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OLG Frankfurt, 16.07.2015 - 3 U 180/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 280 BGB
Anlageberatung: Bezeichnung einer Kapitalanlageform als "sicher" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anlageberatung: Bezeichnung einer Kapitalanlageform als "sicher"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280
Haftung des Anlageberaters wegen Bezeichnung einer Kapitalanlage als "sicher" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Risikobeschreibung bei Bezeichnung einer Kapitalanlageform als "sicher"
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Risikobeschreibung bei Bezeichnung einer Kapitalanlageform als "sicher"
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatz bei Schiffsfondsbeteiligungen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 20.10.2014 - 21 O 707/13
- OLG Frankfurt, 16.07.2015 - 3 U 180/14
Papierfundstellen
- WM 2015, 1852
Wird zitiert von ...
- OLG München, 21.12.2016 - 19 U 2625/16
Sachwalterhaftung bei Verwendung eines Prospekts
(d) Soweit die Beklagte zu 1) die Vermutung, dass die Klägerin bei Kenntnis der an die Beklagte zu 1) fließenden Rückvergütungen die Anlage nicht gezeichnet hätte, durch die als Anlage B 3 vorgelegten WpHG unter Bezug auf das Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 16.7.2015 - 3 U 180/14 als widerlegt sieht, sei darauf verwiesen, dass das OLG Frankfurt a.M. lediglich Bedenken äußerte, ob der dortige Kläger im Hinblick darauf, dass er offensichtlich vor Zeichnung in den von ihm unterschriebenen Bögen auf Provisionen aufmerksam gemacht worden war und sich damit einverstanden erklärte, noch aufklärungsbedürftig sei.