Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 28.12.2011 | OLG Hamm, 06.02.2012

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.11.2011 - 3 U 173/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4718
OLG Stuttgart, 25.11.2011 - 3 U 173/11 (https://dejure.org/2011,4718)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.11.2011 - 3 U 173/11 (https://dejure.org/2011,4718)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. November 2011 - 3 U 173/11 (https://dejure.org/2011,4718)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4718) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • autokaufrecht.info

    Deckungskauf bei nicht geliefertem Gebrauchtwagen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Fixgeschäft bei eBay durch die Formulierung "Bezahlung und Abholung innerhalb von 7 Tagen”

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Käufers auf Schadensersatz wegen Nichtlieferung beim Kauf des Pkws über die Internet-Auktionsplattform "eBay"; Berechnung des Schadensersatzes auf Grundlage eines konkreten Deckungsgeschäftes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Käufers eines Pkw über die Internet-Auktionsplattform "eBay" bei Nichtbelieferung durch den Verkäufer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Fragliches "Fixgeschäft" bei eBay-Angebot

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fragliches "Fixgeschäft" bei eBay-Angebot

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagenkauf im Internet - "Bezahlung und Abholung innerhalb von sieben Tagen"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz für nicht gelieferten eBay-Artikel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ohne Gleichwertigkeit kein Schadensersatz

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kaufrücktritt: Gründe müssen wesentlich sein - Bedingungen bei einem Kauf über eine Onlineplattform

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 251
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.04.1989 - X ZR 85/88

    Geltendmachung eines Werklohnanspruchs - Vereinbarung eines absoluten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2011 - 3 U 173/11
    Die Einhaltung der Leistungszeit muss nach dem Parteiwillen derart wesentlich sein, dass mit der zeitgerechten Leistung das Geschäft stehen und fallen soll (BGHZ 110, 96; BGH NJW-RR 1989, 1373).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 287/98

    Musikproduktionsvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2011 - 3 U 173/11
    Für ein relatives Fixgeschäft im Sinne dieser Vorschrift genügt nicht, dass die Leistungszeit bestimmt ist (BGH NJW 2001, 2878).
  • OLG München, 11.07.1975 - 19 U 2250/75
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2011 - 3 U 173/11
    Auf einen solchen Willen können Klauseln wie "fix", "genau", "präzis", "prompt" oder "spätestens" in Verbindung mit einer bestimmten Leistungszeit hindeuten (BGH DB 1983, 385; OLG München DB 1975, 1789; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl. 2011, § 323 Rn. 20).
  • OLG Hamm, 30.10.2014 - 28 U 199/13

    Schadensersatz für unberechtigt abgebrochene eBay-Auktion

    Denn nach den zutreffenden Ausführungen des OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 251 wäre eine solche Verknüpfung der Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts mit einer bestimmten Leistungszeit typisch für ein sogenanntes Fixgeschäft.
  • KG, 27.09.2018 - 8 U 145/14

    Schadensersatz wegen entgangener Miete nach fristloser Kündigung eines

    Der Fall ist damit nicht etwa vergleichbar mit der Konstellation, in der der nicht belieferte Käufer seinen Schaden konkret mit einem Deckungsgeschäft begründen will, das - mangels Gleichartigkeit der ersatzweise angeschafften Sache - von vornherein mit dem gescheiterten Geschäft nicht vergleichbar ist (s. OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 251 - juris Tz 32 ff betreffend Anschaffung eines höherwertigen PKW-Modells als "Deckungsgeschäft"; zust. Palandt/Grüneberg, a.a.O., Rn 26).
  • AG Bad Urach, 07.03.2022 - 1 C 239/21

    Kostentragung bei Nichtnutzbarkeit von Mietwohnung aufgrund von

    Vielmehr gibt es im Bereich der Leistungsstörungen den Grundsatz, daß Deckungsgeschäfte, die infolge der Leistungsstörung der Hauptleistung getätigt werden, im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 27. Mai 1998 - VIII ZR 362/96 - MDR 1998, 954; OLG Stuttgart, Urteil vom 25. November 2011 - 3 U 173/11 - NJW-RR 2012, 251).
  • AG Düsseldorf, 07.08.2014 - 40 C 17987/13

