Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.03.2001 - 3 U 173/00   

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https://dejure.org/2001,2737
OLG Köln, 13.03.2001 - 3 U 173/00 (https://dejure.org/2001,2737)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.03.2001 - 3 U 173/00 (https://dejure.org/2001,2737)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. März 2001 - 3 U 173/00 (https://dejure.org/2001,2737)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kauf; Wandelung; Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit

  • Judicialis

    BGB § 463 S. 2; ; BGB § ... 459 Abs. 1; ; BGB § 463; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 293; ; BGB § 295; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 256; ; ZPO § 756; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Untersuchungspflicht eines Autohändlers bei Verkauf eines gebrauchten Pkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 463 S. 2, § 459 Abs. 1
    Zur Frage der Überprüfungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sonstiges Zivilrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf - Untersuchungspflicht des gewerbl. Gebrauchtwagenverkäufers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2010 - 4 U 71/09

    Hinweispflicht des Kfz-Händlers auf Unfallverdacht bei nachlackiertem Fahrzeug

    Dazu gehört jedenfalls, dass der Verkäufer durch eine Sichtkontrolle feststellen muss, ob das Fahrzeug Nachlackierungen aufweist, und ob erhebliche Differenzen in den sogenannten Spaltmaßen festzustellen sind (vgl. Reinking/Eggert aaO., Rdnr. 1905, 1916, 1918, 1921, 1922; vgl. im Übrigen zur Sichtkontrolle in entsprechenden Fällen OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 431 ; OLG Celle, OLGR 1996, 194; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1214 ; OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 1064 ; OLG Bamberg, DAR 2001, 455 ; OLG Köln, OLGR 2001, 233; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08.12.2006 - 7 U 74/06 -, zitiert nach Juris).

    Ein Verkäufer, der in Kenntnis dieser Erwartungen eine einfache Sichtprüfung des Fahrzeugs unterlässt, handelt daher arglistig, wenn eine korrekte Sichtprüfung - wie im vorliegenden Fall - konkrete Anhaltspunkte für einen Unfallverdacht (Nachlackierungen) ergeben hätte (vgl. OLG Düsseldorf aaO.; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1214 ; OLG Frankfurt aaO., OLG Bamberg aaO.; OLG Köln, OLGR 2001, 233; Brandenburgisches Oberlandesgericht aaO.).

  • LG Oldenburg, 30.08.2013 - 3 O 3170/12
    (Vgl. OLG Köln, NJOZ 2001, 1679 ff., nach Beckonline) Auf der Grundlage des insoweit ausreichenden und überzeugenden Gutachtens des Sachverständigen Häger war vorliegend die Korrosion der Bremsleitungen und Vorderachsträger "deutlich" und "überdurchschnittlich" und trotz der in Fachkreisen bekannten Probleme mit Korrosion an diesen Bauteilen des betroffenen Fahrzeugtyps dieses Baujahrs im Zeitpunkt der Hauptuntersuchung "sicherlich zu beanstanden".
  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 28 U 107/08

    Maßgebliches Recht bei einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen zwischen einem

    Ein Autohändler, der ein Fahrzeug zum Verkauf anbietet, ist grundsätzlich nur gehalten, es im Hinblick auf Mängel einer Sichtprüfung zu unterziehen (vgl. BGH NJW 2004, 1032, 1033; OLG Köln NJOZ 2001, 1679, 1680).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 134/05

    Gebrauchtwagenkauf: Aktivlegitimation des Käufers mit Unternehmereigenschaft für

    Zwar käme im Streitfall ein arglistiges Verschweigen eines Fehlers durch die Beklagte in Betracht, wenn sie entgegen der ihr als Gebrauchtwagenhändlerin obliegenden Untersuchungspflicht eine Untersuchung - in Gestalt einer Sichtprüfung von außen und innen und einer Funktionsprüfung (OLG Köln, OLGR 2001, 233, 234 - unterlassen oder nur so oberflächlich durchgeführt hätte, dass sie schuldhaft einen Schaden übersehen hätte. Ein derartiges Verhalten wäre als vorsätzliche Pflichtverletzung zu werten, wenn eine Aufklärung über die nur oberflächliche Überprüfung - wie hier - nicht geschieht (vgl. OLG Köln, a.a.O.).
  • KG, 21.02.2006 - 7 U 27/05

    Schadensminderungspflicht: Zumutbarkeit der Führung eines weiteren Prozesses;

    Selbst wenn man eine generelle Untersuchungspflicht annehmen wollte, so beschränkt sich diese zunächst auf eine Sichtprüfung (vgl. dazu: OLG Köln, Urt. v. 13. März 2001 - 3 U 173/00 - OLG Düsseldorf, Urt. v. 21. Dezember 1999 - 26 U 59/99 -).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 28.12.2001 - 3 U 173/00   

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https://dejure.org/2001,10160
OLG Rostock, 28.12.2001 - 3 U 173/00 (https://dejure.org/2001,10160)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.12.2001 - 3 U 173/00 (https://dejure.org/2001,10160)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. Dezember 2001 - 3 U 173/00 (https://dejure.org/2001,10160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Vermieters auf Zahlung von Miete und auf Schadensersatz wegen vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses; Verlängerung eines Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit durch die Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache im bisherigen Umfang; Verpflichtung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 125 § 566
    Darlegungs- und Beweislast für Einhaltung der gesetzlichen Schriftform

