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   OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 178/00   

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https://dejure.org/2000,5918
OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 178/00 (https://dejure.org/2000,5918)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.08.2000 - 3 U 178/00 (https://dejure.org/2000,5918)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. August 2000 - 3 U 178/00 (https://dejure.org/2000,5918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • webshoprecht.de

    Einstweilige Verfügung und Rechtsmissbrauch

  • JurPC

    UWG §§ 13 Abs. 2, 25
    Letsbuyit.com

  • Kanzlei Flick

    Letsbuyit.com

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 2 § 25
    Mißbrauch der Klagebefugnis im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressebericht, 25.08.2000)

    LetsBuyIt.com darf sein Stufenpreismodell weiter betreiben

  • beck.de (Leitsatz)

    Letsbuyit.com

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 41
  • K&R 2000, 556
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 18.11.1999 - 3 U 230/99

    Zulässigkeit des sog. "Power-Shopping" im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 178/00
    Es hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats zum sogenannten powershopping (WRP 2000, 412) einen Verstoß der Antragsgegnerin gegen das Rabattgesetz festgestellt und gemeint, angesichts der Tatsache, dass zwischen Erpressung und beiderseitiger kaufmännischer Betrachtung nur Nuancen lägen, sei mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein rechtsmissbräuchliches Verhaltens der Antragstellerin nicht überwiegend wahrscheinlich feststellbar.
  • OLG Hamburg, 05.02.1976 - 3 U 191/75
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 178/00
    Die Vorbereitung und die ernstliche Absicht, die Waren auf dem Markt anzubieten, ist ausreichend (HansOLG, GRUR 77, 161 - Teaquick).
  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 178/00
    Grundsätzlich reicht es für den Abwehranspruch des Mitbewerbers nach § 13 UWG auch aus, dass nach dem Gegenstand der Geschäftsbetriebe jederzeit zukünftig wettbewerbsrechtliche Beziehungen eintreten können (BGHZ 13, 244 ff. - Cupresa-Kunstseide; HansOLG WRP 96, 218 (220) - MASKULA).
  • OLG Hamburg, 02.11.1995 - 3 U 162/95
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 178/00
    Grundsätzlich reicht es für den Abwehranspruch des Mitbewerbers nach § 13 UWG auch aus, dass nach dem Gegenstand der Geschäftsbetriebe jederzeit zukünftig wettbewerbsrechtliche Beziehungen eintreten können (BGHZ 13, 244 ff. - Cupresa-Kunstseide; HansOLG WRP 96, 218 (220) - MASKULA).
  • OLG Köln, 15.01.1993 - 6 U 147/92

    Mißbrauch; Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 178/00
    Treffen aber mehrere einen Missbrauch indizierende Umstände zusammen, so ist die Vermutung der korrekten Ausübung der Klagebefugnis erschüttert, so dass der Kläger/Antragsteller darlegen und beweisen bzw. glaubhaft machen muss, dass sein Vorgehen dem Zweck der Klagebefugnis entspricht (vgl. Teplitzky, a.a.O., RN. 54; OLG Köln, GRUR 93, 571).
  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89

    Wettbewerbsverein IV

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 178/00
    Das hat der Bundesgerichtshof für die Tätigkeit von Wettbewerbsvereinen und Verbänden im Sinne des § 13 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 UWG angenommen (vgl. BGH GRUR 90, 282 ff. (285) - Wettbewerbsverein IV; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., RN 48 ff. zu § 13 UWG ; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 13, RN 56 ff.).
  • LG Hamburg, 13.10.2000 - 416 O 209/00
    Die durch landgerichtliches Urteil vom 14. Juli 2000 bestätigte einstweilige Verfügung wurde durch Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 24. August 2000 - Az. 3 U 178/00 - aufgehoben, weil die Klägerin in unzulässiger Weise unter dem Druck des bevor stehenden Börsengangs der Beklagten die Nichtzustellung der ergangenen einstweiligen Verfügung von der Zahlung von DM 5 Mio abhängig gemacht habe.
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