    Voraussetzungen eines Fixgeschäfts

    Verbleiben nach der Würdigung aller Umstände des Einzelfalles Zweifel an der genauen Willensrichtung der Parteien, ist davon auszugehen, dass kein Fixgeschäft vorliegt (OLG Stuttgart, Urteil vom 25. November 2011 - 3 U 173/11; BGH WM 1982, 1384).

    Zum anderen und entscheidend ist, dass die angeführte Korrespondenz sämtlich erst nach dem Vertragsschluss erfolgte, sodass dadurch die getroffenen Abmachungen einseitig nicht mehr geändert werden konnten (OLG Stuttgart, Urteil vom 25. November 2011-3 U 173/11).

  • AG Reutlingen, 07.03.2022 - 1 C 239/21

    Vermieter muss Ersatzwohnung zahlen, wenn er die Mietwohnung instandsetzen lässt

    Auch wenn dieser Fall vorrangig von § 536 BGB erfasst wird, folgt daraus nicht, daß die Regelung abschließend wär e. Vielmehr gibt es im Ber eich der Leistungsstörungen den Grundsatz, daß Deckungsgeschäfte, die infolge der Leistungsstörung der Hauptleistung getätigt werden, im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 27. Mai 1998 - VIII ZR 362/96 - MDR 1998, 954; OLG Stuttgart, Urteil vom 25. November 2011 - 3 U 173/11 - NJW-RR 2012, 251).
  • LG Stuttgart, 26.10.2012 - 37 O 29/11

    Schadensersatzanspruch aus einem Luftfrachtvertrag wegen Nichterfüllung eines

    Im Bereich des Kaufrechts gilt, dass ein konkretes Deckungsgeschäft vorliegt, wenn der Käufer einen gleichwertigen Kaufgegenstand erwirbt (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2012, 251 ff. [OLG Stuttgart 25.11.2011 - 3 U 173/11] ).
  • AG Altötting, 16.10.2020 - 2 C 461/20

    Ebay-Kauf einer Modellokbahn, Gleichwertigkeit des Ersatzkaufs bei Nichterfüllung

    Ebenso handelt es sich bei der erworbenen Modellbahnlok aus Sicht des Gerichts um einen gleichwertigen Kaufgegenstand, sodass der Kläger aus der Pflichtverletzung der Beklagten auch keinen unberechtigten Vorteil zieht (vgl. zu dieser Problematik OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 251).
  • AG Altötting, 15.10.2020 - 2 C 461/20

    Ebay-Kaufvertrag - Schadensersatz auf Grundlage eines konkreten Deckungsgeschäfts

    Ebenso handelt es sich bei der erworbenen Modellbahnlok aus Sicht des Gerichts um einen gleichwertigen Kaufgegenstand, sodass der Kläger aus der Pflichtverletzung der Beklagten auch keinen unberechtigten Vorteil zieht (vgl. zu dieser Problematik OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 251).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.12.2011 - 3 U 173/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5192
OLG Celle, 28.12.2011 - 3 U 173/11 (https://dejure.org/2011,5192)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.12.2011 - 3 U 173/11 (https://dejure.org/2011,5192)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Dezember 2011 - 3 U 173/11 (https://dejure.org/2011,5192)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5192) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitgegenstand bei Beratungspflichtverletzung, Verjährung: Zurechnung der Kenntnis des Prozessbevollmächtigten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 261 ZPO; § 322 ZPO; § 195 BGB; § 199 BGB
    Umfang der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils hinsichtlich einer Pflichtverletzung der anlageberatenden Bank

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils hinsichtlich einer Pflichtverletzung der anlageberatenden Bank

