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   OLG Celle, 23.01.2008 - 3 U 180/07   

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https://dejure.org/2008,5167
OLG Celle, 23.01.2008 - 3 U 180/07 (https://dejure.org/2008,5167)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.01.2008 - 3 U 180/07 (https://dejure.org/2008,5167)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 3 U 180/07 (https://dejure.org/2008,5167)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Mithaftung für einen Bankkredit: Sittenwidrige Überforderung bei Mitschuldnerschaft für einen Kredit des Stiefsohnes unter dessen Besicherung mit einer Lebensversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 138 BGB; § 139 BGB; § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB
    Eigenes Interesse eines Mithaftenden für den einem Dritten zugewandten Kredit an der jeweiligen Darlehenssumme und dessen Eigenschaft als echter Mitschuldner; Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung durch einen wie ein Bürge haftenden ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenes Interesse eines Mithaftenden für den einem Dritten zugewandten Kredit an der jeweiligen Darlehenssumme und dessen Eigenschaft als echter Mitschuldner; Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung durch einen wie ein Bürge haftenden ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Sittenwidrigkeit der Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen eines Mitdarlehensnehmers zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs

  • Judicialis

    BGB § 138

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138
    Krasse wirtschaftliche Überforderung eines wie ein Bürge haftender Mitdarlehensnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 488, 138
    Keine Sittenwidrigkeit der Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen eines Mitdarlehensnehmers zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 637
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 20.12.2012 - 8 U 376/11

    Bankkreditvertrag: Abgrenzung zwischen Mitdarlehensnehmer und Mithaftender bei

    Dementsprechend hat bereits das Oberlandesgericht Celle (ZIP 2008, 637 ff. Rdnr. 23 ff., zit. nach juris) eine Frau, die gemeinsam mit ihrem Ehemann einen Darlehensvertrag unterzeichnet hatte, dessen Valuta dem Sohn ihres Ehemanns zugewandt werden sollte, als echte Mitdarlehensnehmerin angesehen.
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