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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.11.1992 - 3 U 186/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,12733
OLG Frankfurt, 26.11.1992 - 3 U 186/91 (https://dejure.org/1992,12733)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.11.1992 - 3 U 186/91 (https://dejure.org/1992,12733)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. November 1992 - 3 U 186/91 (https://dejure.org/1992,12733)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 240 § 249 § 539
    Rechtsfolgen der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer Partei während des erstinstanzlichen Verfahrens

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 4 U 137/13

    Nachverteilungsanordnung im Verbraucherinsolvenzverfahren: Gerichtliche

    Diese Folge der (objektiven) Missachtung der Unterbrechungswirkung war bis zum Inkrafttreten der ZPO-Reform allgemein anerkannt (vgl. etwa BGH NJW-RR 1990, 342, 343; BGH NJW 1997, 1445 am Ende unter C.; OLG Köln NJW-RR 1995, 891, 892; OLG Frankfurt, OLGR 1993, 89).

    Die Zurückweisung der Berufung durch Versäumnisurteil gegen den Kläger wäre auch nicht in Betracht gekommen, wenn die Beklagte ein solches beantragt hätte, denn dadurch würde das Schluss-Urteil des Landgerichts, welches gar nicht hätte ergehen dürfen, in der Sache bestätigt; eine anderslautende Entscheidung als die Aufhebung des trotz eingetretener Unterbrechung ergangenen Urteils ist dem Berufungsgericht gar nicht möglich (insoweit zutreffend OLG Köln NJW-RR 1995, 891, 892; ebenso OLG Frankfurt OLGR 1993, 89).

    Der Senat hält es deswegen mit dem OLG Frankfurt (OLGR 1993, 89) auch bei Säumnis des Berufungsklägers für geboten, in der hier gegebenen Konstellation durch Aufhebung des zu Unrecht ergangenen Urteils und Zurückverweisung der Sache zu entscheiden, jedenfalls wenn wie vorliegend der Berufungsbeklagte dies beantragt.

  • OLG Koblenz, 15.02.2007 - 5 U 1248/06

    Anforderungen an die Anzeige einer Tätigkeit nach AuslInvestmG gegenüber der

    Zum einen hat nämlich der Beklagtenvertreter ausdrücklich erklärt, dass ein Versäumnisurteil nicht beantragt werde, und zum anderen hätte selbst ein entsprechender Antrag wegen des vorliegenden Verfahrensmangels nicht zu einer sachlichen Beurteilung der Klage, sondern ebenfalls lediglich zur Zurückweisung des Rechtsmittels führen dürfen (OLG Frankfurt OLGZ 1994, 77, 78; Baumbach-Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 65. Aufl. § 539 Rn. 4).
  • OLG Oldenburg, 22.02.2005 - 2 U 97/04

    Unterbrechung eines Verfahrens wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens;

    Eine sachliche Bestätigung der angefochtenen Entscheidung kommt nicht in Betracht (vgl. OLG Frankfurt/M. OLGZ 94, 77 f.).
  • OLG Köln, 06.06.1994 - 12 U 186/93

    Urteil; Unkenntnis der Konkurseröffnung; Unwirksamkeit ; Unterbrechung des

    Entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt (OLGZ 94, 77) hält es der Senat nicht für zulässig, das Urteil aufzuheben und die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen (§ 539 ZPO).
  • OLG Nürnberg, 12.07.1995 - 9 U 1533/95

    Versäumnisurteil gegen den Beklagten im Berufungsrechtszug nach unechtem

    Vielmehr ist die angefochtene Entscheidung gemäß § 539 ZPO - einschließlich des ihm zugrundeliegenden Verfahrens - durch kontradiktorisches Urteil aufzuheben und die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen (OLG Nürnberg NJW 1980, 460, 461; OLG Frankfurt OLGZ 1994, 77, 78; OLG Köln ZIP 1994, 958, 959; Zöller-Gummer, 19. Aufl., § 542 ZPO RN 6, 7, 10; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, 53. Aufl., § 542 ZPO RN 3; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozeßrecht, 15. Aufl., § 141 II, Seite 856; Wieczorek-Rössler, 2. Aufl., § 542 ZPO Anm. B II; anderer Ansicht: MünchKomm ZPO -Rimmelspacher, § 542 ZPO RN 7; vgl. auch: BGH NJW-RR 1986, 1041 = JR 1987, 26 mit Anmerkung Dunz).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.11.1991 - 3 U 186/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6859
OLG Hamburg, 14.11.1991 - 3 U 186/91 (https://dejure.org/1991,6859)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.11.1991 - 3 U 186/91 (https://dejure.org/1991,6859)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. November 1991 - 3 U 186/91 (https://dejure.org/1991,6859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    UWG § 1
    Versprechen eines Überraschungsgeschenks als übertriebenes Anlocken

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.02.1989 - I ZR 138/86

    Wirtschaftsmagazin

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.11.1991 - 3 U 186/91
    Für die Frage des übermäßigen, übertriebenen Anlockens kommt dem Wert des Geschenks regelmäßig eine große Bedeutung zu (vgl. BGH, GRUR 1989, 366, 367 - Wirtschaftsmagazin).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.05.1992 - 3 U 186/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9646
OLG Saarbrücken, 22.05.1992 - 3 U 186/91 (https://dejure.org/1992,9646)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.05.1992 - 3 U 186/91 (https://dejure.org/1992,9646)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Mai 1992 - 3 U 186/91 (https://dejure.org/1992,9646)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 3 U 258/02

    Zum Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch nach einem Verkehrsunfall beim

    Ausreichend ist, dass eine nicht nur entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadenersatzpflicht durch das Auftreten weiterer, bisher noch nicht erkennbarer und voraussehbarer Leiden besteht (BGH, DAR 1989, 379 m.w.N.; BGHZ 4, 133 [135]; BGH, VersR 76, 291 [293]; OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.1.1991, Az.: 3 U 15/90; OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.05.1992, Az.: 3 U 186/91; OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.07.1994, Az.: 3 U 1026/93 - 201; Birkmann, Die Rechtsprechung des BGH zum Verkehrshaftpflichtrecht, DAR 1991, 201 [217 m.w.N.]).
  • OLG Saarbrücken, 06.10.1995 - 3 U 1017/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Ausreichend ist, dass eine nicht nur entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadenersatzpflicht durch das Auftreten weiterer, bisher noch nicht erkennbarer und voraussehbarer Leiden besteht (BGH, DAR 1989, 379 m.w.N.; BGHZ 4, 133, 135; BGH, VersR 76, 291, 293; OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.1.1991 - 3 U 15/90; OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.05.1992 - 3 U 186/91; OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.07.1994 - 3 U 1026/93 - 201; Birkmann, Die Rechtsprechung des BGH zum Verkehrshaftpflichtrecht, DAR 1991, 201, 217 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 22.07.1994 - 3 U 1026/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Hinsichtlich der Begründetheit eines solchen Anspruchs hat die Rechtsprechung stets maßvolle Anforderungen gestellt Ausreichend ist, dass eine nicht nur entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadenersatzpflicht durch das Auftreten weiterer, bisher noch nicht erkennbarer und voraussehbarer Leiden besteht (BGH, DAR 1989, 379 m.w.N.; BGHZ 4, 133, 135; BGH, VersR 1976, 291, 293; OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.1.1991 - 3 U 15/90; OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.05.1992 - 3 U 186/91; Birkmann, Die Rechtsprechung des BGH zum Verkehrshaftpflichtrecht, DAR 1991, 201, 217 m.w.N.).
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