Rechtsprechung
OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 173/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- webshoprecht.de
Die zutreffende Werbung für ein Medikament mit der Freiheit von bestimmten Stoffen kann wettbewerbswidrig sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines apothekenpflichtigen Produkts mit der Freiheit von einem bestimmten Stoff
- kanzlei.biz
Werbung mit "DBP- und Eudragit-frei" irreführend
- Judicialis
- kanzlei.biz
Werbung mit "DBP- und Eudragit-frei" irreführend
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11; UWG § 5; HWG § 3
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines apothekenpflichtigen Produkts mit der Freiheit von einem bestimmten Stoff - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung mit "frei von" bei nicht bewiesener Vorteilhaftigkeit
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Hinweis auf die Stofffreiheit eines Medikaments ist nur zulässig, wenn diese vorteilhaft ist
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 31.07.2008 - 315 O 239/08
- OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 173/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 70
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 282/00
Arzneimittel; Werbung; Unlauterer Wettbewerb; Inhaltsstoffe; Pur; Zusatz; …
Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 173/08
Die werbliche Betonung der Freiheit von einem bestimmten Stoff legt sowohl hinsichtlich der angesprochenen Ärzte als auch der Allgemeinheit das Verständnis nahe, dass der Verzicht auf diesen Stoff jedenfalls aus Sicht des werbenden Unternehmens einen hervorzuhebenden Vorteil des Produkts, also einen besonders erstrebenswerten Zustand darstelle (Senat, Urteil v. 17.5.2001, Az. 3 U 282/00).Durch die nicht auf Bedenken oder Gegenmeinungen hinweisende Werbung mit einer fachlich umstrittenen Meinung als (vermeintlich) objektiv richtig übernimmt der Unternehmer dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet und eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für deren Richtigkeit, die er im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 91, 848, 849 - Rheumalind II; Senat, Urteil v. 17.5.2001, Az. 3 U 282/00).
- OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06
Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 173/08
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).
- BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89
Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 173/08
Durch die nicht auf Bedenken oder Gegenmeinungen hinweisende Werbung mit einer fachlich umstrittenen Meinung als (vermeintlich) objektiv richtig übernimmt der Unternehmer dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet und eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für deren Richtigkeit, die er im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 91, 848, 849 - Rheumalind II; Senat, Urteil v. 17.5.2001, Az. 3 U 282/00). - BGH, 07.03.1969 - I ZR 41/67
med
Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 173/08
Allerdings kommt es - gerade im Bereich gesundheitsbezogener Produkte - vor, dass der Verkehr einer unklaren Angabe eben doch eine bestimmte Bedeutung beimisst und mit ihr eine für den Kaufentschluss relevante Erwartung verknüpft, die das beworbene Produkt nicht zu erfüllen imstande ist (BGH GRUR 1969, 546, 548 - "med";… Hefermehl/HKöhler/Bornkamm, § 5 Rz. a.a.O.). - BGH, 26.09.2002 - I ZR 89/00
Thermal Bad
Auszug aus OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 173/08
Zwar unterfällt eine lediglich unklare Angabe, über deren Sinn bei keinem rechtlich beachtlichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise eine klare und eindeutige Vorstellung festzustellen ist, nicht dem Irreführungstatbestand (vgl BGH GRUR 2003, 247, 248 f - THERMAL BAD;… Hefermehl/Köhler/Bornkamm, § 5 Rz. 2.112).
- OLG Hamburg, 23.12.2021 - 3 U 7/21
Bewerbung von Arzneimitteln zur Behandlung der sogenannten neovaskulären …
Der in Heilmittelwerbesachen erfahrene Senat kann nach seiner gefestigten Rechtsprechung die Verkehrsvorstellung der Fachkreise aufgrund eigener Sachkunde selbst feststellen (vgl. OLG Hamburg, PharmaR 2007, 204, 207; OLG Hamburg, PharmR 2009, 629, 631). - OLG Hamburg, 22.06.2020 - 3 W 37/20
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Heilmittelwerbung bei werblicher Angabe der …
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärztinnen und Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass eine Ärztin oder ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, PharmaR 2007, 204, 207; OLG Hamburg, PharmR 2009, 629, 631). - LG Hamburg, 10.01.2018 - 315 O 348/17
Einstweilige Verfügung: Voraussetzungen einer Widerlegung der …
Aufgrund des werbemäßigen Herausstellens der Aussage wird ein relevanter Anteil der angesprochenen Verkehrskreise - neben der Allgemeinheit auch die Ärzteschaft - die Werbung dahingehend verstehen, dass der erhöhte Widerstand gegen den Abbau durch Elastase einen Vorteil gegenüber der Verwendung anderer Stoffe mit sich bringt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 28. Mai 2009 - 3 U 173/08). - LG Hamburg, 16.06.2020 - 327 O 112/20 Der Betrachter nimmt an, hinter der Hervorhebung der offenbar vorteilhaften Produkteigenschaft stünden -mangels entsprechender Angaben im Einzelnen nicht erkennbare - sachliche Erwägungen, die das werbende Unternehmen zu dieser Aussage veranlassten (OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 70- Eudragit-frei).
