 ZPO, Rdnr. 82; Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage, § 41 ZPO, Rdnr. 37; wohl auch Meyer, Die Gerichtskosten der streitigen Gerichtsbarkeiten und des Familienverfahrens, 11. Auflage, § 41 GKG, Rdnr. 33; Woitkewitsch ZMR 2005, 840; vgl. auch OLG Hamburg Beschluss vom 20.02.2009 - 4 W 12/09 - OLGR Hamburg 2009, 707 für Feststellung von Mängeln; OLG Brandenburg Beschluss vom 10.06.2009 - 3 U 169/08 - GE 2009, 1122; OLG Düsseldorf Beschluss vom 11.05.2009 - I-24 W 16/09 - GE 2009, 1188; LG Berlin Beschluss vom 13.12.2007 - 67 T 144/07 - GE 2008, 197; LG Berlin Beschluss vom 25.10.2007 - 62 T 118/07 - GE 2008, 57).

  • OLG Hamm, 28.06.2011 - 7 U 54/10

    Mietrechtsstreit des ehemaligen Notars Dr. N. entschieden

    (vgl. Schmidt-Futterer/Eisenschmid, a.a.O. Rn.545; OLG Brandenburg, NZM 2010, 43).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2013 - 2 U 3/13

    Fehlende Isolierverglasung als Mangel eines vermieteten Friseursalons

    Hinsichtlich der Streitwertfestsetzung folgt der Senat der Auffassung, dass auf die Feststellung von Mängeln der Mietsache die Vorschrift in § 41 Abs. 5 S. 1 Alt. 2 GKG , wonach bei Ansprüchen des Mieters auf Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung für den Streitwert maßgebend ist, entsprechende Anwendung findet (vgl. KG, WuM 2009, 542 ; MDR 2010, 1493 mwN; OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.6.2009 - 3 U 169/08, juris; 8. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 25.2.2011 - 8 W 27/11-3- mwN).
  • KG, 26.08.2010 - 8 W 38/10

    Mietstreitigkeit: Gebührenstreitwert für eine Klage auf Feststellung zur

    Teilweise wird angenommen, dass § 41 Abs. 5 GKG zumindest entsprechend auch für Feststellungsklagen über die Berechtigung oder Nichtberechtigung zur Minderung gelte (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Auflage, Anh. § 3 ZPO, Rdnr. 82; Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage, § 41 ZPO, Rdnr. 37; wohl auch Meyer, Die Gerichtskosten der streitigen Gerichtsbarkeiten und des Familienverfahrens, 11. Auflage, § 41 GKG, Rdnr. 33; Woitkewitsch ZMR 2005, 840; vgl. auch OLG Hamburg Beschluss vom 20.02.2009 - 4 W 12/09 - OLGR Hamburg 2009, 707 für Feststellung von Mängeln; OLG Brandenburg Beschluss vom 10.06.2009 - 3 U 169/08 - GE 2009, 1122; OLG Düsseldorf Beschluss vom 11.05.2009 - I-24 W 16/09 - GE 2009, 1188; LG Berlin Beschluss vom 13.12.2007 - 67 T 144/07 - GE 2008, 197; LG Berlin Beschluss vom 25.10.2007 - 62 T 118/07 - GE 2008, 57).
  • KG, 06.01.2014 - 8 W 96/13

    Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Berechtigung zur Mietminderung

    Der Senat hat keinen Anlass, von seiner ausführlich begründeten ständigen Rechtsprechung zu dieser Frage, die im Übrigen mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte übereinstimmt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.05.2009, 24 W 16/09; OLG Brandenburg, Urt. v. 10.06.2009, 3 U 169/08; s.a. OLG Hamburg, Beschl. v. 20.02.2009, 4 W 12/09, jeweils insoweit abrufbar bei Juris), abzurücken.
  • KG, 11.06.2012 - 8 W 44/12

    Streitwertfestsetzung: Klage eines Mieters auf Feststellung von Mietminderung

    Der Senat hat keinen Anlass, von seiner ausführlich begründeten ständigen Rechtsprechung zu dieser Frage, die im Übrigen mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte übereinstimmt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.05.2009, 24 W 16/09; OLG Brandenburg, Urt. v. 10.06.2009, 3 U 169/08; s.a. OLG Hamburg, Beschl. v. 20.02.2009, 4 W 12/09, jeweils insoweit abrufbar bei Juris), abzurücken.
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 02.06.2010 - 3 U 169/08   