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 955
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Rostock, 10.07.2008 - 3 U 108/07

    Gewerberaummiete: Kündigung unter Berufung auf fehlende Schriftform trotz

    Lässt sich der Mietgegenstand nicht schon grundstücksbezogen bestimmen, sind in aller Regel zumindest die ungefähre Lage und Größe der vermieteten Räume und Fläche im Vertrag zu beschreiben, damit diese vor Ort zugeordnet werden können (BGH, Urt. v. 02.11.2005, XII ZR 233/03, ZfIR 2006, 193 = NZM 2006, 104; BGH, Beschl. v. 17.07.2002, XII ZR 248/99, NJW-RR 2002, 1377; OLG Rostock, Urt. v. 28.12.2001, 3 U 173/00, NZM 2002, 955; LG Köln, Urt. v. 17.02.1998, 65 S 359/97, ZMR 1998, 432; AG Gießen, Urt. v. 12.07.2004, 48 MC 208/04, ZMR 2004, 75; Möller, ZfIR 2008, 87; Hildebrandt, ZMR 2007, 588).

    Es ist anerkannt, dass derjenige, der zur Begründung seines geltend gemachten Anspruches sich auf die langfristige Vertragsbindung beruft, deren Voraussetzungen, zu denen auch die Wahrung der Schriftform gehört, vortragen und beweisen muss (OLG Rostock, Urt. v. 28.12.2001, 3 U 173/00, NZM 2002, 955; KG, Urt. v. 21.12.2006, 8 U 56/06, KGR Berlin 2007, 341; Eckert, a.a.O., Rn. 119).

  • OLG Hamm, 06.05.2011 - 30 U 15/10

    Ansprüche nach Beendigung eines Pachtvertrages über einen Golfplatz

    Da nach § 550 BGB Schriftform vorgesehen ist, hat diejenige Partei, die sich trotz Kündigung auf das Fortbestehen des Vertrages beruft, die Einhaltung der Schriftform zu beweisen (OLG Brandenburg NZM 2008, 406; OLG Rostock NZM 2002, 955; LF zu Kap 6 Nr. 106).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2010 - 10 U 40/09

    Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform bei einem Mietvertrag

    Zwar muss grundsätzlich die Partei die formgerechte Errichtung der Vertragsurkunde beweisen, die - wie hier die Beklagte - aus einem Mietvertrag, der der gesetzlichen Schriftform der §§ 550, 126 BGB bedarf, Rechte herleitet (OLG Rostock, Urt. v. 28.12.2001, NZM 2002, 955 = OLGR 2002, 179 - 3 U 173/00; Nies in Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl., 2009, § 550 BGB, RdNr. 4 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2012 - 10 U 66/11

    Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform bei einem Mieterwechsel

    Denn der hier für die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform der §§ 550, 126 BGB beweispflichtige Kläger (Senat, Urt. v. 25.2.2010, I-10 U 40/09; OLG Rostock, Urt. v. 28.12.2001, NZM 2002, 955 - 3 U 173/00; Nies in Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl., 2009, § 550 BGB, RdNr. 4 m.w.N.) hat nicht beweisen, dass zwischen den Parteien ein der gesetzlichen Schriftform entsprechender Mietvertrag besteht.
  • KG, 21.12.2006 - 8 U 56/06

    Befristeter Mietvertrag: Einhaltung der Schriftform bei nicht mehr vorhandenen

    Die Beklagte, die sich auf die Einhaltung der Schriftform und damit auf die feste Vertragsdauer bzw. die Unkündbarkeit beruft, ist hierfür darlegungs- und beweispflichtig (Schmid, Mietrecht, 2006, § 550 BGB, Rdnr. 3; OLG Rostock Urteil vom 28. Dezember 2001 - 3 U 173/00-, NZM 2002, 955 = OLGR Rostock 2002, 179; Baumgärtl, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 3. Auflage, § 566 BGB, Rdnr. 4).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2011 - 10 U 66/11

    Mieterwechsel: Zustimmung des neuen Mieters ist formfrei!

    Denn der hier für die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform der §§ 550, 126 BGB beweispflichtige Kläger (Senat, Urt. v. 25.2.2010, I-10 U 40/09; OLG Rostock, Urt. v. 28.12.2001, NZM 2002, 955 - 3 U 173/00; Nies in Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl., 2009, § 550 BGB, RdNr. 4 m.w.N.) hat nicht beweisen, dass zwischen den Parteien ein der gesetzlichen Schriftform entsprechender Mietvertrag besteht.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2002 - L 9/3 U 173/00   

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https://dejure.org/2002,30948
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2002 - L 9/3 U 173/00 (https://dejure.org/2002,30948)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.05.2002 - L 9/3 U 173/00 (https://dejure.org/2002,30948)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - L 9/3 U 173/00 (https://dejure.org/2002,30948)
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