  • Betriebs-Berater

    Streitgegenstand bei Beratungspflichtverletzung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 261; ZPO § 322; BGB § 195; BGB § 199
    Umfang der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils hinsichtlich einer Pflichtverletzung der anlageberatenden Bank

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Geschlossener Immobilienfonds: Zum Streitgegenstand bei Beratungspflichtverletzungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Streitgegenstand bei Beratungspflichtverletzung

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Geschlossener Immobilienfonds: Doppelt beklagenswert

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Beratungspflicht und Aufklärungspflichtverletzung sind nicht das Gleiche

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verlorener Prozess kann später neu geführt werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 364
  • BB 2012, 1037
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2011 - 3 U 173/11
    Nur bei Kenntnis über das Umsatzinteresse der Bank kann der Kunde selbst einschätzen, ob die Bank wegen der mit den Rückvergütungen verbundenen Vertriebsanreize eine Empfehlung abgibt, die nicht allein nach den Kriterien der anleger- und objektgerechten Beratung im Kundeninteresse erfolgt, sondern (auch) im eigenen Interesse, eine möglichst hohe Rückvergütung zu erhalten (BGHZ 170, 226).

    Soweit die Beklagte dies unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2006 (BGHZ 170, 226 ff.) mit der Begründung in Zweifel zieht, dass die Provision nicht über die Bank an die Fondsgesellschaft gezahlt und von dieser an sie zurückgeflossen sei, ist dies ohne rechtliche Bewandtnis.

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2011 - 3 U 173/11
    Hierdurch ist - jedenfalls stillschweigend - ein Beratungsvertrag wirksam zustande gekommen (vgl. BGHZ 123, 126 ff.).
  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2011 - 3 U 173/11
    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn sich der Anleger bei richtiger Aufklärung in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte, wofür die Bank darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. BGH, WM 2009, 1274; WM 2011, 925).
  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 203/09

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2011 - 3 U 173/11
    Dabei gilt, soweit es um den Vorwurf verschiedener Aufklärungs- oder Beratungsfehler geht, dass die Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB für jede einzelne Pflichtverletzung getrennt zu prüfen sind (vgl. BGH, WM 2010, 1690).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2011 - 3 U 173/11
    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn sich der Anleger bei richtiger Aufklärung in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte, wofür die Bank darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. BGH, WM 2009, 1274; WM 2011, 925).
  • BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83

    Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2011 - 3 U 173/11
    a) Grundsätzlich ist eine Klage, deren Streitgegenstand mit dem eines rechtskräftig entschiedenen Vorprozesses identisch ist, unzulässig (vgl. BGHZ 93, 123, 139; 147, 47, 50; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., Vor § 322 Rn. 19 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 280/12

    Bankenhaftung wegen Aufklarungspflichtverletzung bei finanzierter

    Hinsichtlich des Umfanges der Rechtskraftwirkung eines die Schadensersatzklage eines Kapitalanlegers abweisenden Urteils besteht daher ein Gleichlauf mit der Beurteilung der Verjährung von Ansprüchen wegen der Verletzung mehrerer Aufklärungspflichten, so dass die einzelnen Pflichtverstöße, auch wenn sie in einem einheitlichen Beratungsvorgang erfolgt sind, als unterschiedliche Streitgegenstände zu behandeln sind (Im Ergebnis ebenso OLG Celle MDR 2012, 364).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 17 W 36/12

    Kreditfinanzierter Immobilienkauf zu Steuersparzwecken: Verjährung von

    Hinsichtlich des Umfanges der Rechtskraftwirkung eines die Schadensersatzklage eines Kapitalanlegers abweisenden Urteils besteht daher ein Gleichlauf mit der Beurteilung der Verjährung von Ansprüchen wegen der Verletzung mehrerer Aufklärungspflichten, so dass die einzelnen Pflichtverstöße, auch wenn sie in einem einheitlichen Beratungsvorgang erfolgt sind, als unterschiedliche Streitgegenstände zu behandeln sind (Im Ergebnis ebenso OLG Celle MDR 2012, 364).
  • LG Dortmund, 19.11.2015 - 12 O 23/14

