Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 07.05.1986 - L 3 U 178/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Umdeutung eines Widerspruchs in einen Neufeststellungsantrag (§§ 83, 84 SGG; § 44 SGB X)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfristung; Widerspruch; Unzulässigkeit; Neufeststellung; Neufeststellungsantrag; Sozialgericht
Verfahrensgang
- SG Speyer, 06.08.1985 - S 6 U 94/85
- LSG Rheinland-Pfalz, 07.05.1986 - L 3 U 178/85
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1997 - 16 A 2389/96
Rechtzeitigkeit eines Widerspruches; Telefax; Unvollständiger Eingang bei …
Deshalb könnte ein verfristeter Widerspruch gleichsam hilfsweise stets auch als Antrag auf Rücknahme nach § 44 SGB X angesehen werden (in diesem Sinne LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 1986 - L 3 U 178/85 -), so daß im Falle einer fehlenden Entscheidung über diesen eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO zulässig wäre.
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 15.05.1986 - 3 U 178/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Stillschweigende Einbeziehung einer Vertragsbedingung; Anwendbarkeit des AGB-Gesetzes; Einbeziehung einer Vertragsbedingung; Auslegung von Willenserklärungen; In Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf keine Pauschalisierung von Schadensersatzansprüchen enthalten sein; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 66 O 163/84
- OLG Hamburg, 15.05.1986 - 3 U 178/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1177
- GRUR 1987, 318
- afp 1986, 336
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.11.1967 - VIII ZR 81/65
Makierprovision als Vertragsstrafe
Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.1986 - 3 U 178/85
Das macht deutlich, daß das Blockierungshonorar vorrangig als Zwangsmittel dienen und einen möglichst wirkungsvollen Druck in Richtung auf eine Rückgabe des überlassenen Materials ausüben soll - wie es für eine Vertragsstrafe typisch ist (vgl. BGHZ 49, 84, 87 [BGH 06.11.1967 - VIII ZR 81/65]; 63, 256, 259) [BGH 27.11.1974 - VIII ZR 9/73]. - BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77
Möglichkeit einer stillschweigenden Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen …
Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.1986 - 3 U 178/85
In der Regel soll sich der Schluß auf ein Einverständnis des Gegners allerdings verbieten, wenn die fragliche Vertragsbedingung nur auf Lieferscheinen angeführt worden ist (s. BGH NJW 1978, 2243); in einem solchen Falle besteht nämlich keine Gewähr dafür, daß der Hinweis bei dem Geschäftspartner zur Kenntnis der maßgeblichen vertretungsberechtigten Personen gelangt. - BGH, 07.05.1969 - VIII ZR 142/68
Lieferungsgeschäft zwischen einem ausländischen Verkäufer und einem deutschen …
Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.1986 - 3 U 178/85
Daneben ist jedoch anerkannt, daß eine Vertragsbedingung auch durch wiederholten Hinweis auf sie in vorangegangenen Rechnungen und ähnlichen Geschäftspapieren Bestandteil des dann abgeschlossenen neuen Vertrages werden kann, und zwar dann, wenn der Hinweis in einer ständigen Geschäftsverbindung erfolgt (s. BGHZ 42, 55 [BGH 15.06.1964 - VIII ZR 305/62]; BGH DB 1969, 1053 [BGH 07.05.1969 - VIII ZR 142/68]). - BGH, 27.11.1974 - VIII ZR 9/73
Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns; Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.1986 - 3 U 178/85
Das macht deutlich, daß das Blockierungshonorar vorrangig als Zwangsmittel dienen und einen möglichst wirkungsvollen Druck in Richtung auf eine Rückgabe des überlassenen Materials ausüben soll - wie es für eine Vertragsstrafe typisch ist (vgl. BGHZ 49, 84, 87 [BGH 06.11.1967 - VIII ZR 81/65]; 63, 256, 259) [BGH 27.11.1974 - VIII ZR 9/73]. - BGH, 15.06.1964 - VIII ZR 305/62
Übergang des erweiterten Eigentumsvorbehalts
Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.1986 - 3 U 178/85
Daneben ist jedoch anerkannt, daß eine Vertragsbedingung auch durch wiederholten Hinweis auf sie in vorangegangenen Rechnungen und ähnlichen Geschäftspapieren Bestandteil des dann abgeschlossenen neuen Vertrages werden kann, und zwar dann, wenn der Hinweis in einer ständigen Geschäftsverbindung erfolgt (s. BGHZ 42, 55 [BGH 15.06.1964 - VIII ZR 305/62]; BGH DB 1969, 1053 [BGH 07.05.1969 - VIII ZR 142/68]).
- BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 428/99 Der Kunde wird deshalb vertraglich verpflichtet, für den Fall der verzögerten Rückgabe pro Tag und Bild einen bestimmten Betrag zu zahlen, wobei entsprechende Klauseln als Vertrags strafe (OLG Hamburg 15. M ai 1986 - 3 U 178/85 - NJW-RR 1986, 1179; OLG Düssel dorf 11. November 1997 - 2 0 U 31/97 - NJW-RR 1999, 194;… Mielke Fragen zum Foto recht 3. Aufl. S 117) oder als Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs beurteilt werden (…Nordemann aaO S 480 ff. mwN).
- LG Hamburg, 03.09.1986 - 17 S 297/85
Auslegung einer mehrdeutigen Regelung in Form einer "Blockierungsgebühr" als …
Dementsprechend ist die rechtliche Einordnung als Lizenz beispielsweise naheliegend, wenn das Entgelt auf 20,- DM pro Monat und Diapositiv festgesetzt ist, wie in dem vom Hans. OLG im Urteil vom 15. Mai 1986 ( 3 U 178/85 ) entschiedenen Rechtsstreit.