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   OLG Nürnberg, 07.06.2011 - 3 U 188/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26833
OLG Nürnberg, 07.06.2011 - 3 U 188/11 (https://dejure.org/2011,26833)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.06.2011 - 3 U 188/11 (https://dejure.org/2011,26833)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - 3 U 188/11 (https://dejure.org/2011,26833)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Schwarzfahrer

  • verkehrslexikon.de

    Diebstahl aus Unfallfahrzeug - Halterhaftung - Schadenanzeige - Schadensersatzthemen - Schadensminderung - Schadenspositionen - Schwarzfahrt - Unfalltypen - Versicherungsthemen Schwarzfahrt Fahrzeugdiebstahl Kfz-Diebstahl Haftung Gefährdungshaftung Schadensersatz nach ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Halterhaftung wegen Benutzung des Fahrzeugs ohne Wissen und Wollen des Halters; Haftung des Halters eines PKW bei Verkehrsunfall durch eine andere Person als Fahrer

  • RA Kotz

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Verkehrsunfall durch Schwarzfahrer

  • RA Kotz

    Schwarzfahrt - vorsätzliche Herbeiführung eines Verkehrsunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftungsfragen bei durch Schwarzfahrer vorsätzlich verursachtem Unfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 538
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 97/69

    Verkehrssicherungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen auf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.06.2011 - 3 U 188/11
    Ein solcher Ausschluss würde jedoch in diesem Fall nicht greifen, da die Halterin selbst nicht vorsätzlich und widerrechtlich gehandelt hat und eine Zurechnung des Handelns des Fahrers nicht möglich ist (BGH, VersR 1971, 239; OLG Nürnberg NJW-RR 2001, 100; OLG Saarbrücken OLG-Report 1998, 442).

    a) Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass § 103 VVG auch für den mitversicherten Fahrzeugführer gilt (BGH NJW 1971, 459, OLG Oldenburg VersR 1999, 482; OLG Hamm NJW-RR 2006, 397; Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage, § 103 Rdnr. 2).

  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.06.2011 - 3 U 188/11
    Bei der Beweisführung genügt hierfür ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2000, 953).
  • OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05

    Ausschluss der Haftung des KFZ-Versicherers bei Vorsatz des Fahrers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.06.2011 - 3 U 188/11
    a) Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass § 103 VVG auch für den mitversicherten Fahrzeugführer gilt (BGH NJW 1971, 459, OLG Oldenburg VersR 1999, 482; OLG Hamm NJW-RR 2006, 397; Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage, § 103 Rdnr. 2).
  • OLG Nürnberg, 14.09.2000 - 8 U 1855/00

    Kfz-Versicherung - Repräsentantenstellung des Fahrers bei einem Unfall

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.06.2011 - 3 U 188/11
    Ein solcher Ausschluss würde jedoch in diesem Fall nicht greifen, da die Halterin selbst nicht vorsätzlich und widerrechtlich gehandelt hat und eine Zurechnung des Handelns des Fahrers nicht möglich ist (BGH, VersR 1971, 239; OLG Nürnberg NJW-RR 2001, 100; OLG Saarbrücken OLG-Report 1998, 442).
  • OLG Oldenburg, 29.04.1998 - 2 U 264/97

    Vorsatz, Schadensersatz, Halter, Risikoausschluß, Obhutspflicht,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.06.2011 - 3 U 188/11
    a) Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass § 103 VVG auch für den mitversicherten Fahrzeugführer gilt (BGH NJW 1971, 459, OLG Oldenburg VersR 1999, 482; OLG Hamm NJW-RR 2006, 397; Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage, § 103 Rdnr. 2).
  • OLG Nürnberg, 02.08.2013 - 5 U 562/13

    Darlegung- und Beweislast hinsichtlich der vorsätzlichen Herbeiführung des

    Aus dieser Vorschrift wird abgeleitet, dass bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer gleichwohl kein Direktanspruch besteht, denn die vom Versicherer übernommene Gefahr umfasst gerade nicht Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aufgrund vorsätzlicher Schadenszufügung; bestätigt wird dieses Ergebnis durch § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Pflichtversicherungsgesetz, der für einen solchen Fall einen Anspruch gegen den Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen gewährt (ebenso OLG Nürnberg, NZV 2011, 538; OLG Oldenburg SP 2010, 121 - zur früheren Rechtslage - BGHZ 111, 372).
  • BGH, 13.02.2024 - 4 StR 293/23
    Die Voraussetzungen einer sog. Schwarzfahrt im Sinne des § 7 Abs. 3 StVG, die die Halterhaftung entfallen ließe, sind hinsichtlich keines der beiden Schadensereignisse festgestellt; zudem würde hierdurch die Haftung des gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 KfzPflVV mitversicherten Fahrers (§ 7 Abs. 1 i.V.m. § 18 StVG) nicht berührt (vgl. a. OLG Nürnberg, Urteil vom 7. Juni 2011 - 3 U 188/11, r+s 2012, 65).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2014 - 12 U 65/12

    Erhöhung des Schmerzensgeldes wegen verzögerter Regulierung durch den

    Eine Gefahrübernahme durch den Versicherer besteht in den in § 103 VVG geregelten Fällen der vorsätzlichen und widerrechtlichen Schadensherbeiführung jedoch gerade nicht (OLG Nürnberg NZV 2011, S. 538; OLG Oldenburg Schad-Prax 2010, S. 121, zu §§ 152, 158 c VVG a. F.; OLG Bamberg NZV 2007, S. 237 , zu § 152 VVG a. F.; Knappmann in Prölss/Martin, VVG , Kommentar, 28. Aufl., § 117 , Rn. 24; Huber in Schwintowski/Brömmelmeyer, VVG , Kommentar, 2. Aufl., § 117, Rn. 10).
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