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OLG Braunschweig, 02.06.2010 - 3 U 169/08 (https://dejure.org/2010,60452)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02.06.2010 - 3 U 169/08 (https://dejure.org/2010,60452)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 3 U 169/08 (https://dejure.org/2010,60452)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 21.05.2012 - 1 BvR 1839/10

    Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt

    Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 2. Juni 2010 - 3 U 169/08 und 3 U 180/08 - verletzen die Beschwerdeführer jeweils in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Damit werden die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 30. November 2010 - 3 U 169/08 und 3 U 180/08 - gegenstandslos.

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   OLG Braunschweig, 05.02.2014 - 3 U 169/08   

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https://dejure.org/2014,72876
OLG Braunschweig, 05.02.2014 - 3 U 169/08 (https://dejure.org/2014,72876)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05.02.2014 - 3 U 169/08 (https://dejure.org/2014,72876)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - 3 U 169/08 (https://dejure.org/2014,72876)
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   OLG Braunschweig, 30.11.2010 - 3 U 169/08   

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https://dejure.org/2010,65624
OLG Braunschweig, 30.11.2010 - 3 U 169/08 (https://dejure.org/2010,65624)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30.11.2010 - 3 U 169/08 (https://dejure.org/2010,65624)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30. November 2010 - 3 U 169/08 (https://dejure.org/2010,65624)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2009 - L 3 U 169/08   

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https://dejure.org/2009,116201
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2009 - L 3 U 169/08 (https://dejure.org/2009,116201)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.11.2009 - L 3 U 169/08 (https://dejure.org/2009,116201)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. November 2009 - L 3 U 169/08 (https://dejure.org/2009,116201)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.03.1993 - 8 RKnU 4/92

    Anspruch auf Verletztenrente wegen verschiedener Berufskrankheiten - Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2009 - L 3 U 169/08
    Dies hat zur Folge, dass Gegenstand eines Streites über die Gewährung mehrerer Stützrenten jeweils mit einer MdE unter 20 v.H. nicht die Gewährung einer Teilrente für den einzelnen Arbeitsunfall sein kann, sondern vielmehr sämtliche Stützrenten, weil die Zahlung der einzelnen Stützrente untrennbar mit der der anderen verbunden ist (BSG, Urteil vom 18. März 1993 - 8 RKnU 4/92 - juris; ebenso bereits BSG-Urteil vom 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 - juris).

    Bei einer derartigen Sachlage bedarf der Rechtsstreit keiner einheitlichen Entscheidung auch über andere Arbeitsunfälle, weil eine Stützrente in dem anhängigen Verfahren von vornherein nicht in Betracht kommen kann (BSG-Urteil vom 18. März 1993 a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2008 - L 3 U 308/07

    Mehrere Arbeitsunfälle; Verletztenrente; Stützrenten; Zurückverweisung; fehlende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2009 - L 3 U 169/08
    Ein derartiger Fall liegt auch vor, wenn das SG - wie hier - im Ergebnis nur eine Teilentscheidung getroffen, über den restlichen Teil des Streitgegenstands - den aus den genannten Gründen mit dem Unfall vom 26. August 2006 untrennbar zusammenhängenden Folgezustand nach dem Unfall vom 27. Januar 2006 - dagegen noch nicht entschieden hat (ebenso für einen vergleichbaren Fall: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juli 2008 - L 3 U 308/07 - juris).
  • BSG, 28.02.1986 - 2 RU 23/84
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2009 - L 3 U 169/08
    Dies hat zur Folge, dass Gegenstand eines Streites über die Gewährung mehrerer Stützrenten jeweils mit einer MdE unter 20 v.H. nicht die Gewährung einer Teilrente für den einzelnen Arbeitsunfall sein kann, sondern vielmehr sämtliche Stützrenten, weil die Zahlung der einzelnen Stützrente untrennbar mit der der anderen verbunden ist (BSG, Urteil vom 18. März 1993 - 8 RKnU 4/92 - juris; ebenso bereits BSG-Urteil vom 28. Februar 1986 - 2 RU 23/84 - juris).
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