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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 U 173/10   

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OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 U 173/10 (https://dejure.org/2011,9352)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.02.2011 - 3 U 173/10 (https://dejure.org/2011,9352)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 3 U 173/10 (https://dejure.org/2011,9352)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines vorsatzgleichen Verschuldens bei einem Verpackungsmangel im Sammelladungsverkehr

  • tis-gdv.de

    Beladung, Verpackungsmangel

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Frachtführers bei unterlassenem Hinweis auf evidentem Verpackungsmangel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 459; HGB § 407
    Anforderungen an die Verpackung von Frachtgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verpackungsmangel im Sammelladungsverkehr

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers bei unterlassenem Hinweis auf evidenten Verpackungsmangel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.06.2006 - I ZR 136/03

    Anforderungen an die Schnittstellenkontrollen bei der Beförderung von Briefen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 U 173/10
    Danach trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Frachtführer oder seine Leute vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt haben, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (BGH TranspR 2008, 113; BGH TranspR 2006, 348).

    Kommt er dem nicht nach, kann daraus nach den Umständen des Einzelfalles der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (BGH TranspR 2006, 348; BGH TranspR 2003, 467).

  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 U 173/10
    Kommt er dem nicht nach, kann daraus nach den Umständen des Einzelfalles der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (BGH TranspR 2006, 348; BGH TranspR 2003, 467).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 74/05

    Zulässigkeit der Anschlussrevision

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 U 173/10
    Der Ersatzberechtigte bleibt in einem solchen Fall für das Vorliegen der Voraussetzungen eines qualifizierten Verschuldens des Transporteurs oder seiner Leute beweisfällig (BGH TranspR 2008, 30; BGH TranspR 2006, 390).
  • OLG Köln, 24.05.2005 - 3 U 195/04

    Transportrecht - Verspätete Zustellung einer Expresssendung (Angebotsunterlagen)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 U 173/10
    Für eine Heranziehung von § 425 Abs. 2 HGB ist jedoch nur dann Raum, wenn den Geschädigten ein gravierendes Verschulden trifft (OLG Köln NJW-RR 2005, 1487; Koller, a.a.O., § 435 HGB Rn. 19 a).
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 176/03

    Anforderungen an die Darlegung des qualifizierten Verschuldens des Frachtführers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 U 173/10
    Der Ersatzberechtigte bleibt in einem solchen Fall für das Vorliegen der Voraussetzungen eines qualifizierten Verschuldens des Transporteurs oder seiner Leute beweisfällig (BGH TranspR 2008, 30; BGH TranspR 2006, 390).
  • OLG Köln, 27.01.1994 - 1 U 52/93

    Mitreißen einer Person beim Sturz auf einer Treppe - Handlung, Bewußtsein, Wille

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 U 173/10
    Legt - wie hier - allein die Nebenintervenientin ein Rechtsmittel ein, ergeht die Kostengrundentscheidung allein ihr gegenüber (OLG Köln NJW-RR 1994, 1052; OLG Celle OLGR 1996, 84).
  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 275/00

    Klage auf Schadensersatz gegen einen Paketbeförderungsdienst wegen Verlust und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 U 173/10
    Diese zum Verlust von Transportgut entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze sind jedoch nicht ohne weiteres auf während des Transports eingetretene Sachschäden übertragbar (BGH TranspR 2004, 175).
  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01

    Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 U 173/10
    Der Einwand der Mitverursachung bleibt grundsätzlich auch im Anwendungsbereich von § 435 HGB unberührt (BGH TranspR 2004, 399).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 43/05

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 U 173/10
    Danach trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Frachtführer oder seine Leute vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt haben, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (BGH TranspR 2008, 113; BGH TranspR 2006, 348).
  • OLG Hamburg, 14.03.1969 - 10 U 35/68
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 U 173/10
    Nach herrschender Meinung ist der Frachtführer verpflichtet, den Absender auf positiv erkannte oder evidente Verpackungsmängel aufmerksam zu machen (OLG Hamburg VersR 1970, 51; OLG München TranspR 1992, 185; Koller, a.a.O., § 411 HGB Rn. 17).
  • OLG München, 21.02.1992 - 23 U 4651/91

    Abschluß eines Speditionsvertrags; Darlegungslast; Beweislast; Frachtvertrag;

  • OLG München, 27.09.1995 - 11 W 2055/95
  • OLG Bamberg, 07.05.2014 - 3 U 2/13

    Transportrecht: Prüfungs- und Hinweispflichten eines Frachtführers; mangelnde

    Auch die Entscheidungen des OLG Hamm vom 23.02.2012, Az. 18 U 126/11, TranspR 2012, 376, Tz. 19, und des OLG Stuttgart vom 09.02.2011, Az. 3 U 173/10, TranspR 459, Tz. 35 betreffen den nämlichen Fall, dass der Verladungsmangel vor Ort evident geworden ist.
  • LG Köln, 15.02.2018 - 83 O 62/15

    Verstoß des Frachtführers gegen sekundäre Darlegungslast über

    Auch wenn, falls der Schaden durch mangelhafte Verpackung entstehen konnte, nach § 427 Abs. 2 HGB vermutet wird, dass der Verpackungsmangel für den Schaden kausal war, so dass der Frachtführer zusätzlich nur darzulegen und zu beweisen hat, dass die Verursachung des konkreten Schadens durch die von ihm nachgewiesene Unzulänglichkeit der Verpackung möglich ist, und der Absender dann grundsätzlich den Gegenbeweis zu führen hat, dass die Gefahr für den Schaden nicht ursächlich gewesen ist (vgl. OLG Stuttgart, TranspR 2012, 459 ff. m.w.N.; OLG München TranspR 2008, 318 ff.), ist vorliegend jedoch zu berücksichtigen, dass die Klägerin den Gegenbeweis nicht führen kann.
  • OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 29/16

    Zum Schadensersatzanspruch eines Frachtführers gegen den Versender wegen

    Entgegen der Ansicht der Beklagten rechtfertigt die erwähnte E-Mail der Klägerin auch nicht die Annahme, dass diese ihrem Versicherer die Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte - mit der Übergabe der die Schadensfälle betreffenden Unterlagen - jedenfalls zum Zwecke der Klageerhebung konkludent abgetreten haben müsse (vgl. zur konkludenten Abtretung BGH, Urt. v. 21.11.1996 - I ZR 139/94 - VersR 1997, 385; Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 85/04 - TranspR 2006, 166; OLG Stuttgart, TranspR 2012, 459).
  • OLG Stuttgart, 14.04.2021 - 3 U 176/18

    Spediteurshaftung beim Schwerlasttransport: Sekundäre Darlegungslast des

    Kann der Frachtführer allerdings trotz angemessener Nachforschungen keine Angaben zur Schadensursache machen, bleibt der geschädigte Absender in einem solchen Fall für das Vorliegen der Voraussetzungen eines qualifizierten Verschuldens des Frachtführers bzw. seiner Hilfspersonen beweisfällig (BGH, Urteil vom 22.11.2007 - I ZR 74/05; Senat, Urteil vom 09.02.2011 - 3 U 173/10).
  • LG München II, 07.11.2013 - 4 HKO 1658/11

    Verpackungsmangel, äußerlich erkennbarer - Haftungsverteilung

    Derartiges spielt nur dann eine Rolle, wenn die Beklagte tatsächlich einen Hinweis erteilt hätte (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2011, Az.: 3 U 173/10 und OLG Hamm, Urteil vom 23.02.2012, Az.: 18 U 126/11).
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