    Rückabwicklung der Beteiligung eines Treugeber-Kommanditisten an einer

    Eine etwaige Kenntnis des Klägervertreters müsste sich der Kläger nicht nach § 85 ZPO, sondern allenfalls nach § 166 BGB zurechnen lassen und somit nur im Rahmen der Abgabe einer Willenserklärung (so auch OLG Celle, Urteil vom 28. Dezember 2011 - 3 U 173/11 -, Rn. 30, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.02.2012 - I-3 U 173/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16543
OLG Hamm, 06.02.2012 - I-3 U 173/11 (https://dejure.org/2012,16543)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2012 - I-3 U 173/11 (https://dejure.org/2012,16543)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2012 - I-3 U 173/11 (https://dejure.org/2012,16543)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,16543) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Haftung des Heilpraktikers für chiropraktische Behandlung

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 148; ZPO § 286
    Beweiswürdigung der Angaben der Parteien des Arzthaftungsprozesses hinsichtlich der durchgeführten Behandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.1981 - VI ZR 69/80

    Schadensersatz aufgrund Arzthaftung - Pflichtverletzung und Behandlungsfehler -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 3 U 173/11
    So muss sich auch der behandelnde Arzt - haftungsrechtlich - nicht auf die seinem Fachgebiet zugeordneten Behandlungsmethoden beschränken; übernimmt er freilich Behandlungsmaßnahmen außerhalb seines Fachgebiets, hat er einzustehen für den Qualitätsstandard der übernommenen Aufgabe (vgl. BGH VersR 1982, 147; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kap. B Rdn. 13) Entsprechend muss ein Heilpraktiker in der Anwendung einer invasiven Behandlungsmethode für den Sorgfaltsstandard mindestens eines Arztes für Allgemeinmedizin einstehen (vgl. BGH, NJW 1991, 1535; OLG Bamberg, VersR 2002, 323; Geiß/Greiner a.a.O.).
  • OLG Bamberg, 27.11.2000 - 4 U 106/99

    Haftung eines Heilpraktikers nach Verabreichung einer Spritze anstelle oraler

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 3 U 173/11
    So muss sich auch der behandelnde Arzt - haftungsrechtlich - nicht auf die seinem Fachgebiet zugeordneten Behandlungsmethoden beschränken; übernimmt er freilich Behandlungsmaßnahmen außerhalb seines Fachgebiets, hat er einzustehen für den Qualitätsstandard der übernommenen Aufgabe (vgl. BGH VersR 1982, 147; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kap. B Rdn. 13) Entsprechend muss ein Heilpraktiker in der Anwendung einer invasiven Behandlungsmethode für den Sorgfaltsstandard mindestens eines Arztes für Allgemeinmedizin einstehen (vgl. BGH, NJW 1991, 1535; OLG Bamberg, VersR 2002, 323; Geiß/Greiner a.a.O.).
  • BGH, 29.01.1991 - VI ZR 206/90

    Sorgfaltspflichten des Heilpraktikers bei Anwendung invasiver Behandlungsmethoden

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 3 U 173/11
    So muss sich auch der behandelnde Arzt - haftungsrechtlich - nicht auf die seinem Fachgebiet zugeordneten Behandlungsmethoden beschränken; übernimmt er freilich Behandlungsmaßnahmen außerhalb seines Fachgebiets, hat er einzustehen für den Qualitätsstandard der übernommenen Aufgabe (vgl. BGH VersR 1982, 147; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kap. B Rdn. 13) Entsprechend muss ein Heilpraktiker in der Anwendung einer invasiven Behandlungsmethode für den Sorgfaltsstandard mindestens eines Arztes für Allgemeinmedizin einstehen (vgl. BGH, NJW 1991, 1535; OLG Bamberg, VersR 2002, 323; Geiß/Greiner a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht