Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 16.07.1998

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.01.1999 - 3 U 192/97   

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https://dejure.org/1999,21322
OLG Schleswig, 19.01.1999 - 3 U 192/97 (https://dejure.org/1999,21322)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.01.1999 - 3 U 192/97 (https://dejure.org/1999,21322)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Januar 1999 - 3 U 192/97 (https://dejure.org/1999,21322)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 143/85

    Bemessung des Pflichtteils an einem landwirtschaftlichen Betrieb

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.01.1999 - 3 U 192/97
    Allerdings ist dem Rechtsgedanken des § 1976 BGB zu entnehmen, daß auch durch Konfusion mit dem Erbfall erloschene Ansprüche bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden müssen, wenn sie bis zuletzt erfüllbar geblieben sind und dem Rechtsnachfolger des Erblassers vorab zugute kommen müssen (BGH NJW 1987, 1260, 1262 [BGH 22.10.1986 - IVa ZR 143/85] ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.07.1998 - 3 U 192/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,17489
OLG Hamburg, 16.07.1998 - 3 U 192/97 (https://dejure.org/1998,17489)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.07.1998 - 3 U 192/97 (https://dejure.org/1998,17489)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 3 U 192/97 (https://dejure.org/1998,17489)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 97
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

    Anders kann es möglicherweise zu bewerten sein, wenn der Berechtigte von dem Verletzer vollen Schadensersatz ausdrücklich auch für die unbefugte Nutzung durch die Abnehmer des Verletzers fordert und entgegennimmt (vgl. zum Patentrecht OLG Hamburg, Urt. v. 16.7.1998 - 3 U 192/97, [...] Tz. 36, m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 24.04.2006 - 5 U 103/04

    Schadensersatzklage wegen Urheberrechtsverletzung gegen Produkthersteller und

    Der 3. Zivilsenat hatte in einer Patentrechtsstreitigkeit vom 16.07.98 (3 U 192/97; GRUR 1999, 97, Ls.) auf Seite 12 zutreffend ausgeführt, dass auch den gewerblichen Abnehmern eines Gegenstands eine gewisse Prüfungspflicht in patentrechtlicher Hinsicht treffe.

    Auch der 3. Zivilsenat (GRUR 99, 97; 3 U 192/97, Urteil vom 16.07.98) hat es offenbar so gesehen, dass ein Gesamtschuldverhältnis unter Nebentätern nur insoweit zu bejahen ist, soweit sich die Schadensbeträge der Höhe nach decken (so wohl auch Allekotte MittdtschPatAnw 04, 1, 8).

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