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 10.12.2008 - 3 U 173/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch eines Apothekers wegen eines angeblichen Verlustes von Medikamenten und Waren i.R.e. Beförderungsvertrages; Annahme eines qualifizierten Verschuldens eines Frachtführers hinsichtlich eines Paketverlustes trotz fehlenden Nachweises durch den ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.06.2006 - I ZR 136/03
Anforderungen an die Schnittstellenkontrollen bei der Beförderung von Briefen
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2008 - 3 U 173/08
Danach trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Frachtführer oder seine "Leute" i.S.v. § 428 HGB vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt haben, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (BGH TranspR 2008, 113, [BGH 20.09.2007 - I ZR 43/05] TranspR 2006, 348 [BGH 14.06.2006 - I ZR 136/03] ).Kommt der Frachtführer seiner sekundären Darlegungslast nicht ausreichend nach, kann der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (BGH TranspR 2008, 113 [BGH 20.09.2007 - I ZR 43/05] ; TranspR 2006, 348 [BGH 14.06.2006 - I ZR 136/03] ; TranspR 2001, 29 [BGH 21.09.2000 - I ZR 135/98] ).
- BGH, 20.09.2007 - I ZR 43/05
Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2008 - 3 U 173/08
Danach trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Frachtführer oder seine "Leute" i.S.v. § 428 HGB vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt haben, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (BGH TranspR 2008, 113, [BGH 20.09.2007 - I ZR 43/05] TranspR 2006, 348 [BGH 14.06.2006 - I ZR 136/03] ).Kommt der Frachtführer seiner sekundären Darlegungslast nicht ausreichend nach, kann der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (BGH TranspR 2008, 113 [BGH 20.09.2007 - I ZR 43/05] ; TranspR 2006, 348 [BGH 14.06.2006 - I ZR 136/03] ; TranspR 2001, 29 [BGH 21.09.2000 - I ZR 135/98] ).
- BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98
Haftung des Luftfrachtführers
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2008 - 3 U 173/08
Kommt der Frachtführer seiner sekundären Darlegungslast nicht ausreichend nach, kann der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (BGH TranspR 2008, 113 [BGH 20.09.2007 - I ZR 43/05] ; TranspR 2006, 348 [BGH 14.06.2006 - I ZR 136/03] ; TranspR 2001, 29 [BGH 21.09.2000 - I ZR 135/98] ).
- BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00
Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2008 - 3 U 173/08
Die materielle Beweiskraft einer Empfangsbestätigung hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO (BGH TranspR 2003, 156 [BGH 24.10.2002 - I ZR 104/00] ). - OLG Bamberg, 08.11.2004 - 4 U 106/04
Mögliche Schadensersatzansprüche des Transportversicherers wegen des Verlustes …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2008 - 3 U 173/08
Ist das Verhalten des Frachtführers etc. in dem Zeitraum, in dem die Verursachung des Schadens zu vermuten ist, dem Einblick des Absenders entzogen, trifft den Frachtführer bei Verlusten eine prozessuale Aufklärungspflicht bzw. Einlassungsobliegenheit (sekundäre Darlegungslast), soweit der Schadenshergang für den Ersatzberechtigten völlig im Dunkeln liegt (OLG Stuttgart TranspR 2002, 200; OLG Bamberg TranspR 2005, 358; OLG Köln TranspR 2003, 116;… Koller, a.a.O., § 435 HGB Rn. 21 a). - OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02
Aktivlegitimation des Transportversicherers nach Abtretung von …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2008 - 3 U 173/08
Ist das Verhalten des Frachtführers etc. in dem Zeitraum, in dem die Verursachung des Schadens zu vermuten ist, dem Einblick des Absenders entzogen, trifft den Frachtführer bei Verlusten eine prozessuale Aufklärungspflicht bzw. Einlassungsobliegenheit (sekundäre Darlegungslast), soweit der Schadenshergang für den Ersatzberechtigten völlig im Dunkeln liegt (OLG Stuttgart TranspR 2002, 200; OLG Bamberg TranspR 2005, 358; OLG Köln TranspR 2003, 116;… Koller, a.a.O., § 435 HGB Rn. 21 a). - BGH, 13.07.2000 - I ZR 156/98
Schadensersatz bei Verlust von Frachtgut
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2008 - 3 U 173/08
Somit hat grundsätzlich der Frachtführer gemäß § 362 BGB die ordnungsgemäße Ablieferung der von ihm zur Beförderung übernommenen Güter zu beweisen (BGH TranspR 2001, 298 [BGH 13.07.2000 - I ZR 156/98] m.w.N.). - BGH, 04.03.2004 - I ZR 200/01
Ansprüche aus abgetretenem und übergegangenem Recht wegen Verlustes von …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2008 - 3 U 173/08
Hat der Frachtführer Subunternehmer eingeschaltet, muss er im Hinblick auf § 428 HGB detailliert auch zu deren Organisation vortragen (BGH TranspR 2004, 460 [BGH 04.03.2004 - I ZR 200/01] ;… Koller, a.a.O., § 435 HGB Rn. 21 a). - BGH, 15.11.2006 - IV ZR 122/05
Anforderungen an die Namensunterschrift
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.12.2008 - 3 U 173/08
Hierfür genügt, dass die Überzeugung des Gerichts vom Empfang der Leistung erschüttert wird (BGH NJW-RR 2005, 1558; NJW-RR 2007, 351 [BGH 15.11.2006 - IV ZR 122/05] ;… Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 362 BGB Rn. 4).
- OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 3 U 114/10
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Ablieferung von Transportgut
Der Senat hat der Klägerin auf die Berufung der Beklagten unter Abweisung der Klage im Übrigen und Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels mit Urteil vom 10.12.2008 - 3 U 173/08 - lediglich einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 95, 83 EUR nebst Zinsen zuerkannt. - BGH, 19.07.2012 - I ZR 104/11
Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers: Nachforschungspflicht bei …
Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht der Klägerin im ersten Berufungsverfahren unter Abweisung der Klage im Übrigen und Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels lediglich einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 95, 83 EUR sowie einen Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 46, 41 EUR, jeweils nebst Zinsen, zuerkannt (OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 3 U 173/08, juris).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 04.11.2009 - 3 U 173/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 195, 199, 217, 271
Kein notwendiger Gleichlauf der Verjährung von laufenden Zinsansprüchen aus Darlehensvertrag und Hauptforderung - Wolters Kluwer
Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung eines durch eine Lebensversicherung abgesicherten Darlehens
- Judicialis
VVG § 39; ; VVG § 175; ; VVG § 175 Abs. 3; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 529 Abs. 1 Ziff. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 199; ; BGB § 217; ; BGB § 271 Abs. 1
- rechtsportal.de
BGB § 199; VVG § 175
Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung eines durch eine Lebensversicherung abgesicherten Darlehens - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 17.10.2008 - 10 O 15/08
- OLG Brandenburg, 04.11.2009 - 3 U 173/08
Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 02.06.2010 - 3 U 173/08 |
Verfahrensgang
- OLG Braunschweig, 02.06.2010 - 3 U 173/08
- OLG Braunschweig, 30.11.2010 - 3 U 173/08
- BVerfG, 21.05.2012 - 1 BvR 1843/10
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 21.05.2012 - 1 BvR 1843/10
Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt …
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 2. Juni 2010 - 3 U 173/08 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.Damit wird der Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 30. November 2010 - 3 U 173/08 - gegenstandslos.
Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 30.11.2010 - 3 U 173/08 |
Verfahrensgang
- OLG Braunschweig, 02.06.2010 - 3 U 173/08
- OLG Braunschweig, 30.11.2010 - 3 U 173/08
- BVerfG, 21.05.2012 - 1 BvR 1843/10